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Deutsches Verfassungsgericht verbietet den Abschuss von Passagierflugzeugen


HB-2304

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http://www.pilotundflugzeug.de/servlet/use/Home.class?frame&main={http://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2006-02-14/BVG-Urteil_LuftSiG5}

 

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/29/0,3672,3897181,00.html

 

Die Deutsche Luftwaffe darf keine Passagiermaschine abschiessen. Das ist ein wunderschönes Urteil, dass so manchen hardline Politiker die Entscheidungsgrundlage zum Massenmord nimmt.

 

Die nächste Frage lautet somit: Wozu braucht es eine Luftwaffe überhaupt?

 

Aus der Urteilsbegründung:

 

2. § 14 Abs. 3 LuftSiG ist auch mit dem Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2

Satz 1 GG) in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1

GG) nicht vereinbar, soweit von dem Einsatz der Waffengewalt

tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.

 

Die einem solchen Einsatz ausgesetzten Passagiere und

Besatzungsmitglieder befinden sich in einer für sie ausweglosen Lage.

Sie können ihre Lebensumstände nicht mehr unabhängig von anderen

selbstbestimmt beeinflussen. Dies macht sie zum Objekt nicht nur der

Täter. Auch der Staat, der in einer solchen Situation zur Abwehrmaßnahme

des § 14 Abs. 3 LuftSiG greift, behandelt sie als bloße Objekte seiner

Rettungsaktion zum Schutze anderer. Eine solche Behandlung missachtet

die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie

werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt

wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von

Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst

schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem

Menschen um seiner selbst willen zukommt. Dies geschieht zudem unter

Umständen, die nicht erwarten lassen, dass in dem Augenblick, in dem

über die Durchführung einer Einsatzmaßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG zu

entscheiden ist, die tatsächliche Lage immer voll überblickt und richtig

eingeschätzt werden kann.

 

Unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürdegarantie) ist es

schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen

Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen

Lage befinden, vorsätzlich zu töten. Die Annahme, dass derjenige, der

als Besatzungsmitglied oder Passagier ein Luftfahrzeug besteigt,

mutmaßlich in dessen Abschuss und damit in die eigene Tötung einwilligt,

falls dieses in einen Luftzwischenfall verwickelt wird, ist eine

lebensfremde Fiktion. Auch die Einschätzung, dass die Betroffenen

ohnehin dem Tod geweiht seien, vermag der Tötung unschuldiger Menschen

in der geschilderten Situation nicht den Charakter eines Verstoßes gegen

den Würdeanspruch dieser Menschen zu nehmen. Menschliches Leben und

menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen

Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz.

Die teilweise vertretene Auffassung, dass die an Bord festgehaltenen

Personen Teil einer Waffe geworden seien und sich als solcher behandeln

lassen müssten, bringt geradezu unverhohlen zum Ausdruck, dass die Opfer

eines solchen Vorgangs nicht mehr als Menschen wahrgenommen werden. Der

Gedanke, der Einzelne sei im Interesse des Staatsganzen notfalls

verpflichtet, sein Leben aufzuopfern, wenn es nur auf diese Weise

möglich ist, das rechtlich verfasste Gemeinwesen vor Angriffen zu

bewahren, die auf dessen Zusammenbruch und Zerstörung abzielen, führt

ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis. Denn im Anwendungsbereich des § 14

Abs. 3 LuftSiG geht es nicht um die Abwehr von Angriffen, die auf die

Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts-

und Freiheitsordnung gerichtet sind. Schließlich lässt sich § 14 Abs. 3

LuftSiG auch nicht mit der staatlichen Schutzpflicht zugunsten

derjenigen rechtfertigen, gegen deren Leben das als Tatwaffe

missbrauchte Luftfahrzeug eingesetzt werden soll. Zur Erfüllung

staatlicher Schutzpflichten dürfen nur solche Mittel verwendet werden,

die mit der Verfassung in Einklang stehen. Daran fehlt es im

vorliegenden Fall.

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Somit können Flugzeuge weiterhin über süddeutsches Gebiet den Flughafen Zürich anfliegen, ohne Angst haben zu müssen, abgeschossen zu werden.

 

Gute Neuigkeiten!

 

________

Sandro

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Gedenke bitte auch all den toten Starfighterpiloten in der Vergangenheit....

 

Die Deutsche Luftwaffe nützt nichts und kostet ein Haufen Steuergelder..... ist halt immer gut für das jeweilige nationale Prestige und begeistert natürlich die Flugzeugfans....mal ehrlich...so ist es doch. Das Kosten/Nutzen Verhältnis ist erbärmlich.

 

Sandro: Selbstmord bereite Attentätter in Passagiermaschinen im Anflug auf ZH werden ganz sicher nicht durch die Deutsche Luftwaffe aufgehalten :-)

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Somit können Flugzeuge weiterhin über süddeutsches Gebiet den Flughafen Zürich anfliegen, ohne Angst haben zu müssen, abgeschossen zu werden.

 

Gute Neuigkeiten!

 

________

Sandro

:D

 

 

@HB-2304:

1. Wie heisst du überhaupt?

 

2. Das ist wohl Sache der Deutschen, wie und warum sie ihre Steuergelder ausgeben...

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Immerhin ist gut das es in Deutschland als Kontrastprogramm zu den PR geilen Politikern noch Menschen gibt die denken und danach handeln.

 

Die Politiker sollten sich um die Ursachen kümmern, aber das ist halt aufwändiger als mit solchen Cowboy Methoden sich vor den Kameras zu positionieren.

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Auch wenn hier anscheinend alle anderer Meinung sind: Mir stehen die Haare zu Berg!

 

Mir ist absolut unverständlich, wie man das Abschiessen von Flugzeugen als allerletzte Lösung in Notfallsituationen verbieten kann. Mir ist klar, dass in dem Flugzeug unbeteiligte, unschuldige Menschen sind, aber haben die Personen am Boden keine Menschenwürde, kein Recht auf Leben?

"Nicht mit Menschenwürde vereinbar"

Für mich ist diese Entscheidung genausowenig mit der Menschenwürde vereinbar!

 

"Damit steht fest, dass kein Jet-Pilot deswegen mehr in Gewissenskonflikte gestürzt werden kann"

Ein Jetpilot ist hauptsächlich dafür da, andere Flugzeuge abzuschiessen. Auch wenn ich hoffe, dass dies nie passiert, nützt ein Jetpilot, der deshalb Gewissenskonflikte bekommt, etwa gleich viel wie ein Notarzt, der kein Blut sehen kann.

 

Ich halte diese Entscheidung auch für einen Versuch, unser Gewissen zu verschönern. Wenn einmal etwas passiert, kann man wieder sagen: "Diese bösen Terroristen!" Aber wir alle sind mitschuldig, wenn wir nicht alles versuchen, um Terroranschläge zu verhindern.

 

Der 11. September ist eigentlich gar nicht so lange her, aber ich habe das Gefühl, einige haben ihn schon vergessen. Die genaue Zahl weiss ich nicht, aber es haben über 3000! Menschen ihr Leben im WTC gelassen. Wenn man ein Flugzeug, das von Terroristen gekapert wurde, die ähnliches im Sinn haben, nicht abschiesst, nur um nacher sagen zu können: "Die haben getötet, nicht wir!", dann ist das eine Schande, die ich mit Worten nicht beschreiben kann.

 

Georg

 

@cx291: Was da dran PR-geil sein soll, musst du mir erst mal erklären. Ich halte im Gegenteil eher die für PR-geil, die den lieben Menschen spielen, aber trotzdem keine bessere Lösung haben.

Ausserdem: Besser Cowboy-Methoden als gar keine.

 

@HB-2304: Natürlich nützt die Luftwaffe nichts, wenn man ihr nicht erlaubt, sich nützlich zu machen.

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Hallo Georg,

 

Dein Beitrag geht leider an den Realitäten vobei: Auch ohne das jetzt gekippte Schandgesetz gibt es in Deutschland einen "aussergesetzlichen Notstand", in dem ein solcher Abschuss Unschuldiger möglich wäre, ebenso den Verteidigungsfall. Das verfassungswidrige Luftsicherheitsgesetz hätte das im schönsten Frieden möglich gemacht. Um einen der Beschwerdeführer zu zitieren:

"Es wird eben nicht einfach ein Flugzeug abgeschossen - stellen sie sich einfach nur vor, dass der Staat es sich ermöglichen will, hundert und mehr Menschen, auch eigene Bürger, nach eigenem Gutdünken, in ausschliesslich eigener Abwägung der Sachlage zu exekutieren."

 

Auch Deutschland hat eine Verfassung, leider nicht annähernd so lange wie die Schweiz. Und einige Kernartikel darin sind prinzipiell auch mit noch so grosser Parlamentsmehrheit nicht änderbar, so das Recht auf Leben, auf Menschenwürde, auf Religionsfreiheit usw. Wer die aktiv ändern will, begeht schweren Verfassungsbruch und bedroht alle Grundlagen des Deutschen Nachkriegsstaates.

 

Das kann einem gefallen oder nicht, aber ohne solche Grundwerte sind Demokratien eben nur schwer denkbar. Und am besten ist es wenn solche Grundsätze nicht nur auf dem Papier stehen, sondern sich jeder, auch die von uns gewählte und bezahlte Obrigkeit, daran hält.

 

Rambos taugen nur was für's Kino. Und selbst da sind sie ziemlich verzichtbar.

 

Viele Grüsse

Peter

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Hallo Peter

 

Danke für deine Erklärung!

Da ich mich im deutschen Recht nicht auskenne (im schweizerischen zwar auch nicht viel mehr :009: ), habe ich das nicht gewusst. Ich habe mich mit dieser Sache auch nicht näher beschäftigt, bevor ich diese Beiträge hier las, die mich, wie gesagt, die Haare zu Berg stehen liessen. Es freut mich, dass unsere nördlichen Nachbarn doch nicht die Vernunft komplett verloren haben und sich mit diesem "aussergesetzlichen Notstand" noch einen Weg offen halten, im Notfall einzugreifen.

In dem Fall ist das jetzt geklärt :)

 

Gruss

Georg

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