Heinz Richner Geschrieben 26. Oktober 2005 Geschrieben 26. Oktober 2005 - Flugschein; JA! gemaess Art. 5 der Verordnung. und dies hat rein gar nichts mit der Versicherung zu tun! Zudem ergibt sich aus Art 5, Ziffer 4 bereits die erwähnte 'Ausnahme', falls kein Flugschein ausgestellt wird. Zusammenfassend : Art 5, Ziffer 1-3 besagen, dass ein Flugschein ausgestellt werden muss, Ziffer 4 erläutert, dass sich an der Haftung nichts ändert, wenn man KEINEN Flugschein ausstellt, obwohl man dies muss. Da haben Juristen aber schwer gebrütet. Gruss Heinz Zitieren
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