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SWISS Flugzeuge wieder mit CH-Städten als Taufnamen!


eurobus

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Die Gemeinden Obwalden und Waadt wären mir aber auch neu.

(wie Hergi sagt beides 11er)

Hergi hat recht ;)

MD11er hatten tatsächlich Kantonswappen und Namen. Die 747 glaub ich auch, bzw. Städte.

Bei den anderen warens dann glaub ich nur noch Städte und Gemeinden (z.B. A320 Kloten, Rümlang usw.)

 

PS: Ein echter (Halb-)Kanton ist Obwalden ja mit den paar Einwohnern wirklich nicht. Könnte schon fast als Gemeinde durchgehen. Okay...Waadt nicht :-)

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He, he, he

 

wenns diese "Gemeinde" Obwalden und Nidwalden nicht gegeben hätte... so anno 1291, wäre wohl die Schweiz eher so ein Kleingebilde aus den Staaten "Zürich" und " Bern", ohne Tessin und, und...:008::008::008:

 

übrigens nach Deiner Logik müsste die Schweiz ein Kanton (oder Bundesland) sein, denn Baden-Württemberg ist einiges grösser und trotzdem nur ein Bundesland ;)

:005:

 

So... ich musste jetzt einfach mal mein Wohnkanton etwas verteidigen :D

 

saludos

 

 

der Valais-Basel-Bern-Luzern-Aargau-Apurimac-Cusco-Limeño aus Obwalden

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Kantone mit weniger als 100'000 Einwohner sind wirklich nicht sinnvoll. Der Verwaltungsapparat der da unnötig aufgebauscht wird für ein paar wenige Einwohner verschluckt viel zu viel Geld und das ohne einen Vorteil zu erbringen. Gilt abern icht nur für Ob-/Nidwalden, sondern auch für alle anderen Mini-Kantone.

Egal ob sie vor ein paar hundert Jahren wichtig waren. Wir sind jetzt im Jahr 2006 und man müsste man ablassen von solchen Minikantonen. ;)

Hab ja eigentlich nichts gegen Obwalden :)

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Eine Verwendung von Wappen ist eigentlich gar nicht erlaubt.

 

Siehe auch:

 

http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/232.21.de.pdf

 

Die Swiss dürfte also weder das Schweizerkreuz benutzen, noch ihre Flugzeuge mit Kantonswappen verzieren.

 

Aber das Recht in der Schweiz ist ja bekanntlich nicht für alle gleich. :009:

 

Schönen Abend noch wünscht

 

Thomas :p

 

Salü Thomas

 

Da du ja über ein grosses juristisches Fachwissen verfügst würde mich mal folgendes interessieren: Wie ist es angesichts deiner Argumentation möglich, dass Swiss International Air Lines Ltd. mitsamt dem Namen in allen vier Landessprachen und dem Schweizerkreuz im Logo eine im Handelsregister eingetragene und geschützte Marke ist?

 

Gruss

 

Paul

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Auf dem Bildern von der HB-IQQ sehe ich nirgends den Namen "Bern".

Braucht man dafür eine Lupe?

 

Ist glaube ich (noch??) nicht angeschrieben von aussen. Dafür gibt es in diesem Flieger beim Eingang eine Tafel, die mit Wappen und Städtenamen auf den Taufname hinweist.

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Danke Markus.

Ich denke wenn man es von aussen nicht sehen kann macht das nicht viel Sinn.

Genausowenig wie bei den jetzigen Bergnamen, die wenn man nicht selber in den Flieger steigt nicht zu sehen sind. :rolleyes:

 

Gruss

 

Felix

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Hallo Paul :)

 

 

Ich erkläre das damit, dass die Swiss zu grossen Teilen in Staatsbesitz war und deshalb tatsächlich berechtigt war, den Namen und das Logo zu brauchen. Nun gehört die Swiss aber der Air Trust und Lufthansa hält 98% an Air Trust (bitte korrigieren, falls nicht korrekt). Das Problem gibt es also noch nicht lange.

 

Ausserdem ist es im Recht oft so, dass es ohne "Kläger kein Richter" gibt. Und die Swiss wird ja auch immer grosszügig behandelt. Man hat auch Angst davor. Ich meine welcher Depp würde der Swiss schon die Markenrechte entziehen, nur damit er danach der Buhmann der Nation ist?

 

Trotzdem bleibt ein kleiner Nachgeschmack. Solange alles gut geht stellt die Benutzung des Wappens auch kein Problem dar. Was aber nun, wenn die Wirtschaftslage kehrt und bei der Swiss wieder ein anderer Wind weht, die Piloten wieder einmal streiken oder gar ein Unfall (wollen wir nicht hoffen) geschieht? Oder wie vorher gesagt, das Image der Schweiz ist abhängig von Gedeih oder Verderb einer privaten Firma. Der Sinn meines zitierten Gesetzes ist es aber gerade, dass diese Abhängigkeit nicht besteht!

 

(Für die Juristen ergeben sich dann aber noch weitere spannende Fragen, wie Ungleichbehandlungen, Rechtsstaatlichkeit etc. Wieso sollte man einer Hans Müller AG verbieten dürfen, das Wappen zu gebrauchen, wenn man es bei der Swiss nicht tut usw. Das interessiert hier wohl aber kaum.)

 

 

Schönen Tag und Gruss,

Thomas

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Hm, wenn ich mir das Design schweizer Flugzeuge anschaue, ist auch bei anderne Firmen das Schweizerkreuz ein beliebtes Designmerkmal. Die Taschenmesser und die Odette/Helvetiv hatten wir ja schon. Weitere Beispiele:

 

TAG Aviation

unzählige Privatmaschinen

Belair

Ist die REGA eigentlich staatlich?

 

Da haben wir es in D. doch schön einfach Die Bundesdienstflagge wäre bei privater Verwendung eher illegal, die Bundesflaggge aber eben nicht (sofern man sie nicht z.B. verunglimpft).

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Hallo Thomas

 

Abgesehen davon dass es hier nicht darum ging ob die Swiss berechtigt ist ihr Logo zu verwenden oder nicht, wie erklärst Du mir dann all die vielen Souveniers die Du überall kaufen kannst, die mit einem Schweizer Kreuz versehen sind. Egal was auch immer es ist. Es wird gekauft, weil es "Schweizerisch" ist und es wird genügend Geld damit verdient.... Machen sich die Hersteller auch alle strafbar wegen Zweckentfremdung des Schweizer Kreuzes???

 

Ich finde es Haarspalterei und ohne ein Grundsatzurteil finde ich es müssig darüber zu diskutieren, was wäre wenn und überhaupt..... Sorry, aber man kann in jeder Suppe ein Haar finden und wen es aufregt, dass die Flugis dieses Logo haben und wer Angst, dass dadurch im Falle einer erneuten (hoffentlich nicht eintretenden) Krise ein ganzes Land verunglimpft werden könnte, der soll Beschwerde einlegen... Es leider wie immer, diese Airline kann machen was sie will, es gibt immer was zu maulen.:002: Ich könnte mich auch nicht erinnern, dass nach Halifax irgendjemand ein Problem damit hatte, dass die MD11 dieses Logo trug.... Kann man es nicht dabei belassen, dass diese Airline nun halt mal dieses Logo hat und wieder zum eigentlichen Ausgangspunkt zurückkehren....

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Hallo Ariane

 

Es geht sehr wohl darum. Wer in diesem Forum ein Thema eröffnet, macht dies um zu informieren und um darüber zu diskutieren ob das gut oder schlecht ist, um herauszufinden, was andere davon halten. Das ist Ziel und Zweck eines Forums. Wer andere Meinungen nicht erträgt, ist in einem Forum nicht am richtigen Platz.

 

Gerichtsentscheide gibt es über dieses Thema übrigens sehr viele. Ausserdem hat der Bundesrat heute (!) darüber informiert, dass er das Schweizer Wappen stärker schützen will, womit deine Frage nach den zahlreichen Souvenirhändlern ebenfalls geklärt sein dürfte.

 

Ausserdem finde ich es doch ein wenig seltsam, dass man als verfechter der Rechtsstaatlichkeit als Haarspalter oder ewiger Motzer hingestellt wird.

 

Schönen Tag und Gruss,

Thomas

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Hallo Thomas

 

Es ging nicht um das Kreuz, es ging um die Taufnamen... Es ist nicht so dass ich keine anderen Meinungen ertrage, aber was bitte hat das Kreuz mit den Taufnamen der Kisten zu tun? Es ging um Berge und Städte und Kantone... Aber Danke, dass Du mich auf den richtigen Platz verweist... Und ich mache einen Unterschied zwischen vielen Gerichtsentscheiden und einem Grundsatzurteil.... habe ich mal so während meines Studiums gelernt. Des weiteren kommt es für mich darauf an, ob man etwas verfechtet oder darauf herumreiten tut. Heisst der verstärkte Schutz, dass in Zukunft dann keine Mitbringsel mehr mit Kreuz verkauft werden würden??? Komm, vergiss es grad, sorry.... Du hast den Einwand gebracht, also musst Du auch bitte schön damit rechnen, dass es Kontra gibt...

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Gerichtsentscheide gibt es über dieses Thema übrigens sehr viele.
Tja und trotzdem sind mir fast mehr schweizer Fluggesellschaften bekannt, die das Schweizerkreuz am Heck tragen als ohne. Sind die alle dämlich oder staatlich?
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Ich wäre töricht, wenn ich nicht mit Reaktionen rechnen würde (vor allem in diesem Forum). Deshalb nehme ich ja an einem Thema teil, weil ich gerne diskutiere. Und deshalb sind eben Foren da.

 

Besonders interessant wird es dann, wenn man Argumente wie klare Bundesgesetze (ob Schweizer Wappen oder Kantonswappen spielt keine Rolle Ariane) bringt und die Leute etwas fordert.

 

Wenn du unterscheidest zwischen Grundsatzentscheid und Gerichtsurteil dann ist das schön für dich, de facto sind aber beide zu befolgen.

 

 

Gruss,

Thomas

 

P.S.: Ob du weiterhin Schweizer Souvenirs kaufen darfst musst du den Bundesrat fragen, da kann ich dir nicht weiterhelfen.

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Komisch, Du meintest doch eine Antwort vorher, dass mit dem verstärkten Schutz, meine Frage nach den Souvenirhändlern geklärt sei.... Was denn nun.

 

Also, wenn ich an der Uni keinen total Stuss gelernt habe, dann ist jedes Gerichtsurteil, welches sich nicht nach einem Grundsatzurteil richtet, solange anfechtbar und in beliebigen Instanzen verhandelbar, bis es eben ein Grundsatzurteil gibt.... Aber evtl. hat sich das ja auch geändert seit Ende meines Studiums....

 

Foren sind sehr wohl zum diskutieren da, aber wie gesagt, es ging in erster Linie um die NAMEN der Flugis und nicht um das Logo und dessen legale oder nicht legale Nutzung....:009:

 

Ich persönlich finde es schade, dass die Berge völlig verschwinden sollen, es waren dochg recht klangvolle Namen dabei....:)

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Erlaubt, nicht erlaubt, darf, darf nicht... oh Mann... Typisch :004:

 

Ich hab eine bessere Idee, warum die Flotte nicht statt nach Städten oder Geo-Auffälligkeiten nach den Bundesräten benennen?

 

Beginnen wir mit Moritz Leuenberger auf der HB-JMA? Einverstanden? :D

 

... oder benennen wir doch besser ein UL-Flieger nach ihm? :D :D

 

 

Oder nach typisch Schweizerischem: HB-Käse, HB-Uhr, HB-Schoggi, HB-Bank... :D

 

auch nicht? :D :009:

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Jetzt bist du aber auch ganz schön zur Haarspalterin aufgestiegen! :005:

 

Aber ich antworte dir gerne noch einmal:

 

Komisch, Du meintest doch eine Antwort vorher, dass mit dem verstärkten Schutz, meine Frage nach den Souvenirhändlern geklärt sei.... Was denn nun.

 

Ich sagte, dass der Bundesrat sich nun vermehrt auf Markenschutz des Schweizer Wappens (und aller anderen amtlichen Zeichen) einsetzt. Es ist anzunehmen, dass darunter auch die Vielfalt an Produkten darunter fällt, die als Souvenirs verkauft werden. Was das in der Realität heissen soll ist mir unklar, und das musst du eben den Bundesrat fragen. Das wird sicher spannend, wie das in Zukunft gehandhabt wird!

 

Also, wenn ich an der Uni keinen total Stuss gelernt habe, dann ist jedes Gerichtsurteil, welches sich nicht nach einem Grundatzurteil richtet, solange anfechtbar und in beliebigen Instanzen verhandelbar, bis es eben ein Grundsatzurteil gibt....

 

Richtig! Habe allerdings nichts anderes behauptet.

 

Gruss,

Thomas

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Meine letzten Worte zu diesem Thema (legal oder nicht) grosses Ehrenwort:

 

Erst erweckst Du den Anschein, mit der Aussage des Bundesrates zum Thema Schutz, als wäre nun alles klar und dann bei verstärkter Nachfrage, kommt von Dir ein: Das weiss ich nicht. Sorry, aber wenn man etwas nicht weiss und sich über die Auswirkungen und die Handhabung und die konkrete Vorgehensweise nicht im klaren ist, dann sollte man damit nicht hausieren gehen und es als schlauen Einwand bringen, denn das tönt dann eher nach nicht Wissen und viel heisse Luft um nichts.

 

Und bei letzterem widersprichst Du Dir leider selbst. Ich gehe davon aus, dass Du soviel Jus Kenntnis hast, dass ein Gerichtsurteil, bei welchem eine der beiden Parteien in Berufung geht, kein endgültiges Urteil ist und somit die Rechtsprechung hängig ist und somit nicht befolgt werden muss. Und man kann jedes Urteil anfechten, auch dies lernte ich mal.

 

@Roy

 

wie wäre es mit Paten für Flugzeuge, so wie in fast jedem Zoo oder Tierheim, damit liesse sich dann noch ein wenig Geld verdienen.... :007: :D Sozusagen als kleines Polster für schlechte Zeiten :005:

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Und bei letzterem widersprichst Du Dir leider selbst. Ich gehe davon aus, dass Du soviel Jus Kenntnis hast, dass ein Gerichtsurteil, bei welchem eine der beiden Parteien in Berufung geht, kein endgültiges Urteil ist und somit die Rechtsprechung hängig ist und somit nicht befolgt werden muss. Und man kann jedes Urteil anfechten, auch dies lernte ich mal.

 

Hallo Ariane, ich habe gar nie etwas anderes behauptet, ich verstehe deshalb deine Anschuldigung nicht. Ausserdem widersprichst du dir mit dem letzten Satz. Es ist eben nicht jedes Urteil anfechtbar.

 

Einen Leitentscheid darüber gibt es allerdings auch, du hast ihn offenbar nur noch nicht gefunden.

 

Wirklich schade, dass du nicht mehr studierst, die Swiss ist ein echter Klassiker in den Vorlesungen, besonders im Arbeitsrecht! Aber das wird ja hier alles als Stänkerei abgetan! ;)

 

Schönen Abend noch!

 

Thomas

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Mehr Schutz für Marke Schweiz

Bundesrat will Missbräuche schärfer ahnden

Der Bundesrat will die Marke Schweiz für Waren und Dienstleistungen besser schützen. Er empfiehlt dem Parlament deshalb vier Massnahmen. Eine Gesetzesrevision soll erlauben, neben Dienstleistungen neu auch Waren mit dem Wappenkreuz zu versehen.

 

Ganzer Text auf www.sf.tv

 

Liest der Bundesrat auch mit im Flightforum? Jedenfalls genau jetzt will er die Marke "Schweiz" besser schützen. Besonders gegen Waren, welche nichts mit der Schweiz zu tun haben, oder nicht in der Schweiz hergestellt werden, soll ein neues Gesetz vorgehen. Aber auch in der Schweiz selbst sollen strengere Regeln zur Vermarktung gelten.

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Hallo

 

Naja, das hängt schon länger in der Luft, da Swissness zurzeit voll in ist, und von vielen Firmen im Ausland missbraucht wird. Oft steht made in Switzerland drauf, obwohl nur 10% von dort stammen, die restlichen 90% kommen aus China oder wo. Und das Ganze wird dann unter "Schweizer Qualität" verkauft :006: ....

 

Gruss

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Also lieber Thomas, sorry, aber nun verstehe ich leider gar nichts mehr, aber das liegt wohl an meiner beginnenden Altersenilität :(

 

Einmal gibst Du mir recht, dass jedes Urteil anfechtbar ist, solange es keine Grundsatzentscheidung gibt, dann sagst Du wieder das Gegenteil. Dann wieder sagst Du jedes Urteil muss befolgt und kurze Zeit später kommt von Dir wieder das Gegenteil, in dem Du mir recht gibst, dass ein Urteil erst dann zu befolgen ist, wenn es nicht mehr angefochten wird. Sorry, aber das ist leider für meinen IQ ein wenig zu viel :confused: :confused: Irgendwie komme ich da leider nicht mit. Ist das CH Recht so unterschiedlich vom US und D Recht?? Vielleicht liegts ja daran... Dann wäre ich sehr beruhigt ob der vielen unterschiedlichen Aussagen von Dir innert weniger Beiträge....

 

btw, bin ich sehr froh, dass ich nicht mehr studiere, denn dann sollte ich mich in meinem Alter ernsthaft fragen ob es überhaupt richtig ist was ich da so mache.... :005: Zudem ich Jura nie fertig studiert habe (ich kam nur bis nach dem ersten Staatsexamen), sondern auch noch zu diesen Studienabbrechern gehöre die dann BWL weiter studiert haben :eek: .

 

Zum Thema Swiss und Arbeitsrecht möchte ich mich nicht weiter äussern, dass überlasse ich dann doch lieber denen die wirklich was davon verstehen :008:

 

Eventuell kannst Du mir das ganze ja mal ausführlich erläutern.

 

- hängige Urteile

- diverse Instanzen

- Anfechtbarkeit

- Grundsatzentscheid

 

Aber bitte nix was mit Arbeitsrecht zu tun hat, denn dies hat nun mit den Taufnamen und dem Logo und der Legalität rein gar nicht zu tun, oder doch :confused: Denn nach wie vor bin ich der Meinung, dass Deine Einwände mit Logo rein gar nix mit der Aussage des ersten Beitrages zu tun haben und da ging es nun halt mal definitiv darum, dass das die neue 330 nun Bern heisst und nach und nach wurde klar, dass alle Maschinen neue Namen erhalten sollen. Den Zusammenhang zwischen den Namen und dem Kreuz habe ich leider auch immer noch nicht verstanden. Vielleicht liegts aber ganz einfach nur daran, dass ich einfach Deinen Exkursen nicht folgen kann.....

 

Jedenfalls werde ich so manchem Namen nachtrauern :)

 

Uah, dabei wollte ich nix mehr sagen dazu....

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Hallo Ariane

 

Du scheinst die Wörter "befolgen" und "anfechten" zu verwechseln. Gerichtsurteile sind immer zu befolgen, egal welcher Stufe. Natürlich kann man sie anfechten. Nach dem Bundesgericht allerdings nicht mehr (ausser du gehst nach Strassburg vor den Menschengerichtshof, ist jedoch selten). Du hast jedoch geschrieben "man kann alle Urteile anfechten", das stimmt eben nicht, weil letztinstanzliche Urteile nicht weitergezogen werden können. Ich denke wir haben da einfach an uns vorbeigeredet.

 

Schade, dass dich Arbeitsrecht nicht interessiert, hätte da einiges zu erzählen. Vielleicht ein anderes Mal. ;)

 

Sky27: Wir zerfleischen uns doch nicht. War eine anständige Diskussion. Allerdings zeigst du nicht gerade viel Rechtsverständnis. Gesetze gibt es nun einmal und diese gelten für alle. Es ist ein wichtiges Merkmal zivilisierter (?) Länder, dass vor dem Gesetz jedermann gleich ist. :009:

 

Schönen Abend,

 

Thomas

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Das einzige was Ariane (Amarantine) verwechselt ist das Alter. Sie verwechselt die Zahl 40 mit 80! ...oder bin ich in 3 1/2 Jahren 80?!? Werde hier alles nocheinmal reduziert um die Hälfte verstehen? ...Dann sollte ich besser Alustreifchen auf den Tasten ankleben und einen Viehüter daran anschliessen. BTW; wenn ich Arianes Forumauftritt mal so revue passieren lasse, habe ich beim besten Willen nicht das Gefühl dass sie hier Begriffsstutzig ist oder nur einen Teil von euerem Getippe kappiert. Aussagen zu verstehen ist eine Sache, diese dann irgendwo einordnen zu müsen eine Andere.

 

Ein Logistikproblem im Puff sozusagen is es ;-)

 

Gruss Roy

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