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Amts - Blödsinn


Heinz Richner

Empfohlene Beiträge

Hallo

 

heute morgen bekomme ich einen Brief vom BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) mit dem Hinweis, das Amt hätte aus einer Mitteilung des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) entnommen, dass die HB-PQE aus dem Luftfahrzeugregister gelöscht wurde. Nun ergebe sich die Möglichkeit, die Konzession für die Funkanlage an Bord des gelöschten Luftfahrzeuges zu kündigen, auf Ende des laufenden Monates, schriftlich.

 

Es ist nicht zum Glauben, da kommt 4 Monate nach der Löschung ein Amt mit dem Hinweis, die Konzession sei zu kündigen, eine Konzession aus einer Funkanlage, deren Bedarf wohl immer auch mit der Löschung des Flugzeuges erlischt. Die Flugzeugversicherung musste ich ja auch nicht kündigen, sie wurde mit der Löschung automatisch hinfällig, logisch oder?

 

Da werden monatlich so einige Flugzeug-Eintragungen gelöscht, sogar in Aviatikzeitschriften publiziert und es ist nicht möglich, dass das BAKOM diese Löschungen in ihrem Konzessionsregister gleich auch mitlöscht. Dies alles im Zeitalter von Internet und verknüpften Datenbanken.

 

Wo schon wieder ist der Sitz des BAKOM? Zukunftstrasse 44, 2501 Biel. Irgendwie nicht die richtige Strasse:(

 

 

Gruss

Heinz

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Heinz,

 

Du hättest doch theoretisch die Funkanlage ausbauen und bei Dir zuhause mit Transformer und Antenne unter dem Dach weiterbetreiben können.

 

Dachten sich die vielleicht.:005:

 

Gruss

 

Martin

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Sali Heinz,

 

Wenn es so ist wie bei Radio und TV, bezahlst Du die Konzession für den Besitz und nicht für den Betrieb. Wenn also das Flugi nicht mehr immatrikuliert ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass es auch verkauft wurde. Vielleicht haben sie eine 3-Monatsfrist, nach welcher sie einmal "kundenfreundlicherweise" mit dem Hinweis kommen.

 

Selbstverständlich würde ich im Kündigungsschreiben erwähnen, wann die PQE nicht mehr in Deinem Besitz war und bereits bezahlte Gelder ab diesem Zeitpunkt auf die Bank (UBS) überweisen (überschreiben) lassen.

 

*wiiiiiiieeeehhhher* *bsbsbsbsbs* :D

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kann nicht davon ausgegangen werden, dass es auch verkauft wurde

 

Mirko, wenn es im schweizerischen Register gelöscht wird, kann es nur noch entweder verkauft oder aber verschenkt worden sein. Gelöscht ist aber gelöscht und einfach nicht mehr vorhanden, meist oder immer zusammen mit Funkanlage:007:

 

Gruss

Heinz

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Aha, das HB-dingsbums ist weniger wie eine Flug-Zulassungsbestätigung (Autonummer) sondern mehr wie eine eindeutige Identifikationsnummer. Nicht gewusst.

 

Das BAZL hat wohl auch HB-CRM - Customer Relationship Management - aus ihrem Register gelöscht und irgendwohin ins Ausland transferiert... :(

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