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NVFR PIC, Lizenzverlängerung


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Geschrieben

Hallo!

 

Habe gestern meine Nachtflugausbildung in dieser Saision wieder aufgenommen (letzte Saison hat's leider nicht gereicht). (Geile Bedingungen übrigens, gestern!).

Ich hätte da zwei Fragen:

1. Es kam von jemandem plötzlich zur Sprache, dass wenn ich die NVFR Erweiterung auf einem Flugi mache, dass ich tagsüber auch alleine fliegen kann, könne ich diese Stunden evtl. als PIC loggen. Mein Fluglehrer wollte mich erst auch als verantwortlicher Pilot im Flugplan einsetzen - auf meinen Einwurf hin, dass ich ja dann die Stunden als PIC loggen könne, meinte er dann plötzlich: Das kann ja dann doch nicht sein. Weiss jemand, wie es ist?

2. Ich sammle ja eben noch fleissig PIC Stündchen, weil mir noch ein paar für die Lizenzverlängerung fehlen. Ich hab zwar noch gut 8 Monate Zeit, möchte es aber so schnell wie möglich erledigen. Da hat mir auch jemand, der es wissen sollte gesagt, das sei kein Problem, sobald ich die Stunden hätte, solle ich verlängern und nicht etwa noch mehr Stunden sammeln. Nun meinte mein (neuer) Fluglehrer, wenn man mehr als 45 Tage vor Ablauf der Lizenz verlängere, werde das Datum dementsprechend nach vorne verschoben, ich müsste dann also schon in 2 Jahren wieder verlängern, nicht erst in gut 2.5.

... den Checkflug mit FI habe ich auch schon gemacht, spielt das eine Rolle?

... Was stimmt nun?

 

... wenn alles glatt geht, krieg ich nächste Woche meinen NVFR Eintrag ;)

Geschrieben
Da hat mir auch jemand, der es wissen sollte gesagt, das sei kein Problem, sobald ich die Stunden hätte, solle ich verlängern und nicht etwa noch mehr Stunden sammeln. Nun meinte mein (neuer) Fluglehrer, wenn man mehr als 45 Tage vor Ablauf der Lizenz verlängere, werde das Datum dementsprechend nach vorne verschoben
Zumindest diese Aussage stimmt.

 

Hans

Geschrieben

Hallo Patrick

 

das mit den 45 Tagen hat Hans bereits gesagt. Der Checkflug muss innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf des Ratings gemacht werden. D.h. sollte dein Rating am 31.12.2006 ablaufen, dann muss der Checkflug zwischen dem 1.1.2006 und dem 30.12.2006 erfolgt sein, resp. bis zu dem Moment wo du die Verlängerung eingibst.

 

Gruss Beat

Geschrieben
Hallo Patrick

 

das mit den 45 Tagen hat Hans bereits gesagt. Der Checkflug muss innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf des Ratings gemacht werden. D.h. sollte dein Rating am 31.12.2006 ablaufen, dann muss der Checkflug zwischen dem 1.1.2006 und dem 30.12.2006 erfolgt sein, resp. bis zu dem Moment wo du die Verlängerung eingibst.

 

Gruss Beat

 

OK, mit anderen Worten, das Formular geht erst 45 Tage vor Ablauf der Lizenz auf Reisen... Dann brauch ich mich mit den Stunden ja wirklich nicht zu beeilen...Naja, gut, mit den Solo Volten NVFR die ich nächste Woche mache komm ich dann wohl eh schon auf die Mindeststunden.

Geschrieben

Patrick

 

Es kann natürlich immer gute Gründe geben, den Stichtag zur Erneuerung im Jahreskalender zu verlegen. So habe ich mal vorzeitig erneuert, um meine Wasserfluglizenz nicht im Frühling sondern jeweils im Herbst verlängern zu können.

 

Hans

Geschrieben
Patrick

 

Es kann natürlich immer gute Gründe geben, den Stichtag zur Erneuerung im Jahreskalender zu verlegen.

 

Naja, so schlecht passt es nicht, bei mir ist's Anfang Juli, das müsste eigentlich immer reichen ;)

Geschrieben

Hum? Seid ihr euch mit dieser Verlängerungsgeschichte sicher?

 

Mein Rating würde am 31.3.2007 ablaufen. Den Checkflight habe ich um Juni/Juli gemacht, das Formular vor 2 Wochen abgeschickt.

Letzthin kam die neue Lizenz: Rating valid until 1.4.2009. Meiner meinung nach würde es doch auch keinen Sinn machen, dass sich der Zeitpunkt ändert?

 

Grüsse

Michel (irritiert)

Geschrieben
Hum? Seid ihr euch mit dieser Verlängerungsgeschichte sicher?

 

Mein Rating würde am 31.3.2007 ablaufen. Den Checkflight habe ich um Juni/Juli gemacht, das Formular vor 2 Wochen abgeschickt.

Letzthin kam die neue Lizenz: Rating valid until 1.4.2009. Meiner meinung nach würde es doch auch keinen Sinn machen, dass sich der Zeitpunkt ändert?

 

Hmmm, eigentlich hat es mich ja auch gewundert, dass die Person, die mir die ursprüngliche Info gab (es spiele keine Rolle) das nicht wissen sollte. Kann es sein, dass es einen Unterschied gibt zwischen Theorie und Praxis? Oder dass sich da mal was geändert hat?

 

Naja, ich warte erst mal ab ;)

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

Also wenn ich da Art. 17 Abs.2 des Reglementes über die Ausweise für Flugpersonal (RFP) richtig interpretiere, stimmt die Aussage von Hans betreffend die 45 Tage schon.... Es sei denn, dies wäre inzwischen geändert worden.

 

Viele Grüsse

Giuseppe

Geschrieben

Hallo nochmals

 

Ooops, ich war wohl etwas zu schnell mit meiner Antwort. Habe nochmal in den entsprechenden Gesetzen gewühlt. Ich denke es ist wie folgt:

 

1. Für alle JAR-Lizenzen ist eben JAR-FCL 1.245 gültig. So wie ich den entsprechenden Ausschnitt verstehe, ist die Aussage von Michel richtig. Die Bedingungen (Anzahl Stunden und Checkflug) müssen innert 12 Monaten vor Ablauf erfüllt werden, dann erfolgt Verlängerung für 2 Jahre ab Ablaufdatum

 

Vgl. Auszug:

© Single-pilot single-engine class ratings – Validity and Revalidation. Single-pilot single engine class ratings are valid for two years from the date of issue, or the date of expiry if revalidated within the validity period.

(1) All single-engine piston aeroplane class ratings (land) and all touring motor glider’s ratings – Revalidation. For revalidation of single-pilot single-engine piston aeroplane (land) class ratings and/or touring motor glider class ratings the applicant shall :

(i) within the three months preceding the expiry date of the rating, pass a proficiency check in accordance with Appendix 1 and 3 to JAR-FCL 1.240 or Appendix 1 and 2 to JAR-FCL 1.210 with an authorised examiner in the relevant class; or

(ii) within the 12 months preceding the expiry of the rating complete 12 hours flight time in [a single engine piston aeroplane or touring motor glider] [ ] [including:]

(A) 6 hours of pilot-incommandtime;

(B) 12 take-offs and 12landings; and

© a training flight of atleast one hour’s duration with a FI(A) or CRI(A). This flight may be replaced by any other proficiency check or skill test .

(iii) When the applicant holds both a single-engine piston aeroplane (land) class rating and a touring motor glider rating, he may complete the requirements in (i) above in either class or in (ii) above in either class or a mixture of the classes, and achieve a revalidation of both ratings.

 

 

2. Für nicht JAR-Lizenzen (z.B. Nationale Lizenz) gilt dann wahrscheinlich eben das durch mich im vorherigen Beitrag zitierte Reglement (RFP: SR 748.222.1)

 

 

Hoffe, ich hab das alles richtig kapiert und viele Grüsse

 

Giuseppe

Geschrieben
2. Für nicht JAR-Lizenzen (z.B. Nationale Lizenz) gilt dann wahrscheinlich eben das durch mich im vorherigen Beitrag zitierte Reglement (RFP: SR 748.222.1)

Giuseppe

versteh das auch so. In der RFP wird ganz am Anfang Art 1.2 darauf hingewiesen:

2 Die Gültigkeit und die Erneuerung von Flugausweisen, die nach diesem

Reglement ausgestellt wurden und unter die VJAR-FCL fallen,

werden ab Inkrafttreten dieser Verordnung von dieser geregelt.

Geschrieben

H....mm!

 

Wie man sieht, Dank JAR ist nun alles sonnenklar.

 

Wer die alten Zeiten noch erlebt hat, merkt vielleicht den Zynissmus. Damals wars idiotensicher, eine für einen Beamtenstaat völlig unbefriedigende Situation, nicht wahr. Man ist Aufsichtsbehörde und keiner kann was falsch machen.

 

Ich könnte diese ganzen modernen Verschlimmbesserer machmal glatt in der Luft erwürgen.

 

Hans

 

PS, könnte der eine Herr hier im Forum, der es ganz genau wissen muss, uns mal auf die Sprünge helfen. Wenn er unerkannt bleiben will, bitte ein PM an mich.

Geschrieben

Ihr verwechselt da etwas, das mit den 45 Tagen bezieht sich auf die Verlängerung des Medicals.

 

  • Früher als 45 Tage vor Ablauf des Medicals zum Arzt gehen geht nicht, bzw. das Medical ist dann ab Arztbesuch gültig
  • Geht man innerhalb der 45 Tage wird das Medical ab Ablaufdatum erneuert, man gewinnt also ein paar Tage

 

Ich habe das Formular für die SEP PPL Erneuerung eingeschickt, sobald ich die Stunden hatte (weit mehr als 45 Tage vorher), und die Lizenz wurde ab Ablaufdatum erneuert. Michel hat schon Recht ;)

 

Gruss

René

Geschrieben

Übrigens, im britischen LASORS nach JAR steht, das Nachtausbildung darf jetzt im vorgeschriebene 45 PPL-Stunden drinn sein und nicht wie früher 45+5

  • 9 Monate später...
Geschrieben

Hallo zusammen

 

Saublöde Frage: Müssen die Bedingungen bis zum Ablauf der Lizenz erfüllt sein, oder muss das Formular bis zum Ablauf der Lizenz beim BAZL sein?

 

Gruess

Tom

Geschrieben

Salü Thomas

 

soweit ich mich entsinnen mag, muss das Formular vor Ablauf beim BAZL sein. Du hast ja die 45-Tage Frist VOR Ablauf um dann die Lizenz aufs Ablaufdatum gesetzt erneuert zu bekommen. Die Lizenz muss vor Ablauf mit allen Bedingungen dem BAZL als erneuerbar vorliegen, damit sie nicht gänzlich verfällt.

 

Gruss

Heinz

Geschrieben

Tom,

öh, eigentlich muss ja die neue Lizenz schon in den Händen des Piloten sein, wenn die alte abläuft, sonst hast du nämlich gar keine gültige, und damit das BAZL eine neue macht, brauchen sie den Zettel und den kannst du erst schicken, wenn alle Bedingungen darauf "beglaubigt" sind (FI- und Flugplatz-Unterschriften). Ich denke jetzt kaum, dass dir ein Flugplatz deine Stunden bestätigt, die du in Zukunft noch vor Ablauf machen willst (dasselbe für den FI-Flug)...

Thomas

Geschrieben
Müssen die Bedingungen bis zum Ablauf der Lizenz erfüllt sein, oder muss das Formular bis zum Ablauf der Lizenz beim BAZL sein?

 

Hallo Tom,

 

Es genügt, wenn die Bedingungen alle erfüllt sind bis zum Ablauf des Classratings. Das Formular kannst Du auch später noch ans BAZL einsenden. Allerdings darfst Du nicht fliegen, wenn das CR abgelaufen ist bis Du den Neudruck deiner Lizenz mit dem verlängerten Classrating drin in Händen hast (muss ja schliesslich mitgeführt werden und ausserdem könnte Dir ja ein Fehler passiert sein und das BAZL verlängert Dir das Rating nicht weil etwas fehlt).

 

Wenn Du also unterbruchsfrei fliegen willst, musst Du etwa zwei Wochen vorher alles ans BAZL schicken und dann sollte es eigentlich reichen, dass Du die neue Lizenz erhälst bevor die alte abläuft.

 

Gruss

 

Philipp

Geschrieben

Hallo zusammen

 

Danke für die leider widersprüchlichen Anworten.

 

Hab im BAZL angerufen. Die sagen das selbe wie Philipp

 

Brufi, es wäre soooo schön, wenn das meine einzige Sorge wäre, dass ich dann nicht täglich fliegen kann. :D

 

Gruess

Tom

Geschrieben
Hab im BAZL angerufen. Die sagen das selbe wie Philipp

:D :) :D :) :D

 

dänk scho!

 

Brufi, es wäre soooo schön, wenn das meine einzige Sorge wäre, dass ich dann nicht täglich fliegen kann. :D

 

Ja ja.... kann's mir etwa denken. .... sein dagegen sehr ... heisst es doch!

Aber das ergibt sich mit der Zeit, ob Du es glaubst oder nicht. In 10 Jahren ist alles ganz anders ("nur" 5 X CR SEP erneuern bis dahin! :008: )

 

Gruss

 

Philipp

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