Beat Schweizer Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 Hallo Forum Freunde Kürzlich besuchte mich ein Deutscher Freund mit seiner Cessna hier in der Schweiz. Das Flugzeug trägt ein D-Kennzeichen. Weil er keine Alpeneinweisung hat, kam nun die Frage auf ob ICH dieses Flugzeug mit meiner in der Schweiz erworbenen JAR PPL( A) Lizenz als PIC selbständig fliegen darf. Was meint ihr dazu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 Hallo Forum Freunde Kürzlich besuchte mich ein Deutscher Freund mit seiner Cessna hier in der Schweiz. Das Flugzeug trägt ein D-Kennzeichen. Weil er keine Alpeneinweisung hat, kam nun die Frage auf ob ICH dieses Flugzeug mit meiner in der Schweiz erworbenen JAR PPL( A) Lizenz als PIC selbständig fliegen darf. Was meint ihr dazu? Ich wüsste jetzt nicht, was seine Alpeneinweisung mit dir als PIC zu tun haben sollte? Ausserdem 'befürchte' ich, dass auch er keine Alpeneinweisung braucht. JAR Lizenz ist doch JAR Lizenz, oder nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joey Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 Hallo Beat, mit Deiner JAR-Lizenz darfst Du alle in JAA-Mitgliedsstaaten eingetragenen Flugzeuge fliegen, natürlich nur entsprechend Deinen in diese Lizenz eingetragenen Berechtigungen. Wenn Du also in Deiner nach JAR-FCL in der Schweiz ausgestellten Lizenz die Eintragung SEP/land hast, darfst Du auch entsprechende in Deutschland (ebenfalls JAA-Mitgliedsstaat) zugelassene Flugzeuge führen. Eine formelle, d.h. rechtlich geregelte Alpeneinweisung gibt es m.E. nicht. Zumindest nicht in Deutschland bzw. gem. JAR. Dennoch macht es für einen Flachlandflieger unbedingt Sinn, sich von einem alpenerfahrenen Piloten in die Tücken und Tricks der Alpenfliegerei einweisen zu lassen. "Einweisen" meine ich hier nicht im rechtlichen Sinne, s.o., so daß es auch keiner Lehrberechtigung für den Einweiser bedarf. Es muß aber immer klar sein, wer der PIC und damit der Entscheidungsberechtigte ist. Auch solltest Du mit Deinem Freund aus Deutschland klären, daß seine ggf. vorhandene Kaskoversicherung nicht auf bestimmte Piloten, Mindesterfahrungen etc. eingeschränkt ist, was u.U. im "Falle eines Falles" zu Problemen führen könnte, wenn Du PIC warst. Alles klar? Happy landings, Jochen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beat Schweizer Geschrieben 14. September 2006 Autor Teilen Geschrieben 14. September 2006 Hallo Jochen Du meinst ich darf das Deutsch immatrikulierte Flugzeug in der Schweiz ohne weiteres fliegen, die Versicherungsdeckung vorausgesetzt? Selbstverständlich fliege ich den Typen in der Schweiz bereits. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joey Geschrieben 21. September 2006 Teilen Geschrieben 21. September 2006 Hallo Beat, genau so ist es! Happy landings aus Lissabon, Jochen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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