Leo Geschrieben 6. April 2006 Teilen Geschrieben 6. April 2006 Hallo zusammen Für eine Diplomarbeit auf FH-Stufe sollte ich u.a. folgende Informationen haben, die ich weder im Internet noch auf dem Forum gefunden habe. 1. Kommerzielle Flüge dürfen bekanntlich nur mit einem AOC (Air Operator Certificate) durchgeführt werden. Da ich für meine Arbeit Quellenangaben angeben muss, wäre ich froh zu wissen, wo dies schriftlich und verbindlich festgehalten ist. Ist das eine ICAO, JAR/FAA oder gar länderspezifsiche Vorschrift? Ich vermute JAR OPS 1, das mir aber nicht vollständig vorliegt. Die BAZL-Website führt zwar eine Liste der AOC-Holders auf, kann meine Frage aber nicht beantworten. 2. Habe ich richtig verstanden, dass es ein AOC für die entsprechende Airline und jedes einzelne Flugzeug benötigt? 3. Gerne würde ich exemplarisch einige der wichtigsten erforderlichen Bedingungen und Voraussetzungen aufführen, die es zum Erhalt des AOC braucht. Für Tipps bin ich dankbar. 4. Für Airlines ist ein AOC absolut zwingend, für andere weniger, bspw. für eine Firma, die einen eigenen BizJet ausschliesslich dafür einsetzt, eigenes Firmenpersonal zu fliegen und den Jet nicht an Dritte verchartert. Dennoch haben viele dieser Firmen (z.B. Rabbit Air) auch ein AOC; wo liegen die Vor- und Nachteile aus eurer Sicht? Besten Dank für eure Antworten! Gruss Leo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jvthaler Geschrieben 7. April 2006 Teilen Geschrieben 7. April 2006 Hallo Leo, zu 1: Section 1 der JARs OPS 1 (dass trifft auf Deine Frage zu) findest Du unter: http://www.jaa.nl/publications/jars/563242.pdf Such mal die JAR-OPS 1.175 "General Rules for Air Operators Certification" im Subpart C mit seinen beiden Anhaengen gibt der Dir schon ganz gut Auskunft. Was leider nicht frei zugaenglich ist, sind die in Section 2 der JAR-OPS beschriebenen ACJ und IEM zu JAR OPS 1.175, aber da hilft Dir sicherlich Freund Google weiter. zu 2: wenn das so ist, dann stehts da drin. zu 3: nochmal, die JARs sind ueberraschend logisch und klar verfasst, deswegen findest Du da bestimmt was auch dazu. zu 4: weiss ich nicht. Hoff das hilft Dir. Solltest Du noch Fragen haben, sag bescheid. Gruss Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brufi Geschrieben 7. April 2006 Teilen Geschrieben 7. April 2006 Hallo Leo, Zu 4: Rabbit Air ist da ein Beispiel, welches eben nicht passt, denn Rabbit ist eine eigenständige Firma welche gewerbsmässige Flüge anbietet, auch an Dritte. Ursprünglich mal vor allem für Roche und ABB und im Besitz jener zwei Firmen. Wenn eine Firma ihr eigenes Geschäftsflugzeug hat und ausschliesslich die eigenen Mitarbeiter damit transportiert, dann sind das private Flüge und es braucht kein AOC. Gruss Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thiag Geschrieben 7. April 2006 Teilen Geschrieben 7. April 2006 2) AOC für das Unternehmen nicht für den Flieger 3) finanzielle Freiheit abhängig von der Gewichtsklasse, Unternehmen mit Sitz und Mehrheit in dem vorgesehenen Land, Versicherungen, Postholer, OM ABCD, ein Flugzeug und Geld, Geld, Geld,... Informationen findest du auf der BAZL HP , bei der JAA, bei der EUR-Lex (2407) und bei UVEK und BAV EDIT: Verordnung über den Betrieb von Flugzeugen im gewerbsmässigen Lufttransport: http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_127_8/index.html Dokumentsammlung: http://www.admin.ch/ch/d/sr/74.html#748 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leo Geschrieben 11. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 11. April 2006 Besten Dank für eure ausführliche Antworten! Ihr habt mir geholfen und mich in der Arbeit wieder einen Schritt weiter gebracht. Gruss Leo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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