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Swissair Prozess


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Geschrieben

Klage gegen Eric Honegger in Swissair-Prozess ausgeweitet

Der ehemalige Regierungsrat Eric Honegger muss sich beim Swissair-Prozess nicht nur wegen seiner Rolle beim Untergang des Flugkonzerns sondern auch wegen Steuerbetrugs verantworten. Dies geht aus der veröffentlichten Anklage hervor.

 

Auf mehr als 100 Seiten wirft die Zürcher Staatsanwaltschaft den neunzehn Angeklagten strafrechtliche Verstösse im Zusammenhang mit der Geschäftsführung der Swissair-Gruppe vor. Es geht um Urkundenfälschung, Gläubigerschädigung, Misswirtschaft, ungetreue Geschäftsbesorgung, Gläubigerbevorzugung und unwahre Angaben über kaufmännisches Gewerbe.

 

Angeklagt sind die Ex-Konzernchefs Philippe Bruggisser, Eric Honegger und Mario Corti, die damaligen Verwaltungsräte, die Finanzchefs sowie weitere Kadermitglieder, Berater und der ehemalige LOT-Chef Jan Litwinski.

 

Der Prozess findet vom 16. Januar bis am 9. März am Bezirksgericht Bülach in der grossen Stadthalle statt. Welche Strafen die Staatsanwaltschaft fordert, will sie vor Gericht bekannt gegeben.

 

In einer separaten Anklage wird Honegger zusätzlich beschuldigt, in der Steuererklärung für das Jahr 2001 insgesamt 146 000 Fr. nicht deklariert zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt dafür eine Busse von 8000 Franken.

 

Konkret geht es um einen Lohnausweis und die Schlussabrechnung der SAirGroup, die Honegger 2002 einreichte. Er habe dort ein Salär von 50 000 Fr. ebensowenig deklariert wie ein geschenktes Auto und ein Notebook. Zudem habe er Einkommen unkorrekt als Spesen ausgewiesen.

 

Die Hauptanklage im Swissair-Prozess fokussiert auf mehrere Themenkomplexe: Ein Schwerpunkt liegt auf einer im März 2001 vorgenommenen Restrukturierung. Für die Gruppentochter SAirLines, die das Fluggeschäft des Konzerns umfasste, musste damals eine Bilanzsanierung vorgenommen werden.

 

quelle BZ, http://www.espace.ch

Geschrieben

Das wird spannend, ich bin ja mal gespannt wie der Prozess laufen wird...

Geschrieben

Ich bin auch gespannt. Wage mal eine Prognose: Da schlechtes Wirtschaften nicht grundsätzlich strafbar ist, wird es zu keiner Verurteilung kommen. Sollte es doch zu einer Verurteilung einzelner Exponenten in erster Instanz kommen, werden die Urteile in allen möglichen und unmöglichen Varianten bis vor das Bundesgericht weitergezogen. Und vom Bundesgericht wieder zurück an die nachgelagerten Gerichte. Verfahrensfehler, befangene Richter, Vorverurteilungen (Bücher, Filme) spielen eine Rolle. Und wenn es für einen Angeklagten/eine Angeklagte trotzdem heikel werden sollte, wechselt er/sie den (Star-)Verteidiger aus. Wohlverstanden, es handelt sich nur um die absoluten First-Class Verteidiger Helvetiens (Stundelohn nicht unter 2000 Franken). Bis sich der neue Paragraphen Top Shot mit seiner Kanzlei in die äusserst komplexe Materie eingearbeitet hat, dauert es sehr, sehr lange. Und es wird Ärzte geben, die Angeklagte krank bzw. vorläufig nicht prozessfähig schreiben. Freispruch oder Verjährung. Keiner/Keine wird "gehängt". Da wette ich ein Ragusa. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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