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Juristische Frage: Rabattpakete und entgeltliche Privatflüge


beaver

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Habe eine Frage an (Hobby-) Juristen: ich habe bei meinem Club ein Rabattpaket. Was darf ich meinen Passagieren maximal verrechnen bei einem entgeltlicher Privatflug?

 

Beispiel:

- Stundenpreis ohne Rabattpaket sei 200.-

- Rabattpaket sei 750.- pro Jahr

- Reduzierter Stundenpreis mit Rabattpaket sei 150.- (also Break-Even nach 15 Std.)

 

Darf ich nun meinen Passagieren:

a) Ab sofort nur noch 150.- verlagen pro Std. (max) ? (und muss somit die 750.- des Rabattpakets alleine tragen und amortisieren?)

b) 200.- verlangen während der ersten 15 Std (bis Rabattpaket amortisiert), danach aber nur noch 150.- ?

c) Immer 200.- pro Std. verlangen, also den Standard-Stundensatz?

 

Wer kommt hier draus? Mein Club sagt c) !

 

Danke, Gruss, René

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Hallo Rene.

 

Wenn Du diese 15h nicht um ein Vielfaches überschreitest, ist klar c) korrekt... Wenn Du den reinen Netto-Preis weitergibst, 'bescheisst' Du Dich sonst selbst. Und wenn Du die Passagiere der ersten 15 Flugstunden "bestrafst", macht das ebenso keinen Sinn.

 

Eine weitere Möglichkeit wäre noch, dass Du die Pauschale auf die ungefähr geplanten Jahresflugstunden aufteilst, und diesen Betrag auf den Nettopreis draufschlägst. Also angenommen Du fliegst 25h im Jahr, ergibtr 750:25= Fr. 30.-, welche Du auf den Nettobetrag dazurechnen kannst.

 

Eine weitere (und aus meiner Sicht die fairste Lösung) ist, dass einmalige/seltene Passagiere auf kleineren Flügen den Brutto-Anteil bezahlen (Du hast den Rabatt ja auch nicht bei 1-3 Flugstunden!), und Passagiere, die öfters mitkommen oder mit Dir zusammen eine lange, mehrtägige Flugreise unternehmen, den Netto-Anteil (...if you like noch mit dem Pauschalen-Anteil dazu...) bezahlen.

 

Mit dem Gesetz hast Du bei Anwendung von c) sicher keine Probleme, da Du ja rein rechtlich gesehen (...) sämtliche mit dem Flug in Zusammenhang stehende Auslagen weitergeben kannst, dazu könnte auch die Anfahrt zum Flugplatz und der Kaffee danach gehören. Ist sicher nicht angebracht, aber es soll darauf hindeuten, dass Du mit dem blossen Brutto-Anteil noch längst 'legal' handelst... ;)

 

Gruss

Johannes

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Sali zäme,

Komme zwar nicht "draus", habe aber eine Meinung... :eek:

Ich würde als PIC dem Passagier die "effektiv angefallenen" Kosten verlangen. Jeder PIC sollte imho vor dem Flug genau wissen, was seine Stunde kostet und kann so den an diesem Tag gültigen Tarif berechnen. Dabei beruht die Sache natürlich auf gegenseitigem Vertrauen.

Allllfällige mindere Preise für frequent flyer sind sowieso immer im Ermessen des PIC und nicht selbstverständlich.

Alles andere verkompliziert die Sache und macht sie intransparent.

Und ein rechtliches Problem sehe ich keins (so vom Schiff aus).

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Salü Mirko.

Jeder PIC sollte imho vor dem Flug genau wissen, was seine Stunde kostet und kann so den an diesem Tag gültigen Tarif berechnen.

Die Schwierigkeit dessen, ist ja exakt das Problem. Wenn man eine teils nicht unbeträchtliche Jahrespauschale bezahlt, um dann z.B. 20% günstigere Flugpreise bezahlen zu müssen - was sind dann die "an diesem Tag gültigen Tarife"...? ;)

Extrembeispiel: Bei einem Anbieter kann man Fr. 2'500.- jährlich für rund 35% Rabatt der Flugpreise bezahlen. Wenn man nun 50h/Jahr fliegt, ist der Pauschalenteil pro Stunde Fr. 50.-, der meines Erachtens berücksichtigt werden müsste und sollte, damit die Aufteilung einigermassen gerecht ist. Zudem muss der Pilot relativ viel fliegen, damit er in den Genuss dieses (auch nicht mehr soooo grossen...) Rabattes kommt, währen dem die Passagiere auf diese Weise den Rabatt ab der ersten Flugstunde haben. Abgesehen davon, dass ein gelegentlicher Passagierflug - im Gegensatz zu einem "offiziellen" Rundflug - ohnehin schon sehr günstig ist! Ganz so einfach ist es meiner Meinung nach nicht... ;)

 

Gruss, Johannes

 

PS: Ich weiss dass ich Dir noch was schulde, wird heute noch erledigt! :o

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Wenn ich mich richtig erinnere, dann dürfen die Kosten nicht unverhältnismässig tief angesetzt werden, weil der Flug dann nicht mehr als entgeltlich angesehen werden kann (Flugschein wird ungültig). Wenn Du den reduzierten Stundenpreis verrechnest, dürfte dies korrekt sein, denn diese Kosten werden Dir vom Vermieter ja auch verrechnet. Schliesslich gibt es ja noch andere Fixkosten, die man auch nicht miteinbezieht, wie z.B. die Kosten für das Medical oder den Mitgliederbeitrag beim Club, ohne die man das Flugzeug nicht mieten kann / fliegen darf. Mehr verlangen darfst Du auch (und auch Gewinn machen), es sei denn, Du machst Dein Angebot einem nicht bestimmten Personenkreis zugänglich (Werbung). Daher kannst Du auch den vollen Standardansatz verrechnen.

 

Edit: Siehe Art. 100 Gewerbsmässigkeit, SR 748.01 Verordnung über die Luftfahrt (http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_01/a100.html):

 

Flüge gelten als gewerbsmässig, wenn:

 

a. für sie in irgend einer Form ein Entgelt entrichtet wird, das mehr als die Kosten für Luftfahrzeugmiete, Treibstoff sowie Flugplatz- und Flugsicherungsgebühren decken soll; und

b. sie einem nicht bestimmten Kreis von Personen zugänglich sind.

Juristen mögen mich korrigieren :)

 

Gruss

René

 

P.S. An einem Info-Abend über die neue, unbeschränkte Haftung war sich der Versicherungsfachmann der Problematik bewusst, hat aber keine konkrete Empfehlung abgegeben. Ich habe das so interpretiert, dass jeder Betrag zwischen Standardansatz und reduziertem Stundenpreis okay ist.

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Ganz so einfach ist es meiner Meinung nach nicht... ;)

Sali Johannes,

 

Jo, das habe ich schon fast befürchtet :rolleyes: Ich sehe das Problem. Mit der Einmaleinlage will man ja mehr fliegen als die "paybacktime" und ergo einen Vorteil rausholen. Liegt man darunter und verrechnet dem Pax "nur" den Member-Stundenpreis, legt der PIC ein wenig drauf (in variabler Höhe).

Aber: Ist man darüber und knöpft :005: dem Pax den Vorteilspreis ab, zahlt man auch den Vorteilspreis. Kein Vorteil für irgendjemand.

 

Lösung d): Zuhause ein Excel führen mit der Kostenkurve (inkl. Einmaleinlage) und eintragen wo man grad steht :009: wäre wohl am "fairsten". Am zweitfairsten wäre für mich Lösung b), gibt keinen "Mehrertrag" wie bei c), der Kostenanteil für den Pax wäre aber ein wenig höher (umgekehrt zu oben).

Hoffe, ich hab's begriffen :confused:

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Lösung d): Zuhause ein Excel führen mit der Kostenkurve (inkl. Einmaleinlage) und eintragen wo man grad steht :009: wäre wohl am "fairsten". Am zweitfairsten wäre für mich Lösung b), gibt keinen "Mehrertrag" wie bei c), der Kostenanteil für den Pax wäre aber ein wenig höher (umgekehrt zu oben).

Ja klar, sonst noch Wünsche? :D

 

Ich denke der Spielraum ist gegeben, in dem man sich bewegen kann und darf. Je nach dem mache ich z.B. auch einen Unterschied, ob mich jemand anruft "ich will dann und dort hin, fliegst du?" oder ob ich (z.B. im Flightforum) Gelegenheitspassagiere finde und mit ihnen zusammen eine Route aushandle. In letzterem Fall verrechnete ich bei der Schlussabrechnung noch keinem mehr als Fr. 100.- pro PAX und Flugstunde, wie Du ja übrigens auch selbst weisst... :p

Ich glaube, dass man sowas gut dem Pilot noch ein Bisschen selbst überlassen kann. Solange er seine Politik klar kommuniziert und den PAXen nicht nach einer harten Landung noch eine weitere Bescherung offenbart. :009:

 

Gruess

Johannes

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Mehr verlangen darfst Du auch (und auch Gewinn machen), es sei denn, Du machst Dein Angebot einem nicht bestimmten Personenkreis zugänglich (Werbung).

 

Das geht leider nicht! Sobald der Preis die Selbstkosten überschreitet, wird der Flug als Gewerbsmässig betrachtet. Das mit dem bestimmten Personenkreis bedeutet: Sobald man in irgend einer Form Werbung für seine Flüge macht, gelten sie automatisch als Gewerbsmässig! Auch wenn man nur die Hälfte des Flugpreises verlangt!

So hat man dies zumindest mir beigebracht.

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Dani, stimmt nicht. Das "und" ist klarer Bestandteil der rechtlichen Definition.

 

Zwei Beispiele:

 

- Wenn Du an einem Deiner Freitage Deinen Bruder nach Innsbruck fliegst, weil er geschäftlich dorthin muss, darfst Du daran verdienen, weil es ein nicht unbestimmter Personenkreis ist.

 

- Wenn Du im Internet (z.B. Flightforum) nach Passagieren suchst, darfst Du keinen Profit daraus schlagen, weil es ein unbestimmter Personenkreis ist.

 

 

Es müssen ganz klar beide Bedingungen zusammen erfüllt sein, damit die Gewerbsmässigkeit besteht!

 

Johannes

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Wilko Wiedemann

Egal wie man es schlussendlich macht, der Privatpilot sollte bei der Preisgestaltung an eines denken: Potentielle Passagiere sind nicht dazu da, dem Piloten sein Hobby zu finanzieren.

 

Gruss

 

Wilko

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So, noch eine kleine Rechenstunde :006: :D

 

ff_flugstundenkosten.gif

  1. Einlage 0.-, Preis/h 250.- (blau, Referenzkurven)
  2. Einlage 1000.-, Preis/h 200.- (gelb)
  3. Einlage 2000.-, Preis/h 150.- (rot)

  • Summe der Kosten auf Y-Rubrik links, lineare Funktion
  • Kosten/h auf Y-Rubrik rechts, quadratische Funktion
  • Die X-Achse ist nicht ganz präzis beschriftet...

 

Bis zum Break-even bei 20h sind die effektiven kalkulatorischen Kosten immens höher, wenn man mit einer Einlage fliegt. Und wenn der Pax dann nur die Hälfte des variablen Teils bezahlt, legt der Pic selber einen wesentlich grösseren Anteil drauf, der abnimmt.

 

Bei einer Stundenzahl von 40h erkennt man, dass der Vorteil der Einlagemodelle nicht so gross ist, wie der variable h-Preis vermuten lässt. Bei Szenario 2 spart man 25.-/h, bei 3 immerhin 50.-/h. Kommt man also nicht deutlich über den Break-even, lohnen sich die Einlagemodelle vielleicht gar nicht, weil man sie nicht ausfliegen kann. zB bei der MFGZ ist der Break-Even aber bereits bei 7h, ein wesentlich realistischerer Wert.

 

Ich ändere meine Meinung und meine, dass der Rabattstundensatz - rein in Franken gesehen und den Aspekt meines Vorredners ausgeklammert - in keinem Fall attraktiv ist für den Pic. Die oben gezeigten Kurven sind die Untergrenze, im Einlagefall also genau die Mitte zwischen Normal- und Rabattpreis. Da c) juristisch und aviatisch korrekt zu sein scheint, ist der Pic damit so oder so fein raus. Alle Abweichungen gegen unten sind dann Goodwill...

Ja klar, sonst noch Wünsche? :D

Ja, man möge mir den Excel-Erguss verzeihen :005:

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Jungs - ich bin begeistert: ihr habt das Thema wirklich von allen Seiten für mich abgehakt: finanzmathematisch, juristisch und sogar moralisch-ethisch :)

 

Toll, vielen Dank, René

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Johannes Müller
Bis zum Break-even bei 20h sind die effektiven kalkulatorischen Kosten immens höher, wenn man mit einer Einlage fliegt.

Also sehe ich das richtig, nimmt ihr jetzt nur noch Passagiere in den ersten 20h an? :D (Ich frage dann erst mal so gegen Ende Saison, :D :D)

 

Gruss

Johannes, nichtpilot

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