sirdir Geschrieben 1. April 2006 Teilen Geschrieben 1. April 2006 Hallo Wenn man längere Zeit im Ausland ist (JAR Staat), kann man die Flugstunden, die man dort fliegt eigentlich an die Minumumstunden für die Lizenzverlängerung anrechnen? (Ich nehm an ja). Aber, kann man auch den Checkflug dort machen und quasi die ganze 'Lizenzverlängerung' von dort aus organisieren? Weiss das grad jemand? MFG Patrick Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brufi Geschrieben 1. April 2006 Teilen Geschrieben 1. April 2006 Yep, das geht! Ist kein grosses Problem, auch nicht mit unserem BAZL. Ich nehme an, Du meinst mit "Lizenzverlängerung" die Revalidation des Classratings SEP(A). Die Stunden zählen sowieso, übrigens auch auf Flugzeugen die nicht in einem JAR Staat immatrikuliert sind (z.B. USA, Canada). Den Trainingsflug kannst Du mit jedem FI oder CRI eines JAR Staates machen. Wenn der FI eine JAR Lizenz hat aber nicht eine die von der CH ausgestellt wurde, dann lass Dir eine Kopie seiner Lizenz(en) und seines Medical geben und schick es ebenfalls mit den restlichen Papieren ein. Der FI muss Dir den Trainingsflug in deinem Flugbuch bestätigen und ausserdem auf dem BAZL Formular 60.521 (neueste Version downloaden, hier: http://www.aviation.admin.ch/dokumentation/formularsammlung/formulare/00965/reval_sep_tmg.pdf) Wenn Du alles hast (Stunden, Formular brav ausgefüllt, Flugbuch zusammengezählt und nachgetragen) dann schickst Du - Flugbuch - ausgefülltes Formular 60.521 - Kopien der "relevant pages" des Flugbuches - Kopien der Lizenzen des FI (falls ausländischer Ausweis) zu einer Schweizer "Airport Authority", sinnvollerweise zum Flugplatzchef wo Du normalerweise fliegst. Ruf dort vorher an. Die Airport Authority überprüft, ob Dein Flugstundennachweis so stimmt und bestätigt das ebenfalls auf dem Formular 60.521 Wenn das alles schön abgesprochen ist, dann schicken die nachher sicher die ganzen Formulare und Kopien ans BAZL und dein Flugbuch zu Dir. Etwa 2-3 Wochen später kriegst Du eine neue Lizenz zugesandt. Erledige also alles spätestens etwa einen Monat vor Ablauf, dann hast Du die neue Lizenz in Händen bevor die alte abläuft. Apropos Fristen: Den Trainingsflug kannst Du irgendwann innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf erledigen. Viel Erfolg und viel Spass beim Fliegen. Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 2. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 2. April 2006 Vielen Dank für die ausführliche Antwort, die hat mich sehr beruhigt :) Apropos Fristen: Den Trainingsflug kannst Du irgendwann innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf erledigen. Ja das glaubte ich bisher auch schon zu wissen. Aber was ich auch zu glauben wisse, aber immer noch fast nicht fassen kann: Es ist schon richtig, man kann im Prinzip 1 Jahr überhaupt nicht fliegen und im 2. Jahr dann 12h, das ist OK, aber 100 h im 1. Jahr und 11 im 2. sind nicht OK? Schon richtig, oder? Viel Erfolg und viel Spass beim Fliegen. Philipp Danke gleichfalls!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wile.E. Geschrieben 2. April 2006 Teilen Geschrieben 2. April 2006 Ja, das ist richtig so. saluti Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 2. April 2006 Teilen Geschrieben 2. April 2006 ...und wer im Ausland sein verfallenes(!) SEP wieder reaktivieren will, muss in einem JAR-Staat einen LPC (Licence Proficiency Check) mit einem Experten(!) machen, dazu das entsprechende Formular vom BAZL ausfüllen (60.525, CR / TR / IR (SPA) ), die Kopie der Lizenz des Experten dazulegen und ans BAZL schicken. Ich habe das im letzten Jahr getan, um endgültig meinen deutschen PPL-A loszuwerden und das SEP-Rating in meinem JAR-ATPL zu reaktivieren, den ich in der Schweiz habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brufi Geschrieben 2. April 2006 Teilen Geschrieben 2. April 2006 Es ist schon richtig, man kann im Prinzip 1 Jahr überhaupt nicht fliegen und im 2. Jahr dann 12h, das ist OK, aber 100 h im 1. Jahr und 11 im 2. sind nicht OK? Schon richtig, oder? QUOTE] Ja genau! Aber in so einem Fall, wenn man also die h oder die Landungen nicht hat, kann man einen Proficiency Check machen. Braucht eine FE oder CRE und das Program ist identisch mit dem Skill Test. Das ist manchmal einfacher und billiger als in einer Woche die 12 h runterzuraspeln. (Oder, auch lässig: Du nimmst 2-3 Tage frei, bretterst nach Biarritz oder so und kommst wieder retour mit ein paar Zusatzschlaufen, nachher Photos und Bericht ins Flightforum posten - gaaanz wichtig!!:D :D ) Prof Check geht nur vor dem Ablaufdatum. nachher braucht es einen Skill Test. Aber damit jetzt nicht alle aufjaulen: Alle andern Classratings und Type Ratings verfallen nach einem Jahr und müssen mit einem Proficiency Check revalidiert werden. Die einzige Ausnahme ist das CR SEP(A), das kann man mit den Stunden und einem Trainingflight revalidieren. Das ist also schon ein kleines Privileglein. (jaaa.. ich weiss, in USA ist es noch simpler) Viele Grüsse Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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