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Umschreibung PPL-B -> PPL-A


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Geschrieben

Servus zusammen,

 

ein Fliegerkamerad ist im Besitz der PPl-B. Er würde seine Lizenz sehr gerne als PPL-A JAR-FCL 'umschreiben' lassen. Welcher Vorraussetzungen müssen erfüllt werden? Ist dies ohne weiteres möglich?

 

Vielen Dank im Vorraus!

Grüße aus Düsseldorf

 

Jörg

Geschrieben

Hallo Jörg,

 

ich kann dir sicherlich weiterhelfen, brauche dafür aber erstmal eine genauere Info zur derzeitigen Lizenz deines Fliegerkameraden.

 

JAR-FCL ist in Deutschland am 01.05.2003 in Kraft getreten. Seither (bzw. spätestens mit Ablauf der letzten Verlängerung von vor dem genanntem Datum, also Ende April 2005) gibt es keinen PPL-B mehr.

 

Also frage doch noch mal genau nach, auch nach den vorhandenen Klassenberechtigungen, die für eine "Umschreibung" ggf. auch von Bedeutung sind.

 

Happy landings,

Jochen

Geschrieben

Hallo Jochen,

 

Sebastian ( mein Vereinskamerad ) bekann seine 'Motorseglerkarriere' im Sommer letzten Jahres. Er wird den Schein wohl Mitte diesen Jahres sein Eigen nennen können.

Auf der Homepage des Deutschen Aero Clubs bin ich auf folgendes pdf. Dokument gestossen: http://www.daec.de/recht/downfiles/Sonderdruck_S13.pdf

Laut deren Angaben sind lediglich 75 PIC-Stunden erforderlich, sowie eine CVFR-Schulung? Ich kann mir kaum vorstellen, dass es möglich ist, eine Umschreibung ohne zusätzlichen Theorieunterricht genommen zu haben.

Als Überschrift steht dort: PPL-B-> JAR FCL PPL-A RMS

Wofür steht das RMS in diesem Fall? RMS = Reise-Motor-Segler?

Was ist denn eine PPL-A nach JAR-FCL RMS ??

 

Fragen über Fragen,

über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

 

Grüße

 

Jörg

Geschrieben

Hallo Jörg,

 

der DAeC hat im Prinzip Recht, auch wenn ich die Darstellung in dem von dir gelinkten Dokument für nicht gerade geglückt und von den Begrifflichkeiten her schlichtweg für falsch halte.

 

Einen JAR-FCL PPL-A gibt es nicht. Nach JAR-FCL gibt es nur (allgemein) eine Lizenz für Privatpiloten (PPL). Und in die können dann Klassenberechtigungen eingetragen sein, z.B. auch TMG. TMG steht für Touring Motor Glider (alle Motorsegler mit einem fest eingebauten Triebwerk und einem nicht einklappbaren Propeller sowie Stemme S10). Ob RMS in der DAeC-Darstellung dasselbe bedeutet, weiß ich nicht, liegt aber nahe.

 

Auf jeden Fall bezieht sich das DAeC-Dokument aber offensichtlich auf Altinhaber eines PPL-B, also Leute, die schon vor dem 01.05.2003 eine Motorsegler-Lizenz hatten.

 

Insoweit ist also die Darstellung für Sebastian nicht anwendbar. Welche Lizenz er nun am Ende erhalten wird, hängt jetzt davon ab, welche Ausbildung er derzeit absolviert. Wenn er schon eine Segelfluglizenz hat und die momentane Ausbildung darauf aufbaut, bekommt er "nur" die Klassenberechtigung TMG (in die Segelfluglizenz) eingetragen. Macht Sebastian dagegen eine "echte" (ab initio) Motorseglerausbildung, bekommt er "automatisch" (nach bestandener Prüfung :rolleyes: ) eine PPL nach JAR-FCL mit der Klassenberechtigung TMG.

 

Alles klar?

 

Klingt vielleicht alles ein bißchen kompliziert für den rechtlichen Laien (ich bin von Haus aus Jurist mit Schwerpunkt Luftrecht), ist es aber am Ende nicht.

 

Schreibe mir ggf. einfach noch mal, wie es sich mit Sebastians Vor- und Ausbildung verhält (s.o.) und ich gebe dir dann weitere, möglichst klare Antworten auf möglichst konkrete Fragen. Geht es evtl. auch darum, daß Sebastian am Ende "richtige" Motorflugzeuge fliegen will?

 

So long,

Jochen

 

PS: Die CVFR-Ausbildung beinhaltet 30 Stunden Theorie-Ausbildung, 10 Stunden Flugausbildung und eine theoretische und praktische Prüfung!

Geschrieben

Guten Morgen Jochen,

 

vielen Dank für Deine promte und informative Antwort.

Ja, Du hast Recht - Sebastian macht die Motorseglerausbildung von Grund auf.

Er müsste also die PPL-A nach JAR-FCL mit Eintragung TMG erhalten.

 

Genau, sein Wunsch ist es, in Zukunft auch C172 & Co. zu steuern.

Welche Prüfungen / Lehrgänge wollen dafür noch abgelegt/besucht werden?

 

Ich Danke Dir schonmal für Deine Antwort,

Grüße aus Düsseldorf

 

Jörg

Geschrieben

Moin lieber FO,

 

um im Rahmen der PPL nach JAR-FCL von der Klassenberechtigung TMG auf SEP/land (Single Engine Piston/land = einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge) zu wechseln, muß eine Ausbildung bei einem Flight Instructor (FI/A = Fluglehrer) oder einem Class Rating Instructor (CRI/A) absolviert werden. Diese Ausbildung enthält Theorie und Praxis nach Ermessen des Lehrers (keine gesetzlich definierten Mindestanforderungen, es kommt natürlich auch auf die Kenntnisse und Fähigkeiten des "Kandidaten" an); eine besonders zugelassene Flugschule muß dafür nicht besucht werden. Am Ende steht dann eine Prüfung bei einem Flight Examiner (FE/A = Flugprüfer) oder Class Rating Examiner (CRE/A). Und wenn die bestanden ist, wird SEP/land von der Behörde in die Lizenz eingetragen.

 

Einen Nachtrag muß ich noch zu meinen Ausführungen von gestern machen (sorry, ich vergaß...): es könnte auch sein, daß Sebastians ab-initio-Ausbildung mit dem Ziel der nationalen PPL (PPL-N, nicht JAR-FCL-konform) durchgeführt wird. Auch die kann man allerdings schrittweise in Richtung Cessna & Co. erweitern, wenn auch etwas aufwendiger. Ich schreibe auch dazu gerne noch ausführlicher, aber zunächst sollte Sebastian sich dann bei seiner Flugschule, Verein o.ä. noch einmal genau erkundigen, zu welcher Lizenz seine momentane Ausbildung denn nun führen soll (PPL-N oder gem. JAR-FCL).

 

Erstmal einen schönen Tag noch,

der Captain :) Jochen

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