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Zwangsvollstreckung - Ohne Worte


Manfred Schmieder

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Manfred Schmieder
Aber darf ein Vollstreckungsbeamter in solch einem Ton schreiben? Ist das nicht anfechtbar?

 

 

Ja, auf dieses Schreiben war "Nötigung" auch ein heiß diskutierter Begriff in den juristischen Foren. Wie das ausging, weiß ich nicht. Wahrscheinlich hat der arme Hund einfach bezahlt, und das war's dann.

 

Ich meine, wer nichts mehr hat, der kann sich auch keinen Anwalt mehr leisten. Andererseits muss man in dem Fall eben in den sauren APfel beißen und den Offenbarungsied leisten, dann sind die in dem Schreiben genannten Konsequenzen auch hinfällig.

 

Kopf in den Sand bringt's nunmal nicht immer. Aber nach wie vor ist der Autor dieses Schreibens imho ein, naja.

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Juristen untereinander sind da keine Ausnahme.

Ein dipl. Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher ist kein Jurist, falls Du das gemeint hast.

 

Manfred: Ein wirklich erschreckender Fall, den Du uns da zeigst. Hättest Du zufälligerweise noch den entsprechenden Link auf den Beitrag im lawblog?

 

Gruss

Philip

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Wilko Wiedemann

Der Fall ist krass, ganz klar. Und der Ton der da angeschlagen wird, ist eines Gerichtsbeamten unwürdig.

 

Aber man sollte auch mal die andere Seite sehen: Wieviele Leute verschulden sich heute bewusst und nutzen jede kleine Lücke aus, um sich vor rechtsmässigen Zahlungen zu drücken ? Da verstehe ich gut, dass ein frustrierter Beamter mal eine härtere Gangart einlegt.

 

MfG

 

Wilko

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Johannes Müller
Aber man sollte auch mal die andere Seite sehen: Wieviele Leute verschulden sich heute bewusst und nutzen jede kleine Lücke aus, um sich vor rechtsmässigen Zahlungen zu drücken ? Da verstehe ich gut, dass ein frustrierter Beamter mal eine härtere Gangart einlegt.

Das ist trotzdem keine Ausrede. Ich kann verstehen, dass ein Mensch einmal über seine psychischen Grenzen hinaus gerät, das macht seine Taten jedoch nicht wieder gut und schon gar nicht rechtens.

 

... aber ich denke, so ein Schreiben ist nicht unbedingt the einzige Ausnahme, die es gibt... jeder hat einmal einen "schlechten Tag" und wenn man Pech hat, muss man dann trotzdem Briefe schreiben; aber wenn man sich so wenig unter Kontrolle hat, dass man sie dann trotzdem so wegschickt, sollte man vielleicht lieber etwas weniger Stressiges machen :).

 

Johannes

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Hmmm...

 

Also ich versteh manche Aufregung hier nicht ganz :confused:

 

Zum ersten sollte man die Frau, gegen welche hier vollstreckt werden soll, nicht als Unschuldslamm hinstellen. Die Vollstreckung wird ihren Grund haben und bis diese einmal eintrifft, ist im Vorfeld schon über einen langen Zeitraum einiges passiert (oder eben nicht!). Dennoch wird hier nochmals 10 Tage Zeit gewährt!

 

Ich denke, die Ankündigungen ("...wahrscheinlich am Wochenende... ohne Vorankündigung... Verhaften!") sind eigentlich nur der verzweifelte erneute Versuch, ein Ergebnis zu erzielen.

 

Eine Verhaftung bedarf keiner Vorankündigung. Wäre ja noch schöner...

Auch das Erfragen der Lebens/Einkommenssituation ist meines Erachtens rechtens!

 

Zudem sollte man die Zeile am unteren Ende des Briefes nicht ausser Acht lassen!

Auch diese könnte man interpretieren mit: "Komm, jetzt mach doch kein Scheiss! Du machst es nur noch schlimmer...!"

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Manfred Schmieder
Hallo Zusammen!

 

Schon aufgefallen dass die unterste Zeile eine andere Schriftart hat als der Rest:005: :009: ?

 

Also nochmal. Das Schreiben ist von der Kanzlei Udo Vetter als Vertreter des Gläubiger und das Ding ist kein Fake. Udo Vetters Lawblog ist eines der rennomiertesten und meistgelesenen Juristischen Blogs in Deutschland.

 

Das Blog kann ich im Übrigen nur jedem weiterempfehlen, ist auch für einen Laien interessant und lustig zu lesen.

 

Gruß

Manfred

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