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Flugplätze hinter Gitter, notwendig?


Stefan Burri

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Ich musste mich jetzt selber nochmals versichern, ob ich irgendwo geschrieben habe, dass man sich den Normen und Empfehlungen der ICAO aus rechtlichen Gründen nicht entziehen könne... ich habe das aber wirklich nirgends geschrieben. Bei den ICAO Weisungen lässt das VIL bspw. Ausnahmen zu. Das habe ich ja schon ganz zu Beginn erwähnt. Was allerdings die "politischen" (oder wie auch immer gearteten) Konsequenzen sind, wenn von solchen und anderen Privilegien zu oft gebraucht gemacht wird, vermag ich leider nicht zu beurteilen, gehe aber davon aus, dass sich eben gerade aus diesen Gründen die Schweiz den internationalen Vorgaben nicht entziehen kann. Ansonsten wäre das ja ein Freibrief für jegliche

Art von Aushebelung der betreffenden Vorgaben.

 

Warst du auch schon mal im Ausland, möglicherweise im Süden oder im Osten?

Wenn ich z.B. gewisse EU-Länder sehe, die sich nen Deut um EU-Gesetze scheren (die übernehmen sie zwar, setzen sie aber nicht durch), wogegen die Schweiz das Zeugs 'autonom nachvollzieht' und sich strikte daran hält, habe ich halt ein bisserl meine Zweifel, ob am hintersten EU-Flugplatz Zäune gestellt werden, Vorschrift hin oder her...

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