Iron Eagle Geschrieben 24. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2006 ... hab zwar schon im kameradenkreis davon gehört und weiß auch wer das schwarze schaf ist aber egal. Eigentlich geht es um die Bestrafung die der Pilot erhält findet ihr sie richtig oder zu wenig!!! Artikel: Kampfpilot nahm Ziviljet ins Visier Berlin - Der Kampfpilot der Bundeswehr, der sich, wie berichtet, vor knapp zwei Wochen über Mecklenburg-Vorpommern einer Passagiermaschine genähert hat, trainierte tatsächlich unerlaubt den Beginn eines Abfangeinsatzes. Das geht nach Informationen des Tagesspiegels aus einem internen Untersuchungsbericht der Luftwaffe hervor. Der Eurofighter hatte sich am 20. Oktober der Verkehrsmaschine der Cirrus Airlines mit 14 Passagieren an Bord bis auf wenige Flugsekunden genähert. Das war dem Bericht zufolge ein eindeutiger Verstoß gegen die militärischen Flugregeln. Unklar war bisher gewesen, ob er die Passagiermaschine in einer militärischen Abfangübung ins Visier nahm oder nicht. Die militärische Untersuchung ergab jetzt: Der Pilot bat seine Leitstelle um Erlaubnis, die Maschine anfliegen zu dürfen, um die „Identifizierung eines unbekannten Luftfahrzeugs“ zu simulieren. Dabei handelt es sich um den Beginn einer Abfangübung. Die Bestimmungen erlauben solche Übungen nur zwischen Militärflugzeugen. Ungeachtet der Aufforderung, auf die Erlaubnis zu warten, nahm der Pilot eigenmächtig Kurs auf die Zivilmaschine, um sie zu identifizieren. Die Erlaubnis blieb aus. Er drehte erst ab, als er von der Flugleitung dazu aufgefordert wurde. Da hatte der Eurofighter den vorgeschriebenen Mindestabstand bereits deutlich unterschritten. Die Luftwaffe stuft den Vorfall nicht als „gefährliche Begegnung“ ein. Zur Begründung heißt es, dass der Pilot ständig Sichtkontakt zu der anderen Maschine gehabt habe. Außerdem habe der Pilot kein Waffensystem auf die Passagiermaschine gerichtet. Die einzige Konsequenz für den Piloten soll eine „Belehrung“ durch den Divisionskommandeur in Berlin sein, hieß es gestern. Luftfahrtexperten äußerten sich gegenüber dem Tagesspiegel verwundert über diese geringste Form der Disziplinierung des Kampfjetpiloten. Aus der Sicht von Experten handelte es sich bei dem Vorgang um eine eindeutige Gefährdung des Luftverkehrs. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CarstenB Geschrieben 24. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2006 Moin! Ich halte die hier präsentierte Faktenlage für etwas dürftig: "Wenige Flugsekunden" kann alles oder nichts bedeuten und ungenannte Luftfahrtexperten hatten ja auch schon die Annäherung auf 750m ein paar Tage vorher bei Lauzenhausen als extrem gefährlich eingestuft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Iron Eagle Geschrieben 24. Oktober 2006 Autor Teilen Geschrieben 24. Oktober 2006 gut du bekommst die info aus 2er hand es waren unter 300m!!! hatte auch bewaffnung an bord war aber zivil maschine wurde laut piloten aussage aber nicht aufgeschaltet was selbst beim trainierten abfangmanöver der fall wäre!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Johannes Müller Geschrieben 24. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2006 Hi Ronnie (oder heisst du evtl. anders? :005: Gemäss Forumregeln sollte man mit dem echten Namen "unterschreiben" und das Bild sollte schon eher dich zeigen, oder gar nichts) Könntest du dein letztes Posting etwas umschreiben, damit ich es auch verstehe? (bitte nicht falsch verstehen! Es interessiert mich sehr und ich gebe zu, ich bin einfach zu neugierig, um die Angaben zu ignorieren :D ). Zweite Hand: bedeutet das, dass du die Angaben direkt vom Piloten oder vom Tower hast? Heisst nun der Rest, dass die Bewaffnung ausgeschaltet war? Ist das üblich? wie "fest" ausgeschaltet (wie lange geht's vom Einschalten zum Ausschalten? muss man da einfach einen Knopf drücken?)? Ist das überhaupt relevant? Ich habe immer gemeint, solche Sachen kommen immer wieder mal vor - ist das wirklich eine grosse Ausnahme? Gruss Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TMJ Geschrieben 24. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2006 Ob nun eine härtere Strafe angebracht wäre, wage ich nicht zu beurteilen, da ich die Lage mit meinen bescheidenen Flugkenntnissen überhaupt nicht abschätzen kann. Grundsätzlich finde ich es aber verwunderlich, dass das Militär nur eine Ermahnung ausspricht. Klar, es war keine Befehlsmissachtung, aber er hatte auch nicht den Befehl sich ihr zu nähern. Hätte, auch hier mit meinem geringen Militärwissen, immer gedacht dass beim Militär hart durchgegriffen wird, falls sich jemand nicht peinlich genau an die Vorschriften hält. Normalerweise heissts ja: Militärler stellen das Hirn aus um auch ja alle Befehle und Vorschriften einzuhalten. Lg Tobi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CarstenB Geschrieben 24. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2006 Ergänzende Frage: In welchem Luftraum fand das Manöver statt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 24. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2006 Hätte, auch hier mit meinem geringen Militärwissen, immer gedacht dass beim Militär hart durchgegriffen wird, falls sich jemand nicht peinlich genau an die Vorschriften hält. Normalerweise heissts ja: Militärler stellen das Hirn aus um auch ja alle Befehle und Vorschriften einzuhalten. Ich dachte vorallem, Disziplin gehöre da ganz unabdingbar dazu. Dazu gehört doch auch, die Vorschriften zu kennen und auch einzuhalten. Wenn nun die Bewaffnung nicht gleich noch eingeschaltet wurde, finde ich das nicht wirklich grossartig ;) Piloten an fliegenden Waffen sollten einfach keine solchen Sachen bieten, genau so wenig wie ich gerne hätte, dass ein Soldat mal auf die Idee käme, bei mir zuhause mal schnell Häuserkampf zu üben oder so. Also der Rüffel darf IMHO schon ganz 'nett' ausfallen und man müsste mal überprüfen, ob da bei der Selektion nicht jemand mit einem ungeeigneten Profil durchgeschlüpft ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Iron Eagle Geschrieben 24. Oktober 2006 Autor Teilen Geschrieben 24. Oktober 2006 Luftraum: Mecklenburg Vorpommern/Norddeutschland Also beim eurofighter ist die rakete scharf sobald das ziel aufgeschaltet wird (bei der mig29 hingegen musste die rakete nochmal manuell per kippschalter entsichert werden).das heißt sobald der pilot das flugzeug via IRST erfasst hat reicht ein simpler knopfdruck aus und der gegner ist schutt und asche!!! im normalfall werden bei einem abfangmanöver die waffen (IRIS-T) scharf gemacht das ziel wird identifiziert und ja nachdem abgeschossen oder nicht. nur beim training kann nix passieren da verwenden wir ein computersystem (simulierter abschuß) aber er hatte bewaffnung an bord und kein computerspiel!!! Angaben kommen vom piloten der im übrigen ne menge mehr bekommen hat als nur nen rüffel!!! Werd mal meinen Namen drunter setzen:005: Foto kommt sobald ich ein aderes hab im übrigen bin das auf dem foto schon ich aber ich weiß ihr wollt meine hübschen augen sehn:p MfG Dom (Dominic) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Holger Kisterma Geschrieben 24. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2006 Ohne unhöflich zu sein, Dominic, aber Deine Postings sind schwer leserlich. Es kann auch für einen Militärpiloten kein Fehler sein, Gebrauch von elemantaren Regeln der Rechtschreibkunst zu machen, um die Lesbarkeit zu steigern. Davon abgesehen darf man nicht vergessen, dass alles in diesem Thread auf Spekulation beruht... vor diesem Hintergrund sollte man auch nicht all zu großzügig mit Insiderwissen (sofern es denn tatsächlich vorhanden ist) vor diesem breiten Forenpublikum umgehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CarstenB Geschrieben 25. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2006 Luftraum: Mecklenburg Vorpommern/Norddeutschland Ich dachte da eher an einen Buchstaben denn an eine Ortsangabe. Schließlich gibt es verschiedenen Lufträume mit unterschiedlichen Regeln. Man sollte dabei zwischen Verstoß gegen Luftfahrtregeln und Verstoß gegen Befehle unterscheiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 27. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2006 ein Soldat mal auf die Idee käme, bei mir zuhause mal schnell Häuserkampf zu üben oder so.Guter Satz! Was ich nicht verstehen kann, wieso ein "Abfang"manöver an einer Zivilmaschine geübt wird. Für den Laien wäre das doch eher ein "Identifikations"manöver. "Abfangen" sollte man doch erst, wenn man weiss, dass der da vorne ein "Böser" ist ( Cirrus :rolleyes: ) - ein Blick auf das Muster könnte einen Hinweis für die zu vollziehende Aktion sein, zudem sind die "Feinde" auch elektronisch erkennbar. Wenn der Pilot also wirklich durch's Visier geguckt hat, hat er unerlaubterweise an einer Zivilmaschine rumgemacht, ohne vorher andere Schritte in Betracht zu ziehen. So hat er Kriegerlis gespielt und das gehört überproportional bestraft, zB nur noch Besenwart für den Rest der Dienstzeit. Wenn er nur ein "Identifikations"manöver geflogen ist, gehört der Verstoss gegen die Regeln auch bestraft, aber regulär entlang der militärischen Gesetze. Ergo: Ich ziehe die Grenze bei "Bedrohung für Leib und Leben". Nun müssten wir halt noch wissen, wie es genau lief, bevor wir die eingangs geforderte Beurteilung des Strafmasses abgeben können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.