Zum Inhalt springen

RPPL-ECO / UL-Lizenz in Deutschland


Serge

Empfohlene Beiträge

Sali zämä

 

Ich möchte eine RPPL-ECO machen. Das Problem ist, dass es keine solche Flugschule in meiner Nähe gibt :( . Desshalb dachte ich, dass es theoretisch ja auch möglich währe im nahen Ausland (Deutschland) die UL-Lizenz zu machen... Nun zu eigentlichen Frage:

 

Könnte ich mit einer Deutschen UL- Lizenz in die Schweiz einfliegen oder sogar in der Schweiz ein UL-Chartern (wenn es denn mal eins zu chartern gibt)?

 

Guäss Serge

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Halle Serge

 

Du kannst mit einem deutschen UL in die Schweiz fliegen. Allerdings nicht mit jedem. Genaues siehe hier.

 

Chartern ist schwierig, da die UL, bzw. Ecolight Lizenzen national geregelt ist.

 

Gruess

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke Tom , werde dann wohl warten müssen bis es eine Flugschule in meiner Nähe gibt oder dann halt RPPL-SEP mit Typeneinweisung..... (hab dann aber das Problem von wegen Lizenz erhalten da ja Ecolight-Stunden nicht angerechnet werden oder etwa doch??)

 

Gruäss Serge

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Serge, Du wohnst ja sehr nahe beim Flugplatz Sitterdorf. Dort wird RPPL mit dem L4 angeboten - der L4 ist ja fast ein UL. Falls Du einen Kontakt zu einem FI dort brauchst, so kann ich dir den gerne herstellen.

Gruss

 

Thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke Tom , werde dann wohl warten müssen bis es eine Flugschule in meiner Nähe gibt oder dann halt RPPL-SEP mit Typeneinweisung..... (hab dann aber das Problem von wegen Lizenz erhalten da ja Ecolight-Stunden nicht angerechnet werden oder etwa doch??)

 

Gruäss Serge

 

 

Hoi Serge

 

Die Lizenz ist kein Problem. Die bleibt bestehen. Was dir verfallen würde, wäre der Eintrag für SEP. Dieser kann man jedoch relativ einfach wiedererlangen. Wenn man die den überhaupt noch braucht...

 

Gruess

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Thomas:

Danke nicht nötig, habe mich bereits mal informiert (hatten ja auch erst gerade einen Flugtag) und hatte auch schon den Schnupperflug (ruppige Sache macht aber enorm Spass)

 

@Tom:

Das heisst, wenn ich RPPL-SEP mache und danach wenig/nie eine dementsprechende Maschiene fliege wird die RPPL-SEP automatisch zur RPPL-ECO? Wie ist das dann mit den Auslandflügen (die Maschiene darf aber ich nicht.....)?

 

Gruäss Serge

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hoi Serge

 

Nein. Wenn du die RPPL-SEP machst hast du eine national gültige Lizenz. In der Lizenz wird das SEP als Class Rating eingetragen. Wenn du jetzt ECO fliegen willst, musst du das Class Rating für ECO erlangen, welches dir dann in die Lizenz eingetragen wird. Damit nun beide Ratings erhalten bleiben, musst du für beide Klassen die geforderten Stunden fliegen.

 

Gruess

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sali Tom

 

Ok so weit so gut. Das bedeuted aber auch, dass es nicht möglich ist mit RPPL-ECO (wie auch SEP) die Grenze zu überfliegen (was wiederum mit der deutschen UL-Lizenz möglich ist) !?!

Und eine Internationale PPL-ECO gibt es wahrscheinlich auch nicht :002: oder irre ich da wieder?

 

Gruss Serge

 

Ps: Was ich eigenlich machen will ist: ein UL/Ecolight im In- und Ausland fliegen.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Damit nun beide Ratings erhalten bleiben, musst du für beide Klassen die geforderten Stunden fliegen.

 

Tom,

 

Nicht ganz richtig!

Die SEP Stunden werden für den Ecco angerechnet, aber umgekehrt nicht.

 

Ausserdem:

Grundsätzlich kann es nicht unmöglich sein mit CH Eccolight Flugzeugen ins Ausland zu fliegen. Die Erlaubnis für die ausländischen UL/Microlight Flugzeuge in die CH fliegen zu dürfen ist nämlich das Gegenrecht zur bereits bestehenden Bewilligung für CH Flugzeuge im Ausland.

Siehe dazu dieses AIC:

http://www.aviation.admin.ch/fachleute/flugsicherung/00327/00614/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu/8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmmc7Zi6rZnqCkkIN2fnl/bKbXrZ2lhtTN34al3p6YrY7P1oah162apo3X1cjYh2+hoJVn6w==.pdf

Die genauen Anforderungen weiss ich allerdings nicht.

 

Gruss

 

Philipp

 

Edit:

Einflug mit CH Eccolight nach Deutschland ist ohne weiteres möglich, jedenfalls wenn der Pilot einen normalen PPL hat. RPPL weiss ich nicht!

Siehe hier: http://www.ecolight.ch/Images/Auslandflug.pdf

und hier unter 5. :http://www.ecolight.ch/NewFiles/CCEA2.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meines Wissens ist die Flugbewilligung fürs grenznahe Ausland für RPPL-Inhaber beim BAZL in Bearbeitung.

 

Wäre mal wieder ein kleiner Lichtblick aus einem tiefschwarzen Loch.

 

Gruss Philipp

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tom,

 

Nicht ganz richtig!

Die SEP Stunden werden für den Ecco angerechnet, aber umgekehrt nicht.

 

 

Hoi Philip

 

Danke für den Hinweis. Das ist aber neu. Genau genommen heisst es "Spätestens ab Ende September 2006"

 

Wie bereits erwähnt, ist das renzüberschreitende Fliegen grundsätzlich möglich. Aufgrund der nationalen Gegebenheiten jedoch nicht ganz so grenzenlos, wie die Fliegerei ja eigentlich sein sollte.

 

Gruess

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Edit:

Einflug mit CH Eccolight nach Deutschland ist ohne weiteres möglich, jedenfalls wenn der Pilot einen normalen PPL hat. RPPL weiss ich nicht!

Siehe hier: http://www.ecolight.ch/Images/Auslandflug.pdf

und hier unter 5. :http://www.ecolight.ch/NewFiles/CCEA2.html

 

Eigentlich müsste es ja gehn (mit der RPPL-ECO ins Ausland zu fliegen), da ja auch unsere Nachbarn mit einer UL-Lizenz in die Schweiz dürfen.......

Auf jeden fall habe ich mal dem Verfasser der Website eine Mail geschrieben, der sollte das ja wissen..... (denke ich mal)

 

Mal sehn was er zurückschreibt...

 

Gruss Serge

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die fixe Antwort gestern Nacht um 11....

 

Die Antwort finden Sie in der Rubrik NEWS, Mitteilung vom 13.07.2006:

Luftfahrtsamt bestätigt Anrechenbarkeit der Ecolight-Stunden und Auslandflug mit RPPL

Das Luftfahrtsamt ist daran das Reglement über die Ausweise für Flugpersonal dahingehend anzupassen, dass künftig der

RPPL (Restricted Privat Pilot Licence) auch für Flüge in das Ausland Gültigkeit hat und dass Ecolight-Flugstunden für den

Übungsnachweis voll auf den RPPL-SEP anrechenbar ist. Die Änderungen werden spätestens auf Ende September in Kraft

treten. Damit kann ein weiterer Meilenstein zugunsten der Ecolight-Kategorie realisiert werden."

Was ja (wenigstens für mich) der absolute Hammer wäre :D .

Oder in anderen Worten:

Ein kleiner Lichtblick aus einem tiefschwarzen Loch.

 

 

 

Stellt sich die Frage wozu man dann noch eine PPL machen sollte:005:

Nun ja, Ende September ist bald mal schaun was da so raus kommt.......... :)

 

Gruss Serge

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...