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Experimentalzulassung CH


HB-2304

Empfohlene Beiträge

Christian Thomann

Hallo Joachim

 

Braungebrannt aus Bitterwasser zurück?

 

Hangle dich bei der EAS bis zu Peter von Burg durch.

 

 

Gruss

Chregel

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Wie ist in der CH die Zulassung als für Umbauten als Experimental geregelt?

 

Häh ? :confused:

Ein Experimental muß zu 51% selbstgebaut sein, Umbauten (z.B. Winglets dranstricken, anderer Prop, Einziehfahrwerk etc.) sind meist weit weniger als 51%, und deshalb keine Experimentals.

In dem Fall handelt es sich dann um Änderungen an zugelassenen Mustern (meist wohl um sogenannte "große Änderungen"), die du mit dem BAZL abhandeln musst.

Seit dem 1.12.2006 ist die Schweiz ausserdem Mitglied der EASA geworden, was das nun tatsächlich bedeutet kann ich noch nicht ganz nachvollziehen, es kann daher sein, daß alle Umbauten an schweizer Flugzeugen seit dem 1.12. in Köln genehmigt werden müssen.

EAS ist aber sicher keine schlechte Adresse für nachfragen, und auch beim BAZL kann man anrufen und Fragen stellen. (unverbindliches Fragen kostet nichts).

 

Gruß

Ralf

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Andreas Meisser
Hi zusammen.

 

Wie ist in der CH die Zulassung als für Umbauten als Experimental geregelt?

 

Hat jemand dazu Infos und Ansprechpartner?

 

VG

 

Joachim

 

Joachim

 

EAS: Frag hier

 

Gruss

Andreas

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