jobr1ch Geschrieben 14. November 2006 Teilen Geschrieben 14. November 2006 Grundsätzlich ist es ja jetzt erlaubt mit einem Ecolight und RPPL nach Italien zu fliegen (von CH aus), jedoch: Maximum altitude is 500 ft during the week. On Sundays and Holidays it is 1000 ft. Das ist ja wohl ein Witz, so über die Alpen zu tuckern. Weiss jemand ob diese Einschränkung auch gilt für JAR-PPL mit Ecolight ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
phijip Geschrieben 14. November 2006 Teilen Geschrieben 14. November 2006 Hallo. ich bin da nicht sicher. Nach meinem Kenntnisstand unterliegen z.B. deutsch registrierte ULs wenn sie nach Italien einfliegen nicht dem italienischen UL-Reglement (VDS), sondern sie werden hier als Flugzeuge angesehen und unterliegen damit den Luftverkehrsregeln. Viele deutsche UL-Piloten wissen dies nicht und freuen sich, nach Italien zu fliegen und "endlich mal schönen Tiefflug zu machen" und außerdem die unzähligen campi di volo zu nutzen. Die meisten werden allerdings nicht erwischt und fliegen fröhlich immer so weiter. Ähnlich könnte die ganze Sache für Ecolghts aussehen, da diese ja aurüstungstechnisch den deutschen ULs sehr nahe sind. Somit könnte sich u.U. dein Problem mit den Maximumhöhen nicht stellen, da möglicherweise vielmehr die entsprechenden Minimumhöhen gelten. Ferner sind die 500/1000 Fuß eigentlich auch in den Bergen kein Problem, da sich diese auf die höchste Erhebung in einem bestimmten Umkreis beziehen (hab gerade vergessen wieviel genau). Außerdem macht es so doch eben viel mehr Spaß... Gruß Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
huskymartin Geschrieben 14. November 2006 Teilen Geschrieben 14. November 2006 mit Ecolight und RPPL gen Italien fliegen.... Hab ich da was verpasst? Ich bin im Glauben, mit dem RPPL dürfe man nur in der Schweiz fliegen. Gruss Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 14. November 2006 Teilen Geschrieben 14. November 2006 Ferner sind die 500/1000 Fuß eigentlich auch in den Bergen kein Problem, da sich diese auf die höchste Erhebung in einem bestimmten Umkreis beziehen Würde ich auch so sehen. Auf der andern Seite, sollen rsp. dürfen ja auch Echo Flugzeuge in Italien (wenn man frägt ;)) nur in höchsten 1000 Fuss Grund fliegen. Eine Änderung scheint allerdings in Sicht. Leider weiss ich im Moment die Quelle nicht mehr, aber ich habe gelesen, dass Italien seine Luftrumstruktur derjenigen des übrigen Europas anpassen will. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Markus D. Geschrieben 14. November 2006 Teilen Geschrieben 14. November 2006 Maximum altitude is 500 ft during the week. On Sundays and Holidays it is 1000 ft. Das ist ja wohl ein Witz, so über die Alpen zu tuckern. In den Alpen beginnt der Luftraum Alpha zwischen FL90 und FL150, d.h. sofern möglich kann man dort auch höher als 500ft/1000ft über Grund fliegen. Ich denke das gilt auch für Ecolight. Erst mit Beginn der Poebene gibt es Luftraum Golf bis max. 1000ft über Grund. Das mit RPPL nach Italien darf wäre mir übrigens auch neu. Ciao, Markus ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast ikos Geschrieben 14. November 2006 Teilen Geschrieben 14. November 2006 das mit RPPL nach Italien darf wäre mir übrigens auch neu Aber gewiss doch, es ist etwas ganz feines, das RPPL-Eco: http://www.ecolight.ch/NewFiles/CCEA2.html Hannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jobr1ch Geschrieben 14. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 14. November 2006 Die Info stammt von hier (Pt.6): http://www.ecolight.ch/NewFiles/CCEA2.html Da ist auch eine Liste in welche Länder unter welchen Bedingungen geflogen werden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Markus D. Geschrieben 14. November 2006 Teilen Geschrieben 14. November 2006 Habe nochmals im RFP gestöbert und tatsächlich: Art. 57e104Der Träger eines beschränkten Privatpilotenausweises ist, sofern er die Bedingungen von Artikel 15 Absätze 1 und 2 erfüllt, berechtigt, auf schweizerisch immatrikulierten einmotorigen Flugzeugen mit Kolbenmotor, welche für den Betrieb mit einer Einmannbesatzung zugelassen sind: a.105 nichtgewerbsmässige Flüge in den Lufträumen E, F und G auszuführen sowie An- und Abflüge auf und von Flugplätzen innerhalb von Kontrollzonen des Luftraumes D durchzuführen, sofern er über eine Bewilligung der zuständigen Flugverkehrsleitstelle des betroffenen Flugplatzes verfügt; b. höchstens 3 Passagiere mitzuführen, es sei denn, er könne 100 Flugstunden auf Flugzeugen, wovon 50 Flugstunden als verantwortlicher Pilot nachweisen; daran können bis zu 50 Hubschrauber-, Segelflug- und Motorseglerstunden angerechnet werden; c. Ausbildungsflüge zum Erwerb einer Erweiterung, einer Berechtigung oder des Privatpilotenausweises auszuführen; d. nichtgewerbsmässige Schleppflüge und Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern entsprechend den Artikeln 55 und 56 auszuführen. Kein Wort über Einschränkung bzgl. Ausübung der Lizenz im Ausland .... bin ich da nun jahrelang einem Irrtum bzgl. der RPPL aufgesessen? Ciao, Markus ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 14. November 2006 Teilen Geschrieben 14. November 2006 Kein Wort über Einschränkung bzgl. Ausübung der Lizenz im Ausland .... bin ich da nun jahrelang einem Irrtum bzgl. der RPPL aufgesessen?Kaum. Den Umkehrschluss (was nicht verboten ist, ... ) kann man in der Fliegerei kaum je machen. Meiner Meinung nach bezieht sich die zitierte RPPL Regelung lediglich auf die ULMs. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HaPe Geschrieben 14. November 2006 Teilen Geschrieben 14. November 2006 Leider weiss ich im Moment die Quelle nicht mehr, aber ich habe gelesen, dass Italien seine Luftrumstruktur derjenigen des übrigen Europas anpassen will.IAOPA EUR - guckst Du mal hier. Gruss HaPe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
huskymartin Geschrieben 15. November 2006 Teilen Geschrieben 15. November 2006 Markus, Ich hab gestern auch gestöbert und irgendwo gelesen, dass es Sache von bilateralen Abkommen sei, ob man mit dem RPPL in andere Länder fliegen darf. Bei den Ecos gibt's ja solche Abkommen. Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Su-27 Geschrieben 21. November 2006 Teilen Geschrieben 21. November 2006 Habe nochmals im RFP gestöbert und tatsächlich: Kein Wort über Einschränkung bzgl. Ausübung der Lizenz im Ausland .... bin ich da nun jahrelang einem Irrtum bzgl. der RPPL aufgesessen? Ciao, Markus ;) Nein, guck mal auf http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_222_1/a57e.html in der Fusszeile, letzte Änderung 2006! Offenbar wurde in Ziffer "a" die Einschränkung aufgehoben! In meinem "alten" RFP steht da noch ganz klar "innerhalb der Schweiz"! @Hans fuchs: Die Aufhebung der Einschränkung bezieht sich somit nicht nur auf Ecolight (Achtung, nicht mit ULM verwechseln!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 21. November 2006 Teilen Geschrieben 21. November 2006 Die Aufhebung der Einschränkung bezieht sich somit nicht nur auf Ecolight.Tatsächlich, eine klare Verbesserung der bisherigen Regeln! Da habe ich wieder mal was gelernt. Erstaunen tut mich allerdings, dass solche Änderungen nicht besser kommuniziert werden. Habe ich nun geschlafen oder wurde der Artikel tatsächlich ohne umfassende Orientierung der Klienten geändert? Man kann ja kaum verlangen, dass man vor jedem Flug das RFP noch mal schnell durchliest um zu sehen, ob sich nichts geändert hat. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Su-27 Geschrieben 22. November 2006 Teilen Geschrieben 22. November 2006 Tatsächlich, eine klare Verbesserung der bisherigen Regeln! Da habe ich wieder mal was gelernt. Erstaunen tut mich allerdings, dass solche Änderungen nicht besser kommuniziert werden. Habe ich nun geschlafen oder wurde der Artikel tatsächlich ohne umfassende Orientierung der Klienten geändert? Man kann ja kaum verlangen, dass man vor jedem Flug das RFP noch mal schnell durchliest um zu sehen, ob sich nichts geändert hat. Hans Mir ist nichts bekannt von einer Publikation. Offenbar wurden geweisse Kanäle informiert (z.B. ecolight.ch wusste von der Änderung!), die "Allgemeinheit" jedoch wurde im Stich gelassen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Markus D. Geschrieben 22. November 2006 Teilen Geschrieben 22. November 2006 Also wenn RPPLer nun ins Ausland fliegen können ist die Frage sicher berechtigt warum man als Privatpilot ohne CPL/ATPL-Ambitionen nun wirklich noch den PPL nach JAR-FCL machen sollte. Schade. Hätte es diese Regelung schon 4 Jahre früher gegeben hätte ich mir einige tausende Franken erspart. Ciao, Markus ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 23. November 2006 Teilen Geschrieben 23. November 2006 Also wenn RPPLer nun ins Ausland fliegen können ist die Frage sicher berechtigt warum man als Privatpilot ohne CPL/ATPL-Ambitionen nun wirklich noch den PPL nach JAR-FCL machen sollte.Offensichtlich darum, weil man ohne vollwertigen JAR oder ICAO Schein nicht in kontrollierte Lufträume fliegen darf. Und zwar in der Schweiz gleichwohl wie im Ausland. Wenn man also im Ausland seiner Wahl (Slowenien ist ein gutes Beispiel) ausschliesslich auf kontrollierten Flugplätzen Zoll machen kann, wird man bald einmal etwas eingeschränkt. In Frankreich, Deutschland und Oestereich käme man allerdings sehr gut mit einem RPPL zurecht. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andreas Meisser Geschrieben 23. November 2006 Teilen Geschrieben 23. November 2006 Wenn man also im Ausland seiner Wahl (Slowenien ist ein gutes Beispiel) ausschliesslich auf kontrollierten Flugplätzen Zoll machen kann, wird man bald einmal etwas eingeschränkt. In Frankreich, Deutschland und Oestereich käme man allerdings sehr gut mit einem RPPL zurecht. Hans Ein kontrollierter Platz darf dann angeflogen werden, wenn man über die entsprechende Erlaubnis verfügt. Diese Voraussetzung wird erfüllt, wenn der Träger eines RPPL auch über ein RTI verfügt. Dies gemäss Aussagen des BAZL Vertreters anlässlich der Tagung "Flüsterschlepp" auf dem Flugplatz Birrfeld. Dort wurde im Übrigen die Aufhebung der RPPL Einschränkungen offiziell kommuniziert. Diese Änderungen führen auch zur etwas absurden Situation, dass der Inhaber eines RPPL Flugstungen auf Ecolight zur Verlängerung seiner Lizenz anrechnen kann, nicht aber dann, wenn er über eine JAR Lizenz verfügt.... Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 23. November 2006 Teilen Geschrieben 23. November 2006 Voraussetzung wird erfüllt, wenn der Träger eines RPPL auch über ein RTI verfügt1. Jeder Platz, oder nur der Heimatplatz? 2. Auch kontrollierte Lufträume, die in keinem Zusammenhang zu einem Flugplatz stehen, auf dem allenfalls gelandet werden soll? Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andreas Meisser Geschrieben 24. November 2006 Teilen Geschrieben 24. November 2006 1. Jeder Platz, oder nur der Heimatplatz? 2. Auch kontrollierte Lufträume, die in keinem Zusammenhang zu einem Flugplatz stehen, auf dem allenfalls gelandet werden soll? Hans Hans Ich bin kein Jurist. Aber nach meiner Interpretation der geänderten Artikel würde ich deine Fragen wie folgt beatworten: 1. >> Ja, jeder Platz 2. >> eher nein, Einflugerlaubnis also nur in Zusammenhang mit einer Landung. Klärung könnte eine Anfrage an das BAZL bringen und hoffentlich die Handhabung in der Praxis. Gruss Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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