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Drohnen


dschnyder

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Auf der Blick Website war folgendes zu finden

BERN – Bekämpfung von Schmuggel, Kriminalität, illegaler Einwanderung und sogar Hooligans: Die «unbemannten» Mitarbeiter der Schweizer Armee sind wahre Alleskönner – und treten ihren Grenz-Dienst am 1. Januar an....

 

Was denkt Ihr? Sind dadurch wieder Einschränkungen für die Aviatik zu befürchten?

 

Gruss Daniel

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@dschnyder

 

An der EM und an der Olympiade in Turin wird es warscheinlich wieder Einschränkungen geben für die Zivilluftfahrt.

 

Mit unseren Nachbarländern haben wir entsprechende Veträge abgeschlossen.

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Was denkt Ihr? Sind dadurch wieder Einschränkungen für die Aviatik zu befürchten?

Kaum, die Drohnen operieren bereits jetzt hauptsächlich in den VFR-Gebieten.

 

Gruss

 

Wilko

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Halloo zusammen.

Ich denke, wenn die Drohneneinsätze massiv ausgedehnt werdern, so wird in Zukunft auf die Begleitung verzichtet (Lärm, Kosten etc.). Ist irgendwie auch logisch. Wesshalb sollte man unbemannte Flugzeuge fliegen lassen, wenn die dann noch ständig von bemannten begleitet werden müssen - das macht auf Dauer keinen Sinn. Ich gehe davon aus, dass FIS über solche Einsätze informiert wird und entsprechend traffic information geben kann und man muss dann einfach noch besser rausschauen, um die kleinen Flieger zu sehen.

 

Gruss

 

Thomas

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Hallo.

 

Ich gehe davon aus, dass FIS über solche Einsätze informiert wird und entsprechend traffic information geben kann...

 

Das heisst, Drohnen haben einen Transponder?

 

...

 

Können diese Drohnen andere Flugzeuge auch irgendwie "erkennen", haben die ein Radarsystem, oder brettern die unbeirrt auf ihrem Weg?

 

Gruss

Johannes

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Ich denke, wenn die Drohneneinsätze massiv ausgedehnt werdern, so wird in Zukunft auf die Begleitung verzichtet

Kann ich mir fast nicht vorstellen. Wenn Drohnen ohne Begleitung fliegen, dann muss dafür doch ein Danger Area aktiviert werden, oder irre ich mich?

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Hallo zusammen

 

Durch die vermehrte Zusammenarbeit mit dem GWK (Grenzwachkorps) sind keine Einschränkungen für den Zivilluftverkehr zu erwarten. Zumals die Einsätze nicht massiv ausgedehnt werden, die bleiben nämlich in etwa gleich, sondern vielmehr die Art der Flugaufträge - eben zu Gunsten des GWK.

 

Die Begleitung der Drohne, eine Anordnung des BAZL, wird nach wie vor bleiben, solange das BAZL dies für notwendig hält. Und dies macht durchaus Sinn, denn die Drohne, auch wenn sie 5.7m Spannweite hat, wäre trotz Informationen vom FIC sehr schwer zu erkennen.

 

Die Drohen sind mit einem herkömmlichen King-Transponder Mode C ausgerüstet. Radar haben sie keines. Die Operateure sind für Traffic-Infos auf die militärischen Leitstellen angewiesen, wie die anderen Flugzeuge der Armee.

 

Grüsse

mark

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Ein Grossteil der Drohneneinsätze finden bei Nacht statt, und im NVFR muss die Drohne nicht begleitet werden. (Weil bei NVFR Transponder obligatorisch ist und jeder Flug durch die ATC kontrolliert wird.)

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Weil bei NVFR Transponder obligatorisch ist und jeder Flug durch die ATC kontrolliert wird

 

Falsch, auch ein Night-VFR ist ein unkontrollierter Flug! Die sehen dich zwar auf dem Radar, du bist im Luftraum E/G aber nicht verpflichtet, mit einer Funkstelle Verbindung aufzunehmen. Selbst im Luftraum D bist du für die Separation selbst verantwortlich.

 

Gruss

Heinz

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  • 1 Monat später...

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