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GSM Empfang in der höhe


mfuster

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Manfred Schmieder
Hallo Heinz,

 

Meines Wissens nach, kann man sehr wohl über die Funkzelle ein Händy in etwa orten.

 

Richtig, ein Anruf bei der Telekommunikationsgesellschaft, und die können dir zumindest sagen, wo das Handy im Moment eingebucht ist, bzw. zuletzt eingebucht war. Soweit ich weiß, wird auf diese Weise auch der Standort des Handys bei einem Notruf lokalisiert. Allerdings kann so eine Zelle Überland recht groß sein, (ein paar Quadratkilometer) aber besser als nichts.

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Richtig, ein Anruf bei der Telekommunikationsgesellschaft, und die können dir zumindest sagen, wo das Handy im Moment eingebucht ist, bzw. zuletzt eingebucht war. Soweit ich weiß, wird auf diese Weise auch der Standort des Handys bei einem Notruf lokalisiert. Allerdings kann so eine Zelle Überland recht groß sein, (ein paar Quadratkilometer) aber besser als nichts.

 

Hallo Manfred

 

Dessen bin ich mir absolut bewusst. In dicht besiedeltem Gebiet funktioniert das recht gut, aber dort findet man jedes abgestürzte Flugzeug ohnehin sofort. Die Lokalisierung eines Handys, von dem ein Notruf kommt, ist wiederum eine andere Angelegenheit, denn in diesem Zeitpunkt ist das Handy aktiv.

 

Nun überlege mal die folgenden drei Situationen:

 

1) Ein Pilot mit Handy in der Hosentasche fliegt in den Bergen durch eine GSM-Zelle in ein Gebiet ohne GSM-Abdeckung und stürzt ab. Die Information der "letzten bekannten Zelle" würde die Retter also total fehlleiten.

 

2) Weil ein Handy in der Höhe mehrere Zellen gleichzeitig "sieht", ist absolut nicht sichergestellt, dass es sich auch tatsächlich in der nächstgelegenen Zelle anmeldet. Die Information der "letzten bekannten Zelle" könnte also die Retter wiederum völlig fehlleiten.

 

3) Zellen in den Bergen, falls überhaupt vorhanden, sind sehr gross und können durch eine Antenne auf einem Berg mehrere Täler abdecken. Das gibt den Rettern nicht gerade viel nützliche Informationen.

 

Es sei noch angefügt, dass "ein Anruf bei der Telekommunikationsgesellschaft" auch nicht so einfach ist. Dank unseres Datenschutzgesetzes bräuchte auch die Rega einen Gerichts- oder Polizeibeschluss, um diese Information zu bekommen, was auch wertvolle Zeit braucht. Das hat der Herr von der Rega bestätigt.

 

Ich behaupte nicht, dass Handy-Ortung via Zelleninformation untauglich ist, aber ich hoffe dargelegt zu haben, dass es gerade in abgelegenen Gebieten auch sehr problematisch sein kann und die Rettungsmannschaften fehlleiten kann. Der Blick würde die Rega kaputt machen, wenn bekannt würde, dass sie am falschen Ort gesucht hätten. Das ist leider auch eine Tatsache.

 

Soviel zu Handy-Ortung. Handy-Peilung hingegen, davon ging diese abgewanderte Diskussion einmal aus, gibts nur im Labor, nicht in der Praxis.

 

Wer sich also mit einem Handy in der Hosentasche sicherer fühlt, der überlege sich, ob er nicht drei Handys mitführen sollte, und zwar je eines für Swisscom, Orange und Sunrise, weil damit die Lokalisierung per Zelleninformation in abgelegenen Gebieten vielleicht verbessert würde...

 

Heinz

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(Ist ein Handy eine Funkanlage im Sinne des Gesetzes?)

 

Ich würde meine Hand dafür jedenfalls nicht ins Feuer legen.

 

Wer ist sich also nicht zu schade und frägt dort mal nach?

 

Eigentlich wollte ich das zunächst nicht tun, denn für meine Begriffe ist der Verordnungstext klar und eindeutig. Die Verordnung ist relativ neu, Handys waren also bereits bekannt und hätten daher irgendwie ausgenommen sein müssen.

 

Trotzdem war ich mir dann nicht zu schade; die Antwort vom BAKOM ist heute gekommen und auch ziemlich klar:

 

Sehr geehrter Herr Johner,

Vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich Art. 14 FKV. Wir können hierzu wie folgt Stellung nehmen:

Art. 14 FKV besagt, dass Funkanlagen, die nicht ausschliesslich der Teilnahme am Flugfunk oder am mobilen öffentlichen Informationsaustausch aus oder zu Luftfahrzeugen im Sinne des Internationalen Radioreglements bestimmt sind, in Luftfahrzeugen nur mit Bewilligung der Konzessionsbehörde und nur bis zu einer Flughöhe von 300m über Boden benützt werden dürfen. Ihre Schlussfolgerung, dass ein Handy in Flughöhen höher als 300m nicht betrieben werden darf ist daher vollkommen korrekt. Darüberhinaus darf ein Handy auch dann nicht bei Flughöhen unter 300m benutzt werden, wenn hierfür keine Bewilligung der Konzessionsbehörde vorliegt. Grund für diese Einschränkung sind allfällige Störungen anderer Handytelefonate durch ein Telefonat aus einem Ballon bzw. Flugzeug.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen zu können und stehen Ihnen für allfällige weitere Fragen gerne zur Verfügung.

 

Dr. .........

Bundesamt für Kommunikation

Tel: +41 32 ... ....

 

Auf Anfrage per PM gebe ich den vollen Text meiner Anfrage, sowie Namen und die Telefonnummer vom BAKOM gerne bekannt, falls sich noch jemand versichern will.

 

Heinz

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