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EU-USA: Passagierdaten dürfen nicht weitergegeben werden


Philip

Empfohlene Beiträge

Moin!

 

Stop! Die Überschrift vereinfacht zu stark. Lest mal den ganzen Text: Das Abkommen über die Weitergabe der Daten ist unzulässig und damit zu kündigen.

 

Im Ergebnis werden die Daten wie vorher auch ohne Abkommen weitergegeben, da sonst den Fluggesellschaften der Entzug der Landerechte droht. Was würde eigentlich passieren, wenn man im Gegenzug den US-Gesellschaften auch die Landerechte entzieht?

 

Also werden wieder wie vor dem Abkommen die meisten Gesellschaften kuschen und brav melden. Der Passagier bekommt nur dann ein Ticket, wenn er dem zustimmt. Wer seine Daten nicht in den Händen von irgendwelchen US-Behörden und dubiosen Firmen wissen möchte, kann somit nur eine Konsequenz ziehen: Nicht über oder in die USA fliegen. Iberia hatte wegen der Schickanen auch schon den Transithub Miami geschlossen.

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Wilko Wiedemann

Wann werden die Europäer endlich mal den Amis mehr Paroli bieten ? Müssen wir immer diejenigen sein, die kuschen ?

Da wären halt mal Politiker gefragt, die etwas Mumm haben.

 

MfG

 

Wilko

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Hallo,

 

wer wissen möchte welche Daten weitergegeben wurden, sollte seine Fluggesellschaft mit diesem Schreiben nerven. ;-)

 

<Bitte kopieren Sie den Text in Ihren Texteditor und

entfernen Sie alle Felder mit <>. Drucken Sie den Text aus

und senden Sie den Brief an Ihre Fluggesellschaft.>

 

<Ihre Adresse>

 

<An: Fluggesellschaft>

 

Auskunft bezüglich der Weitergabe von personenbezogenen

Daten an Behörder der USA

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich bin am <Datum> mit Ihrer Fluggesellschaft, Kundennummer

<Nr.>, Ticketnummer <Nr> von <Flughafen> nach <Flughafen>

geflogen. Die Flugnummer lautete: <Nr:>.

 

Unter Bezugnahme auf die im <Bundesdatenschutzgesetz bzw.

DSG2000 für Österreich> enthaltenen Rechte bitte ich um

folgende Auskunft:

 

1. Angabe sämtlicher über mich bei Ihrer Fluggesellschaft

gespeicherten Daten

 

2. Welche dieser Daten sind an Dritte weitergeleitet worden?

 

3. Für welchen Zweck fand die unter 2. genannte

Datenübermittlung statt?

 

4. Wer hat die Daten erhalten (speziell welche US Behörden)?

 

5. Wer ist in Ihrer Fluggesellschaft für die Beachtung des

Datenschutzes verantwortlich?

 

Ich erbitte Antwort innerhalb der nächsten 30 Tage und weise

darauf hin, dass ich mir bei fehlender oder unzureichender

Antwort die Einleitung gerichtlicher Schritte offen halte.

Eine Kopie dieses Briefes geht an den zuständigen

Datenschutzbeauftragten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Das ist ein Vorschlag der Digital Civil Rights in Europe, abrufbar auch unter diesem Link. Leider steht da nicht die für die Schweiz entsprechende Datenschutz-Stelle drin.

 

Hier auch noch vom Spiegel-online eine Bemerkung dazu.

 

Es lebe Europa!

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Im Ergebnis werden die Daten wie vorher auch ohne Abkommen weitergegeben, da sonst den Fluggesellschaften der Entzug der Landerechte droht. Was würde eigentlich passieren, wenn man im Gegenzug den US-Gesellschaften auch die Landerechte entzieht?

 

Ich denke auch, dass nun endlich einmal Europa Mut zeigen muss, und "Gegenrecht" halten sollte. Schliesslich sind bisher (9/11 und der ominöse "Shuhbomber") Amerikanische Airlines mit der Beförderung von Terroristen aufgefallen......

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Nein, ich denke eher, dass durch die Art der Speicherung der Kanadier eine gewisse Anonymität der Person gewärleistet ist (nach Ablauf der 72 Stunden Frist. Innerhalb dieser Frist hat nur ein sehr beschränkter Personenkreis Zugriff auf die Daten).

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Nein, ich denke eher, dass durch die Art der Speicherung der Kanadier eine gewisse Anonymität der Person gewärleistet ist (nach Ablauf der 72 Stunden Frist. Innerhalb dieser Frist hat nur ein sehr beschränkter Personenkreis Zugriff auf die Daten).

Ich habe mich damit nicht ausführlich beschäftigt, aber meiner Meinung nach verbleiben gemäss beiden Abkommen die Daten max. 3.5 Jahre gespeichert und nur ein beschränkter Personenkreis hat Zugriff darauf. Wo genau siehst Du die Unterschiede?

 

Philip

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@Philip:

ich habe mich mit keinem der beiden Abkommen wirklich befasst, sondern nur kurz ein paar Seiten des von dir verlinkten Dokuments gescannt. Dort ist relativ genau beschrieben, wie lange die Daten aufbewahrt werden, wie gut/schlecht eine Identifikation der Person aufgrund dieser Daten erfolgen kann und was für ein Personenkreis Zugriff auf diese Daten hat.

 

Beim kanadischen Abkommen ist die maximale Speicherdauer 45 Monate. Ich kann dir allerdings nicht sagen, welche Daten genau gespeichert werden, allerdings denke ich nicht, dass Kreditkarteninformationen oder Emailadressen gespeichert werden, wie es ahnscheinend von den USA gemacht wird

 

Gruess

Michel

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Wilko Wiedemann
Weil es nicht die USA ist?

Nein, weil ich davon wie viele andere ganz einfach noch nichts wusste. Ich bin gegen einen Austausch von Daten zwischen jeglichen Ländern, nicht nur mit der USA.

 

MfG

 

Wilko

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