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Charter-Bedingungen (wenn die Maschine am Boden bleibt)


touchdown

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Hallo zusammen

 

Ich wüsste gerne, wie das Eure Motorfluggruppen oder Flugschulen handhaben, wenn ihr eine Maschine für ein verlängertes Wochenende chartert, sprich: das Flugzeug auch mal ein oder zwei Tage am "Ferienort" stehen bleibt, bevor ihr wieder zurückfliegt.

 

Dort, wo ich zur Zeit fliegen lerne (Basel), wäre das ein ziemlich teurer Spass, weil pro Tag, an dem man die Maschine gebucht ist, mindestens 2 Stunden Flugzeit verrechnet werden (an Wochenenden sogar 3).

 

Ist das überall so "hart"?

 

Grüsse

Philippe

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johannes.goebel

Ich kenne nur solche Regelungen, sowohl im Verein als auch bei Charterfirmen: 1,5 - 2 Stunden Mindestabnahme pro Tag. Am Wochenende also 3 - 4 Stunden fliegen incl. parken. Im Verein haben wir das aber so geregelt, wenn ein Pilot aus Wettergründen oder ähnlichem den Flieger nicht in Anspruch nimmt, dann wurde ihm auch nichts berechnet, um zu vermeiden, dass man jemanden unverantwortlich in die Luft bringt

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Hallo Philippe

 

Es ist bei unserer Gruppe so, dass es eine Mindestflugzeit gibt, wenn man den Flieger für mehrere Tage reserviert. Diese wird dir - soweit ich weiss, man möge mich korrigieren - allerdings nicht einfach so verrechnet, sondern du "darfst" (musst) diese Mindestzeit/Tag natürlich auch fliegen. Zur Zeit beträgt sie soweit ich weiss 2h. Allerdings musst du natürlich nicht jeden Tag in die Luft, hauptsache unter dem Strich stimmt die Zeit (Bsp. 3 Tage reserviert = 6h Mindestzeit die geflogen werden muss. Das kannst Du gut aufteilen, z.B. 3h hinflug, 1 Tag Pause, 3h Rückflug).

 

Mir sind auch keine anderen Regelungen bekannt.

Wie von cirrus123 erwähnt, wird wahrscheinlich schon ein oder beide Augen zugedrückt, wenn das Wetter während dem Wochenende am Ferienort nicht fliegbar war.

 

Ich denke, es geht bei dieser Regelung einfach darum, dass nicht jemand Wochenweise einen Flieger belegt und ihn schlussendlich gar nicht wirklich fliegt. Das wäre unfair gegenüber den anderen Gruppenmitgliedern. In Einzelfällen kann allerdings evtl. ein Auge zugedrückt werden - am Besten mit dem Sekretariat der Gruppe besprechen.

 

Gruess

Michel

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Eine Mindestflugzeit im Sinne von "es wird sowieso mind 2 Stunden Flugzeit pro Tag verbucht, egal was geflogen wird" find ich etwas gar frech.

 

Es geht wohl bei den Regelungen vor allem darum, dass man den Leuten ins Gedächtnis ruft, dass es nicht Sinn der Sache ist, 3 Stunden wohin zu fliegen, dort 2 Wochen Badeferien zu machen um dann wieder auf direktem Weg zurück zu kommen.

 

Wenn ich einen Flieger für mehrere Tage buche hab ich normalerweise auch vor, damit zu fliegen. Wenn ich mal keine Lust dazu hab, zum Beispiel gefällt mir der Ort sehr und ich beschliesse länger zu bleiben, wäre mir diese Regelung ziemlich egal. Hat auch schon Tage gegeben, da waren wir mehr als 5h im Flieger. Dann darfs sicher auch mal etwas weniger sein...

 

@Philippe:

Gelten die 3 Tage auch, wenn man den Flieger nur an einem Wochenendtag (ganzer Tag) reserviert? Fänd ich ziemlich heftig, weil man zum Beispiel bei einem Tessinflug kaum auf ganze 3h kommt...

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Hallo

 

Diese Minimumstunden sind weit verbreitet.

 

Dies ist meiner Meinung nach z.B. eine faire gute Lösung. Sieht zwar nach viel aus, wer sich aber den Luxus leistet mit einem Flieger in die Ferien zu fliegen, sollte halt ein Minimum an "Nebenkosten" einplanen:

 

Sollte das Flugzeug bei so einem Flug z.B. am Samstag in 3h an den Zielort fliegen, dort dann bis zum kommenden Freitag nicht gebraucht werden und wieder am Samstag in 3 Flugstunden zurückgeflogen werden, dann sieht die Rechnung wie folgt aus:

 

Reservationsdauer (exklusives Benützungsrecht des Flugzeuges für den Mieter)

 

8 Tage, davon 3 Wochenendtage und 5 Wochentage. Sollflugstunden 3x3h + 5x2h, d.h. 19h, geflogen effektiv

nur 6h, fehlend 13h. Das exklusive Benutzungsrecht des Flugzeuges kostet den Mieter somit 13x CHF 30.- =

CHF 390.-

 

Häufig reservieren Mieter das Flugzeug einen Tag länger, als sie es für ihren Trip effektiv benötigen. Ist das Flugzeug dann einen Tag zu früh zurück im Hangar und kann nicht mehr vermietet werden. Mit der oben erklärten Lösung deckt der Mieter in solchen Fällen die Kosten, welche durch die “Reservation mit Nichtgebrauch“ entstehen. Diese Kosten decken nur einen Teil des verursachten Ausfalles durch die Blockierung des Flugzeuges auswärts, scheinen mir aber eine faire Lösung zu sein.

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Hallo zäme

 

Auch im Freaktal haben wir eine vergleichbare Lösung, die meiner Meinung nach sehr moderat und pilotenfreundlich ist. Bei einer Woche Reservation werden wenigstens 8 Stunden Gesamtflugzeit erwartet. Wird man aus Wettergründen unfreiwillig irgendwo extern gegroundet, so wird normalerweise ein Auge zugedrückt. Zusätzliche Kosten entstehen keine.

 

Es ist sicher besser, den Flieger während einer Woche mindestens 8 Stunden in der Luft zu haben, als wenn er werktags im Hangar stehen würde. Die Regelung betrifft ja meist die Reiseflieger, die normalerweise unter der Woche sowieso weniger in der Luft sind, wie ein Schulflugzeug! Es fördert auch die Bereitwilligkeit der Piloten, mal einen grösseren Auslandsflug zu unternehmen, ohne mit allzuviel Auflagen belastet zu sein. Nicht jeder PPL'ler hat das gleich grosse Budget! Last but not least: Sicher eine gute Lösung, um nicht nur Platzrundenjäger unter den Mitgliedern zu haben. :005:

 

Auch ich plane normalerweise einen "Wetterreservetag" ein um nicht frustrierte Pilotenkollegen zu generieren, die zwar reserviert haben - aber der Flieger ist halt noch gar nicht da :001: . Es ist aber selbstverständlich und auch Ehrensache, dass man den Flieger sofort nach der Rückkehr im Resair freigibt.

 

Grüess vom Freakdaal

 

- niggi

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Wenn ich meinen Heli chartern möchte und für mehrere Tage mitnehme werden mir auch wie bei vielen anderen mindestens 2 Stunden pro Tag berechnet.

Wie schon gesagt, bringt ein Flugzeug/Hubschrauber dem Inhaber nichts, wenn es am Boden steht, deshalb sichern sich diese somit ab...

 

MFG Sandro

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Ciao zäme

 

Wie es scheint sind wir (Fluggruppe Oberwallis), eine der einzigen Flugzeugvermietungen, die auf diesen ganzen Papierkrieg (Reglemente) verzichten.

 

Na ja. Wir leisten uns den Luxus von zwei Maschinen, wobei beide nur knapp 200 Stunden pro Jahr machen. Ich weiss dies ist nichts. Aber wir arbeiten ja dafür Gratis an den Arbeitstagen und am jährlichen Flugtag, sowie organisieren den Flugdienst ehrenamtlich untereinander, so dass wir uns diesen Luxus einfach leisten wollen und können, denn wer arbeitet, soll auch was dafür haben.

 

Wenn jemand ein Flugzeug für zwei Wochen reservieren würde, und dann nur fünf Stunden fliegen würde, dann könnte es schon mal zu einer Missstimmung kommen. Aber mir ist kein solcher Fall bekannt. Schliesslich hat ja jeder einen gesunden Menschenverstand, und auch einen gewissen Respekt dem anderen gegenüber.

 

Intervention wäre in meinen Augen nur nötig, wenn jemand nichts Leisten würde, und nur voll profitiert. Aber diese Leute kennt man in einem so kleinen Klub wie dem unseren recht schnell, und dann könnte man auch Gegensteuer geben. ;)

 

Also: Keine Mindeststunden pro Tag.

 

Gruss, Silvio

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