Philip Geschrieben 3. März 2006 Teilen Geschrieben 3. März 2006 Die EU-Regulation über die Entschädigungen für Annullation, Verspätung und Überbuchung ist ein Produkt von Schreibtischtätern und bei den Airlines sehr umstritten. Es laufen diverse Bestrebungen, diese Regulation wieder ausser Kraft setzen zu können. Das glaube ich, dass die Fluggesellschaften solche Anstrengungen unternehmen. :001: Vielleicht sollten sie sich stattdessen bemühen, Flugzeuge nicht zu überbuchen... Wenn es um Konsumentenschutz geht, kommt von gewissen Betrieben immer sehr schnell Widerstand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blipper Geschrieben 3. März 2006 Autor Teilen Geschrieben 3. März 2006 Das glaube ich, dass die Fluggesellschaften solche Anstrengungen unternehmen. :001: Vielleicht sollten sie sich stattdessen bemühen, Flugzeuge nicht zu überbuchen... Wenn es um Konsumentenschutz geht, kommt von gewissen Betrieben immer sehr schnell Widerstand. die Diskussion dreht sich im Kreis... immer tiefere Tarife, immer schlechtere Leistungen, noch tiefere Tarife, weil man die Leute nur noch mit Billigtarifen locken kann... Die Regelung schafft wenigstens gleich lange Spiesse, damit sich die Airlines wieder etwas mehr um die Kunden kümmern MÜSSEN, weil es sich nicht mehr auszahlt, Kunden übers Ohr hauen zu wollen. Und Airlines, die sich einen guten Kundenservice auf die Fahnen geschrieben haben, nicht benachteiligt werden. Die Regelung ist schon richtig, sie gilt ja für alle Airlines und ist damit nicht Wettbewerbsverzerrend. Ich klinke mich aus der Diskussion aus. Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR292 Geschrieben 3. März 2006 Teilen Geschrieben 3. März 2006 Ich gehe mit Phipo einig, dass das Ganze erst einmal ausdefiniert werden muss. Was geschieht im Falle einer Annulation nach bird strike? Ist im Prinzip ein technischer Ausfall, muss man da Entschädigungen zahlen, die Airline kann ja nichts dafür. Hier könnte man wohl zu Recht höhere Gewalt geltend machen... 2. Fall. Es ist 22h, die Charterairline X stellt ein kleineres technisches Problem fest. Wenn man diesen korrekt behebt, fällt man der Nightban zum Opfer und muss Annulieren und Entschädigungen zahlen. Da wird es Airlines geben (gibt's ja schon), die einfach mal losfliegen, das Teil wird schon halten. Die Frage stellt sich, ob eine solche dann Regel der Flugsicherheit dient. 3. Fall: LCC sind günstiger, weil sie sehr enge Rotationen planen. Das sollte dem Kunden bewusst sein. Ist es dann angebracht, Entschädigungen, selbst wenn es nur eine Telefonkarte und ein Sandwich sind, zu verlagen, die möglicherweise höher ausfallen als der bezahlte Ticketpreis? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
phonom Geschrieben 3. März 2006 Teilen Geschrieben 3. März 2006 3. Fall: LCC sind günstiger, weil sie sehr enge Rotationen planen. Das sollte dem Kunden bewusst sein. Ist es dann angebracht, Entschädigungen, selbst wenn es nur eine Telefonkarte und ein Sandwich sind, zu verlagen, die möglicherweise höher ausfallen als der bezahlte Ticketpreis? Es gibt mittlerweile auch viele "traditionelle" Netzwerkfluggesellschaften, welche für 20 Euro Flüge von Paris nach Rom/Istanbul (via Zürich) anbieten. Meiner Meinung nach ist es manchmal sowieso schwierig, gewisse Airlines von LCC zu unterscheiden. Daher müsste man einfach nach Tarifen gehen. Warum jemandem einen Snach Voucher von 10CHF geben, wenn er 30CHF für 4 Flüge/Legs bezahlt hat? ______ Sandro Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OZT Geschrieben 27. Juni 2012 Teilen Geschrieben 27. Juni 2012 Zum gleichen Thema, aber andere Region. Wie ist die Entschädigungsregelung in Kanada, das heisst für Flüge mit Air Canada nach Europa? Konkret ist es meiner Freundin passiert, dass ihr Flug von NY LGA nach Toronto verspätet war und sie anschliessend den Flug nach Zürich wegen der Verspätung verpasst hat (Beide Flüge, LGA-YYZ und YYZ-ZRH, sind als Package und bei Air Canada gebucht worden). Meiner Meinung nach ist bei diesen Flügen die Verordnung 261/2004 nicht anwendbar, da der Flug nicht in einem der Mitgliederländer startet und auch keine Airline eines Mitgliedlandes involviert ist. Auf was hätte sie theoretisch Anspruch gehabt? (Sie wurde auf den Flug am nächsten Tag umgebucht, also 24h später, ihr wurde das Hotel bezahlt und sie bekam Essensgutscheine) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
drumdummy Geschrieben 28. Juni 2012 Teilen Geschrieben 28. Juni 2012 Und ein Ersatzlfugzeug, das bei Bedarf einfach bereit steht, hat wohl keine Airline. Wilko Nun doch haben sie... (zumindest die, die was auf sich halten) sowas nennt sich OPS-Reserve und dient genau zu diesen Zwecken... ;) Bei grösseren Airlines wie KLM kann es aber duchraus sein, dass diese schon in der Luft ist, da ein anders Flugzeug vorher "anfällig" wurde... Diese Flugzeuge werden auch im Flugplan der Airlines geplant. So wird jeden Tag garantiert dass ein Flugzeug am Boden steht, bereit für seinen möglichen Einsatz... Gruess Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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