chrigel Geschrieben 21. März 2006 Teilen Geschrieben 21. März 2006 Der Titel sagt eigentlich schon fast alle. Ich bin seit neuem ja im Besitz der Kategorie B. Jetzt habe ich aber die frage wie ich die Kategorie B/E bekomme. Was muss ich dazu machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leroy Geschrieben 21. März 2006 Teilen Geschrieben 21. März 2006 Also Prinzipiel muss der Schein für Klasse B vorhanden sein. Alles weitere kannst ja bei der örtlichen Schule nachfragen. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pascal S. Geschrieben 21. März 2006 Teilen Geschrieben 21. März 2006 http://www.pom.be.ch/site/index/pom_svsa_index/pom_svsa_fuehrerausweise/pom_svsa_fuehrerausweis-kategorien/pom_svsa_kategorie_be.htm Ich denke das gilt auch in deinem Kanton. Was willst denn du für einen Monsteranhänger rumschleppen? Reichen die 750kg, die du mit der normalen Kategorie B schleppen kannst nicht aus? :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chrigel Geschrieben 21. März 2006 Autor Teilen Geschrieben 21. März 2006 Ne, brauche ich eben für den Beruf ;-) später dann, wird Lastwagen gefahren. ( 1 bis 2 Jahre) ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
huskymartin Geschrieben 21. März 2006 Teilen Geschrieben 21. März 2006 Hoi Chrigel, Wenn's immer noch so ist, musst Du einen Lernfahrausweis für E besorgen, dann kannst Du mit Anhänger und daran montierten L-Tafel alleine rumfahren. Innerhalb welcher Zeit man die Prüfung machen muss, weiss ich nicht mehr. Lernfahrausweis konnte man aber verlängern. Ich hab auch E im Führerschein. Grund: Damals (1989) mit Subaru-Kombi (PW) und 2-Pferde-Anhänger mit 1 Pferd beladen brauchte man keinen E-Eintrag, weil gesamter Zug unter 3500 kg. Der "kleine" Anhänger war im B inbegriffen. Gleicher Anhänger mit 2 Pferden und grossem Nissan Patrol als Zugfahrzeug war zusammen über 3500 kg, also brauchte ich den E-Ausweis, weil meine Damalige und ich oft mit beiden Pferden in eine Reithalle fuhren und deshalb einen alten Patrol kauften. Dieses E ist immer noch eingetragen und wäre für LKW gültig, wenn ich den LKW-Schein machen würde. Ein Witz ist das Ganze so oder so, denn: Subaru mit Anhänger = lahme Ente, Autobahn leicht bergauf noch ca. 40 km/h Patrol mit Anhänger = genug Durchzugskraft, also mehr Sicherheit für alle (ausser die Pferde :D ) Korrigiert mich, wenn die Vorschriften jetzt anders sind. Gruss Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Roemer Geschrieben 21. März 2006 Teilen Geschrieben 21. März 2006 Ne, brauche ich eben für den Beruf ;-) später dann, wird Lastwagen gefahren. ( 1 bis 2 Jahre) ;) Hast Du die Aushebung schon hinter dir? Die RS kann gerade in dem Gebiet sehr nützlich sein ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chrigel Geschrieben 21. März 2006 Autor Teilen Geschrieben 21. März 2006 Die Aushebung hatte ich am 12.04.2005 :-) Einteilung: Untauglich :( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Martin_ Geschrieben 22. März 2006 Teilen Geschrieben 22. März 2006 Hallo Christian Hier der Link auf die Seite des StvA des Kantons Zürich, der über die Kategorie BE Auskunft gibt: Kategorie BE Die Führerausweiskategorien sind auf eidgenössischer Ebene geregelt und so gelten die Bedingen für Lernfahrausweis und die Führerprüfung auch in jedem Kanton gleichermassen. Viel Glück beim Lernen und bei der Prüfung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 22. März 2006 Teilen Geschrieben 22. März 2006 Sali zäme, Ich habe meinen Plastikschein angeschaut, darauf habe ich BE eingetragen. Gemacht dafür habe ich nichts, ausser vor einer ganzen Weile die B-Prüfung. Vermutlich wird einem BE geschenkt, wenn man den alten Papierschein in Plastik wechselt. Bin aus der Umtauschtabelle nicht ganz schlau geworden, weil ich nie eine E-Prüfung ablegte, aber offenbar einen E-Eintrag gehabt hatte. Haben andere "Umtäuschler" auch BE schon drin? @Chrigel: Bei welchem Transportler bist Du am Steuer? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Staubsauger Geschrieben 22. März 2006 Teilen Geschrieben 22. März 2006 Haben andere "Umtäuschler" auch BE schon drin? Hand hoch und ja schrei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gacond Geschrieben 22. März 2006 Teilen Geschrieben 22. März 2006 Nicht nur "Umtäuschler" haben den BE eingetragen, sondern alle die die Fahrprüfung vor der zweitjüngsten Reform gemacht haben. Oder mit anderen Worten: alle die bereits Fahren durften, bevor sie die Theorie abgelegt hatten, haben BE eingetragen. Bin zum Glück gerade einer dieser Grenzfälle. Sonst wäre nichts aus "schwerem Doppelsitzeranhänger ziehen" geworden. Gruss Silvan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joh-k Geschrieben 22. März 2006 Teilen Geschrieben 22. März 2006 Hallo. Um Verwirrungen zu vermeiden: Vor rund zwei bis drei Jahren (exaktes Datum ist mir nicht gegenwärtig) gab es diesbezüglich eine grosse Umstellung. Vor der Änderung bekam jeder, der die Kat. B machte, die Kat. E zum B geschenkt, Das heisst die Kat. E war nur für LKW eine separate Prüfung, so dass man nicht mit der reinen LKW-Prüfungen einen Hängerzug bzw. Schlepper fahren kann. Am PW gab's keine Einschränkungen. Alle, welche ihren PW-Führerschein vor dieser Änderung machten, bekamen bei der Änderung (fast zeitgleich wurde dann der Führerschein im Kreditkartenformat eingeführt) die Kat. E geschenkt. Alle, die noch den alten "Blauen" haben, können auf der Seite 4 einen Zusatzvermerk sehen, der im Sinne so lautet "Das führen von Anhängern der Kat. E ist an Fahrzeugen der Kat. C nicht gestattet" oder so ähnlich. Das haben alle drin, welche den LKW-Schein haben, aber nicht mit Anhängerzügen fahren dürfen, da sie vom PW her auch die Kat. E gestempelt haben, diese Kat. aber eben nur beschränkt gültig ist. [Dass einem nichts mehr weggenommen wird, ist übrigens bei allem im Ausweis so. Etwas was man einmal hat, wird nicht wieder genommen. Wer also ganz früher (vor ca. mehr als 25-30 Jahre) seine Motorradprüfung auf einem 125er machte, darf heute auch die ganz grossen Räder fahren, da es damals keine grössere Kategorie gab. Ausserdem gab's da eh wieder eine Änderung, die mir dann auch nicht mehr so aktuell sind, da ich nicht Motorrad fahre... ;) ] Alle, die nun die Kat. B nach der Änderung abschliessen, erhalten nur noch die Kat. B und müssen für den Hänger über 750kg eine separate Prüfung machen, wie Chrigel das vor hat. Viel Glück! Übrigens... Beim Lastwagen ist es so, dass man mit dem Lernfahrausweis der Kat. E alleine mit Anhängern fahren darf, wenn die Kat. C geprüft ist. Das blaue "L" muss selbstverständlich trotzdem montiert werden. Wie es nun bei den PW's mit Kat. E ist, weiss ich nicht. Im Zweifelsfall den FL fragen. :) Gruss Johannes EDIT: Verminderung der Schreibfehler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gacond Geschrieben 22. März 2006 Teilen Geschrieben 22. März 2006 Dazu noch eine kleine Präzisierung... Es ist nicht das Datum entscheidend an dem die Prüfung abgelegt wurde, sondern das Datum an dem der Lernfahrausweis beantragt wurde. Wurde der Lernfahrausweis vor dem 1.1.03 (wenn ich mich nicht irre) beantragt, hat man noch den "alten" Ausweis mit A1(45), B, D1(3,5T), BE, D1E, nachher nur noch B (normale PW Prüfung). Gruss Silvan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fifo Geschrieben 23. März 2006 Teilen Geschrieben 23. März 2006 Soviel ich weiss, geht folgendes aber nicht: Kat E auf einem PW (Kat B) machen, anschliessend Kat C machen und dann das Gefühl haben, man dürfe einfach LKW mit Anhänger fahren. Da muss Kat E nocheinmal gemacht werden und zwar auf LKW. Man korrigiere mich! Jetzt eine Statement aus der Praxis: Wenn man Anhängerzug fahren will, soll man die Schulung gleich auf einem Anhängerzug machen, wenn man Schlepper fahren will, Kat E gleich auf dem Schlepper machen. @ Chrigel: Wenn Du es Dir leisten kannst, mach jetzt gleich Kat C und E, was Du hast, das hast Du. Weiss der Teuefel, welche gesetzl Verschärfungen sich das Departement Leuenberger noch ausdenkt. Oder wie bereits erwähnt: die Army ist eine gute Fahrschule. Gruss Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joh-k Geschrieben 23. März 2006 Teilen Geschrieben 23. März 2006 ...Da muss Kat E nocheinmal gemacht werden und zwar auf LKW. Ja, das ist mit Garantie so! :D Jetzt eine Statement aus der Praxis: Wenn man Anhängerzug fahren will, soll man die Schulung gleich auf einem Anhängerzug machen, wenn man Schlepper fahren will, Kat E gleich auf dem Schlepper machen. Wenn man nur eines von beidem benötigt, sicher. Aber woher soll man denn zu Beginn der Fahrschule genau wissen, was man nachher fährt...? Ich empfehle, beim ersten Lenken des "anderen" als gelernten/geprüften, einen Chauffeur mit Erfahrung auf dieser Fahrzeugart mitzunehmen. Und die meisten Fuhrhalter werden auch gar nichts anderes zulassen... ;) Gruess Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Roemer Geschrieben 23. März 2006 Teilen Geschrieben 23. März 2006 Soviel ich weiss, geht folgendes aber nicht: Kat E auf einem PW (Kat B) machen, anschliessend Kat C machen und dann das Gefühl haben, man dürfe einfach LKW mit Anhänger fahren. Da muss Kat E nocheinmal gemacht werden und zwar auf LKW. Man korrigiere mich! Nicht aber für die Unterkategorie C1E, wenn man BE hat. Sind immerhin bis zu 12t. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fifo Geschrieben 23. März 2006 Teilen Geschrieben 23. März 2006 Wenn man nur eines von beidem benötigt, sicher. Aber woher soll man denn zu Beginn der Fahrschule genau wissen, was man nachher fährt...?.... Anhängerzug, ganz klar. Geradeausfahren kann jeder, das Problem fängt bei den Kurven an und endet bei den Kurven im Rückwärtsgang. Problem Nr1: Bei der Kurve neigt der Anhänger etwas mehr zum Kurvenschneiden als der Auflieger. Der Auflieger schert dafür im Heck etwas mehr aus, was die Fahrradfahrer doch so sehr lieben. Beide Aussagen sind verallgemeinert und hängen stark von der Konstruktionsart der netsprechenden Fz ab. Problem Nr2: Rückwärtsfahren ist mit dem Auflieger auf jedenfall einfacher, da dieser nur einen Drehpunkt hat (beim Sattel natürlich). Der Anhängerzug hat zwei Drehpunkte, einmal bei der Deichsel und einmal beim Rockinger. Nun Problem Nr1 bekommt man relativ schnell in den Griff, hier heisst die Devise vorausdenkendes Fahren und den Rückspiegel immer schön konsultieren. Problem Nr2 muss man lernen und kann man auch wieder verlernen (wie in meinem Fall). Hier muss man wissen wie man im Rückspiegel die Referenzen interpretieren muss, wieviel und vor allem in welche Richtung am Steuerrad zu drehen ist. ....Ich empfehle, beim ersten Lenken des "anderen" als gelernten/geprüften, einen Chauffeur mit Erfahrung auf dieser Fahrzeugart mitzunehmen. Und die meisten Fuhrhalter werden auch gar nichts anderes zulassen... ;) Das sowieso. Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joh-k Geschrieben 23. März 2006 Teilen Geschrieben 23. März 2006 Problem Nr1: Bei der Kurve neigt der Anhänger etwas mehr zum Kurvenschneiden als der Auflieger. Der Auflieger schert dafür im Heck etwas mehr aus, was die Fahrradfahrer doch so sehr lieben. Was für ein Schwachsinn. :D Du bist schon mal in einem Schlepper gesessen...? :009: Nun rechne doch mal, ganz geometrisch: Der Auflieger ist ein rund 14m langes, starres (!) Teil, welches von der Mitte der Fahrspur des Zugwagens aus "quer" über alles hinweggezogen wird. Der Anhänger hingegen hat, wie Du sagtest, mehrere Gelenke. Und bei jedem einzelnen von denen wird das Kurvenschneiden unterbrochen. Dazu kommt noch, dass der Deichsel ganz am Schluss des Zugfahrzeuges (im Gegensatz zu der Schleppkupplung auf der Achse), also am Ende des Überhanges, montiert ist. Und der Überhang zieht die Anhänger-Spitze somit quasi noch auf die Aussenseite der Kurve, was bewirkt, dass die Vorderachse des Anhängers in "Standartkurven" (also nicht beim Wenden innerhalb des kleinstmöglichen Wendekreises) um ein Haar auf der Spur der Hinterachse des Zugwagens laufen. Somit ist also ein wesentlicher Schneid-Faktor weg. Konkret sind die Eigenschaften eines Schleppers: Er kommt, wie gesagt, viel stärker hinein in der Kurve Der ausscherende Überhang ganz am Schluss ist wesentlich länger, als bei einem normalen, gelenkten Anhängerzug Hinter der Fahrerkabine auf der Kurvenaussenseite dreht der Auflieger-Ecken je stärker die Kurve desto mehr hinaus. Wenn man also an etwas heranfährt, um auszuholen, muss man auch an diesen Aspekt denken. Das Rückwärtsfahren ist grundsätzlich viel einfacher, wie Du sagtest, da ein Gelenk weniger da ist. Die Eigenschaften eines Hängerzuges: Ist spurtreuer, wie erklärt (und [beides] über zig-tausend km erfahren ;) ) Hat den Überhang am Zugwagen-Ende, am Anhänger-Ende ist er vernachlässigbar. Das Rückwärtsfahren ist sakrosant schwerer, vor allem um eine Kurve. Wenn ein Anhänger leer ist, reagiert er viel kritischer und instabiler auf "sportliche" Kurvenfahrt oder apruptes Bremsen, er kommt um einiges früher in's Schleudern/Schlingern oder gar in's Kippen als ein leerer Auflieger. In engen Kurven bzw. beim "sagen" muss beachtet werden, dass sich die vordere Ecke des Anhängers nicht mit der hinteren Ecke/Fläche des Lastwagens berührt. Beide Aussagen sind verallgemeinert und hängen stark von der Konstruktionsart der netsprechenden Fz ab. Ah ja? ;) max. Länge Anhängerzug: 18.75m max. Länger Sattelschlepper: 16.50m max. Höhe: 4m max. Breite: 2.55m max. Breite für Kühlfahrzeuge: 2.6m Wenn wir von "normalen" Anhängerzügen und Sattelschleppern sprechen, haben die i.d.R. die Maximalgrösse, und wenn nicht, ist am ehesten noch die Höhe nicht am Limit... Ausser Du denkst an einen 20"-Seefrachtcontainer-Auflieger, Aber der ist ja wirklich fast höher als lang. :D Nichts für Ungut, aber das konnte ich einfach nicht so stehen lassen :005: Gruess, Johannes Quelle meiner Behauptungen: Ich erstand auf Schlepper die Kat. E und fuhr anschliessend meine Chauffeur-Zeit zu ca. 40% auf Hängerzug und 60% auf Schlepper. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fifo Geschrieben 24. März 2006 Teilen Geschrieben 24. März 2006 Danke für die Richtigstellung, lasse mich gerne von jemandem mit mehr Erfahrung belehren, ich hab aufm LKW nur wenige tausend KM und aufm Schlepper sogar nur einige hundert. Meine generellen Aussagen, dass der Schlepper etwas anspruchvoller im Strassenverkehr ist und der Anhängerzug etwas schwieriger zu manöverieren ist stimmen aber schon, nicht? Beide Aussagen sind verallgemeinert und hängen stark von der Konstruktionsart der netsprechenden Fz ab Wenn wir von "normalen" Anhängerzügen und Sattelschleppern sprechen, haben die i.d.R. die Maximalgrösse, Auch das ist richtig, aber nur die halbe Wahrheit. Das sage ich jetzt nicht als Chauffeur sonder als Techniker. Es ist massgeblich wie lange die Deichsel ist, wo genau wieviele Achsen sind, Drehpunkte etc. Das macht die typische Charakteristik einer Fz Kombination aus. Aber auch hier lasse ich mich gerne belehren. Gruss Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joh-k Geschrieben 24. März 2006 Teilen Geschrieben 24. März 2006 Guten Morgen Philipp. Es ist massgeblich wie lange die Deichsel ist, wo genau wieviele Achsen sind, Drehpunkte etc. Das macht die typische Charakteristik einer Fz Kombination aus. Damit hast Du natürlich Recht, sorry. Wobei es in der Praxis, zumindest bei 90% der in der CH zugelassenen Fahrzeuge, eigentlich nicht wahnsinnige Differenzen gibt. Die Länge der Deichsel muss mindestens so lang sein, dass sich die Ecken nicht in jeder zeiten Kurve berühren, und jede "unnötige" weitere Länge, wird meistens verhindert, da die Gesamtlänge von 18.75m in in Form von Ladefläche benutzt werden sollte. Die einzig mir bekannte, markant andere Gelenkart, ist die Unterflurkupplung/-deichsel. Diese Konstruktion sieht man aber vorwiegend bei Holländern und bei Deutschen. Auch in der Schweiz gibt es sie, aber nur im internationalen Verkehr, da das Abkoppeln eine Zangengeburt ist und erheblichen Zeitaufwand fordert (nie selbst gemacht, aber öfters beobachtet). Dieser Anhänger dafür ist ähnlich wie ein Schlepper zu fahren; besser sogar, er kommt "braver" hinten nach, da der Zugspunkt (also der Rockinger) bei der Hinterachse montiert ist. Eben, konstruktionstechnisch einem Schlepper ähnlich. Die Achspositionen machen kleine Differenzen, aber eigentlich nicht der Haufen, würde ich sagen. Da es sich ja nur um kleinere Verschiebungen des Drehpunktes handelt, wenn der Anhänger oder der Zugwagen hinten Doppelachse hat. Dass ein Schlepper im Strassenverkehr anspruchsvoller ist stimmt, da er, wie gesagt, das grössere starre Teil am Stück hinten dran hat, man braucht einfach mehr Platz. Wünsche Dir gute und schöne Fahrten! Gruess Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 24. März 2006 Teilen Geschrieben 24. März 2006 Sali zäme, habbisch auch noch eine Frage! Was ist eigentlich mit der Kategorie C4E? Und wie ist das Kurvenfahren mit den Gespannen dieser Kategorie? Dass ein Schlepper im Strassenverkehr anspruchsvoller ist stimmt, da er, wie gesagt, das grössere starre Teil am Stück hinten dran hat, man braucht einfach mehr Platz. Rischtisch! :D :D :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fifo Geschrieben 24. März 2006 Teilen Geschrieben 24. März 2006 habbisch auch noch eine Frage! Was ist eigentlich mit der Kategorie C4E? Und wie ist das Kurvenfahren mit den Gespannen dieser Kategorie? Damit werden nur gerade Kurven gefahren:D Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chrigel Geschrieben 25. März 2006 Autor Teilen Geschrieben 25. März 2006 Entschuldigung das ich jetzt erst wieder Antwort, hatte aber ein bisschen Probleme mit dem Laptop. Ich Arbeite momentan noch nicht bei dem Unternehmen wo ich gerne hin möchte wo ich die Kategorie B/E bräuchte. Die Kategorie C möchte ich gerne beginnen, doch da laufen noch die Verhandlungen über das Finanzielle mit der Firma :D Ich danke euch allen für die Antworten und für die Hilfreiche Links. Werde jetzt mal am Montag auf das Strassenverkehrsamt gehn :008: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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