G115B Geschrieben 18. Juni 2006 Teilen Geschrieben 18. Juni 2006 Hallo Was meint - oder wisst - ihr? Ca 3 Jahren war ich ADSL Kunde bei Sunrise. Damals abonnierte ich ADSL 500kb/128kb dazu gab's das Modem Gratis zum Abonnement (Siemens Sentis oder Säntis). Später wurde der Uploadstream auf 768 erhöht. Kürzlich wieder, der Uploadstream wurde wieder - um der Konkurrenz Stand halten zu können - auf 2mbits/s raufgeschraubt. Tja, pech für mich, das damalig erhaltene Modem kommt mit der Verbindung nicht mehr klar... die Internetverbindung kommt nicht mehr zustande. OK, kein Problem; ich rufe Sunrise an und berichtige sie über das Problem und frage um ein Modem das die neue Verbindung unterstützt. Auch kein Problem, wenn ich blablabla, dies und das und wenn ich einen neuen Vertrag von einem Jahr unterschreibe. Nee, keine Lust. Lieber wechsle ich zu Cablecom (was ich getan habe) zahle weniger und habe eine 3MBdown und 300kbup Verbindung zu noch günstigerem Angebot als mit ADSL bei den Sonnenreisenden. Im Vertrag hies es bei Sunrise, dass frühestens nach einem Jahr Vertragsdauer der Anschluss innerhalb 2Mnt Frist gekündigt werden kann. Denkste, denn zwischenzeitlich -vor ca 2 Monaten- kamm mal ein Schreiben von Sunrise. Darin hies es: Der Vertrag wird von Sunrise geändert, neue müsse ich wieder ein Jahr dabei sein um innerhalb 2 Monaten kündigen zu können. Antworte ich nicht auf diesen Bericht, gehen sie davon aus, dass ich mit der Änderung einverstanden bin, ansonsten könne ich sofort innerhalb eines Monates den Vertrag fristlos auflösen. Nun vor 2 oder 3 Monaten hatte ich noch keine Probleme mit ADSL, das Modem ging mit 768kb/s. Also hab ich nicht gekündigt. Die Verbindung ging nicht mehr und genau am Tag darauf lief mir ein Cablecom-Agent im Carefour Hinwil über den Weg... prächtig, das trifft sich gut. Ich wusste dass ich länger als ein Jahr dabei war (sunrise) und somit innerhalb 2Mnt künden konnte... an den Brief erinnerte ich mich nicht mehr. Ohne zu zögern unterschrieb ich den Vertrag bei Cablecom. Der Agent fragte mich noch wie lange ich bei Sunrise wäre und meinte auch, dass der Wechsel kein Problem darstellen würde. Ich habe nun 250.-- Administrativgebühren an Sunrise zu zahlen, damit der Vertrag aufgelöst wird, oder noch bis März 07 jeweils 49.-- monatlich zu bezahlen. Gekündigt hab ich jetzt trotzdem per SOFORT, allerdings noch keine 250.-- bezahlt. Muss ich das? Im ersten Vertrag von Sunrise stand damals unten kleingedruckt "Vertragsänderungen vorbehalten".... ist das legal? Bin gespannt was ihr zu den Trickdieben meint. Meine Meinung: Die sind nicht mehr im Stand konkurrenzfähig zu bleiben... um nicht unterzugehen, oder das Untergehen zu verzögern, bedienen sie sich solchen armseligen Massnahmen. Gruss Roy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
marc Geschrieben 18. Juni 2006 Teilen Geschrieben 18. Juni 2006 Hallo Ich kenne das, habe das erwähnte Schreiben auch erhalten, habe aber denen gleichentags eine E-Mail geschickt, mit dem Inhalt, dass ich mit der Aenderung nicht einverstanden bin und habe dann das Abo auf die erwähnten zwei Monate hin gekündigt. Ich habe nie eine Rückbestätigung von Sunrise erhalten, aber als ich zu einem späteren Zeitpunkt mich telefonisch nach irgendetwas erkundigt hatte, hatten sie tatsächlich meine Kündigung und Nichtaktzeptierung vorgemerkt. Ein Mitarbeiter hat mir gesagt, er würde das auch nicht akzeptieren, dass ein Abo sich stillschweigend um 12 Monate verlängert. Das sagt ja so ziemlich alles aus. Bei meinem neuen Provider musste ich fürs erste Jahr unterschreiben, nach Ablauf kann ich immer auf zwei Monate kündigen und das war mir wichtig. Aber ich hänge jetzt mit meinem Handy noch bei Sunrise und habe versucht, auch wegzukommen mittels einer Bezahlung einer Pauschalgebühr für die verbleibende Zeit bis Ende Jahr(Vertragsablauf), sie blieben stur und nun muss ich warten bis im Oktober und werde dann ordentlich kündigen, resp. auch den Provider wechslen. Ein solches Geschäftsgebaren finde ich persönlich nicht sonderlich kundenfreundlich. Es geht denen ja schliesslich um Kundenbindung und die können sie m.E. nicht über langlaufende Verträge erreichen, sondern eher durch Kundennähe, Kundenservice etc. Das nützt dir aber in deinem Fall relativ wenig, so wie es aussieht musst du in den sauren Apfel beissen. Gruss Marc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Viktor D. Geschrieben 18. Juni 2006 Teilen Geschrieben 18. Juni 2006 Hallo Roy, also ich kann dir nur in etwa sagen wie das im deutschen Recht geregelt ist, ich nehme an (!) dass dies in der Schweiz nicht anders ist. Laut §305 BGB sind die AGB wirksam wenn du sie bei Vertragsschluss kanntest bzw. auf "zumutbarer Weise" kennen musstest. Abändernde Regelungen sind NICHTIG, somit wäre der Brief, wie er dir zugesendet wurde, wirkungslos solange du den Vertrag nicht neu unterschreibst. So weit mein Wissen im deutschen Recht (hatten jetzt einige Vorlesungen im Bereich Zivilrecht), ich hoffe das hilft dir weiter. Leider bezweifle ich, dass du da noch groß was machen kannst, aber vielleicht gibt es hier ja experten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
G115B Geschrieben 18. Juni 2006 Autor Teilen Geschrieben 18. Juni 2006 @Marc Es scheint dass du den Braten gerochen und sofort reagiert hast um weg von den Sonnentembler zu kommen. Es ist der Gipfel der Frechheit nicht zu reagieren von den Ignoranten. Ich würde trotzdem ein neues Abo fürs Handy machen, den Sunrise die gerade noch die Gebühren zahlen (wenn's nicht anderst geht) aber auf keinen Fall noch eine Sekunde über den Anschluss telefonieren oder ein SMS versenden. Danke für deine Antwort @Viktor Im AGB würde allenfalls der gleiche Quatsch stehen wie im Vertrag... "Vertragsänderung Vorbehalten". Solange ich nichts unterschreibe gelten die Ursprünglichen Regeln ohne Änderungen... das geht doch nicht, dass man sich nach schwammigen Bedingungen richten muss. Vielleicht bringts was wenn ich die mit eigener Waffe schlage: Ich sende ihnen ebenfalls eine Vertragsänderung (Berufe mich auf den ersten Vertrag welcher auf beide Parteien gilt), antworten sie nicht wird automatisch der erste wieder gültig. Antworten sie negativ auf meine neuen Bedingung wird ebenfalls der erste wieder rechtskräftig. Alles eine Formulierungsfrage... Doch leider bin ich nicht Jurist und wüsste nicht wie ich das anstellen sollte, glaube aber dass das irgendwie geht.... doch der Aufwand...hmmm.. Bedauere jeden der bei Sienceologie (oder wie die heissen), den Zeugen Jehovas, den Sonnentembler oder bei Sunrise ist. Alles Spinnentaktik. 1. Netz aufbauen schön kräftig und klebrig 2. Beute beissen und einwickeln 3. Leibesherzlich und genussvoll aussaugen 4. Den Rest hängen lassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
marc Geschrieben 18. Juni 2006 Teilen Geschrieben 18. Juni 2006 Hallo Viktor Ich denke das ist nicht ganz richtig so. Bin aber kein Jurist. Ich denke es braucht keine Unterschrift, denn es handelt sich hierbei "nur" um eine Anpassung der AGB's. Wenn Du ein Konto bei einer Bank eröffnest, gehst Du ja mit deiner Unterschrift einen Vertrag mit der Bank ein. Dieser Vertrag basiert auf AGB's. Wenn die Bank, zum Beispiel Kündigungsmodalitäten/Verrechnungsrecht etc ändert, so wird sie dies tun, indem sie dies den Kunden in geeigneter Form anzeigt, der Kunde hat somit Gelegenheit darauf zu reagieren, die neuen AGB's zu akzeptieren oder nicht, dann muss er konsequent sein und das Konto(oder was auch immer) kündigen und transferieren. Ich denke das ist im Beispiel Sunrise genau gleich. Ich habe das Schreiben vorliegen und darin steht, resp. sie machen darauf aufmerksam welcher Punkt und mit welchen Bedingungen geändert worden ist/wird und sie machen dich darauf aufmerksam, dass du Gelegenheit hast, von einem a.o. Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die letztendliche Entscheidung liegt also beim Konsumenten des jeweiligen Produktes. Ich unterstütze diese Vorgehensweise überhaupt nicht und habe in meinem Fall die Konsequenzen gezogen und habe gewechselt. Ich gehe davon aus, dass es juristisch gesehen genügt, die Aenderung anzuzeigen und von einer stillschweigenden Akzeptanz seitens Kunden auszugehen. Grundsätzlich ist es doch so, im Vergleich mit anderen Ländern, sind die AGB's (egal ob Bank oder anderes) immer, d.h. mehrheitlich zu Ungunsten des Kunden und demzufolge Zugunsten des Unternehmens. Gruss Marc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Viktor D. Geschrieben 18. Juni 2006 Teilen Geschrieben 18. Juni 2006 Eine Klausel à la "Vertragsänderung Vorbehalten" ist schon vom Begriff her ungültig, da ein Vertrag 2 übereinstimmende Willenserklärungen als Bestandteil hat. Sind sie nicht gegeben (und das ist bei einer Änderung so lange nicht der Fall wie du nicht ausdrücklich zustimmst, ein konkludentes Verhalten im Sinne von "wenn sie nicht reagieren stimmen sie zu" bzw. schweigende Annahme ist hier NICHT möglich, vgl: wiki), so gilt der alte Vertrag mit den alten Bedingungen. Eine freche Antwort würde ich an deiner Stelle nicht machen, lediglich per Brief (Kopie behalten) darauf hinweisen, dass den Vertragsänderungen NICHT ausdrücklich zugestimmt hast, dies aber zwingend erforderlich wäre und somit die Änderungen nicht wirksam sind. Somit bräuchtest du diesen Betrag nicht zahlen, da du rechtsmäßig gekündigt hast (2 Monate frist vorausgesetzt). Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber ich hoffe, ich konnte etwas helfen... Versuch es einfach. Ich denke sie spekulieren darauf, dass jemand ohne Ahnung das Geld einfach zahlt. Sobald du aber zeigst, den Hintergrund etwas zu kennen werden sie evtl. einlenken... EDIT: @marc: Wenn es so einfach wäre, würde ein Unternehmen sich von unliebsamen Kunden einfach entledigen, indem sie ihm benachteiligende AGBs zuschickt und sagt "sie können kündigen oder sie akzeptieren diese neuen AGB". Wäre für viele Unternehmen sicherlich nicht schlecht, sich von sogenannten "C-Kunden" zu trennen, rechtlich gesehen bezweifle ich diese Möglichkeit jedoch sehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
marc Geschrieben 18. Juni 2006 Teilen Geschrieben 18. Juni 2006 Hallo Viktor Ich vermute mal, du zitierst ein deutsches Recht. Gilt aber hier in der Schweiz nicht so. Wenn es anderst ist, dann verzeihe. Im Brief von Sunrise steht ausdrücklich, dass sie 30 Tage Zeit geben, um gegen die AGB's zu oponieren, nach Ablauf der 30 Tage, gehen Sie davon aus, dass du die geänderten AGB's annimmst, d.h. für mich, hast du wiederum zwei übereinstimmende Willensäusserungen (du hättest ja dagegen "Einspruch" machen können. Also steht man wieder am Anfang des Weges, dh. der Ball lag für 30 Tage beim "User/Kunde". Die ganze Kommunikationsbranche (I-Net, Festnetz/Mobil etc) befindet sich in einem Verdrängungsmarkt und wenn sich Marktanteile nur noch so generieren lassen(mind. für 12 Monate) resp. halten lassen......Na dann....... Gruss Marc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Viktor D. Geschrieben 18. Juni 2006 Teilen Geschrieben 18. Juni 2006 Da stimme ich dir zu, Einspruch hätte man evtl. einlegen müssen. Zur Kündigung zwingen dürfen sie dich aber nicht. So wie ich es verstanden habe, stand im Brief soviel wie "kündigen oder akzeptieren" - und das ist (in meinen Augen, wie gesagt, bin kein Experte) nicht möglich. Im von mir verlinkten Wiki-Artikel steht das sogar drin, dass zwar konkludentes Verhalten möglich ist, aber du eindeutig zeigen musst, dass du die Änderungen annimmst. Das wäre hier der Fall, wenn ich ein weiteres Jahr von einer Kündigung absehe - dann wäre ich einverstanden damit. Ebenso, wenn die Gebühren erhöht werden. Wenn ich die höheren Gebühren zahle, zeige ich konkludent, dass ich damit einverstanden bin. Aber ich zweifle selbst noch... Auf mir sitzen lassen würde ich das Vorgehen der Firma jedoch nicht. Zumindest einen Versuch, das ganze zu klären ohne zu Zahlen könnte sich lohnen. Ein Rechtsstreit würde aber die 250,-- übersteigen, leider. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
G115B Geschrieben 18. Juni 2006 Autor Teilen Geschrieben 18. Juni 2006 ... Ein Rechtsstreit würde aber die 250,-- übersteigen, leider... wenn dem so ist erübrigt sich der ganze Thread. Ist es nicht so, dass im Falle eines gerichtlichen Weges derjenige der im Unrecht ist sämtliche Kosten zu tragen hat? Anwalts- und Gerichtskosten? Für den einen oder anderen mögen CHF 250.- sein wie für mich 25.- und lieber zahlen statt sich herumärgern bis man grün und blau anläuft. Für meinesgleichen sind CHF 250.- allerdings wie für manchen CHF 2500.-... Daher die Suche nach Rat ;) Trotzdem fange ich mir an zu überlegen ob ich doch nicht lieber schnell 250"0".- locker machen soll, dafür hab ich dann Ruhe. Andererseits würde ich die Sunrise gerne auf eine Mondreise schicken. *grmpl* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Toby-SRMD11 Geschrieben 18. Juni 2006 Teilen Geschrieben 18. Juni 2006 Hallo Roy In manchen Städten gibt es kostenlose Rechtsberatung von der jeweiligen Anwaltskammer. Das wären dann Fachleute des Rechts. Vielleicht gibt es sowas auch in deiner Gegend. Gruss, Toby Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 18. Juni 2006 Teilen Geschrieben 18. Juni 2006 Wo bleibt nur unser "Hausjurist" :005: Gruss Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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