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Solo-Naviagtionsflüge VOR der Prüfung?


far_away

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Hallo Kameraden,

 

bei uns in Österreich ist nun seit mittlerweile 3 Monaten auch JAR am laufen. Nur kennt sich leider niemand damit aus. Von 3 Personen bekommt man 4 Meinungen und die Austrocontrol verbindet dich 3mal weiter, ehe sie draufkommen, dass die Person, die es angeblich weis gerade nicht da ist. :001:

 

Es geht konkret um die Solo-Navigationsflüge. Ich hab hier im Forum schon oft gelesen, dass diese bei euch VOR der theoretischen und VOR der praktischen Prüfung statt finden. Richtig?

Nun würde mich interessieren, ob ihr einen Gesetzestext kennt, wo dies (vor Prüfung oder nach Prüfung) klar geregelt ist. Ich kenne nur JAR-FCL 1.125 (b):

]"Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 25 Stunden mit Lehrberechtigtem und mindestens zehn Stunden im Alleinflug unter Aufsicht auf Flugzeugen mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten Lufttüchtigkeitszeugnis nachweisen, darin müssen mindestens fünf Stunden im Allein-Überlandflug mit mindestens einem Flug über eine Strecke von mindestens 270km (150nm) enthalten sein, bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen, Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind......."

Leider steht aber auch hier NICHT, ob dieser 150nm Flug vor oder nach der Prüfung stattfinden kann/muss.

 

Ich persönlich würde sagen er kann davor stattfinden, bei uns im Verein stellt sich der Trend zu nach der Prüfung ein.

 

Mal von vereinsinternen Abmachungen abgesehen könnt ihr mir hier weiterhelfen?

 

Schöne Grüße

Bernhard

 

EDIT: Wie läuft das Ganze in Deutschland ab?

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Hallo Bernhard

 

Der Bewerber um eine Lizenz muss diesen Nachweis erbringen. Wenn Du die Lizenz schon gemacht hast (sprich: Prüfung hinter dir) bist Du kein Bewerber mehr.

 

Es ist also ganz klar, dass der 150NM Solo-Nav VOR der Prüfung passieren muss - ansonsten erfüllst Du die Kriterien zur Prüfungszulassung nicht.

 

Gruess

Michel

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Hallo Berhard

 

Der 150nm Flug gilt als Ausbildungsteil und ist vor der praktichen Prüfung abzulegen! ( jedenfalls in der Schweiz )

Ob man den Flug erst nach Abschluss der theoretischen Prüfung oder schon vorher machen kann, entzieht sich leider meinen Kenntnissen.

 

By the Way hatte den 150nm Flug letztes Wochenende, also noch vor der praktischen Prüfung.

Bericht gibts hier:

http://www.flightforum.ch/forum/showthread.php?t=34071&page=3

 

EDIT: Da war einer schneller :-), Danke Michel

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Hallo Bernhard

 

Bin zwar nicht Austrianer, aber ich verstehe nicht ganz den Sinn von Solo-Nav-Flügen NACH der Prüfung.

 

Gerade die Solos verstärken doch dein Selbstvertrauen und zeigen dir ob du auch wirklich tauglich bist für die Prüfung und auch das spätere alleinige Fliegen.

 

Gerade der 270er sollte dir die Prüfungsreife vermitteln (oder eben nicht) und da die Solos im abschliessenden Teil der Ausbildung stattfinden, sollte auch keine übermässige Gefahr oder gar Fahrlässigkeit (oder sagt man hier Fluglässigkeit) vorkommen.

 

In der Schweiz ist der 270er obligatorisch um überhaupt die praktischen Prüfung zu absolvieren.

 

Gruss

Dan

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..hmmmmm Bernhard

 

Könnte es sein, dass wenn man den Segelflugschein schon hat( Den Du ja augenscheindlich besitzt), das mit dem 150nm solo, anders geregelt wird??

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Hallo,

 

wau mit so schnellem Feedback hätte ich garnicht gerechnet - ihr seid Spitze!

 

Nach der alten Regelung war es bei uns so, dass man nach der Prüfung einen 3-Ecksflug über 150nm machen musste. Daher wahrscheinlich die Verwirrung in Österreich.

Ich bin auch völlig der Meinung, dass dies vor der Prüfung erfolgen sollte. Allerdings hab ich da gesetzlich nichts gefunden. Kennt ihr da etwas entsprechendes?

@P. Gerber: ja ich habs gesten gelesen - sehr interessant. Umso mehr freu ich mich auch schon auf meinen - nur hoffentlich vor der Prüfung.

 

Segelflug hat hiermit nix zu tun. Die Stundenanzahl wird (in meinem Fall) nur geringfügig kürzer.

 

LG

Bernhard

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Kennt ihr da etwas entsprechendes?
Ja, die von dir zitierte JAR-FCL 1.125 (b). Da sich dieser Teil um die Bewerber dreht, muss (b) auch in den richtigen Kontext gesetzt werden, dann wirds klar.

 

Gruess

michel

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Hallo,

 

nachdem die ACG ja nciht gerade kooperativ war, hab ich bei unserem Ausbildungsleiter nachgefragt. Die Sache ist die.....

 

Rein rechtlich ist es egal ob dieser Flug vor oder nach der Prüfung erfolgt. Man braucht ihn für die Scheinaustellung, nicht aber für die Prüfung. Aus versicherungstechnischen Gründen allerdings wird es vereinsintern erst nach der Prüfung diesen Flugauftrag geben.

Das heist ich mach meine Stunden, geh zur Prüfung und muss danach noch mindestens 5 Std im SoloNavflug verbringen. Erst dann kann ich mir den Schein abholen.

Im Endeffekt kommt glaube ich das selbe heraus, aber der Verein kann sich dadurch absichern, sollte wirklich etwas passieren.

Bedeutet eigentlich nur, dass ich mit weniger Stunden zur Prüfung gehe, aber ok who cares - schauen wir was dabei rauskommt.

 

Darüber diskuttieren macht eh keinen Sinn - wenns vereinsintern so festgelegt ist, ist es so. Schade nur, so muss man die Solozeit im 8km Abstand (Platzbereich) runterspulen.

 

Wenigstens ist jetzt Licht in der Sache ;)

Ob ich es so gut finde .... :009:

 

Danke für eure Hilfe!!!

Bernhard

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Es geht konkret um die Solo-Navigationsflüge.

 

Hallo Bernhard,

 

ich mache gerade meine PPL in Deutschland, es fehlen mir nur 2 Stunden... Also, wenn ich mich nicht irre, sieht es so aus:

 

10 Stunden solo insgesammt, geteil auf Platzrunden und Navigation. Normalerweise wird 50:50 geteilt, aber nicht unbedingt.

 

Solo-Platzrunden kannst Du eigentlich machen, wenn Du willst. Für Navi ist die bestandene Theorie (schließlich solltest Du wissen, daß es restricted area und Cummulunimbus gibt) eine Voraussetzung, genauso wie BZF (Sprechfunkzeugnis).

 

Ein Dreiecksflug (habe ich am vergangenen Sa. gehabt) gehört ebenso dazu. Danach bleibt Dir nur die praktische Prüfung und eine verantwortungsvolle Aufgabe, eine Party zu organisieren.

 

Viele Grüße und viel Erfolg

Ilja

 

P.S. Daß Du "VOR" groß geschrieben hast, ist eine gute Sache, mir hat dieser kleine Gerät ein bißchen mehr Sicherheitsgefühl gegeben.

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also, weiss nicht wie in Deutschland läuft, aber ich habe mein PPL in Spanien gemacht, englische Flugschule und englische Ausbildungsystem ,englische Prüfer und natürlich englische JAA-PPL issued by UK CAA.

 

In englischem Recht (muss trotzdem glech JAR-FCL 1 sein) steht 10 vorgeschriebene Solo Stunden (supervised solo flight time), muss mindestens 5 Stunden cross-country flight time,

 

which at least one cross country fligth of a minimum of 150NM during two full stop landings are made at two aerodromes different from the aerodrome of departure

 

Ausserdem wie ich verstanden habe dieser mind. 150NM Dreieck wird auch ein Teil von praktische Prüfung sein, sogennante Cross-country qualifying

 

Danach war ich mit dem Prüfer ung. 2 Stunden und 10 Minuten unterwegs, aber nirgendwo während der Prüfung gelandet ausser 3 Anfluge auf unsere homebase aerodrome, Jerez (LEJR)

 

So ist unsere Prüfung verlaufen:

Es war ung. 1 Stunde Navigation, danach eine divertion from planned route, dann 3 types of stall, spiral dive recovery, emergencies, ein Bisschen IFR basics, also VOR Navigation und homing mit 2x VOR's und zum Schluß noch 3x Anflüge, also Normal touch'n go mit engine failure after takeoff, Flapless, und zum Schluß noch s.g. gliding descent and approach with no power

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Rein rechtlich ist es egal ob dieser Flug vor oder nach der Prüfung erfolgt. Man braucht ihn für die Scheinaustellung, nicht aber für die Prüfung. Aus versicherungstechnischen Gründen allerdings wird es vereinsintern erst nach der Prüfung diesen Flugauftrag geben.

Das heist ich mach meine Stunden, geh zur Prüfung und muss danach noch mindestens 5 Std im SoloNavflug verbringen. Erst dann kann ich mir den Schein abholen.

 

Hier die ganzen Vorschriften:

JAR FCL1.135 sagt:

 

JAR–FCL 1.135 Skill

(See JAR–FCL 1.125(a))

(See Appendix 1 to

JAR–FCL 1.130 & 1.135,

and Appendix 2 to JAR–

FCL 1.135)

An applicant for a PPL(A) shall have demonstrated the ability to perform, as pilot-incommand of an aeroplane, the relevant procedures and manoeuvres described in Appendix 1 to JAR–FCL 1.130 & 1.135 with a degree of competency appropriate to the privileges granted to the holder of a PPL(A). The skill test shall be taken within six months of completing the flight instruction (see JAR–FCL1.125(a)).

 

Also, kurz und gut: Der Applicant für eine PPL soll die Praktische Prüfung (Skill Test) bestanden haben und diese soll innert sechs Monaten nach Abschluss der Flugausbildung stattfinden.

 

Beachte: Nach Abschluss der Flugausbildung gemäss JAR-FCL 1.125(a)

 

JAR-FCL 1.125(a) definiert die Flugausbildung folgendermassen:

 

JAR–FCL 1.125 Training course

(See Appendix 1, 2 & 3 to

JAR–FCL 1.125)

(See AMC FCL 1.125)

(a) General. An applicant for a PPL(A) shall complete at an FTO or an accepted registered facility the required instruction in accordance with the syllabus as set out in Appendix 1 to JAR–FCL 1.125. The requirements for registration are set out in Appendix 2 and 3 to JAR–FCL 1.125.

 

Aha! Es geht nur um die Ausbildung gemäss Syllabus wie in Appendix 1 zu JAR-FCL1.125

Dort wiederum steht:

 

FLIGHT INSTRUCTION

3 The PPL(A) flight instruction syllabus shall cover the following:

(a) pre-flight operations, including mass and balance determination, aeroplane inspection and servicing;

(b) aerodrome and traffic pattern operations, collision avoidance precautions and procedures;

© control of the aeroplane by external visual reference;

(d) flight at critically slow airspeeds, recognition of, and recovery from, incipient and full stalls;

(e) flight at critically high airspeeds, recognition of, and recovery from, spiral dives;

(f) normal and crosswind take-offs and landings;

(g) maximum performance (short field and obstacle clearance) take-offs, short-field landings;

(h) flight by reference solely to instruments, including the completion of a level 180 degrees turn (this

training may be conducted by a FI(A) [or STI(A)]);

(i) cross-country flying using visual reference, dead reckoning and radio navigation aids;

(j) emergency operations, including simulated aeroplane equipment malfunctions; and

(k) operations to, from and transiting controlled aerodromes, compliance with air traffic services procedures, communication procedures and phraseology.

 

So, das ist also die erforderliche Ausbildung nach deren Abschluss innert sechs Monaten der Skill Test absolviert werden kann. Sonst steht hier nichts!

 

Die ganze Sache mit den Solo Stunden, Solo Cross-Country etc, das ist ergo gemäss JAR erst erforderlich um die PPL Lizenz zu erhalten. Dieser Part steht nämlich in JAR-FCL1.125(b):

 

(b) Flight instruction. An applicant for a PPL(A) shall have completed on aeroplanes, having a certificate of airworthiness issued or accepted by a JAA Member State, at least 25 hours dual instruction and at least 10 hours of supervised solo flight time, including at least five hours of solo cross-country flight time with at least one cross-country flight of at least 270 km (150 NM), during which full stop landings at two aerodromes different from the aerodrome of departure shall be made. When the applicant has been credited for pilot-in-command flight time on other aircraft in accordance with JAR–FCL 1.120, the requirement for dual instruction on aeroplanes may be reduced to not less than 20 hours.

 

Das BAZL in der CH geht hier einen Schritt weiter, wahrscheinlich auch aus Ordnungsgründen. Die praktische Prüfung ist in der CH der letzte Schritt, alle andern Bedingung (Theorieprüfung, Voice-Prüfung) für den Erwerb der PPL müssen zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung erfüllt sein, siehe hier (auf der 2ten Seite):

http://www.aviation.admin.ch/fachleute/flugpersonal/00318/00758/index.html?lang=de&download=M3wBPgDB/8ull6Du36WcnojN14in3qSbnpWVZGienE6p1rJgsYfhyt3NhqbdqIV+baqwbKbXrZ6lhuDZz8mMps2go6fo&.pdf

 

Gruss

 

Philipp

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Hallo,

 

 

kann nur sagen das ich den ersten Überlandsolo nach der Prüfung gemacht habe, da man ja dann erst in Österreich den Eintrag für Überlandflüge - alleine an Bord in den Flugschülerausweis bekommt.

 

Wie es jetzt ist kann ich nicht dienen,mein Fluglehrer zumindest meinte das er sich keinen Änderungen diesbezüglich durch JAR bewusst ist...

 

Lg

 

Markus

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Hallo,

 

vielen Dank für eure Erfahrungen.

Also ich finde die schweizer Variante ehrlich gesagt wesentlich besser als die österreichische - wobei es bei uns ja nur Auslegungssache des Vereins ist.

 

Ich kanns mir leider nicht aussuchen..... :009:

 

Trotzdem einen schönen Grüß

Bernhard

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