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Frage betreffend Steuern


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Geschrieben

Sali zämä

 

Ich wurde von einem Kollegen um Rat gebeten und konnte leider nicht weiterhelfen..

Es geht um folgendes. Er arbeitet im Aussendienst und ist pro Jahr durchschnittlich 150-200 Tage im Auslang tätig. Er bezahlt normale Einkommenssteuern, obwohl er halt so oft weg ist.

Gibt es eine Möglichkeit, reduzierte steuern zu bezahlen? Oder an wen muss man sich in dieser Angelegenheit für Auskünfte wenden? Bitte nicht Gemeinde sagen ;)

 

Vielen Dank, Omar.

Geschrieben

Sali Omar!

 

Kann man nur hoffen, dass er v.a. in Monaco [oder in internationalen Gewässern] unterwegs ist, weil sonst müsste er anderswo ja auch Steuern bezahlen (da hat ers wohl ein bisschen zu gut gemeint)!

 

Nein, im Ernst: man bezahlt seine Einkommenssteuern am Wohnort im vollen Umfang.

 

Andere Beispiele: Der Airlinecaptain, wohnhaft in Bülach, unterwegs nach Tokyo und San Fransisco, muss seinen Obolus ja auch in Zürich entrichten. Und der Arbeitnehmer, der in Solothurn wohnt und im Aargau arbeitet, zahlt seine Einkommenssteuer trotzdem am Wohnort.

 

Im Steuergesetz StG des Kantons Bern (die Kantone regeln das mit der Einkommenssteuer ja bekanntlich selbst) steht im zweiten Teil, ersten Abschnitt, Art. 4:

II. Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen

1. Steuerpflicht

 

Art. 4

Persönliche Zugehörigkeit

 

1 Natürliche Personen sind auf Grund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Bern haben.

2 Steuerrechtlichen Wohnsitz hat eine Person, wenn sie sich im Kanton Bern mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält oder wenn ihr das Bundesrecht hier einen besonderen gesetzlichen Wohnsitz zuweist.

3 Steuerrechtlichen Aufenthalt hat, wer im Kanton Bern ungeachtet vorübergehender Unterbrechung

a während mindestens 30 Tagen verweilt und eine Erwerbstätigkeit ausübt,

b während mindestens 90 Tagen verweilt und keine Erwerbstätigkeit ausübt.

4 Keinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt begründen der Besuch einer Lehranstalt oder der Aufenthalt zur Pflege in einer Heilstätte.

Also schön brav weiterschaffen und den Säckelmeister zuhause füttern!

Geschrieben

Sali Mirko

 

Danke für die Info. Das habe ich ihm soweit auch mitgeteilt. Der Punkt ist der.. Sein Arbeitgeber ist in der Schweiz und momentan hat er auch in der CH einen Wohnsitz, soweit so gut. Er ist Doppelbürger und überlegt sich, sich in seiner 2. Heimat anzumelden (Wohsitz dort ebenfalls vorhanden). Sein Vorteil wäre, dass er dort viel weniger Steuern entrichten muss. Ich weiss halt nicht, ob sowas möglich ist..

 

Gruess, Omar.

Geschrieben

Es gibt eine Ausnahme, wenn man während einer bestimmten Anzahl an Tagen ausser Landes ist, aber dann bezahlt man seine Steuern auch in dem Land wo man ist. Man sagt dazu auch Entsendungs- oder Expatregelung. Aber ansonsten muss ich mich leider dem Vorschreiber anschliessen.... No chance...:001:

 

Es wird immer der tatsächliche Lebensmittelpunkt genommen und es ist leider total egal ob Du Doppelstaatler bist oder nicht....

Geschrieben

Im Steuergesetz StG des Kantons Bern (die Kantone regeln das mit der Einkommenssteuer ja bekanntlich selbst) steht im zweiten Teil, ersten Abschnitt, Art. 4:

 

Also schön brav weiterschaffen und den Säckelmeister zuhause füttern!

 

Man müsste noch gucken, wie hoch das Einkommen und Vermögen der ?-Person ist. Und wenn es einem wirklich nur um Steuerersparnis geht, dann sollte man sicher nicht im Kt. Bern wohnen :005:

 

Gruss

Hannes

Geschrieben
Und wenn es einem wirklich nur um Steuerersparnis geht, dann sollte man sicher nicht im Kt. Bern wohnen :005:

Wir sagen dem "Qualitätszuschlag" :005: :cool:

 

Leider kann der Grossteil der Bevölkerung nicht eben hurtihurti dem Steuerminimun nachzügeln, weil EFH oder eingeschulte Kinder oder Arbeitsstelle oderoder.

 

Und ich bin ferner überzeugt, dass ein Grossteil der Steuersparbemühungen gesamthaft gesehen nichts bringt: Dem kleineren Betrag auf der Steuerrechnung muss ein uU längerer Arbeitsweg, ggf. der Verlust des sozialen Umfelds (auch Frau/Kinder), eine möglw. teurere Unterkunft (egal ob Miete oder Kauf), die Umzugskosten, die Kosten für den Steuerberater, evtl. höhere Krankenkassenprämien und Autosteuern, schlechtere Infrastruktur, die Zeit die man selber mit der Optimierung (inkl. des ganzen Lebens ringsum) verbringt gegenübergestellt werden. Wenn man aber den Abklärungsaufwand mal unternommen hat und merkt, dass es was brächte, muss man dann auch konsequent den Schritt tun und aus Bern wegziehen. Aber dafür scheint doch hier die Sonne heute viel zu schön :)

Geschrieben

Sali Mirko

 

Bin ganz deiner Meinung, Hünenberg ist ein elendes Nebelloch.

 

Und wegen der Steuerersparnis, darum habe ich auch geschrieben, "wenn es NUR...", d.h. es gibt viele andere Dinge, genau die, die du aufgezählt hast, vie viel wichtiger sind als das Thema Steuersatz.

 

Ich wohne auch nicht im Kt. Zug wg. der Steuerersparnis im Kt. Zug, sondern weil es auch hier schön ist, die Berge nah sind, Zürich schnell erreichbar ist, ich hier nicht weit von meiner Arbeitsstelle bin und gerne in der schönen Provinz wohne.

 

Mein Einkommen wie auch mein Vermögen ist zu klein, damit es wirklich viel ausmacht. Vor allem im Zusammenhang mit den Miet -und Immobilien Kosten in diesem Kanton die sehhhhhr hoch sind. Meine Schwester wohnt im Kt. Bern (im Kaff Diessbach:D ) und sie gibt mir jeweils ihre Steuererklärung zum machen, so weiss ich relativ gut Bescheid.

Ich kenne persönlich (noch) niemanden, der aus rein steuerlichen Gründen seinen Wohnsitz in den Kt. Zug gezügelt hat.

 

Gruess is Bärnbiet!

Hannes

Geschrieben

Hallo

 

noch etwas Senf von mir.

 

der Wohnsitz ist nicht in erster Linie Steuergrund. Von Entscheidung wo Steuern zu bezahlen sind ist einzig das 'soziale Umfeld' eines Steuerpflichtigen. Es hat da schon böse Reibereien unter Steuerdomizilen gegeben, wer denn wo wieviel zu bezahlen habe.

 

Gruss

Heinz

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