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Rechtliches zum VFR-Manual


HPA

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peinlich peinlich (für wen auch immer):

Aber im Originaltext steht nichts von einem VFR Manual

http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_225_1/a7.html

Doch tut es schon. Dein Link hat den Stand 28.6.2000, das von Joachim zitierte VFR GEN 1-0-1 stammt jedoch vom 31.5.2002. Was hat da wohl Gültigkeit?

 

@Philip (LU)

Kann sein, hab meins erst 2002 bestellt und da war es schon getrennt - so auch heute noch.

 

Und nun vertragt Euch wieder:008:. Ist ja nicht auszuhalten.... und das wegen einer solchen Bagatelle... :D

 

Gruss

HaPe

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Und nun vertragt Euch wieder:008:. Ist ja nicht auszuhalten.... und das wegen einer solchen Bagatelle... :D

 

Hast ja recht. Hangarfliegen ist soooo langweilig. Fliegen wir doch lieber praktisch. :rolleyes:

Klappt übrigens auch ohne AIP oder heisst es nun VFR-AIP? :)

Ach, ist doch egal ....

 

Grüessli

Joachim

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Hab die Paragraphen nie gelesen. Für die Prüfung hab ich einfach gelernt, wo ich welches Kreuzchen machen muss. Und fliegen kann man einfach nach Reglement XMV.

 

Dominik

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Doch tut es schon. Dein Link hat den Stand 28.6.2000, das von Joachim zitierte VFR GEN 1-0-1 stammt jedoch vom 31.5.2002. Was hat da wohl Gültigkeit?....

 

Bin mir da eben nicht so sicher. Ich kann auch auf irgendeinem Wisch schreiben er habe gesetzlichen Charakter, der Richter wird dann maximal ein müdes Lächeln drauf haben.

 

Bin ja nicht Jurist, deshalb würde mich schon interessieren ob eine Publikation wie das VFR Manual rechtsverbindlich ist. Was wäre wenn sich einen Fehler eingeschlichen hat und das AIP zum offiziellen Gesetzestext divergiert?

 

Ev kann jemand aus der Juristerei was konstruktives beitragen.

 

Grüsse Philipp

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also, ich werde es mal versuchen (schliesslich habe ich das Thema auch angerissen) - ohne dass ihr mich bitte darauf behaftet - Euer Standpunkt waere natuerlich sehr interessant, und vielleicht ist ja auch wer von Skyguide oder dem BAZL zugegen. Here we go:

 

 

- Art. 138 der Verordnung zur Luftfahrt zum Schweizerischen Luftfahrtgesetz haelt folgendes fest (http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_01/a138.html):

 

"Das Bundesamt veröffentlicht folgende Luftfahrtinformationen:

 

a.

das Luftfahrthandbuch der Schweiz (AIP-Schweiz) mit Informationen von bleibender Geltung, die für den sicheren Betrieb der Luftfahrt wesentlich sind:

 

b.

(...)"

 

- Art. 7 der Verordnung ueber die Rechte und Pflichten des Kommandanten sagt (http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_225_1/a7.html):

 

"Führung des Luftfahrzeuges

 

Der Kommandant ist für die Führung des Luftfahrzeuges nach den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorschriften der Luftfahrthandbücher (AIP), den anerkannten Regeln der Luftfahrt und den Weisungen des Halters verantwortlich."

 

Insoweit hat das Bundesamt resp. Skyguide die Kompetenz verbindliche Richtlinien zu erlassen. Fuer uns VFR-Piloten ist das das VFR Manual als Bestandteil des AIP.

 

Es kommt nun darauf an, inwieweit der Gesetzeswortlaut und das AIP/VFR Manual zueinander abweichen. Fuehrt das VFR Manual lediglich Grundsaetze des Gesetzes/Verordnung detaillierter aus (z.B. Verkehrsregeln), steht das ja nicht im Widerspruch zum Gesetz, sondern detailliert dieses lediglich (was ja auch Sinn macht), wie z.B. im Fall wo das VFR Manual neben dem AIP (wie es streng genommen im Gesetz steht) auch noch das VFR Manual erwaehnt (meines Erachtens ist das VFR Manual ohnehin Bestandteil des Schweizer AIP's). Wenn jedoch ein krasses Widerspruch zu Tage kommt sieht das schon anders aus und es stellt sich die (nicht ganz leicht zu beantwortende) Frage, ob das BAZL resp. Skyguide kompetent war, eine solche Regelung zu erlassen. Dies ist wohl eher zu verneinen, aber - wie gesagt- der Einzelfall ist zu wuerdigen. Der Jurist wuerde sagen "Es kommt darauf an..."

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Hab die Paragraphen nie gelesen. Für die Prüfung hab ich einfach gelernt, wo ich welches Kreuzchen machen muss. Und fliegen kann man einfach nach Reglement XMV.

 

Dominik

 

was ist xmv?

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was ist xmv?

 

Xonde Mönscheverstand (gesunder Menschenverstand)

 

Damit klappts meisstens. Nicht zuletzt weil das Recht grösstenteils darauf basiert. (und vor allem sollte)

 

Wer anderer Meinung ist soll Beispiele nennen sowie die entsprechenden besseren (gesünderen) Lösungen. (Es ist nicht so dass ich selber keine solche Beispiele auf Lager hätte)

 

Gruss

Stefan

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  • 2 Wochen später...

@Philip (LU)

Kann sein, hab meins erst 2002 bestellt und da war es schon getrennt - so auch heute noch

HaPe

Hab die erste Seite der Nachtragsliste 'aufgespart' (Typus='Sammler und Jäger' :cool: ). Letzter vom CAIS eingetragener Nachtrag Nr 357, 1988 JAN 31

Erste benutzerseitiger Nachtrag Nachtrag 1/88, FEB 29.

Schlussfolgerung: VFR Manual wurde anfang 1988 eingeführt.

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Nun, frueher hiess das Manual:

 

VFR

PUBLICATION D'INFORMATION AERONAUTIQUE

LUFTFAHRTHANDBUCH

 

AIP

VOL. 2

 

SUISSE

SCHWEIZ;

 

war gruen und wurde vom BAZL herausgegeben.

 

Mir scheint, dass seit SKYGUIDE das Manual bewirtschaftet, entschieden wurde, dass Manual "VFR Manual Switzerland" zu benennen.

 

Wenn Ihr jedoch auf die erste Seite guckt, stehen dort auch noch die alten "Landessprachen Varianten" (siehe oben).

 

Kurz, geandert haben duerfte sich wohl nix.

 

Gruss, Patrick.

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