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SWISS Flugzeuge wieder mit CH-Städten als Taufnamen!


eurobus

Empfohlene Beiträge

Hallo Ariane

 

Du scheinst die Wörter "befolgen" und "anfechten" zu verwechseln. Gerichtsurteile sind immer zu befolgen, egal welcher Stufe. Natürlich kann man sie anfechten. Nach dem Bundesgericht allerdings nicht mehr (ausser du gehst nach Strassburg vor den Menschengerichtshof, ist jedoch selten). Du hast jedoch geschrieben "man kann alle Urteile anfechten", das stimmt eben nicht, weil letztinstanzliche Urteile nicht weitergezogen werden können. Ich denke wir haben da einfach an uns vorbeigeredet.

 

Schade, dass dich Arbeitsrecht nicht interessiert, hätte da einiges zu erzählen. Vielleicht ein anderes Mal. ;)

 

Sky27: Wir zerfleischen uns doch nicht. War eine anständige Diskussion. Allerdings zeigst du nicht gerade viel Rechtsverständnis. Gesetze gibt es nun einmal und diese gelten für alle. Es ist ein wichtiges Merkmal zivilisierter (?) Länder, dass vor dem Gesetz jedermann gleich ist. :009:

 

Salü Thomas

 

 

Da ich ja kein Jurist bin, wollte ich eigentlich nichts mehr dazu sagen. Man kann sich ja bei einer solchen Thematik, wo man nicht so viel versteht schnell einmal die Finger verbrennen...

Ich habe mir dann aber mal die Mühe gemacht, den von dir angeführten Gesetzestext genau zu lesen. Da sind mit gewisse Dinge aufgefallen.

 

Da gibt es neben dem Artikel 1. eben auch den Artikel 2. Ein Auszug daraus:

 

Zulässig ist:

b. die Benutzung von Marken, die ein in Absatz 1 genanntes Bild- oder Wortzeichen enthalten und von der Eidgenossenschaft oder einem Kanton als Kollektivmarken hinterlegt worden sind, durch Angehörige derjenigen Kreise von Produzenten, Industriellen oder Handeltreibenden, für welche die Kollektivmarken bestimmt sind;

 

Das ist in meinen Augen die gesetzliche Grundlage dafür, dass Bund und Kantone den Unternehmen erlauben können, die im Artikel 1. aufgeführten Wappen und Schriften trotzdem zu verwenden-dies in Form einer Kollektivmarke.

 

Und da wären auch noch die Artikel 17. und 18.

 

Art. 17

1 Geschäftsfirmen, sowie Vereins- und Anstaltsnamen, die den Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderlaufen, dürfen nicht in das Handelsregister eingetragen werden.

2 Ebenso sind gewerbliche Muster oder Modelle, die den Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderlaufen, von der Hinterlegung ausgeschlossen.

 

Art. 18

1 Wenn das Eidgenössische Amt für geistiges Eigentum eine Fabrik- oder Handelsmarke einträgt, die nach diesem Gesetz unzulässig ist, so kann das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ihre Löschung anordnen.

2 Eintragungen im Handelsregister, die diesem Gesetz zuwiderlaufen, sind nach dem für dieses Register geltenden Berichtigungsverfahren abzuändern oder zu löschen.

 

 

Fazit: So wie ich es als Laie verstehe, ist die Verwendung des Schweizer Kreuzes und des Schriftzuges durch die Swiss International Air Lines Ltd. absolut rechtskonform. Da gibt es nichts zu rütteln. Die von dir vorgebrachten Argumente (Auswirkungen auf die „Schweiz“ bei einem Bankrott eines weltweit tätigen Unternehmens, die das Schweizer Kreuz und den Begirff „Swiss“ verwendet) halte ich dagegen bedenkenswert. Um dem Rechnung zu tragen, müsste man aber wohl das bestehende Gesetz ändern.

 

Herr Anwalt, Sie haben das Wort...:005:

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Guten Tag Paul

 

Der Inhaber einer Kollektivmarke kann allerdings nur eine juristische Person oder ein rechtsfähiger Verband des öffentlichen Rechts sein, womit wir wieder daran scheitern, dass die Swiss mittlerweile vollumfänglich in privatem Besitz ist.

 

Zu Art. 17 und 18 verweise ich auf meine vorherigen Beiträge. Es wäre schlichtweg niemand so dumm, die Marke zu löschen bzw. aberkennen zu wollen um nachher den Buhmann der Medien und der Bevölkerung zu sein.

 

Uebrigens: Die meisten Delikte oder Gesetzesübertretungen bleiben jeweils unbestraft. Im Strafrecht geht man davon aus, dass gerade einmal 10% aller Delikte erkannt werden. Von diesen 10% kommen wiederum nur 50% zur Anzeige (und noch viel weniger zu einer eigentlichen Verurteilung).

 

Gruss,

Thomas

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Guten Tag Paul

 

Der Inhaber einer Kollektivmarke kann allerdings nur eine juristische Person oder ein rechtsfähiger Verband des öffentlichen Rechts sein, womit wir wieder daran scheitern, dass die Swiss mittlerweile vollumfänglich in privatem Besitz ist.

 

Zu Art. 17 und 18 verweise ich auf meine vorherigen Beiträge. Es wäre schlichtweg niemand so dumm, die Marke zu löschen bzw. aberkennen zu wollen um nachher den Buhmann der Medien und der Bevölkerung zu sein.

 

Uebrigens: Die meisten Delikte oder Gesetzesübertretungen bleiben jeweils unbestraft. Im Strafrecht geht man davon aus, dass gerade einmal 10% aller Delikte erkannt werden. Von diesen 10% kommen wiederum nur 50% zur Anzeige (und noch viel weniger zu einer eigentlichen Verurteilung).

 

Gruss,

Thomas

 

 

Salü Thomas

 

Letzter Versuch...

 

Das der Inhaber einer Kollektivmarke eine juristische Person oder ein Verband öffentlichen Rechts ist mir nicht bekannt. Im Markenschutzgesetz habe ich jedenfalls nichts dazu gefunden. Aber eben ich bin ja kein Jurist...

 

Deine Ausführungen zum Nichterkennen von Delikten oder Gesetzesübertretungen sind in diesem Zusammenhang doch irrelevant. Nochmals: gemäss deiner Interpretation ist das Verwenden des Schweizer Kreuzes ungesetzlich. Du schreibst (als angehender Jurist?) wortwörtlich: "Es wäre schlichtweg niemand so dumm, die Marke zu löschen bzw. aberkennen zu wollen um nachher den Buhmann der Medien und der Bevölkerung zu sein."

Mit anderen Worten: Unsere Rechtssystem ist nichts wert, es ist korrupt und erweist gewissen Kreisen Gefälligkeiten. Korrekt?

 

PS. Auch als privates Unternehmen (mit einer deutschen Muttergesellschaft) in einem deregulierten Markt, ist die Swiss, wie jede andere Airline die von der Schweiz aus operiert, auf staatliche Konzessionen angewiesen, damit sie überhaupt die Geschäftstätigkeit aufnehmen kann. Würde das mal in die Überlegungen einbeziehen.

 

Gruss

Paul:)

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Hallo Paul

 

Wir sind wirklich off topic und ich möchte hier niemanden mit meinen Ausführungen belästigen, obwohl ich hier Seiten schreiben könnte auf deine Fragen und Unterstellungen.

 

Ein kleiner Tipp: Es reicht eben nicht, wenn man nur den Gesetzestext liest und dann Schlüsse daraus zieht. Ansonsten müsste man ja auch nicht jahrelang studieren.

 

Schönen Tag und Gruss,

 

Thomas

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Hallo Paul

 

Wir sind wirklich off topic und ich möchte hier niemanden mit meinen Ausführungen belästigen, obwohl ich hier Seiten schreiben könnte auf deine Fragen und Unterstellungen.

 

Ein kleiner Tipp: Es reicht eben nicht, wenn man nur den Gesetzestext liest und dann Schlüsse daraus zieht. Ansonsten müsste man ja auch nicht jahrelang studieren.

 

Schönen Tag und Gruss,

 

Thomas

 

 

Thomas

 

Du hast sicher recht. Die Thematik ist so komplex, dass wir ja immer mehr Juristen brauchen...:D

 

Wünsch dir einen schönen und weiterhin sonnigen Tag

 

Paul

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  • 9 Monate später...
Die Gemeinden Obwalden und Waadt wären mir aber auch neu.

(wie Hergi sagt beides 11er)

 

die md11-flotte trugen die namen von kantonen, der rest von städten und gemeinden der schweiz.

 

dass die nun wieder der fall ist, finde ich ok. vieleicht kommt eines tage das AIR auch wieder zurück.

 

zum zweiten, MUSS ein Flugzeug irrgend wo das nationalwappen tragen, bei in der schweiz ist es möglich, die auf der heckflosse, Swiss, bellair, helvetic, annsonsten auf der imatrikulation, siehe edelweiss!!

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Ist glaube ich (noch??) nicht angeschrieben von aussen. Dafür gibt es in diesem Flieger beim Eingang eine Tafel, die mit Wappen und Städtenamen auf den Taufname hinweist.

 

echt?? muss ich wohl mal besser schauen, seh den flieger fast täglich, hab noch nie ein Wappen gesehen im innern!!?? :confused:

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  • 2 Monate später...
12 septembre 2007 - 19:36

 

Un Airbus de Swiss baptisé "Lausanne"

 

 

Lausanne - Un Airbus A340 de Swiss sillonne désormais les voies aériennes du monde entier sous les couleurs de la Ville de Lausanne. Bertrand Piccard a parrainé à Lausanne la cérémonie symbolique de baptême de l'avion, en présence du conseiller municipal Oscar Tosato.

 

Au moment de la célébration au Beau-Rivage Palace, le long-courrier se trouvait au-dessus de l'Atlantique Nord, en provenance de Los Angeles, a relevé Swiss. Après Genève, Lausanne est la deuxième ville de Suisse romande à "posséder son avion". D'autres suivront au cours de ces prochains mois.

 

Welche A340 hat Name "Lausanne" ?

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Mit Stand 01.10.07 trugen die folgenden Maschnen laut Swiss International Air Lines Ltd. Corporate Communications Städtenamen:

HB-JMG	A340	Luzern
HB-JMB	A340	Zürich
HB-IQC	A330	Genf
HB-IQQ	A330	Bern
HB-JMH 	A340	Chur
HB-JMI	A340	Schaffhausen
HB-IXR	RJ100	Lufingen

Auch sind die selber zumindest bei den dicken Dingern immer schnell mit einer Pressemitteilung zur Hand, auch wenn es bei älteren nicht immer Einigkeit über die Namen gibt. Vergl. auch

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Mit Stand 01.10.07 trugen die folgenden Maschnen laut Swiss International Air Lines Ltd. Corporate Communications Städtenamen:

HB-JMG	A340	Luzern
HB-JMB	A340	Zürich
HB-IQC	A330	Genf
HB-IQQ	A330	Bern
HB-JMH 	A340	Chur
HB-JMI	A340	Schaffhausen
HB-IXR	RJ100	Lufingen

Auch sind die selber zumindest bei den dicken Dingern immer schnell mit einer Pressemitteilung zur Hand, auch wenn es bei älteren nicht immer Einigkeit über die Namen gibt. Vergl. auch

 

 

seit 31.10.07 die HB-IJB auf den namen Montreux

 

gruss

 

rudi

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könnte die jml sein.

 

 

Welche A340 hat Name "Lausanne" ?

 

Au moment de la célébration au Beau-Rivage Palace, le long-courrier se trouvait au-dessus de l'Atlantique Nord, en provenance de Los Angeles, a relevé Swiss.

 

Auf ACARSD.ORG steht, dass 12/09/2007 flug LAX-ZRH war mit HB-JME operiert...

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Sorry falls die Infos schon bekannt sind!

 

Habe die SWISS per Mail angefragt, dies die Antwort:

 

HB-JMG A340 Luzern

HB-JMB A340 Zürich

HB-IQC A330 Genf

HB-IQQ A330 Bern

HB-JMH A340 Chur

HB-JMI A340 Schaffhausen

HB-IXR RJ100 Lufingen

HB-JMC A340 Basel

HB-JMD A340 Liestal

HB-JME A340 Lausanne

HB-IJB A320 Montreux

 

 

Alle weiteren Benennungen stehen nach SWISS-Angaben (E-Mail von SWISS) noch nicht fest.

 

Zitat:

 

Weiter werden alle Langstreckenflugzeuge Namen von Kantonshauptorten bekommen. Die anderen Flugzeuge werden nach Tourismusorten und Flughafen nahen Gemeinden benannt. Welches Flugzeug mit welcher Immatrikulation welchen Namen bekommt, steht noch nicht fest.

 

quelle SWISS

 

Danke an SWISS für die prompte Antwort! thumbs_up.gif

 

Gruss Roy

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Habe die SWISS per Mail angefragt, dies die Antwort:
Die Mädels und Jungs sind da echt fix, auch ich erhielt meine Antwort innerhalb kurzer Zeit. Leider dauert es wohl immer etwas, bis sich manche Taufen in der Firma rumsprechen. ;)
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Welches Flugzeug soll am 01.12.07 auf den Namen Richterswil getauft werden. Für den "Fan-Flieger" standen ja wohl mehrere zur Auswahl.

 

hallo carsten

 

ich denke mal, es wird die hb-ije sein, die zur zeit in der werft steht und zur wieder einflottung bereite gemacht wird.

 

gruss

 

rudi

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die IJI ist auch schon seit mehreren Tagen von den ZRH-feeds verschwunden.. weiss jemand evtl. ob die auch in der Werft ist, und ob sie im Anschluss auch getauft wird?

 

Andreas

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die IJI ist auch schon seit mehreren Tagen von den ZRH-feeds verschwunden.. weiss jemand evtl. ob die auch in der Werft ist, und ob sie im Anschluss auch getauft wird?

 

Andreas

 

hallo

die IJI ist noch bis mitte dezember in der HMV. ob und mit welchem name sie getauft wird, endzieht sich meines wissens. hab jedoch gesehen, dass die IJM "unplanmessig" für ne Woche in die Werft kommt. eventuell wird das der fan-flieger.

 

gruss

 

rudi

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