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SWISS Flugzeuge wieder mit CH-Städten als Taufnamen!


eurobus

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Gemäss Christoph Franz werden die LX-Flugzeuge wieder Ch-Städtenamen und Gemeindenamen a la Swissair erhalten. Den Anfang macht der neue A330 HB-IQQ der auf den Namen BERN getauft wird.

Macht auch mehr Sinn als die kaum aussprechbaren unbekannten Erhebungen der Schweiz!

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kaum aussprechbaren unbekannten Erhebungen der Schweiz!
Zählt da Bern nicht auch dazu? :D *duckundweg* :004:

 

Edit:

Noch was konstruktives...

Finde den Entscheid gut, nur ein bisschen spät. Mich würde interessieren ob es auch eine Definition gibt, welche Flugzeugtypen welche Städtenamen/Gemeindenamen erhalten.

Ist das definiert, oder könnte Hinteroberdrunterhausen auf einem A340 prangen?

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Ich fliege ja viel mit ausländischen Kollegen. Die kennen meist mehr Städte und Dörfer in der Schweiz als ich selber...
Naja, wenn Du in der Schweiz bist, wirst Du ja wohl bei Deiner Frau übernachten, doch wen besuchen Deine Kollegen? ;)

 

Ansonsten taufen die hoffentlich nicht alle Flieger um, ich habe die Liste gerade online gestellt. :009:

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Eine Verwendung von Wappen ist eigentlich gar nicht erlaubt.

 

Siehe auch:

 

http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/232.21.de.pdf

 

Die Swiss dürfte also weder das Schweizerkreuz benutzen, noch ihre Flugzeuge mit Kantonswappen verzieren.

 

Aber das Recht in der Schweiz ist ja bekanntlich nicht für alle gleich. :009:

 

Schönen Abend noch wünscht

 

Thomas :p

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Eine Verwendung von Wappen ist eigentlich gar nicht erlaubt.

 

Siehe auch:

 

http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/232.21.de.pdf

 

Die Swiss dürfte also weder das Schweizerkreuz benutzen, noch ihre Flugzeuge mit Kantonswappen verzieren.

 

Aber das Recht in der Schweiz ist ja bekanntlich nicht für alle gleich. :009:

 

Schönen Abend noch wünscht

 

Thomas :p

 

Laut Art. 3 darf man das Schweizerkreuz sehr wohl benützen (Geschäfts-

schildern, Anzeigen, Prospekten, ...), sofern die Benutzung

nicht gegen die guten Sitten verstösst.

 

Und dies ist bei der Swiss ja wohl nicht der Fall.

 

Hätte mich auch erstaunt, denn es gibt so einige Marken, welche mit dem Schweizerkreuz werben: Victorinox, Swatch, uvm.

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Und die Wappen werden benutzt werden!! Aussen ziert die Swiss-Flugzeuge nun neuerdings ein Städtenamen und innen werden die Passagiere die Wappen der jeweiligen Stadt bewundern können! Übrigens wird laut Swiss-Pressebericht die ganze Flotte umbenannt werden.

 

E liebe Grues

 

Severin

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Und die Wappen werden benutzt werden!! Aussen ziert die Swiss-Flugzeuge nun neuerdings ein Städtenamen und innen werden die Passagiere die Wappen der jeweiligen Stadt bewundern können! Übrigens wird laut Swiss-Pressebericht die ganze Flotte umbenannt werden.

 

E liebe Grues

 

Severin

 

Ist doch glaube ich bei der LH auch so oder?

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Hallo Stefan

 

Freut mich, dass dich mein Beitrag interessiert hat.

 

Der Wortlaut des Gesetzes ist hier eigentlich ziemlich deutlich, ausserdem ist ein Flugzeug kein Geschäftsschild, Anzeige oder Prospekt.

 

Die von dir angesprochenen Firmen brauchen das Schweizerwappen auch nicht im Ausmass einer Swiss oder in leicht modifizierter Art. Bei der Swiss werden Wappen als Hauptlogo benutzt. Sinn des Gesetzes ist eben gerade, dies zu verhindern. Denn wie wir spätestens seit 2001 wissen, steht und fällt das Image des zur Werbung gebrauchten Landes mit dem Erfolg und Misserfolg der Firma.

 

Mein Beitrag sollte somit etwas zum sachlich-kritischen Betrachten anregen.

 

Ich bedanke mich bei den Interessenten meines kleinen Exkurses und wünsche noch einen schönen Abend.

 

Thomas

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Du warst nicht zufällig mal als RJ-100 im Forum aktiv? :D (edit: Steht ja sogar in deinem Profil, aber musst du gar nicht reinschreiben, man merkt es schon an deiner völlig unnachvollziehbaren Haltung gegen die Swiss :005: )

 

 

Jaja die frühere Swissair und die heutige Swiss sind ein höchst illegaler Haufen! :008:

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Bist du sicher, Thomas? Trifft auf Flugzeuge denn der Satz zu, in dem steht "(...) auf Erzeugnissen oder auf der

Verpackung von Erzeugnissen anzubringen, die zum Vertrieb als Ware bestimmt

sind (...)"? Würde mich als Jura-Laie interessieren. Belair benutzt das Kreuz ja auch. Und in Zürich wirbt eine Tageszeitung mit Gemeindewappen für ihre Regionalausgaben...

 

@ThomasF: Unnötig...

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Korrekt Thomas. Steht auch so in meinem Profil. :)

 

Habe übrigens nichts von illegalem Haufen gesagt, obwohl die Swiss mit dem Gesetz tatsächlich schon mehrmals in "Kontakt" kam.

 

Gruss,

 

Thomas

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Hallo Flo

 

Ist sicher ein Stück weit Auslegungssache. Und bei Kantonswappen, die klein angebracht sind sicher wieder anders zu beurteilen als bei einem Schweizerkreuz, das ein ganzes Flugzeug überzieht.

 

Belair trägt das Kreuz ebenfalls, ein Relikt der früheren SR-Gruppe, das man dann einfach behalten hat.

 

@ThomasF: Unnachvollziehbar würde ich nicht sagen. Meine Haltung ist kritisch und solange ich diese Meinung anständig kundtue, soll mir das auch gestattet sein. Persönlichen Fehden bin ich übrigens abgeneigt, ich bevorzuge Diskussionen auf gehobenerem Niveau.

 

 

Gruss,

Thomas

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Belair trägt das Kreuz ebenfalls, ein Relikt der früheren SR-Gruppe, das man dann einfach behalten hat.

 

Daran hatte ich gar nicht gedacht, ja. Meinte aber auch, das Thema sei kurz nach Swiss-Gründung mal in den Medien gewesen. Odette brauchte das Kreuz auch, die waren nie mit dem Staat verbandelt. Also alles halb so schlimm, oder hats einfach nie irgendwen interessiert? Oder ist das Kreuz als Symbol gar nicht geschützt, sondern nur als Wappen oder Flagge mit dem entsprechenden Format? Letzteres glaube ich zwar kaum...

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Die Swiss war natürlich am Anfang zumindest teilweise in Staatsbesitz, deshalb war das Logo und der Name kein Problem. Das hat sich natürlich geändert...

 

Ich will wirklich niemandem seine Freude an den Wappen nehmen, aber man muss halt im Umgang mit Gesetzen schon vorsichtig sein. Folgt man ihnen nicht, sind sie nutzlos und das ganze System wird willkürlich. Oder anderst gesagt, würde ich morgen eine Gesellschaft mit dem Namen Zürich gründen und das Wappen dazu benutzen, ich würde sehr bald ein grosses Problem haben.

 

Aber wie gesagt, war eher als Denkanstoss-Exkurs gedacht. :)

 

 

Gruss,

Thomas

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Odette brauchte das Kreuz auch, die waren nie mit dem Staat verbandelt.

 

Und die "neue" Helvetic braucht das Kreuz auch wieder, ich denke, die werden das vorher schon abgeklärt haben. Es gibt ja auch den Begriff "Gewohnheitsrecht", vielleicht trifft dieser auf Fluggesellschaften zu :005:

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Soweit ich mich zurückerinnern kann, haben die Swissair-Flugzeuge die Namen von Kantonen und nicht von Städten erhalten...

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Soweit ich mich zurückerinnern kann, haben die Swissair-Flugzeuge die Namen von Kantonen und nicht von Städten erhalten...

Das ist falsch. Es waren Städte und Gemeinden.

 

Zumindest wäre mir neu, dass es u.a. den Kanton Rümlang gibt :D

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Das ist falsch. Es waren Städte und Gemeinden.

 

Zumindest wäre mir neu, dass es u.a. den Kanton Rümlang gibt :D

 

Die Gemeinden Obwalden und Waadt wären mir aber auch neu.

(wie Hergi sagt beides 11er)

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Und die "neue" Helvetic braucht das Kreuz auch wieder, ich denke, die werden das vorher schon abgeklärt haben. Es gibt ja auch den Begriff "Gewohnheitsrecht", vielleicht trifft dieser auf Fluggesellschaften zu

 

Hallo Markus

 

Das ist ein interessanter Vorschlag! Allerdings kommt Gewohnheitsrecht nur zur Anwendung, wenn kein Gesetz vorhanden ist. Neben langjähriger Uebung braucht es eben auch die sogenannte Rechtsüberzeugung. Diese kann meines Erachtens nicht gegeben sein, wenn ein Gesetz besteht, das diese Sache anderst regelt.

Bräuchten wir die Voraussetzung der Rechtsüberzeugung nicht, müsste man theoretisch alle Diebe, Mörder etc. freisprechen, denn diese Taten kommen derart häufig vor, dass sie eine Gewohnheit sind.

 

Ich schweife aber ab...

 

Schönen Abend!

 

Thomas

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Hm, hier mal die SR-Flotte aus Anfang 2001:

HB-IPR -- A319-112 -- Commune de Champagne

HB-IPS -- A319-112 -- Weiach

HB-IPT -- A319-112 -- Stadel

HB-IPU -- A319-112 -- Hochfelden

HB-IPV -- A319-112 -- Rümlang

HB-IPW -- A319-112 -- Bachenbülach

HB-IPX -- A319-112 -- Steinmaur

HB-IPY -- A319-112 -- Höri

HB-IPZ -- A319-112 -- Oberglatt

HB-IJA -- A320-214 -- Opfikon

HB-IJB -- A320-214 -- Embrach

HB-IJC -- A320-214 -- Winkel

HB-IJD -- A320-214 -- Regensdorf

HB-IJE -- A320-214 -- Dübendorf

HB-IJF -- A320-214 -- Bellevue

HB-IJG -- A320-214 -- Illnau-Effretikon

HB-IJH -- A320-214 -- Wangen-Brüttisellen

HB-IJI -- A320-214 -- Binningen

HB-IJJ -- A320-214 -- Dietlikon

HB-IJK -- A320-214 -- Genthod

HB-IJL -- A320-214 -- Bassersdorf

HB-IJM -- A320-214 -- Wallisellen

HB-IJN -- A320-214 -- Meyrin

HB-IJO -- A320-214 -- Grand-Saconnex

HB-IJP -- A320-214 -- Vernier

HB-IJQ -- A320-214 -- Niederhasli

HB-IJR -- A320-214 -- Aire-La-Ville

HB-IJS -- A320-214 -- Neerach

HB-IJT -- A320-214 -- Nürensdorf

HB-IOA -- A321-111 -- Neuchatel

HB-IOB -- A321-111 -- Aargau

HB-IOC -- A321-111 -- Lausanne

HB-IOD -- A321-111 -- Kloten

HB-IOE -- A321-111 -- Solothurn

HB-IOF -- A321-111 -- Winterthur

HB-IOG -- A321-111 -- Bülach

HB-IOH -- A321-111 -- Würenlos

HB-IOI -- A321-111 -- Delémont

HB-IOJ -- A321-111 -- Frauenfeld

HB-IOK -- A321-111 --

HB-IOL -- A321-111 -- Lugano

HB-IQA -- A330-223 --

HB-IQB -- A330-223 -- Glarus

HB-IQC -- A330-223 -- Zug

HB-IQD -- A330-223 -- Liechtenstein

HB-IQE -- A330-223 -- Appenzell i.Rh.

HB-IQF -- A330-223 -- Bellinzona

HB-IQG -- A330-223 --

HB-IQH -- A330-223 -- Chur

HB-IQI -- A330-223 -- Liestal

HB-IQJ -- A330-223 --

HB-IQK -- A330-223 --

HB-IQL -- A330-223 --

HB-IQM -- A330-223 -- Zürich

HB-IQN -- A330-223 -- Genève

HB-IQO -- A330-223 --

HB-IWA -- MD-11 -- Obwalden

HB-IWB -- MD-11 -- Graubünden

HB-IWC -- MD-11 -- Schaffhausen

HB-IWD -- MD-11 -- Thurgau

HB-IWE -- MD-11 -- Nidwalden

HB-IWG -- MD-11 -- (Swissair Asia)

HB-IWH -- MD-11 -- St.Gallen

HB-IWI -- MD-11 -- Uri

HB-IWK -- MD-11 -- Fribourg

HB-IWL -- MD-11 -- Appenzell a.Rh.

HB-IWM -- MD-11 -- Jura

HB-IWN -- MD-11 -- (Swissair Asia)

HB-IWO -- MD-11 -- Schwyz

HB-IWP -- MD-11 -- Basel

HB-IWQ -- MD-11 -- Valais

HB-IWR -- MD-11 -- Bern

HB-IWS -- MD-11 -- Ticino

HB-IWT -- MD-11 -- Basel

HB-IWU -- MD-11 -- Luzern

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Bräuchten wir die Voraussetzung der Rechtsüberzeugung nicht, müsste man theoretisch alle Diebe, Mörder etc. freisprechen, denn diese Taten kommen derart häufig vor, dass sie eine Gewohnheit sind.

 

Ist es nicht eher so, dass das Gewohnheitsrecht zum Tragen käme, wenn nun 20 Jahre lang keine Diebe mehr verurteilt würden?

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Nein, habe leider ein blödes Beispiel gebraucht. Diebe und Mörder gehören ins Strafrecht und dort darf sowieso nur bestraft werden, wenn das Gesetz ausdrücklich etwas unter Strafe stellt.

 

Gewohnheitsrecht kommt beispielsweise im Privatrecht (Zivilrecht) oder Völkerrecht vor. Dies jedoch nur, wenn dem Gesetz keine Vorschrift entnommen werden kann.

 

Da das Gesetz jedoch eine klare Regelung betreffend Nutzung des Schweizer Wappens aufstellt, kommt Gewohnheitsrecht nicht zum Tragen.

 

Hoffe, dieses Mal mich klarer ausgedrückt zu haben!

 

Gruss,

Thomas

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