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Flugpersonal: In der Schweiz wohnen, in Deutschland arbeiten & hohe Steuern bezahlen?


mds

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Heute im Tages-Anzeiger gelesen:

«Piloten befürchten den finanziellen Absturz

 

Schweizer, die bei deutschen Fluglinien arbeiten, müssen neu vollumfänglich in Deutschland Steuern zahlen. Das bringt einige an den Rand des Ruins, dem Kanton fehlen Einnahmen.

 

Von Oliver Graf

 

Kloten. - Seit einem halben Jahr denkt er ständig an Steuern. ‹Das neue Gesetz bedroht uns existenziell›, sagt Mathias Rieder. Die vierköpfige Familie ist seither mehrmals über das Budget gegangen. «Es wird eng», sagt der 47-jährige Klotener.

 

Im vergangenen Juli hat der deutsche Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet; seit 1. Januar dieses Jahres sind nun auch die im Ausland wohnhaften Mitglieder des fliegenden Personals von deutschen Fluggesellschaften vollumfänglich in Deutschland steuerpflichtig. Bislang wurden zwei Rechnungen gestellt; jene Meilen, die über Deutschland geflogen wurden, mussten auch dort versteuert werden, die übrigen in der Schweiz. Mathias Rieder hat rund 40 Prozent des Einkommens im nördlichen Nachbarland, 60 Prozent in der Schweiz versteuert. Die neue Regelung, die hier zu Lande rund 100 Piloten und 500 Flugbegleiter betrifft, bringt angesichts der hohen Steuerlast in Deutschland eine finanzielle Mehrbelastung mit sich. Rieder geht nach ersten Berechnungen seines Steuerberaters davon aus, dass er nun 5000 Franken mehr an den Fiskus abliefern muss. Und das im Monat.

 

[...]»

... den vollständigen Artikel findet man im Bund «Zürcher Unterland» auf Seite 55 im heutigen Tages-Anzeiger. 60'000 Franken höhere Steuern pro Jahr, ist das wirklich realistisch?

 

Gruss,

Martin

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Ich bin heute Morgen auch über diese Summe gestolpert.... Da müsste er schon eine sehr hohen Lohn haben. Die Steuersätze in D sind zwar hoch, aber das ist schon gewaltig, insbesondere dann wenn ich mir die Progressionstabelle anschaue. Mir bleibt daher nur die Erklärung, entweder Druckfehler oder aber sehr gutes Gehalt....

 

Wobei ich dieses Gesetz eh nicht so ganz verstehe :confused:

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Hallo,

 

hier: http://www.abgabenrechner.de/bl2007/ kann man die Steuern für Deutschland für ein fiktives Gehalt rechnen lassen.

 

5000 CHF enstprechen zur Zeit etwa 3088 EUR.

 

Wenn man davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer verheiratet ist und alleine verdient, ist er Steuerklasse 3 (günstigster Satz - standard für Singles ist 1). Mit 2 Kindern und 11000 EUR (17800 CHF) pro Monat zahlt er dann 3099 EUR pro Monat steuern und ca. 150 EUR Solidaritätszuschlag.

 

Inwieweit davon in der Konstelation noch Renten- und Sozialabgaben abgehen weiß ich nicht. Auch die Krankenversicherung fehlt hier noch, aber ich bin sicher, die Infos hat noch jemand anders parat.

 

Gruß

Martin

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Dann bin ich bei diesen Berechnungen doppelt froh, dass ich hier wohne :008: In Anbetracht der Lebenskosten hier, ist es so total unrentabel. Wenn die Sozialabgaben wie Rente, Arbeitslosengeld ect. noch dazu kommen lohnt es erst recht nicht. :001:

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Mal ganz ehrlich gesagt verstehe ich die Problematik nicht ganz? Die Steuern, die ihn "an den Rand des Ruins" bringen müssen deutsche Piloten, die in D leben, doch genauso bezahlen? Sicherlich sind die Lebenshaltungskosten in der Schweiz höher als hierzulande, aber es zwingt einen ja niemand, weiterhin in der Schweiz zu wohnen, wenn man woanders arbeitet?

 

Viele Grüsse,

Thomas

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Mal ganz ehrlich gesagt verstehe ich die Problematik nicht ganz? Die Steuern, die ihn "an den Rand des Ruins" bringen müssen deutsche Piloten, die in D leben, doch genauso bezahlen? Sicherlich sind die Lebenshaltungskosten in der Schweiz höher als hierzulande, aber es zwingt einen ja niemand, weiterhin in der Schweiz zu wohnen, wenn man woanders arbeitet?

 

Viele Grüsse,

Thomas

 

Thomas, es ist leider nicht so einfach.

 

1. Wird man als Schweizer in Deutschland steuerlich als Single ohne Kinder eingestuft, egal ob dem so ist oder nicht. Entsprechend hoch ist die Steuerklasse. Dies trifft auf Deutsche Piloten mit Wohnsitz Deutschland nicht zu, sie haben erhebliche Abzugsmöglichkeiten. Man kann auch keine Abzüge für Hypotherkarzinsen, Säule 3a, etc. geltend machen. Die genannten Summen sind also schon realistisch.

 

2. Die Lebenshaltungskosten sind in D deutlich günstiger. Dies kann jeder bestätigen, der mal in Deuschland auswärts essen geht.

 

3. Nur weil ein Steuergesetz ungerecht ist, soll man umziehen? Es kann doch nicht sein, dass die Deutschen einseitig Steuersubstrat aus der Schweiz abziehen, man da, wo man lebt, keinen Beitrag mehr an die Öffentlichkeit leistet. Der zitierte Pilot schickt seine Kinder in Kloten zur Schule, hat ein Haus in Kloten, seine Frau engagiert sich in Kloten, etc., aber seine Steuern gehen nach Deutschland? Dass muss doch jedem einleuchten, dass hier was faul ist.

 

4. Man kann sich mal überlegen, was passiert, wenn irgendwann die Swiss voll in die Lufthansa reinfusioniert wird, wo dann das gesamte Swiss Flugpersonal Steuern zahlen wird. Sie sind dann auch bei einem Deutschen Unternehmen angestellt... Food for thought, warum wohl Deutschland diese Lücke im veralteten DBA (1961 verhandelt!!!) plötzlich ausnützt.

 

Gruss

Lorenz

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Lorenz,

 

zu Punkt 1 stimme ich Dir voll zu.

Zum Thema Umzug jedoch nicht zwingend. Für mich ist es völlig normal, dass man bei Antritt einer Stelle in einer anderen Stadt bzw gar in einem anderen Land dorthin zieht. Habe ich selbst in den vergangenen 13 Jahren des öfteren gemacht. Das Beibehalten des alten Wohnorts, vor allem, wenn dort höhere Kosten entstehen als in der Umgebung des Arbeitsplatzes, halte ich persönlich für Luxus.

 

Gruss,

Thomas

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Thomas, noch einmal, es geht hier nicht um die Fragestellung des Umzugs (dies kann man sicherlich auch so sehen wie du), sondern darum,

 

- ob man sein regelmässig genutztes Gemeinwesen mit Steuern unterstützt (wie jeder andere Grenzgänger, der nicht seiner Arbeit hinterherzieht), oder einen Staat, mit dem man ausser zu Dienstbeginn und Dienstende nichts zu tun hat.

 

- und um die Frage, was passiert, wenn die Swiss einmal voll in die Lufthansa integriert wird.

 

 

 

Gruss

Lorenz

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Und wer Kinder und ein Haus hat, ist eben nicht so flexibel wie ein Single.

Diese neue Tendenz der Steuern ist übrigens nicht auf Deutschland allein bezogen. In Österreich bezahlen unsere "Expats" schon lange Steuern, und zwar extrem viel (und verdienen sehr wenig). Alle EU-Länder versuchen, ihre Steuer-Schlupflöcher zu stopfen.

 

Meiner Meinung ist das aber eine kurzsichtige Politik. Früher oder später werden die Firmen bzw. die Angstellten sie umgehen, indem sie z.B. Offshore-Kontrakte (angestellt bei einer Firma auf Jersey oder den Cayman Islands) machen oder indem sie sich selbständig machen, eine Firma gründen und sich von ihrer eigenen Firma anstellen lassen. In England, wo der Steuerdruck in den letzten Jahrzehnten speziell angesteigen ist, wird das sehr häufig gemacht.

 

Wahrscheinlich werden die Arbeitgeber erst dann handeln, wenn ihnen die Piloten fehlen, weil sie nämlich zu Airlines gehen, wo man noch was verdient. Piloten sind eine mobile Arbeitnehmerschaft.

 

Dani

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Spitfire Mk XIX

4. Man kann sich mal überlegen, was passiert, wenn irgendwann die Swiss voll in die Lufthansa reinfusioniert wird, wo dann das gesamte Swiss Flugpersonal Steuern zahlen wird. Sie sind dann auch bei einem Deutschen Unternehmen angestellt... Food for thought, warum wohl Deutschland diese Lücke im veralteten DBA (1961 verhandelt!!!) plötzlich ausnützt.

 

Nun hier muss man nicht schwarz malen: Jeder Mitarbeiter einer deutschen Firma, der von dieser in der Schweiz entlöhnt wird, zahlt auch weiterhin in der Schweiz Steuern. Genauso wie auch jeder, der im Ausland von einer Schweizer Firma angestellt ist und dort bezahlt wird, dort Steuern zahlt. Im Falle des Flugpersonals ist es halt eben so, dass dieses in Deutschland von einer Deutschen Firma bezahlt wird. Dass in diesem Fall Deutschland seine Möglichkeiten ausnutzt, um zu Geld zu kommen ist unschön für die Betroffenen, aber nachvollziehbar. Man darf auch nicht vergessen, woher dieser Sinneswandel kommt: Allzu lange haben - wohl eher gutverdienende - Mitarbeiter der Kranichgesellschaft Briefkasten-Wohnadressen in Steueroasen z.B. in Dubay unterhalten und nur die relativ geringe Aufenthaltszeit in Deutschland versteuert. Einmal mehr: Der Missbrauch einzelner sorgt dafür, dass alle - auch die "Anständigen" - darunter leiden. Im übrigen sollten wir Schweizer wenn es um Steuervorteile geht nicht allzu sehr das Maul aufreissen: Das Umgekehrte, nämlich, dass Bürger aus Deutschland dank unseren Gesetzen dem Deutschen Fiskus Geld - ganz legal - vorenthalten können, soll ja auch vorkommen. Wie man annehmen kann, zur Freude unserer Nachbarn ;).

 

Gruss Dan

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Wenn man davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer verheiratet ist und alleine verdient, ist er Steuerklasse 3 (günstigster Satz - standard für Singles ist 1). Mit 2 Kindern und 11000 EUR (17800 CHF) pro Monat zahlt er dann 3099 EUR pro Monat steuern und ca. 150 EUR Solidaritätszuschlag.

 

 

 

Es heisst 5000 CHF mehr pro MonatEr bezahlte bisher schon für 40% des Einkommens in D und für 60% in der Schweiz........Das Einkommen müsste also noch deutlich höher liegen, als hier berechnet.:confused:

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So hatte ich das eigentlich auch verstanden, dass die CHF 5000 zzgl. sind. Daher mein Argument, dass es wohl ein sehr hoher Lohn sein muss.....:confused:

 

Warum kommt aber hier die Expat Regelung nicht zum tragen bzw. das Doppelbesteuerungsabkommen? Denn dann müsste das ja nicht nur für das fliegende Personal gelten, sondern für alle Expats die einen Teil der Leistung in D erbringen und einen Teil in einem anderen Land. Und die hat es zu Hauf.

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4. Man kann sich mal überlegen, was passiert, wenn irgendwann die Swiss voll in die Lufthansa reinfusioniert wird, wo dann das gesamte Swiss Flugpersonal Steuern zahlen wird. Sie sind dann auch bei einem Deutschen Unternehmen angestellt... Food for thought, warum wohl Deutschland diese Lücke im veralteten DBA (1961 verhandelt!!!) plötzlich ausnützt.

 

Das wird ganz sicher nicht passieren! Die Piloten, um die es geht, sind mit einem deutschen Arbeitsvertrag angestellt, und das ist schon mal ein grosser Unterschied. Sollte die SWISS wirklich einmal in die Lufthansa fusioniert werden (was ich nicht glaube), dann kann man das sehr einfach umgehen, in dem man einfach in der Schweiz eine Firma Lufthansa (Schweiz) AG oder so dafür gründet und das Personal damit weiterhin nach Schweizer Recht anstellt

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Ich finds gut, dass hier einige Stammtisch-Steuerexperten besser über ein DBA Bescheid zu wissen glauben als die kantonalen Steuerverwaltungen. :006:

 

Sie schätzen zum Glück für die Betroffenen die Situation als wesentlich heikler und komplexer ein.

 

Gruss

Lorenz

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Ich finds gut, dass hier der Stamtisch besser über ein DBA Bescheid zu wissen glaubt als die kantonalen Steuerverwaltungen. :006:

 

Eine Eigenheit dieses Forums, Schade.

 

Fritz

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Stammtisch Steuerexperten.... Woher weisst Du bitte, was andere über Steuern und geltende Rechte wissen und was deren Beruf ist :confused: Es soll auch Leute geben deren Job genau diese Problematiken sind..... Ziemlich dreist in meinen Augen.

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Ariane,

 

ich hab mich mit der Thematik befasst und kann deshalb beurteilen, dass der Fall der Swiss nicht so einfach abgehandelt werden kann wie hier behauptet. Dies wird von schweizerischen Steuerbehörden bestätigt.

 

Wer hier in 3 Sätzen etwas anderes behauptet, zeigt, dass er nicht vom Fach ist und nicht wirklich versteht, worum es geht.

 

Eigentlich mag ich mich hier auch gar nicht mehr weiter dazu äussern, die Probleme und Ungleichbehandlungen, die diese Regelung sowohl für die Schweiz als auch für die Betroffenen mit sich bringt, hab ich versucht zu erklären, wer sie nicht sehen will, will sie halt nicht sehen.

 

Gruss

Lorenz

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Lorenz, dazu habe ich auch keine Lust und auch ich habe mich recht intensiv damit befasst und leider vom Bundesrat sowohl als auch von der kantonalen Steuerbehörde genau die Antwort bekommen die hier laut Deiner Meinung als Stammtisch Blabla von 3 Sätzen abgetan wird. Aber egal, noch ist der Sitz einer Firma massgebend, oder willst Du da das Gegenteil behaupten? Oder auf welches Szenario möchtest Du bzgl. Swiss und LH raus? Deine Definition kommt so nicht rüber. Das hiesse nämlich, dass Swiss in ihrem Firmensitz nach Deutschland verlegen müsste..... oder als eigene selbständige Marke verschwinden müsste. Nur eine Fusion/Aufkauf ist nicht ausreichend, solange die Tochter ihren Sitz im anderen Land hat und einen Firmensitz verlegt man nicht mal eben so, dass hat wesentlich weitreichendere Konsequenzen als welcher AN wo sein Steuern zahlt..... Auf klar Deutsch die Geschäftsleitung wäre dann in Deutschland.

 

O-Antwort aus Bern:

Nach den von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen werden Vergütungen für eine unselbstständige Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht im Wohnsitzstaat, sondern im Staat des Arbeitsorts besteuert. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Eine davon bilden die Bestimmungen über das fliegende Personal. Die entsprechende Bestimmung des OECD-Musterabkommens (Art. 15 Abs. 3) legt fest, dass das Besteuerungsrecht dem Staat der Geschäftsleitung des Flugunternehmens zugewiesen wird. Diese Regelung gilt nicht nur für in der Schweiz ansässige Personen, die für ein ausländisches Flugunternehmen tätig sind, sondern kommt auch im umgekehrten Fall zum Tragen. Der Grund liegt darin, dass es beim fliegenden Personal administrativ sehr aufwendig wäre, im Einzelfall die jeweiligen Arbeitsorte zu bestimmen. Bei Interkontinentalflügen ergäben sich zudem Besteuerungslücken, weil dort die Arbeit zum Teil gar nicht auf dem Territorium eines Staates ausgeübt wird. Die Bestimmung des OECD-Musterabkommens entspricht nicht nur der schweizerischen Abkommenspraxis, sondern ist auch in den von Drittstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sehr weit verbreitet.

Im Unterschied zur Schweiz hat Deutschland bis heute nur denjenigen Teil des Lohnes, der auf die tatsächlich in Deutschland ausgeübte Tätigkeit entfällt, mit der Lohnsteuer belegt. Der in Deutschland nicht besteuerte Teil des Lohnes konnte nach der Regelung von Artikel 15 Absatz 3 in der Schweiz besteuert werden. Das Steueränderungsgesetz 2007 bringt nun eine Änderung des deutschen Einkommenssteuerrechtes, indem neu das gesamte Einkommen des fliegenden Personals besteuert werden kann. Es liegt auf der Hand, dass die Schweiz dadurch Steuersubstrat verliert. Allerdings ist dies lediglich die Konsequenz der Schliessung einer Lücke im deutschen Steuerrecht einerseits und der international üblichen und auch nicht infrage gestellten Regelung von Artikel 15 Absatz 3 andererseits. Es ist im Übrigen zu berücksichtigen, dass das fliegende Personal, das in Deutschland ansässig und bei einem schweizerischen Flugunternehmen tätig ist, in der Schweiz seit langem der vollen Quellensteuer unterliegt.

Es trifft zu, dass die volle Ausschöpfung des Besteuerungsrechtes Deutschlands für die betroffenen Personen in der Regel eine Verschlechterung ihrer Steuersituation bringt. Diese Verschlechterung ist aber nicht darauf zurückzuführen, dass es sich bei Artikel 15 Absatz 3 um eine unzureichende Regelung handeln würde. Der Grund liegt vielmehr darin, dass die betroffenen Personen aufgrund der innerstaatlichen deutschen Regelung während Jahren einen Steuervorteil hatten, der anderen in der Schweiz ansässigen Personen, die in Deutschland eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben und nicht Grenzgänger sind, verwehrt war und ist. Eine Diskriminierung des fliegenden Personals gegenüber den Grenzgängern ist im Übrigen nicht zu erkennen, da sich die Tätigkeit des fliegenden Personals von derjenigen der Grenzgänger unterscheidet.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Doppelbesteuerungsabkommen, das erst vor wenigen Jahren revidiert wurde und in seiner heutigen Fassung für die Schweiz günstige Lösungen enthält, nicht durch ein praktisch aussichtsloses Revisionsbegehren gefährdet werden sollte.

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Hallo,

 

alles was ich hierzu beitragen kann ist, dass ich früher bei der Crossair/Swiss Grenzgänger gewesen bin: Ich habe offiziell in Deutschland gelebt und offiziell ab Basel für CRX gearbeitet. Ich musste dabei - auch ganz offiziell und 100% legal - nur in der Schweiz Quellensteuer entrichten (sowie Pensions- und Sozialabgaben leisten) und war dann in Deutschland überhaupt nicht mehr steuerpflichtig. Dies ist nicht ganz der Fall, der hier beschrieben wird, aber wenn ich schon als Deutscher, der in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet nur in der Schweiz Steuern zahlen musste, wie kann dann ein Schweizer, der in der Schweiz arbeitet in Deutschland Steuern zahlen müssen?

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wie kann dann ein Schweizer, der in der Schweiz arbeitet in Deutschland Steuern zahlen müssen?

Das wäre ein Spezialfall, der für sehr wenige zutrifft hier im Forum. Es gilt nicht das Prinzip des Arbeitsortes, sondern des Firmenortes. Du müsstest also als Schweizer in der Schweiz nur Steuern in Deutschland zahlen, wenn deine Airline einen Deutschen Sitz hätte. Die Lufthansa ist ja kaum so blöd und Swiss International nach Deutschland verlegen, dann käme sie sehr schlecht weg. Eher würde das umgekehrte passieren: Sie verlegt ihren Hauptsitz in die Schweiz (aber auch das ist unwahrscheinlich). Das machen aber in letzter Zeit viele EU-Firmen und vor allem solche aus den USA (Google, HP, IBM...).

 

So wie ich das jetzt sehe, ist es für mich absolut unakzeptabel, für eine EU-Airline zu fliegen, weil ich da die Hälfte meines Lohnes an den Fiskus verlieren würde. Wahrscheinlich kommt immer mehr das "Freelancing" zum tragen (Piloten werden von Park Aviation, Storm Aviation oder ähnlichen) angestellt, mit Steuersitz auf Jersey.

 

Dani

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@Andreas

 

Du wurdest so gehandhabt wie es es auch die Antwort aus Bern ist. Jeder andere Grenzgänger hätte in D nachversteuern müssen.

 

Das letztere könnte der Fall sein, wenn das Unternehmen seinen Geschäftsitz nicht in der CH sondern in D hätte. Laut kantonaler Steuerveraltung, müsste dann der Vertrag mit einem Unternehmen in D (LH oder wem auch immer) geschlossen sein und nicht mit mehr mit Swiss. Der Geschäftssitz ist ausschlaggebend. Sprich Airline XYZ hat einen Hub in der CH und Pilot XYZ fliegt für diese Airline ab CH, Sitz der Firma ist aber in nicht in der CH sondern in D und schon ist der Pilot in D steuerpflichtig. Oder so wie es Wisi beschrieben hat, denn da ist der Firmensitz in Portugal.

 

Fakt ist, dass es verdammt hart ist, in Anbetracht der Steuersätze in D und der völlig anderen Lebenskosten in der CH. Da das aber weltweit so gehandhabt wird, wird es schwer sein was zu ändern.

 

Zum Thema LH Personal und Steuern. Ich selbst habe mehrere sehr gute Freunde die ihren Wohnsitz alle sonstwo haben und nun halt mit dieser Masche nicht mehr durchkommen. Es gab dazu auch mal im Jahr 2005 eine sehr ausführliche Sendung im ZDF, Steuerbetrug ist in D kein Kavaliersdelikt und Denunzianten und Neider hat es leider in Massen :o

 

Und hier noch der Link zu der TV Sendung: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/8/0,1872,2303496,00.html

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Hallo Ariane,

 

klar, fliegendes Personal unterlag/unterliegt speziellen Regelungen, was die steuerpflicht im grossen Kanton angeht. Entscheidend war dabei nämlich, dass wir nicht als in der Schweiz sondern ab der Schweiz arbeitende Personen betrachtet wurden. Vielleicht kann man da etwas rausholen.

 

@Dani: Wenn Du zurück nach Europa kommen wolltest (kleiner Scherz am Rande ;) ), dann wäre unsere Firma eigentlich gar nicht so übel - wenn Du im richtigen EU-Land lebst. Wir zahlen zwar pauschal eine Einkommensteuer von 25% in Portugal (weil dort unser OPS-Headquarter ist), sind dann aber in vielen Ländern der EU (nicht in allen) von weiteren Steuern ausgenommen. Zum Glück gilt das z.B. so für Deutschland und Frankreich und wenn eines der Länder dies ändern sollte, dann kann man immer noch zügeln. DAs einzig Schlechte an der Regelung ist, dass diese Steuer wirklich pauschal ist, keine Abzüge/Ermässigungen möglich, auch wenn Du 20 Kinder hast.

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Ariane,

 

du hast es selber zitiert. Es zählt der Sitz der Geschäftsleitung.

 

Definier mal Geschäftsleitung.

 

Definier mal Geschäftsleitung, wenn die Swiss European in Lufthansa Regional aufgeht.

 

Definier mal Geschäftsleitung, wenn man kein Swiss AOC mehr braucht, um Landerechte bilateral zu bekommen.

 

Jetzt denk mal dran, wie sich die Fliegerei die letzten 5 Jahre gewandelt hat, und dann überleg dir, was ev. in 10 Jahren sein könnte. Hier tut sich was auf, nicht zugunsten der Schweiz.

 

Gruss

Lorenz

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Lorenz

 

Rein steuerlich gesehen und somit auch wirtschaftlich, machen aber zig Unternehmen eben den Weg in die andere Richtung.... Sowas ist das kleine 1x1 eines BWL Studiums. Firmensitze werden in steuergünstige Regionen verlegt und nicht umgekehrt. Aber egal, sorry, aber Du scheinst davon überzeugt zu sein, dass die Regionalflotte demnächst keinen Sitz mehr in der CH hat und die Busflotte in ferner Zukunft auch nicht mehr. Was wissen Du oder ich was in 10 Jahren ist? Weder von der Gesetzgebung her, noch vom Lohngefüge, noch sonst was. Zur Zeit kann man nur von dem ausgehen was Fakt ist und alles andere sind Visionen. Ein Firmensitz wird nur dann verlegt, wenn es sich finanziell lohnt und dazu gehört auch eine Betrachtung des Steuerniveaus für Konzerne.

 

Fakt ist auch, dass man in D schon seit langer Zeit das fliegende Personal genau beobachtet, diese Änderung erfolgt nicht, weil es eine Swiss gibt, die evtl. irgendwann mal keinen Sitz mehr in der CH hat oder weil es ein paar Menschen gibt, die nun wirklich zu Unrecht darunter leiden müssen. Sondern weil diese Praxis seit Jahren (selbst mein eigener Vater hat dies schon im Jahre 1970 so gemacht;) ) masslos ausgenutzt wird. Ich kann mich daran erinnern wie oft mein Vater seinen Wohnsitz im Ausland nachweisen musste.... Ferner habe ich während meines Studiums eine WG mit mehreren Leuten von der LH und kein einziger hatte seinen Wohnsitz da. Alle waren damals in Brasilien gemeldet.... Und nicht nur das LH Personal hat dies so betrieben, das war Gang und Gebe in jeder Airline, selbst bei den Privat Piloten von kleineren Gesellschaften... Mir fallen auf Anhieb um die 15 Leute einer einzigen Firma ein, die ihren Wohnsitz seit geraumer Zeit in Rumänien haben. Verarschen lassen sich die Ämter halt nicht und das was dort sogar öffentlich empfohlen wurde, ist reine Verarschung. Sorry, aber ich zahle auch nicht gerne Steuern, wenn ich dann aber so dreist bin und das ganze im grossen Stil betrieben wird, muss sich keiner mehr wundern.

 

Es wäre halt schön, wenn man unterscheiden würde, zwischen Leuten die wirklich nachweislich woanders wohnen, was über den Arbeitgeber ein Leichtes wäre und denen die nur so tun als ob. Leider wird sich keiner diese Mühe machen und schon gleich 2x nicht, dass Deutsche Finanzamt :003:

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Der LH ist es prinzipiell schnurz, was ihre Mitarbeiter Steuern zahlen und wo. Sie schaut nur für sich, und da schneidet Deutschland meilenweit schelchter ab. Da geht es nicht nur um Steuern, sondern auch um Konzernrecht, Mitspracherechte der Gewerkschaften, Lohnnebenkosten und Kündigungsschutz, um nur die wichtigsten zu nennen. Jede Deutsche Arbeiterschaft ist ein Klotz am Bein, während die Schweizer Belegschaften relativ mobil und flexibel sind. Das wird die Lufthansa sicher nicht verbocken. Sie hat ja nichts davon, wenn der Staat mehr Steuern einnimmt. Und die Gewinnsteuern für Firmen ist in Deutschland auch immer noch höher als in der Schweiz.

 

Dani

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