Anne Geschrieben 4. September 2006 Teilen Geschrieben 4. September 2006 Hallo zusammen, nachdem von den Freunden von der Austrocontrol nur ein herzhaftes "Woas wuist?" zu hören war, seid Ihr nun meine letzte Rettung. Und zwar habe ich einen österreichischen (noch nicht JAR) CPL, der nächsten Monat im Rahmen seiner Verlängerung zum JAR CPL wird. Nun möchte ich aber gerne meine Kunstflugausbildung machen. Dies soll aus verschiedenen Gründen in der Schweiz stattfinden. Angenommen ich sei dann also eines schönen Tages mal kunstflugprüfungsreif. Was dann? Fliege ich nun die Prüfung in der Schweiz? Und schicke den CPL ans BAZL zwecks Eintragen? Oder kriege ich eine Bestätigung, dass ich die Prüfung bestanden habe, und schicke alles nach Wien? Oder fliege ich mit meinem schweizer Flugzeug nach Österreich und fliege dort die Prüfung? Oder kommt der charmante österreichische Prüfer meinetwegen in die Schweiz? Okay. letzteres ist wohl eher unwahrscheinlich. Aber alles andere? Ratlose Grüsse :004: Anne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian Forrer Geschrieben 4. September 2006 Teilen Geschrieben 4. September 2006 Hallo Also soweit ich es bis jetzt weiss, ist die Kunstflugerweiterung national geregelt. Ich habe auch eine "JAR-Licenz", aber die Acro- Erweiterung ist National, das heisst wenn ich ausserhalb der Schweiz Kunstflug machen wollte, müsste ich im jeweiligen Land eine temporärer Bewilligung einholen (was aber offenbar ohne grössere Probleme geht). Wie das in deinem spez. Fall ist...? Gute Frage würde ich sagen... Gruss Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fifo Geschrieben 5. September 2006 Teilen Geschrieben 5. September 2006 Woas wuist? :p Ich würde folgendermassen vorgehen: Bei Austrocontrol schriftlich anfragen, was die Bedingungen sind, um ein in der Schweiz erworbenes Akro umschreiben zu lassen (Skill Test, Ausbildungsnachweise etc) Dann würde ich, wieder schriftlich, beim BAZL anklopfen, unter welchen Bedinungen Du das Akro in der Schweiz machen kannst. Meiner Ansicht nach (aber die zählt hier nicht) sind es die gleichen Bedingungen wie ein Schweizer sie zu erfüllen hat. Dann versuchst Du die ganze Sache durchzuziehen und bereitest Dich auf einen anschliessenden Kleinkrieg vor. Gruss Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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