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N - Imatrikulierter Heli in der Schweiz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen

 

Ich beschäftige mich schon länger mit dem Gedanken einen eigenen Heli anzuschaffen. Da aber Schweizer300 und R22 definitif nicht in mein Butget passen kommt eigentlich nur ein Experimental in Frage (vorzusweise ein Rotorway Exec 162). Selber bauen ist mir aber auch hier zu teuer (ca. 110'000 sFr.).

Da gibt es eigentlich nur noch die Möglichkeit einen gebrauchten zu kaufen, und diese sind in den USA so um 30'000 bis 50'000$ zu haben. Diese kann man aber in der Schweiz nicht Zulassen, da sie nicht hier gebaut wurden, und deshalb müsste mit Amerikanischer Zulassung und Lizenz geflogen werden.

 

Nun meine Fragen dazu:

 

Giebt es spezielle Auflagen zum Betrieb eines nicht HB registrierten Heli?

Müssen die Versicherungen (Haftpflicht, Kasko) in Amerika abgeschlossen werden?

Welche Nachprüfungen der lufttüchtigkeit gibt es und wer kann diese durchführen?

Kann die Amerikanische Lizenz problemlos verlängert werden wenn nur in der Schweiz geflogen wird?

Können diese Stunden 1:1 für die CH- Lizenz (CPL) angerechnet werden?

 

 

Ich hoffe dass sich jemand hier im Forum damit auskennt.

 

 

Gruss

Hans

Geschrieben
Ich hoffe dass sich jemand hier im Forum damit auskennt.

 

Hallo Hans

 

Direkt nicht.

Auf dem Flugplatz Buttwil steht in einem Container ein N registrierter Experimental-Heli, Turbine, der fleissig geflogen wird.

Vielleicht kann dir das C-Büro, 056 675 50 50, mit dem Namen und der Telefonnummer des Besitzers weiterhelfen.

 

Gruss

Werner

Geschrieben

  • Giebt es spezielle Auflagen zum Betrieb eines nicht HB registrierten Heli?
    Nein. Du musst aber die amerikanische Staatsbürgerschaft, eine Green Card oder einen entsprechenden Mittelsmann einschalten, denn N-Registrierung geht nur für US-Bürger oder Green Card Holder.
  • Müssen die Versicherungen (Haftpflicht, Kasko) in Amerika abgeschlossen werden?
    Nein, das geht meines Wissens gar nicht; du brauchst eine Schweizer Versicherung, was normalerweise kein Problem ist.
  • Welche Nachprüfungen der lufttüchtigkeit gibt es und wer kann diese durchführen?
    Es braucht eine 'Annual Inspection' und natürlich etwelche AD-Nachbesserungen. Das kann ein CH-Mechaniker sein, aber es muss durch einen FAA-lizenzierten Mechaniker mit 'Inspection Authority' abgenommen werden (gibts wahrscheinlich in der Schweiz auch für Helis).
  • Kann die Amerikanische Lizenz problemlos verlängert werden wenn nur in der Schweiz geflogen wird?
    Ja, durch einen zweijährlichen Flight Review, allerdings nur mit einem FAA-Instruktor.
  • Können diese Stunden 1:1 für die CH- Lizenz (CPL) angerechnet werden?
    Keine Ahnung (umgekehrt schon).

 

Heinz

Geschrieben

Hallo Heinz,

 

der Betrieb eines N-zugelassenes Fluggeraets durch Nicht-US-Staatsbuerger laeuft in nahezu allen Faellen ueber einen Trust (Stiftung) der dann Eigentuemer des Flugeraets ist. Hierzu bieten mehrere Firmen Dienstleistungen dazu an. Zu beachten ist aber ausserdem, dass bei einem 'Experimental' noch eine zusaetzliche 'Einflugerlaubnis' erforderlich ist. Diese ist zeitlich begrenzt (1 Jahr), wobei ich aber die genauen Verfahren in der Schweiz nicht kenne.

 

http://www.us-ppl.de/nreg/nreg.html

 

Die Anrechnung von Flugstunden aus den USA fuer die Umschreibung in einen JAR-CPL laesst sich unter JAR-FCL 1.015 und 1.016 nachlesen. Die Anforderungen hinsichtlich Flugstunden im Logbuch sind aber immens.

 

Gruss Axel

Geschrieben
der Betrieb eines N-zugelassenes Fluggeraets durch Nicht-US-Staatsbuerger laeuft in nahezu allen Faellen ueber einen Trust (Stiftung) der dann Eigentuemer des Flugeraets ist.

 

Hallo Axel

 

Eine solche Trust-Firma ist sicher eine 'saubere' Sache, hat aber auch ihren Preis. Wenn ich mir von der FAA die Liste der offiziell in der Schweiz registrierten N-Flugzeuge anschaue, dann ist nur gerade ein einziges auf eine Firma eingetragen, alle anderen Eintragungen lauten auf Privatpersonen. Das sind dann eher die 'Mittelsmänner', die ich oben meinte.

 

Dann gibts noch die 'nicht offiziell' in der Schweiz registrierten N-Flugzeuge, die also nur 'zufällig' hier stehen. Hier kenne ich keine genauen Zahlen, aber von denen, die ich selber kenne, ist auch die Mehrheit über Privatpersonen registriert.

 

Trotzdem ist eine Trust-Firma sicher eine prüfenswerte Alternative.

 

Nichts für ungut,

Heinz

Geschrieben

Hallo Heinz,

 

.. interessant zu wissen. Bei meiner letzten Stippvisite in den entsprechenden Datenbanken fuer Deutschland habe ich auffaellig viele Eintraege der entsprechenden Anbieter aus Texas und Delaware gefunden. Juristisch ist die Kombination aus Stiftung und Firma die beste Loesung, die aber eben auch finanziell bedient werden will.

 

Wer einen US-Staatsbuerger / Resident Alien ueberzeugen kann, die Eintragung fuer Ihn zu uebernehmen zahlt zwar nur USD 5,00 fuer die Anmeldung, muss sich aber im Klaren sein, dass dies nur legal wird, wenn der Benannte auch der Eigentuemer ist.

 

Gruss Axel

Geschrieben

Hallo Axel

 

Bei meiner letzten Stippvisite in den entsprechenden Datenbanken fuer Deutschland habe ich auffaellig viele Eintraege der entsprechenden Anbieter aus Texas und Delaware gefunden.

Genau. Und diese 'Anbieter' sind, wenn ich raten darf, keine Firmeneinträge (LLC, Inc., Corp, etc.), sondern Einzelpersonen, stimmts? (Ich behaupte aber nicht, dass es nicht auch 'richtige' Trust-Firmen gibt.)

 

... muss sich aber im Klaren sein, dass dies nur legal wird, wenn der Benannte auch der Eigentuemer ist.

Aber sicher sind sich die Leute darüber im Klaren ;) (Aber andererseits begründet eine Registrierung keinen Anspruch auf Eigentum. Es ist normalerweise nicht Sache der Behörden, Eigentumsverhältnisse zu prüfen, zu regeln oder zu begründen, so wie das z.B. unsere Strassenverkehrsämter bei der Registrierung für die Autos auch nicht tun.)

 

Es ist vielleicht eine gesetzliche Grauzone, wo sich öffentliches, ziviles und interstaatliches Recht überschneiden. In der Praxis funktionierts jedenfalls und ist auch bei Versicherungsansprüchen wasserdicht (wenigstens in einem Fall, denn ich kenne). Wichtig ist, dass die Flugzeuge ordnungsgemäss eingeführt und verzollt sind, denn da haben unsere Beamten den Finger drauf!

 

Heinz

Geschrieben

Hallo Heinz,

 

Genau. Und diese 'Anbieter' sind, wenn ich raten darf, keine Firmeneinträge (LLC, Inc., Corp, etc.), sondern Einzelpersonen, stimmts? (Ich behaupte aber nicht, dass es nicht auch 'richtige' Trust-Firmen gibt.)

 

*I'm puzzled*

 

Kommt komischerweise darauf an, in welcher Datenbank man schaut. Bei FAA.gov sieht es immer sehr nach Privatperson aus. Bei Landings.com (wo haben die die Daten her?) ist es recht gemischt. In Region 8 (Europa) und Herkunftsland 'United Kingdom' scheint bald jedes zweite Flugzeug ueber die 'SOUTHERN AIRCRAFT CONSULTANCY INC TRUSTEE' zugelassen zu sein.

 

Wie auch immer, noch ist es gluecklicherweise kein Problem in Europa N-immatrikulierte Fluggeraete zu finden und fliegen. Bin gespannt, wann ich das erste N-registrierte Segelflugzeug oder Ballon ausserhalb der USA finde. :)

 

Viele Gruesse Axel

Geschrieben

Hallo zusammen

 

Besten Dank für eure ausführlichen Erklährungen.

Die Variante mit der Green Card wäre mir eigentlich am sympathisten.

 

Ich bin mir aber noch nicht sicher ob es eine gute Idee ist einen gebrauchten Experimental Heli zu kaufen.

Eine Haltergemeinschaft und ein Schweizer 300 wäre sicher eine sicherere Lösung.

 

Na ja, mal schauen was sich ergibt.

 

Gruss

Hans

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