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Radar warnungen... ja was denn nun?


markus

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Danke Tom... das sind klare Infos .... und vorallem noch druckfrisch.

 

Allerdings ist das ganze eine Lachnummer... nicht nur das aktiviert haben ist strafbar sondern das blosse beinhalten der OVI im Navigationsgerät. Solche Geräte werden zu tausenden verkauft und alle sollen nun illegal sein.

 

Ich denke das wird die Gerichte beschäftigen und es würde mich nicht wundern wenn das Astra nicht zurückkrebsen müsste.

 

Apropos.. wenn das nun so durchgesetzt wird muss ich wirklich auch langsam der Meinung sein es geht darum Geld zu verdienen und nicht nur darum die Strassen sicherer zu machen...

 

Ich gehe jetzt meine OVI löschen :)

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Wilko Wiedemann

Tja, ist nur zu hoffen, dass die Navisoftwarehersteller, die Radargeräte bald aus den Datenbanken enrfernt, dann muss man sich zumindest darüber keine Gedanken machen. Allerdings werden sich da wohl einige die Hände reiben, können sie doch wieder tausende von Updates verkaufen.

 

Allerdings frage ich mich, wie die Polizei dies alles kontrollieren will. Wollen die nun in Kontrollen nebst dem Blick in die Papiere, auch noch das eingebaute Navi anschauen ? Dann wird man bei einer Kontrolle nur noch länger schickaniert und die Möglichkeit der willkürlichen Bestrafung von "Navi-Sündern" wird grösser.

 

Naja, noch hab ich zum Glück kein Navi im Auto.

 

Gruss

 

Wilko

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Ich glaub halt immer noch, dass man solche Geräte konsequenterweise verbieten müsste, wenn man sich an den Wortlaut des Gesetzes hält. - "Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können..."

...., dann beantworte mir doch mal jemand folgende Fragen:

 

1. Wie bitte "erschwere" ich eine behördliche Kontrolle mit einem solchen Gerät? Welche zusätzlichen Aufwände fallen an? Wann gilt sie denn als "nicht erschwert"?

 

2. Wie "stört" man damit eine Kontrolle? Kann man Messsystem oder gar Blitz mit einem "TomTom" ausser Gefecht setzen? Oder "störe" ich bloss die Autos hinter mir, weil diese dann ebenfalls korrekt fahren und nicht geblitzt werden können? Oder fühlen sich vielleicht bloss die Ordnungshüter "gestört", weil sich alle an die Limiten halten und man dann keine Einzahlungsscheine verteilen kann?

 

3. Warum mache ich nur mit einem GPS Gerät mit Radar POI eine Kontrolle "unwirksam"? Ist sie wirksamer, wenn ich mich ohne Gerät an die Limiten halte? Und wenn mir die Positionen der meisten Kästen im Grossraum Zürich "einfach so" geläufig sind? Muss ich sie dann per Gesetz "vergessen"? Sind dann nicht jegliche Geschwindigkeits-Begrenzungstafeln und Achtung-Radar-Schilder, oder gar die Tachos in den Autos auch "wirksamkeitsverhindernd" und müssten ebenfalls verboten werden?

 

Wenn es tatsächlich darauf hinausläuft, sämtliche Vorschriften dermassen diffus und schwammig auszulegen, um jederzeit Alles und Jedes zu Ungunsten der Betroffenen umzubiegen, dann gute Nacht Schweiz :001: !

 

Hallo zusammen

Damit dürfte vorerst alles gesagt sein:

 

Dieses Dokument taucht überall im Internet auf, nur nicht auf der ASTRA /UVEK Webseite. Es hat nicht mal den offiziellen Header, geschweige denn einen brauchbaren Hinweis auf die Stelle, welche diesen Stuss produziert hat. Wenn man es liest, schaut man verstohlen auf's Datum um sicher zu gehen, dass nicht schon 1. April ist - insbesondere bei Punkt 6. Wie krank dürfen eigentlich Behördengehirne sein?

 

Das Ganze schaut für mich nach einem Schnellschuss mit Kompetenzüberschreitung aus. Man gibt zwar ordentlich "Gas", aber die Finger will sich dann doch niemand verbrennen, Hauptsache man schafft Verwirrung. Werden möglichst viele Geräte wieder "zurückgebaut", dann ist das Hauptziel schon fast erreicht - selbst wenn dazu letztendlich die rechtlichen Grundlagen fehlen, aber das werden sowieso nur die Gerichte klären können.

 

Auf jeden Fall weiterer Sesselfurz erster Güte aus dem Leuenberger'schen Anti-Individualverkersdepartement zu Bern. Wenn man die Automobilisten dieses Jahr wetterbedingt schon nicht per Feinstaubgesülze mit 80km/h langweilen kann, so sucht man eben nach neuen Pausenfüllern.

 

Bleibt nur zu hoffen, dass möglichst viele Betroffene die Sache notfalls bis vor's BG ziehen, damit dieser Schwachsinn - sollte es tatsächlich kein Versehen sein - schleunigst wieder abgestellt wird.

 

Was das Bundesgericht schon früher mal betr. Störung, Beeinflussung, Behinderung einer Amtshandlung, etc., entschieden hat, kann man hier nachlesen, insbesondere unter "Erwägung 5" die Abschnitte b, c und d - und da sollen passive POI Warner plötzlich verboten sein?

 

HaPe - ohne Radar POI Warner unterwegs...

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...., dann beantworte mir doch mal jemand folgende Fragen:

 

1. Wie bitte "erschwere" ich eine behördliche Kontrolle mit einem solchen Gerät? Welche zusätzlichen Aufwände fallen an? Wann gilt sie denn als "nicht erschwert"?

 

Na, wie du sie erschwerst bzw. unwirksam machst ist ja offensichtlich. Fährst mit z.B. 20 km/h zu schnell bis zu dem Punkt, an dem das Teil schreit, bremst dann runter weil du genau weisst, dass ein Kasten oder eine mobile Kontrolle kommt, und beschleunigst danach wieder. Im Endeffekt fährst du überall zu schnell, nur nicht an dem Ort, wo dein Tempo kontrolliert wird. Also machst du die Kontrolle so unwirksam. Sinn und Zweck der Tempobeschränkungen ist ja nicht, dass du nur dort korrekt fährst, wo auch kontrolliert wird. Wenn du die Logik weiterspinnst wär ja alkoholisiertes Fahren letztlich auch legal, wenn man nicht blöderweise grad kontrolliert wird...

 

2. Wie "stört" man damit eine Kontrolle? Kann man Messsystem oder gar Blitz mit einem "TomTom" ausser Gefecht setzen?

 

Wenn jeder so ein Teil hat, das von Grund auf schreit, wenn er sich einer Kontrolle nähert: ja. Wofür müsste man dann noch Kontrollen machen?

 

Ist sie wirksamer, wenn ich mich ohne Gerät an die Limiten halte? Und wenn mir die Positionen der meisten Kästen im Grossraum Zürich "einfach so" geläufig sind? Muss ich sie dann per Gesetz "vergessen"? Sind dann nicht jegliche Geschwindigkeits-Begrenzungstafeln und Achtung-Radar-Schilder, oder gar die Tachos in den Autos auch "wirksamkeitsverhindernd" und müssten ebenfalls verboten werden?

 

Es wird ja explizit von Geräten und Vorrichtungen gesprochen, nicht von deinem Hirn. Wär ja noch schöner ;)

 

Die Vorschrift ist ziemlich schwammig formuliert. Was ich schreibe ist nur eine mögliche Auslegung, man kanns wohl gradsogut auf die andere Seite biegen. Meine persönliche Meinung ist, dass Radarkontrollen ohnehin am Ziel vorbeischiessen, solange die Radarkästen gut sichtbar sind. Allerdings finde ich es auch fragwürdig, zu schnelles Fahren als Kavaliersdelikt abzustempeln...obschon ich da auch kein Engel bin...

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Wenn jeder so ein Teil hat, das von Grund auf schreit, wenn er sich einer Kontrolle nähert: ja. Wofür müsste man dann noch Kontrollen machen?

Meine Fragen bezogen sich rein "technisch" auf die Art der "Störung" und "Erschwerung" und nicht ob und wofür Kontrollen gut sind.

 

Allerdings finde ich es auch fragwürdig, zu schnelles Fahren als Kavaliersdelikt abzustempeln...obschon ich da auch kein Engel bin...
Sollte bei mir der Eindruck von "pro ungehemmtes Schnellfahren" entstanden sein, so trifft dies sicher nicht zu, aber die von Dir angesprochene "digitale" Fahrweise, wird wohl von den wenigsten Fahrern und Besitzern solcher Geräte praktiziert. Auch habe ich bis heute noch keine "schreienden" POI Warner angetroffen, lediglich dezent bimmelnde, à la "Fasten Seat Belt" im Flieger ;).

 

Ich bewege mich seit Wochen fast täglich durch die Tunnels in und um Luzern und es vergeht kein Tag, an dem ich nicht mind. einer dieser Leitplanken-Laser blitzen sehe. Wirkliche "Raser" oder Schnellfahrer konnte ich dabei noch nie entdecken, lediglich dichter, flüssiger Verkehr, bei dem man manchmal von anderen Fahrzeugen im Schritttempo überholt wird, die aber trotzdem "abgelichtet" werden - oft sind es sogar noch LU-Nummern.

 

Die daraus resultierenden unnötigen und teilweise fast panischen Bremsmanöver von erlaubten 80km/h runter auf garantiert blitzsichere 65-70km/h, gefolgt von einem "Handorgel-Stau", sind weitaus gefählicher, als eine Übertretung von vielleicht 1-2km/h. Die Kasse "lebt" also hauptsächlich von Minimalübertretungen und sowas kann ich sicher nicht befürworten. Mit "Kavaliersdelikt", oder bewusstem Schnellfahren hat das wenig zu tun, eher mit einem kurzen Moment von Unachtsamkeit, oder Ablenkung, wie dies bei jeder "Tätigkeit" vorkommen kann und da kann ein POI Warner mit einem dezenten Hinweis durchaus nützlich sein.

 

Radarkästen sollen ja nur die Verkehrssicherheit an neuralgischen Stellen erhöhen - so wird es uns immer wieder treuherzig gepredigt. Weshalb sollte dann ein TomTom nicht auch einen Beitrag dazu leisten dürfen?

 

HaPe

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Sollte bei mir der Eindruck von "pro ungehemmtes Schnellfahren" entstanden sein, so trifft dies sicher nicht zu

 

Ah, nein nein, da war ich wohl missverständlich. Der Abschnitt war nicht auf eine Person hier gemünzt - sorry, wenn das falsch rübergekommen ist.

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Hallo

 

Radarkästen sollen ja nur die Verkehrssicherheit an neuralgischen Stellen erhöhen

 

Hanspi, du hast da ein falsches Wort verwendet. Es heisst nicht 'Verkehrssicherheit' sondern 'Kasse'. Würdest du dies bitte noch editieren.

 

Gruss

Heinz

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Hier noch die Info von Seiten Uvek in zusammengefasster Form:

 

http://www.uvek.admin.ch/dokumentation/00474/00492/index.html?lang=de&msg-id=10094

 

Der Staat fürchtet um Mindereinnahmen... jetzt geht es nicht mehr darum dass langsamer gefahren wird sondern dass das ganze etwas abwirft.

 

:001: :001: :001: :001: :001:

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Hier noch die Info von Seiten Uvek in zusammengefasster Form:

 

http://www.uvek.admin.ch/dokumentation/00474/00492/index.html?lang=de&msg-id=10094

 

Der Staat fürchtet um Mindereinnahmen... jetzt geht es nicht mehr darum dass langsamer gefahren wird sondern dass das ganze etwas abwirft.

 

:001: :001: :001: :001: :001:

 

was stand denn da? jetzt steht:

"Diese Nachricht ist nicht mehr vorhanden"

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Meine Frage dazu: Wieso werden solche Geräte nicht direkt am Zoll beschlagnamt, anstatt dass sie in jedem Supermarkt nichts ahnenden Kunden verkauft werden, die dann dadurch in Gefahr geraten, ihren Führerschein zu verlieren?

 

Wenn der Verkauf bereits verboten ist, dann müsste doch eigentlich dort bereits zugeschlagen werden, nicht erst wenn das Teil in Betrieb ist?

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Ich denke das ganze ist offiziell wirklich erst seit dieser Woche verboten... das Gesetzt wurde erst jetzt so ausgelegt und kommuniziert. Bin gespannt wie die Navi Hersteller reagieren.

Mit einem Schlag werden nun alle Navi die von Haus aus ein Radar OVI drinn haben illegal... Bin mal gespannt wie das rechtlich durchsetzbar ist. (werde es selbst nicht ausprobieren)

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Johannes Müller

Laut dem Dokument wäre ja z.B. auch ein Laptop mit TwixTel/TwixRoute + ein anschliessbarer GPS-Empfänger illegal ... wie soll das aufgehen?

 

Da bin ich mal gespannt :D

 

Gruss

Johannes, mehrheitlich Velofahrer

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Nein, Johannes, es geht nur um die Zusatz-Software, die eindeutig POI's enthält, die auf Radar-Standorte hinweisen. So etwas kann ein geschulter Beamter schnell eruieren.

Hier noch ein ganz feiner Polizei-Kamerad, da kannst Du noch so korrekt die Geschwindigkeit einhalten, wenn die Distanz zum Vordermann nicht stimmt, blitzt es trotzdem:

http://www.v-r-i.com/google/images/traffobserv.jpg

Es soll auch schon Geräte geben, die das Handy am Ohr oder den nicht umgelegten Gurt erkennen können und entsprechende Ordnungsbussen absetzen.

 

Gruss Walti, am besten also die "zwinglianischen" Ratschläge von Ueli beherzigen;)

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Was viele von den Usern hier auch schlichtweg vergessen ist:

 

1. Die Aufprallwucht bei 50 km/h entspricht einen Sturz aus einem dritten Stockwerk. Die Aufprallwucht wächst quadratisch an, d.h. Doppelte Geschwindigkeit = vierfache Energie. (100km/h = 12 Stockwerke)

2. Der Bremsweg wächst ebenfalls im Quadrat der Geschwindigkeit. Deshalb beträgt der Bremsweg bei 50km/h 33m, bei 60km/h aber bereits 45km/h.

 

Ich glaube die Geschwindigkeitsbegrenzung und deren sporadischen Kontrollen haben nur den einen Zweck, nämlich die Unfallgefahr zu minimieren.

 

Rechnet ihr die Beispiele von oben hoch auf 120 km/h bzw. 130km/h merkt ihr, dass da einem locker schlecht werden kann. Ich kenne wenig die sich Tag für Tag an der Kante eines 15 Stöckigen Hochhauses aufhalten, aber ich sehe viele, die Tag für Tag an der Stossstange des Vorwagens bei Tempo 140 kleben - Nicht auszudenken was bei einem Unfall passiert! Bedenkt ausserdem die eine Sekunde, die ihr braucht um zu reagieren.

 

Ne ne, die Radarkontrollen haben schon ihren Zweck!

 

E liebe Grues

 

Severin

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Rechnet ihr die Beispiele von oben hoch auf 120 km/h bzw. 130km/h merkt ihr, dass da einem locker schlecht werden kann. Ich kenne wenig die sich Tag für Tag an der Kante

 

Und denk erst mal, die 150 kts im Kolbenschüttler!

Ne, ist schon klar, die Geschwindigkeiten sind gefährlich. Aber warum sind sie in der Schweiz so viel gefährlicher als in den meisten anderen Ländern Europas? Deutschland kennt Strecken ohne Tempolimiten, unsere Nachbarländer haben höhere Limiten und die Bussen bei geringfügigen Übertretungen (teilweise auch bei grösseren) sind lächerlich klein im Vergleich.

So gut 'erzogen' wie die Schweizer wurde wohl kein anderes Volk!

Leider zieht sich das dann noch weiter, jeder meint, die anderen Verkehrsteilnehmer auch noch erziehen zu müssen.

Was geniesse ich da das Fahren im Süden - manchmal chaotisch, aber nie so stur...

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Johannes Müller

Ja, Walti - aber sind solche POI's nicht standardmässig bei TwixRoute, und somit bei einer Standard-TwixTel-Installation, dabei? Wenn ich daran denke, dass ich eigentlich immer TwixTel dabei habe und ab und zu sogar mein Velo/Wanderer-GPS, welcher sich am TwixRoute anschliessen lässt .... Nur leider ist mein Laptop schön gegen Fremdzugriff gesichert :D

 

Wenn man sieht, wie klein GPS-Empfänger inzwischen sind, dann sehe ich schwarz für ein konsequentes Eingreifen ... Es wird vermutlich einfach den "Papi" erwischen, der ahnungslos ein Standard-GPS installiert hat. Die "richtigen Raser" haben ja sowieso fest eingebaute, nicht erkennbare Radar-Warner...

 

Muss man eigentlich einem Polizisten Zugang zum eigenen Auto, bzw Zugriff auf im Auto liegende Geräte, gewähren? Wie wird der Datenschutz in solchen Fällen gewährt (gespeicherte Routen im GPS, Daten auf einem Laptop, etc)?

 

Gruss

Johannes

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Ja, Walti - aber sind solche POI's nicht standardmässig bei TwixRoute, und somit bei einer Standard-TwixTel-Installation, dabei? Wenn ich daran denke, dass ich eigentlich immer TwixTel dabei habe und ab und zu sogar mein Velo/Wanderer-GPS, welcher sich am TwixRoute anschliessen lässt .... Nur leider ist mein Laptop schön gegen Fremdzugriff gesichert :D

 

 

Ja, Twixroute ist hiermit illegal. Wenn ich das richtig verstehe, will das Bundesamt ja auch rechtlich gegen alle vorgehen, die solche Informationen publizieren.

 

Seh ich auch als richtig so. WENN sie schon alles verbieten, dann bitte an der Quelle und nicht erst beim Endnutzer, der eventuell von diesen Dingen gar nichts weiss!

 

Habe mein eigenes GPS durchforstet, der hat definitiv keine Radargeräte drauf.

 

Ich rechne eh damit, dass über kurz oder lang Navigationsgeräte verboten werden, da sie doch massiv vom Fahren ablenken können, gleich wie die Telephone oder sogar noch mehr. Da wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis die Ordnungshüter hier eingreifen.

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dass über kurz oder lang Navigationsgeräte verboten werden

 

Der Staat soll sich gefälligst auf seine Grundaufgabe konzentrieren, dem Bürger zu dienen, nicht ihn zu vogten! Sollte dies wirklich mal so kommen, ist fünf nach zwölf, in Bundesbern das Pult mal sauber aufzuräumen - und zwar durch den Bürger.

 

 

Gruss

Heinz

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Ich rechne eh damit, dass über kurz oder lang Navigationsgeräte verboten werden, da sie doch massiv vom Fahren ablenken können, gleich wie die Telephone oder sogar noch mehr. Da wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis die Ordnungshüter hier eingreifen.

 

Vielleicht ist das in den USA schon so weit. Das Navi im Lincoln Navigator, mit dem ich hier rumdüse (Auto eines Kollegen) hat ein Navi drinne mit Touchscreen. Leider verweigert es jede kompliziertere Bedienung (also Route eingeben etc.) sobald man fährt. Findet meine Frau als Beifahrerin extrem sinnvoll, dass sie nun nicht mehr abgelenkt werden kann ;)

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Der Staat soll sich gefälligst auf seine Grundaufgabe konzentrieren, dem Bürger zu dienen, nicht ihn zu vogten! Sollte dies wirklich mal so kommen, ist fünf nach zwölf, in Bundesbern das Pult mal sauber aufzuräumen - und zwar durch den Bürger.

 

Hihi, lies mal den Tread, diese 'vogterei' scheint ja genau das zu sein, was die Schweizer so lieben. Ich habe mich ja eigentlich als Patriot empfunden - ich war noch nie so lang im Ausland wie jetzt, aber ich muss sagen, im Moment ist das Heimweh schlicht inexistent.

Ich geniesse es, keine Nachbaren zu haben, die sich in mein Leben einmischen, ich geniesse es, mir nicht überlegen zu müssen, ob ich hier nun parkieren darf (sondern nur, ob das sinnvoll ist), ich geniesse es, nicht auf den Tacho schauen zu müssen, sondern auf den Verkehr und die Strasse...

Vom Meer und Wetter natürlich ganz zu schweigen ;)

Davon abgesehen, dass ja, wie ich hier schon geschrieben habe, in Spanien anscheinend *reine* Warngeräte legal sind, frage ich mich ja, wozu man sowas braucht. Auf c.a 800 km Autobahn habe ich genau 1 Stelle gesehen, wo's nen Radarkasten hat. Und ob der jemals bestückt ist, ist IMHO nochmal ne andere Frage.

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Vielleicht ist das in den USA schon so weit. Das Navi im Lincoln Navigator, mit dem ich hier rumdüse (Auto eines Kollegen) hat ein Navi drinne mit Touchscreen. Leider verweigert es jede kompliziertere Bedienung (also Route eingeben etc.) sobald man fährt. Findet meine Frau als Beifahrerin extrem sinnvoll, dass sie nun nicht mehr abgelenkt werden kann ;)

 

Das Eingeben von Routen während der Fahrt ist auch in der Schweiz strafbar. Wie gesagt, die Endkonsequenz wird das Verbot dieser Geräte sein, oder eben auch die obige Einschränkung, was das Ende aller Portabelgeräte wäre. Das wäre aber total am Ziel vorbeigeschossen und eine wirkliche Schildbürgeraktion.

 

Wobei ich sagen muss, dass ich auch nix für Radarwarnungen in jeder Form übrig habe. Im Gegenteil. Wer sich vor Radarkästen und Verkehrskontrollen warnen lässt, der muss einen Grund dazu haben, d.h. er will vorsätzlich die Gesetze missachten. Daher verstehe ich den Standpunkt des ASTAG gut. Was aber total unaktzeptabel ist, ist die Art und Weise, wie tw. nichtsahnende Kunden, die gutgläubig so ein Gerät gekauft haben, geprellt werden. Hier wäre erstens Aufklärung (Gerätelisten), 2. Service (Verpflichtung der Hersteller zur kostenlosen Umrüstung der Geräte in den legalen Zustand) sowie präventive Massnahmen (Verkaufsverbote, Einfuhrverbote die auch kontrolliert werden, e.t.c.) von Nutzen, dass die illegalen Teile gar nicht erst in Umlauf kommen können.

 

Ich persönlich finde, das GPS kann zur Verkehrssicherheit beitragen, wenn es entsprechend genutzt wird. Ich sehe eher Applikationen, die bei Geschwindigkeitsüberschreitungen warnen, nicht vor Kontrolle derselben, d.h. die eine Datenbank der gültigen Höchstgeschwindigkeiten haben und wenn diese überschritten wird, warnen! Damit ist man wesentlich besser vor Strafen geschützt und es wird ein echter Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet. In Verbindung mit einem Tempomaten könnte das sogar aktiv Überschreitungen verhindern.

 

Hier aber einfach nun konsequent die neueste Generation der GPS Empfänger beim Kunden einsammeln, vernichten und den Kunden zum Fussgänger machen, das ist der falsche Weg.

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Ich denke das ganze ist offiziell wirklich erst seit dieser Woche verboten... das Gesetzt wurde erst jetzt so ausgelegt und kommuniziert. Bin gespannt wie die Navi Hersteller reagieren.

Mit einem Schlag werden nun alle Navi die von Haus aus ein Radar OVI drinn haben illegal... Bin mal gespannt wie das rechtlich durchsetzbar ist. (werde es selbst nicht ausprobieren)

 

 

Hoi Markus,

 

ich denke, da wird erst das Bundesgericht Klarheit schaffen. Ich hoffe einfach, dass die Navi Hersteller das Ganze mitbekommen haben und mittels Rückrufaktionen ihre Kunden aus der Illegalität führen, bevor viele GPS Benutzer erstens ihr Gerät und 2. ihr Billet verlieren.

 

Interessant, der Blick schreit doch sonst so bei deartigen Dingen, haben die's auch noch nicht gemerkt? Kassensturz und 10vor10 wären auch noch Kandidaten für die Kommunikation?

 

Beste Grüsse

 

Urs

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Das Eingeben von Routen während der Fahrt ist auch in der Schweiz strafbar. Wie gesagt, die Endkonsequenz wird das Verbot dieser Geräte sein, oder eben auch die obige Einschränkung, was das Ende aller Portabelgeräte wäre. Das wäre aber total am Ziel vorbeigeschossen und eine wirkliche Schildbürgeraktion.

 

Naja, der Beifahrer darf ja wohl...

 

Ich persönlich finde, das GPS kann zur Verkehrssicherheit beitragen, wenn es entsprechend genutzt wird. Ich sehe eher Applikationen, die bei Geschwindigkeitsüberschreitungen warnen, nicht vor Kontrolle derselben, d.h. die eine Datenbank der gültigen Höchstgeschwindigkeiten haben und wenn diese überschritten wird, warnen! Damit ist man wesentlich besser vor Strafen geschützt und es wird ein echter Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet. In Verbindung mit einem Tempomaten könnte das sogar aktiv Überschreitungen verhindern.

 

Ja, einige Luxuskarrossen haben das mit der eingeblendeten Höchstgeschwindigkeit ja schon (per headup display) und Warnen bei übertretung. Ein 'verhindern' wird aber sicher kein Hersteller einbauen, solange das nicht Gesetz ist.

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ich glaube kaum, dass Navigationsgeräte verboten werden, vor allem nicht die festeingebauten, die heutzutage fast in jedem besseren Mittelklassewagen geliefert werden und diese Wagen inklusive der Ausrüstung schliesslich vom Importeur hier in der Schweiz amtlich zertifiziert wurden. Und die können m.W. auch während der Fahrt programmiert werden.

Es liegt in der Verantwortung eines jeden Fahrzeugführers dafür zu sorgen, dass Zusatztätigkeiten, die nicht direkt mit dem Führen des Fahrzeuges einhergehen, tunlichst zu vermeiden sind.

 

Gruss Walti

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Der Staat soll sich gefälligst auf seine Grundaufgabe konzentrieren, dem Bürger zu dienen, nicht ihn zu vogten! Sollte dies wirklich mal so kommen, ist fünf nach zwölf, in Bundesbern das Pult mal sauber aufzuräumen - und zwar durch den Bürger.

So ist es! Da sich aber das ganze Geblitze schon längst zum äusserst lukrativen "Nebenerwerb" entwickelt hat, ist ein Ende dieser Abzocke nicht so schnell in Sicht, mit "Verkehrssicherheit" hat dies schon längst nichts mehr zu tun. Sonst hütet euch vor dem Kanton Aargau! Dieser ist nämlich "verkehrssicherheitstechnisch" eine wahre Todesfalle. Es gibt dort (meines Wissens) nicht einen fest installierten Kasten! Wie ist das heute bloss noch möglich?

 

Wer sich vor Radarkästen und Verkehrskontrollen warnen lässt, der muss einen Grund dazu haben, d.h. er will vorsätzlich die Gesetze missachten. Daher verstehe ich den Standpunkt des ASTAG gut

:001: :001: :001:

 

Muss man eigentlich einem Polizisten Zugang zum eigenen Auto, bzw Zugriff auf im Auto liegende Geräte, gewähren? Wie wird der Datenschutz in solchen Fällen gewährt (gespeicherte Routen im GPS, Daten auf einem Laptop, etc)?

Das würde mich auch brennend interessieren, oder braucht es dazu explizit einen "Autodurchsuchungsbefehl" ;)? Meines Erachtens haben die Herrschaften bei einer normalen Verkehrskontrolle in meinen mitgeführten "nicht fest im dem Auto verbauten" Utensilien nichts zu suchen!

 

Nochmals: Ich bin weder "Raser" noch notorischer Schnellfahrer und habe bis jetzt lediglich ein "normales" Werks-Navigerät (ohne POI Möglichkeit) im Auto, mit dem man zwar DVD/TV gucken kann, aber nur im Stillstand. Ich bin keinesfalls gegen sinnvolle Kontrollen, um rücksichtslose Strassenbenützer - vom Fussgänger bis LKW-Fahrer - aus dem Verkehr zu ziehen. Auch sonst habe ich nichts zu "verbergen", klaue, morde, saufe und kiffe nicht, handle nicht mit Drogen, denunziere keine Mitbürger und zahle ehrlich meine Steuern.

 

Gerade deshalb wehre ich vehement gegen dieses sanfte, aber unaufhaltsame Abgleiten in einen Ängste schürenden totalen Überwachungs-, Schnüffel- und Verbotsstaat, der einem auch noch das letzte Quentchen Eigenverantwortung und Denken abnimmt. Über kurz oder lang wird man sich bestimmt auch noch darum "kümmern", ob ich meine Cigarillos in meinen eigenen Haus noch bei geöffnetem Fenster rauchen darf. Das gesunde Mass ist für mich jedenfalls schon längst überschritten.

 

HaPe

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