Valkyrier Geschrieben 13. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2006 Hallo zusammen Letztes Jahr wurde mir bei der NVFR-Ausbildung gesagt, dass ich innerhalb der letzten 90 Tage 3 Nachtlandungen machen müsse, um berechtigt zu sein PAXE mitzunehmen. Soweit alles klar und einleuchtend. Hab dies auch aus anderen Quellen so bestätigt bekommen. Nun lag diese (oder wars letzte Woche?) die neue Aero-Revue im Briefkasten, darin ein Flyer "Safer flying" vom MFVS, Hauptthema NVFR Auf der Rückseite steht dann im roten Kasten "Mit Passagieren: 1 Nachtlandung innerhalb der letzten 90 Tagen ausgeführt" Ist dies ein Druckfehler? Eine Neuerung? Schlichtweg eine Falschinformation? Grüessli Chregu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ChristianB Geschrieben 13. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2006 Hallo Chregu Es ist so, Du must für NVFR mit PAXE in den letzten 90 Tagen drei Landungen gemacht haben, davon muss eine in der Nacht gewesen sein. Es ist also schon richtig wie es in der Aero-Revue geschrieben steht, so habe ich es damals ca. vor 3 Jahren auch in meiner NVFR-Ausbildung / Theoriekurs mitbekommen. Die Verwirrung kommt wider mal durch Jar-FCL zustande!!! Früher unter dem Schweizer Recht, musste man 3 Starts und Landungen in der Nacht haben bevor man PAXE mitnehmen durfte. Siehe Luftrecht 748.222.1 Art. 61 Seit JAR ist dies anders. Dort gilt: JAR-FCL 1.026 (b) Der Inhaber einer Lizenz, die keine gültige Instrumentenflugberechtigung beinhaltet, darf als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen bei der Beförderung von Fluggästen bei Nacht nur tätig werden, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage mindesten einen Start und eine Landung gemäss JAR-FCL 1.026(a) bei Nacht durchgeführt hat. Hoffe nicht noch mehr zur verwirrung beigetragen zu haben. Gruss Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 13. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2006 Danke für den Tip. Gerade halte ich endlich meine Lizenz mit NIT Eintrag in Händen (meine Mutter besucht uns grad in Spanien und hat die Lizenz mitgebracht, lag bei mir schon lang im Briefkasten ;) ) - also, obwohl meine Lizenz noch so frisch ist, war diese Info auch neu für mich. Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alfred-h Geschrieben 13. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2006 Sali Chregu Das Thema ist nicht ganz neu hier im Forum. Bereits im August 2003, kurz nach Inkrafttreten der neuen JAR-Bestimmungen, ist in einem Beitrag auf die Tatsache hingewiesen worden, dass für die NVFR-Passagierbewilligung von den 3 vorgeschriebenen Starts/Landungen der letzten 3 Monate nur noch eine in der Nacht erfolgt sein muss. http://www.flightforum.ch/forum/showthread.php?t=15383 Man kann verschiedener Meinung sein, ob diese Erleichterung, die die neuen JAR-Regeln gebracht haben, ein Vorteil ist. Ein Mehr an Sicherheit jedenfalls bedeutet es bestimmt nicht. Dies gilt auch für die JAR-Bestimmung, wonach man für die Erneuerung des PPL nur noch 12 Stunden innert zwei Jahren fliegen muss. Gruss, Alfred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mike Rider Geschrieben 13. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2006 Dies gilt auch für die JAR-Bestimmung, wonach man für die Erneuerung des PPL nur noch 12 Stunden innert zwei Jahren fliegen muss.Salü Alfred das stimmt so nicht ganz. Du musst für die Erneuerung mit Checkflug (also kein Skilltest) innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf des Ratings mindestens 12 Starts/Landungen plus 12 Blockstunden (6 davon als PIC) geflogen sein. Also eigentlich könntest Du ein Jahr pausieren. Falls diese Anforderungen nicht erfüllt werden, ist ein Skilltest notwendig. Gruess Michel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Luftibus Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 JAR-FCL 1.026 (b) Der Inhaber einer Lizenz, die keine gültige Instrumentenflugberechtigung beinhaltet, darf als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen bei der Beförderung von Fluggästen bei Nacht nur tätig werden, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage mindesten einen Start und eine Landung gemäss JAR-FCL 1.026(a) bei Nacht durchgeführt hat. Heisst das jetzt, dass wenn ich ein gültiges IR habe, drei Landungen am Tag reichen? Gruss Luk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pesche Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 Gerade halte ich endlich meine Lizenz mit NIT Eintrag in Händen (meine Mutter besucht uns grad in Spanien und hat die Lizenz mitgebracht, Nur schade, dass man in Spanien kein NIT :003: ausüben kann. Trotzdem eine schöne Zeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nightflight Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 Nur schade, dass man in Spanien kein NIT :003: ausüben kann. Trotzdem eine schöne Zeit. Doch, selbstverständlich kann man das! Zahlreiche spanische Flugschulen bieten denn auch die NVFR-Ausbildung an. Das spanische Luftfahrtrecht schreibt bloss vor, dass NVFR-Streckenflüge auf offiziellen IFR-Routings (low level) durchgeführt werden müssen. Viele Grüsse Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oldchris Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 Heisst das jetzt, dass wenn ich ein gültiges IR habe, drei Landungen am Tag reichen?Gruss Luk Richtig und zwar an irgendeinem Tag innerhalb der letzten 90 Tage......oder einfach 3 mal 1 Landung an verschiedenen Tagen. Mit gültigem IR braucht es keine zusätzliche VFR-Nachtlandung in den letzten 90 Tagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 Doch, selbstverständlich kann man das! Zahlreiche spanische Flugschulen bieten denn auch die NVFR-Ausbildung an. Das spanische Luftfahrtrecht schreibt bloss vor, dass NVFR-Streckenflüge auf offiziellen IFR-Routings (low level) durchgeführt werden müssen. Viele Grüsse Thomas Ach, wieder was gelernt, danke. Ich hab auch gemeint, NVFR-Flüge seien einfach (wie soweit ich weiss überall) Flightplan-plichtig und die würden einfach per se abgelehnt... Naja, jetzt muss ich dann einfach erst mal schauen, dass ich überhaupt in die Luft komme, muss ja gar nicht in der Nacht sein. Übrigens, noch a propos Lizenzen, die neuen sehen ja richtig edel aus im Vergleich zu den alten ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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