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Radar warnungen... ja was denn nun?


markus

Empfohlene Beiträge

Hallo

 

 

 

eine Unfallstatistik, so es denn eine richtige gäbe, wäre nicht durch Unfälle zufolge schnellen Fahrens dominiert, sondern zufolge FIAZ (Fahren in angetrunkenem Zustand) und dies helfen auch Radarkästen nicht verbessern.

 

Gruss

Heinz

 

 

@ Heinz

 

Du hast nicht ganz recht mit deiner Aussage. Die häufigsten unfallverursachenden Kriterien sind - Mangelnde Aufmerksamkeit - und - Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die gegeben Verhältnisse - !!!

 

Wir hatten letztes Jahr einen anderen Thread (http://www.flightforum.ch/forum/showthread.php?p=321330#post321330) praktisch das gleiche Thema, in dem ich mich wie nachstehend geäussert habe

 

Ich bitte jeden interessierten sich zehn Minuten Zeit zu nehmen und sich auf der Homepage der Polizei Badenwürtemberg ein kleines Tool herunter zu laden. Mit diesem Tool können Reaktions- und Bremsweg also der ganze Anhalteweg eines Fahrzeuges mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten berechnet werden.

 

http://www.gib-acht-im-verkehr.de/service/2.6.5.4.php

 

Nur schon der unterschied von 50km/h zu 53 km/h ergibt' date=' dass dort wo ein Fahrzeug mit 50 km/h zum stehen kommt, die Aufprallgeschwindigkeit des Fahrzeuges welches mit 53 km/h unterwegs ist, noch 21 km/h beträgt!!!!!!!!!

 

Eine Kollision mit einem Fussgänger oder Fahrradfahrer wird schon in diesem Beispiel mit "nur" 3 km/h zu schnell (gerechnet mit den optimalsten Bedingungen wie trockene Strasse, nur 1 Sek. Reaktionszeit), für die betroffene Person sehr schmerzliche Folgen haben. Jeder von uns ist auch als Fussgänger unterwegs und kann ein Opfer werden![/quote']

 

Ich bin aus vorgneannten Gründen deshalb absolut davon überzeugt, dass die Kontrolle des fliessenden Verkehrs, ob Velofahrer, Pw- oder Lastwagenfahrer unbedingt notwendig sind, um auf unseren Strassen nicht Zustände wie im alten Rom (der Stärkere gewinnt) zu bekommen. Auch ich ärgere mich sehr wenn ich eine Busse bekomme und zahle diese absolut nicht mit Freude. Aber ich ärgere mich über mich und nicht über den Staat oder die hier zum Teil abschätzig behandelten Menschen, die als Diener des Staates (also für uns Bürger) ihre nicht ganz einfache Arbeit verrichten.

 

So soll sich jeder an seiner eigenen Nase nehmen und nicht immer die Schuld bei den Anderen suchen! :mad: Jeder tritt selbst auf's Gaspedal und nichts und niemand hindert einem daran, dies mit vernünftigem Mass zu tun!

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Es ist in der Tat ein grosser Preisunterschied.... Wenn ich meinen Kollegen in D erzähle, was man hier so zahlt, schauen die mich immer total :eek: :eek: :eek: an.

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Habe mich gerade letzthin mit einem Deutschen Kollegen unterhalten. Mag mich nicht an die genauen Bussen-Beträge / Punkte in Flensburg erinnern aber grob gesagt kostest es am meisten, wenn

 

ich jemanden auf der linken Spur bedränge, Lichthupe, blinke, eng aufschliesse

 

Billiger wirds wenn ich das Fahrzeug rechts überholen würde.

 

Aber es wird noch besser: Am billigsten ist es, einfach alle anderen Verkehrsteilnehmer auf dem Pannenstreifen zu überholen.

 

Komische Justiz... (?!?!)

 

Siehst du - hierzulande kannst du für jede der Aktionen (im 1. Fall je nach dem, in den beiden andern IMHO immer) schon mal das Billet abgeben.

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Du hast nicht ganz recht mit deiner Aussage. Die häufigsten unfallverursachenden Kriterien sind - Mangelnde Aufmerksamkeit - und - Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die gegeben Verhältnisse - !!!

 

Martin Köchli, ich bezog meine Aussage auf Spanien und nicht auf die Schweiz. Da siehts halt doch etwas anders aus:eek:

 

Gruss

Heinz

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Naja....Aber die Argumentation, dass eine Reduktion auf eine Spur mehr Sicherheit vor Rasern bringt (und generell mehr Sicherheit) ist ja einfach lächerlich. Jemand der auf so einer Strasse 150 fährt ist verantwortungslos genug um dies auch auf einer pseudoeinspurigen (die andere Spur soll ja eine Busspur werden) zu tun. Da gehts einigen Politikern wohl nur wieder darum den MIV zu behindern und zu schikanieren...

 

Tja Thomas, deine engagierte Meinung in Ehren, aber hier irrst du gewaltig. Informiere dich einmal über die Unfallschwerpunkte im Kanton Zürich der vergangenen Jahre und schau, was baulich gemacht worden ist. Dazu gehört auch die Rosengartenstrasse in Zürich.

Spurreduktionen und Reduktionen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit wirken sich tatsächlich unfallreduzierend aus.

 

Viele Massnahmen, baulicher Art oder auch Ueberwachung/Repression und Strafen reduzieren die Unfälle und vermindern viel Leid und Trauer. Die Todesfallrate im Strassenverkehr ist in der Schweiz erfreulich tief geworden und bestätigt durchaus, dass die getroffenen Massnahmen richtig sind. Schiebe bitte nicht alles auf Willkür, Abzocke oder Dummheit der Behörden ab. Jeder verantwortungsbewusste Lenker sollte seinen Teil dazu beitragen, dass die Unfälle reduziert werden können. Wers nicht kann oder nicht will, wird unfreiwillig temporär oder dauernd Fussgänger werden.

 

Und noch zur Bezeichnung "Abzocke". Falls du dich an die vereinbarten Spielregeln oder Gesetze hältst, hast du ja nichts zu befürchten. Abzocke ist es nur dann, wenn dir völlig grundlos oder trotz fehlender Rechtsgrundlage dein Eigentum oder Geld weggenommen wird.

 

Als Neulenker verfügst du lediglich über minimalste Erfahrung im motorisierten Strassenverkehr. Mit Bestehen der Fahrprüfung kannst du "schlicht noch nicht autofahren". Mit zunehmender Erfahrung wird es auch dir möglich sein, dass du die erlaubte Geschwindigkeit einhalten kannst, ohne beständig auf den Tacho zu schielen. Im Uebrigen lässt es sich viel entspannter fahren, wenn du nicht dauernd am Limit klebst.

 

 

Walter

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Nur so nebenbei ein Wort zur Fussgängerregelung hier in der Schweiz.

Mir kommt diese vor, wie wenn eine Lokomotive bei einem Bahnübergang anhalten muss, weil ein Auto das Geleise überqueren will.

Obwohl dieser Vergleich überhaupt nicht hinkt, staune ich über den Kadavergehorsam, mit welchem unsere westliche Hochzivilisation nicht die geringste Mühe hat:cool:

 

Gruss Walti, in erster Linie lizenzierter Autofahrer, in zweiter Linie vogelfreier Fussgänger...

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Nur so nebenbei ein Wort zur Fussgängerregelung hier in der Schweiz.

Mir kommt diese vor, wie wenn eine Lokomotive bei einem Bahnübergang anhalten muss, weil ein Auto das Geleise überqueren will.

Obwohl dieser Vergleich überhaupt nicht hinkt, staune ich über den Kadavergehorsam, mit welchem unsere westliche Hochzivilisation nicht die geringste Mühe hat:cool:

 

Seh ich auch so. Wenn irgendwo ne riesen Kollone ist, finde ich es ja sinnvoll anzuhalten. Wenn jedoch ein Auto (oder gar ein Lastwagen oder Bus) anhalten muss, nur um einen Fussgänger durch zu lassen, der 2 Sekunden später auch so gehen könnte, ist das einfach Verhältnisblödsin.

Natürlich halte ich trotzdem an, die Schweiz hat Ihre Bürger ja gut im Griff...

 

Auch hier finde ich die Situation in Spanien wieder normaler (obwohl ich oft als Fussgänger unterwegs bin). Hier käme es keinem Fussgänger in den Sinn, den Vortritt zu erzwingen.

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Danke Walti, Du hast mir aus der Seele gesprochen.

 

Und endgültig die Galle hoch kommt mir beim Beobachten der Verkehrslotsinnen, wenn sie die längste Zeit quer auf der Strasse stehen, während dem Schüler, welche für offensichtlichst jeden Respekt - von Angst gar nicht mehr zu reden - vor der Strasse komplett verloren haben und in der genüsslichsten Langsamkeit über den Streifen schlendern.

 

Eine hochtourige Produktion von Verkehrstoten mit bestem Gewissen der Schuldigen.

 

Johannes

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Hallo

 

ich teile die Meinung von Walti schon seit Jahren. Früher haben sich, so möglich, kleine Gruppen am Streifen gebildet, einer streckt die Hand als Zeichen raus und sofort haben alle Autos angehalten. Dies hat bestens funktioniert. Heute läuft das uralte Mutti einfach auf den Streifen und der LKW kann nicht mehr anhalten.

 

Bewärtes durch nichtdurchdachte Gesetze zu ersetzen war schon immer des Schweizers beste Befähigung, nur eingestehen kann sich der Schweizer sowas nicht und das ist noch viel schlimmer, als die Gesetzesänderung selber.

 

Gruss

Heinz

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Tja Thomas, deine engagierte Meinung in Ehren, aber hier irrst du gewaltig. Informiere dich einmal über die Unfallschwerpunkte im Kanton Zürich der vergangenen Jahre und schau, was baulich gemacht worden ist. Dazu gehört auch die Rosengartenstrasse in Zürich.

Spurreduktionen und Reduktionen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit wirken sich tatsächlich unfallreduzierend aus.

Das habe ich auch nicht angezweifelt. In dem Fall von Schlieren geht es aber darum, dass man damit argumentiert, dass solche Raserunfälle (war nicht der erste auf der Strecke) und solche Rennen, bzw. massives zu schnell fahren einzelner damit abnehmen. Und genau das bezweifle ich doch sehr. Jemandem der auf einer 60er Strecke 150+ fährt ist es doch sch****egal, ob er nun eine Normal- und eine Busspur hat oder zwei Normalspuren....Von Spurreduktion an Orten wo der Verkehr eher zu als abnimmt halte ich generell nicht viel...

 

Viele Massnahmen, baulicher Art oder auch Ueberwachung/Repression und Strafen reduzieren die Unfälle und vermindern viel Leid und Trauer. Die Todesfallrate im Strassenverkehr ist in der Schweiz erfreulich tief geworden und bestätigt durchaus, dass die getroffenen Massnahmen richtig sind. Schiebe bitte nicht alles auf Willkür, Abzocke oder Dummheit der Behörden ab. Jeder verantwortungsbewusste Lenker sollte seinen Teil dazu beitragen, dass die Unfälle reduziert werden können. Wers nicht kann oder nicht will, wird unfreiwillig temporär oder dauernd Fussgänger werden.
Ist doch eher ein scheinheiliges Argument, solange halbblinde Rentner noch mit Empfehlung des Hausarztes autofahren können, obwohl ihnen jeder Fahrlehrer davon abrät und Tiefbauämter geistigen Abfall produzieren (beste Beispiele gibt es hier: man produziert durch Einfahrten zu Parkhäusern ein Rückstau auf die Autobahn -> Gefährlich, man baut eine Bushaltestelle vor einer Schule so, dass der ankommende Bus den Fussgängerstreifen verdeckt -> Gefährlich usw.)

 

Und noch zur Bezeichnung "Abzocke". Falls du dich an die vereinbarten Spielregeln oder Gesetze hältst, hast du ja nichts zu befürchten. Abzocke ist es nur dann, wenn dir völlig grundlos oder trotz fehlender Rechtsgrundlage dein Eigentum oder Geld weggenommen wird.
Von Abzocke habe ich nirgends etwas geschrieben. Ich bin absolut der Überzeugung, dass es Bussen und Blitzer braucht, aber ich sage auch nicht, dass jeder Blitzer sinnvoll positioniert und tatsächlich für die Verkehrssicherheit von nöten.

 

Als Neulenker verfügst du lediglich über minimalste Erfahrung im motorisierten Strassenverkehr. Mit Bestehen der Fahrprüfung kannst du "schlicht noch nicht autofahren".

Was die Erfahrung zutrifft hast du sicherlich recht. Laut Studien ist man mit ca. 150'000 gefahrenen Kilometern soweit, dass man jede Situation die üblicherweise im Strassenverkehr vorkommt mal erlebt hat. Auch die Dinge, welche man erklärt bekommt muss man zuerst erleben, um sie nachvollziehen zu können (bestes Beispiel ist da der Seitenblick. Der erscheint dir ziemlich sinnlos, bis du z.B. das erste Mal auf der Autobahn bist, in den Spiegeln nichts siehst und beim Seitenblick dan plötztlich den SUV direkt neben dir erspähst ;))

Die Aussage "nach der Fahrprüfung kann man schlicht nicht Autofahren" ist aber ziemlich daneben gegriffen. Mit der Erfahrung kommt die Sicherheit und die Routine, aber die (mittlerweile sehr strenge) Prüfung machst du nicht einfach zum Spass, sondern um zu zeigen, dass du die Basics gut beherrschst (also autofahren kannst). Wenn ich mir so anschaue wie sich gewisse Leute im Stadtverkehr verhalten (so leid es mir tut sind es tatsächlich dann oft AG, SG oder LU Nummern :)), dann verstehe ich nicht warum ausgerechnet ich als Neulenker "noch nicht fahren kann". Ich habe im Stadtverkehr gelernt und kenne die Gefahren und Regeln da wohl durchaus besser, als die eben erwähnten. Auch wenn diese vielleicht schon einiges länger unterwegs sind.

Um den Vergleich zur Aviatik zu machen: Kann den ein Copilot auch nicht fliegen, weil er noch nicht dieselbe Erfahrung hat wie der Captain?

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Hallo

ich teile die Meinung von Walti schon seit Jahren. Früher haben sich, so möglich, kleine Gruppen am Streifen gebildet, einer streckt die Hand als Zeichen raus und sofort haben alle Autos angehalten. Dies hat bestens funktioniert.

Ich weiss nicht in welchem Stadium romantischer Verklärung man sich befinden muss, um so etwas zu behaupten. Tatsache war, dass selbst Gruppen von Schülern und Kindergärtner an der morgens dicht befahrenen Hauptstrasse minutenlang auf eine günstige Gelegenheit zum überqueren der Strasse warten mussten. Handzeichen sind übrigens auch heute nicht verboten. Doch selbst der TCS - nicht bekannt als Fussgängervertreter - warnt vom Einführen eines obligatorischen Handzeichens. Nicht umsonst wird den Kindern in der Verkehrserziehung das zeichengeben nicht instruiert und dafür eingebläut, nicht auf Handzeichen der Autofahrer zu achten!

Heute läuft das uralte Mutti einfach auf den Streifen und der LKW kann nicht mehr anhalten.

Das ist dann Muttis Problem solange sich der LKW-Fahrer an die für ihn geltenden Grundsätze hält.

Bewärtes durch nichtdurchdachte Gesetze zu ersetzen war schon immer des Schweizers beste Befähigung, nur eingestehen kann sich der Schweizer sowas nicht und das ist noch viel schlimmer, als die Gesetzesänderung selber.

Gerade die aktuelle Regelung ist einfach, verständlich und vor allem klar geregelt. Diese einfache Regeln zu befolgen sollte von einem Autofahrer zu erwarten sein, genauso wie das einhalten einer Geschwindigkeit (mit einer Marge).

 

Michael

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Hallo

 

@Michael: ich hoffe sehr, dass du trotz deinem jungen Alter die damals wirklich geltende Regel noch mitbekommen hast? Mit dem Handzeichen hatte der Fahrzeugführer unmissverständlich vor dem Streifen anzuhalten und nichts anderes, keine Warterei wie du es ausdrückst. Diese Regel war klar und deutlich, heute stehen zuweilen Leute am Fussgängerstreifen in der Stadt, halten ihren Schwatz ab und reihenweise halten Autos an in der Meinung, die Schwätzer wollen sicher den Streifen überqueren. Ich, x-mal beobachtet.

 

Wenn du sowas toll findest kann es wirklich sein, dass du dich in einem Stadium romantischer Verklärung befinden musst.

 

Gruss

Heinz

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Wilko Wiedemann
Mit dem Handzeichen hatte der Fahrzeugführer unmissverständlich vor dem Streifen anzuhalten

Ich (31) kenne dieses Zeichen noch sehr gut. Ich bin damit hunderte Male sicher zum Kindergarten gegangen ;)

 

Gruss

 

Wilko, der die Schwätzer genauso hasst

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@Michael: ich hoffe sehr, dass du trotz deinem jungen Alter die damals wirklich geltende Regel noch mitbekommen hast? Mit dem Handzeichen hatte der Fahrzeugführer unmissverständlich vor dem Streifen anzuhalten und nichts anderes, keine Warterei wie du es ausdrückst. Diese Regel war klar und deutlich,

Ich habe deutlich die Gründe dargelegt, weshalb die Handzeichenregelung nicht befriedigend ist, du willst aber offensichtlich nicht weiter darauf eingehen...

heute stehen zuweilen Leute am Fussgängerstreifen in der Stadt, halten ihren Schwatz ab und reihenweise halten Autos an in der Meinung, die Schwätzer wollen sicher den Streifen überqueren.

Das zeigt nur wieder einmal überdeutlich, dass die Verkehrsteilnehmer des motorisierten Verkehrs die geltenden Vorschriften ungenügend kennen und anwenden. Ich empfehle ein genaues Studium der Verkehrsregelnverordnung zur Abhilfe.

 

Michael

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http://www.gelbeszebra.ch:

 

Das Problem mit dem Handzeichen

Die Aufhebung des Handzeichen-Obligatoriums im Jahre 1994 ist von einigen als Verbot, Handzeichen zu geben, miss-interpretiert worden. Hier will die Kampagne eine Klärung bringen: Handzeichen sind nicht obligatorisch, aber wer damit eine Situation klären möchte, kann dies tun. Nur Kindern wird davon ausdrücklich abge-raten, denn allzu oft haben Kinder geglaubt, man könne ein Auto mit einem Handzeichen anhalten. Mit einem Handzeichen sollte aber niemand ein Auto zum brüsken Bremsen veranlassen. Der Fussgänger-Vortritt gilt deshalb richtigerweise nicht auf Grund eines Handzeichens, sondern aufgrund des Abstandes eines herannahenden Fahrzeuges, der zum Bremsen und Anhalten ausreichend sein muss. Diese Lösung ist die einzige, die von allen richtig verstanden werden kann, sie verlangt aber einen Augenblick Aufmerksamkeit vom Fussgänger.

 

Eine Rückkehr zum alten Handzeichen-Obligatorium kommt weder für den TCS noch für Fussverkehr Schweiz in Frage, nicht nur weil dies geltendes internationales Recht verletzen würde, sondern sie stünde auch im Wiederspruch zu dem, was die Kinder heute in der Schule lernen. Bei Kindern und alten Menschen kann das Handzeichen ein falsches Sicherheitsgefühl schaffen. Aus diesen Gründen wurden neue tragfähige Lösungen gesucht. Die Kampagne "Gelbes Zebra" ist ein Beispiel dafür, denn sie befürwortet den Grundsatz einer "wechselseitigen" Aufmerksamkeit. Diese besteht darin, dass alle am Verkehr Teilnehmenden das Unfallrisiko verringern, indem sie den von einer anderen Person begangenen Fehler durch ihr Verhalten kompensieren. Verhaltensempfehlungen gehen somit weiter als Gesetze und Verordnungen: Sie müssen so formuliert werden, dass auch dann kein Unfall geschieht, wenn jemand unvorsichtig ist oder eine Vorschrift missachtet. Das gilt sowohl für Fussgänger/innen, die damit rechnen müssen, dass Autolenkende das Vortrittsrecht auf dem Fussgängerstreifen missachten, es gilt aber auch für die Autolenkenden, die damit rechnen müssen, dass jemand unvermittelt die Fahrbahn betritt. Die Vorsicht des Schwächeren und die Rücksicht der Stärkeren müssen sich gegenseitig ergänzen

 

Handzeichen von Fahrern

Wer sich im Verkehr mit einem Handzeichen verständigen will, muss sich auch versichern, dass das Handzeichen richtig verstanden wird. Handzeichen von Lenkern werden manchmal nicht gesehen, wenn die Scheiben verdunkelt sind oder spiegeln. Es haben sich schon schwere Unfälle ereignet, weil Handzeichen falsch verstanden worden sind. Wenn beispielsweise jemand einer anderen Person zuwinkt und wenn dies als Aufforderung hinüberzugehen interpretiert wird, können die Folgen fatal sein (auch das Winken des Fussgängers kann, umgekehrt, als Verzicht auf sein Vortrittsrecht missverstanden werden).

Auch sollte niemand einen Fussgänger – und insbesondere ein Kind – mit einem Handzeichen zum Hinübergehen auffordern, ohne ganz sicher zu sein, dass in diesem Moment niemand überholt oder auf der gegenseitigen Fahrbahn entgegen kommt

Aber die wirklichen Expreten sind ja wie immer hier im Forum...:004:

 

Michael

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Ohje, ist das jetzt plötzlich auch noch ein Problem? Meine Generation hat gelernt, dass ein Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen Vortritt hat (find ich auch genug klar und deutlich). Ich hatte noch nie ein Problem damit, rasch anzuhalten. Pech, wenn man falsch interpretiert hat und die Person die Strasse gar nicht überqueren will - aber sich darüber aufzuregen bringts ja auch nicht wirklich. Lieber einmal zuviel anhalten als einmal zu wenig. Es scheint aber Leute zu geben, die sich mit Freuden über jeden Mumpitz aufregen...

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Das ist dann Muttis Problem solange sich der LKW-Fahrer an die für ihn geltenden Grundsätze hält.

 

Gerade die aktuelle Regelung ist einfach, verständlich und vor allem klar geregelt. Diese einfache Regeln zu befolgen sollte von einem Autofahrer zu erwarten sein, genauso wie das einhalten einer Geschwindigkeit (mit einer Marge).

 

Michael

 

Quatsch, das Mutti hat ein Problem, wenn sie unvermittelt auf die Strasse läuft und dem Lastwagen keine Chance zum Reagieren lässt. Der Lastwagenfahrer ja auch...

Dass die gültige Regelung nicht gut ist, zeigt sich ja schon daran, dass es mehr Unfälle auf Fussgängerstreifen geht als vorher.

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Ohje, ist das jetzt plötzlich auch noch ein Problem? Meine Generation hat gelernt, dass ein Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen Vortritt hat (find ich auch genug klar und deutlich). Ich hatte noch nie ein Problem damit, rasch anzuhalten. Pech, wenn man falsch interpretiert hat und die Person die Strasse gar nicht überqueren will - aber sich darüber aufzuregen bringts ja auch nicht wirklich. Lieber einmal zuviel anhalten als einmal zu wenig. Es scheint aber Leute zu geben, die sich mit Freuden über jeden Mumpitz aufregen...

 

Möchte ja mal sehen, wieviele Tonnen Co2, Feinstaub, Bremsstaub etc. etc. dieser 'Mumpitz' unsinnigerweise produziert...

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Ich hatte noch nie ein Problem damit, rasch anzuhalten. Pech, wenn man falsch interpretiert hat und die Person die Strasse gar nicht überqueren will - aber sich darüber aufzuregen bringts ja auch nicht wirklich. Lieber einmal zuviel anhalten als einmal zu wenig.

 

Rege ich mich als Fussgänger auf, wenn mir der Vortritt verwehrt wird? Jein. Eigentlich nicht. Erst wenn ich wirklich lange warten muss werde ich dann irgendwann leicht nervös. Gerade bei dichtem Verkehr kann ich auch mal einen Moment "in Geduld der Dinge harren, die da kommen mögen" um den Verkehrsfluss nicht häufiger als nötig zu stören. Dies sind dann auch die Situationen, in denen Autofahrer gerne einmal nicht anhalten möchten.

 

Michael

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Möchte ja mal sehen, wieviele Tonnen Co2, Feinstaub, Bremsstaub etc. etc. dieser 'Mumpitz' unsinnigerweise produziert...

 

Deutlich weniger als das Nicht-Abstellen des Motors an der Ampel, das Auto bei laufendem Motor von Schnee und Eis befreien, mit ungenügendem Luftruck in den Reifen fahren und und und... Alle diese Dinge lassen sich übrigens ohne Einbusen der Verkehrssicherheit abstellen :D

 

Michael

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Rege ich mich als Fussgänger auf, wenn mir der Vortritt verwehrt wird?

 

Ich rege mich witzigerweise tatsächlich eher als Fussgänger auf denn als Autofahrer...obschon ich wohl mehr als Autofahrer denn als Fussgänger unterwegs bin ;)

 

@sirdir: Es gibt noch viel grössere Mumpitze, die viel mehr Schadstoffe produzieren...

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Die alte Regelung war besser, logischer und deshalb einleuchtender, als diese von Fussgängervereinigungen und autofahrenden Autofeinden mit Hilfe linksgefederter Gutmenschen den anderen aufgezwängte Lachnummer.

 

Gruss Walti

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Walti

 

komischerweise denken wir langlebigen, erfahrenen Verkehrsteilnehmer so, die jungen denken anders. Woran das wohl liegt, habe ich noch nicht herausgefunden.

 

Wird wohl so sein, wie mit den Kreiseln. Als ich fahren gelernt habe, wurden reihum Kreisel durch moderne Ampeln ersetzt. Heute kommt man wieder zurück auf das wirklich bewährte. Ob sich die Situation beim Vortrittsrecht für Fussgänger auch wieder einmal zum Bewährten wendet?

 

Gruss

Heinz

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