tamiko Geschrieben 9. Mai 2006 Teilen Geschrieben 9. Mai 2006 Millionenklage nach Flugzeugkatastrophe Knapp vier Jahre nach dem Flugzeugunglück von Überlingen mit 71 Toten kommt die Katastrophe erstmals vor ein deutsches Gericht. KONSTANZ (TT, APA). Das Konstanzer Landgericht befasst sich ab Donnerstag mit Schadenersatzklagen. Bei dem Unglück waren am 1. Juli 2002 eine Tupolew der Bashkirian Airlines mit 69 Menschen an Bord und eine DHL-Frachtmaschine mit zwei Piloten über Überlingen am Bodensee zusammengestoßen und abgestürzt. Als Hauptverantwortliche für das Unglück hat die deutsche Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) neben den getöteten Tupolew-Piloten die Schweizer Flugsicherung skyguide genannt. Sie überwacht Teile des süddeutschen Luftraums. Der Mitarbeiter, der in der Unglücksnacht allein Dienst hatte, lebt nicht mehr. Er wurde am 24. Februar 2004 mit einem Taschenmesser von einem Russen erstochen, der bei dem Unglück seine Frau und zwei Kinder verloren hatte. Der Täter wurde zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die Zivilrichter in Konstanz müssen über Klagen der Bashkirian Airlines und der Bundesrepublik Deutschland entscheiden. Die Fluggesellschaft verlangt von Deutschland eine Entschädigung wegen mangelnder Flugsicherung, fordert Ersatz für ihre zerstörte Maschine von 3,3 Millionen US-Dollar (rund 2,6 Millionen Euro) und die Freistellung von Entschädigungsverpflichtungen gegenüber Dritten, etwa den Hinterbliebenen der getöteten Flugzeuginsassen. Deutschland hat eine Gegenklage eingereicht. Berlin fordert, dass die Bashkirian Airlines die Bundesrepublik von Ansprüchen dritter Geschädigter freizustellen hat. Beim Flugzeugunglück vor vier jahren in Überlingen starben 71 Menschen. Quelle: Tiroler Tageszeitung vom 09.05.2006 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Michi B. Geschrieben 9. Mai 2006 Teilen Geschrieben 9. Mai 2006 Hallo, habe gerade ein kleines Verständnisproblem. Vielleicht kann mir das jemand genauer erklären. Für die beiden Unglücksmaschinen war doch im Moment des Unfalls die Skyguide zuständig. Warum wird dann Deutschland auf Schadenersatz aufgrund mangelnder Flugsicherung verklagt? Das verstehe ich im Moment gerade nicht so 100%ig. Die Skyguide gehört doch zur Schweiz. Hat das damit zu tun, weil es über deutschem Boden passiert ist? Aber was kann die Bundesregierung/die deutsche Flugsicherung dafür, wenn die Flugzeuge unter der Aufsicht der Skyguide waren? Bitte nicht falsch verstehen. Nix gegen die Skyguide. Mir geht´s echt nur um´s Verständnis. Viele Grüße Michi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flo Geschrieben 9. Mai 2006 Teilen Geschrieben 9. Mai 2006 Hallo Michi Skyguide kontrolliert Luftraum über deutschem Hoheitsgebiet, dafür existiert allerdings keine staatvertragliche Grundlage (ein Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz wurde vor einiger Zeit von unserem Parlament abgelehnt). Das Eidgenössische Finanzdepartement hat im Zusammenhang mit den Schadenersatzzahlungen ein Faktenblatt veröffentlicht, es findet sich unter diesem Link: http://www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00579/00612/00666/index.html?lang=de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pascal Suter Geschrieben 9. Mai 2006 Teilen Geschrieben 9. Mai 2006 Für die beiden Unglücksmaschinen war doch im Moment des Unfalls die Skyguide zuständig. Warum wird dann Deutschland auf Schadenersatz aufgrund mangelnder Flugsicherung verklagt? Das verstehe ich im Moment gerade nicht so 100%ig. Die Skyguide gehört doch zur Schweiz. Hat das damit zu tun, weil es über deutschem Boden passiert ist? Aber was kann die Bundesregierung/die deutsche Flugsicherung dafür, wenn die Flugzeuge unter der Aufsicht der Skyguide waren? Also, ich versuche das mal mit meinem beschränkten, einsemestrigen Jura-Wissen zu verstehen/erklären. Obwohl andere das hier sicherlich besser/fundierter können. Das Unglück geschah in deutschem Luftraum. Jedes Land hat die Lufthoheit über seinem Territorium (zumindest bis in eine gewisse Höhe), ist also dort für die Flugsicherheit zuständig. Deutschland hat jedoch die Flugsicherheit für dieses spezielle Gebiet an die Skyguide abgegeben/vermietet. Da das Unglück ja in deutschem Luftraum geschah ist es für Bashkirian nun logisch, sich an Deutschland zu halten. Wie das weitere Vorgehen nun ist kann ich jedoch auch nicht sagen... Logisch wäre entweder ein Entscheid, dass Deutschland "unschuldig" ist, oder aber dass bei einem Entscheid gegen Deutschland eine Klage Deutschland --> Skyguide... Nur meine Laien-Hirngespinste. Was meinen die Experten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
D-GANS Geschrieben 11. Mai 2006 Teilen Geschrieben 11. Mai 2006 Hallo, Deutschland könnte tatsächlich für die Folgen des Unglücks haftbar gemacht werden, so das Konstanzer Gericht. Auf Grund unklarer Rechtslage ist die entsprechende Klage der Bashkirian Airlines nicht aussichtslos. Aus der FAZ.net vom 11.05.2006 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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