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Rechtliches zum VFR-Manual


HPA

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Hello!

 

Hat sich jemand schon mal die Zeit genommen im AIP, VFR-GEN 1-0-1, Ziff. 1.2. die dort zitierten Gesetzesstelln nachzuschlagen?

 

Wenn nein, das ist, was ich vorgefunden haben.

 

Hinweis auf

 

- Art. 8. Abs. 7 LFG, re: Flugwege und Flugraeume

 

"Das Bundesamt kann bestimmte Flugraeume oder Flugwege vorschreiben, welche die Luftfahrzeuge zu benuetzen haben. Die Regierungen der interessierten Kantone sind anzuhoeren."

 

- Art. 34 LFV, re: verbindliche An- und Abflugverfahren

 

AUFGEHOBEN seit 23. November 1994 [weiss jemand, wo das jetzt festgehalten ist?]

 

- Art. 7 der Verordnung ueber die Rechte und Pflichten des Kommandanten eines Luftfahrzeuges (VKL):

 

"Der Kommandant ist fuer die Fuehrung des Luftfahrzeuges nach den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorschriften der Luftfahrthandbuecher (AIP, den anerkannten Regeln der Luftfahrt und den Weisungen des Halters verantwortlich."

 

[Damit wird das AIP und seine Bestimmungen fuer Piloten rechtsverbindlich und Verstoesse dagegen (z.B. schwere Luftraumverletzungen) koennen im Rahmen des LFG, Strafbestimmungen (wohl v.a. art. 91 - Haft oder Busse / art. 92 - Ausweisentzug), vom BAZL und den kantonalen Strafverfolgungsbehoerden geahndet werden.]

 

 

Fuer den PRIVATPILOTEN duerften zusammengefasst - neben den anderen relevanten Bestimmungen - folgende Erlasse besonders lesenswert sein:

 

- Verordnung ueber die Rechte und Pflichten des Kommandanten eines Luftfahrzeuges (VKL) - SR 748.225.1 (http://www.admin.ch/ch/d/sr/c748_225_1.html)

 

- Verordnung ueber die Verkehrsregeln fuer Luftfahrzeuge (VVR) - SR 748.121.11 (http://www.admin.ch/ch/d/sr/c748_121_11.html)

 

Gruss, Patrick

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Hallo

 

Patrick, die Grundpflichten der Fliegerei kennt wohl jeder aktive Pilot zur Genüge und verhält sich auch danach. Mit allem anderen juristischen Kram bin ich im Laufe meines Lebens skeptisch geworden. Wieviele Gesetze und Verordnungen wurden schon erlassen, die dann von den Gerichten abschliessend 'anders beurteilt' wurden. Wenn dann am Schluss der Zeremonie noch die Versicherung kommt und sagt, dies oder jenes Knöpfchen sei im Flieger nicht am vorgeschriebenen Ort angebracht gewesen, weshalb sie eine Schadenszahlung einstellen - ja dann, ist der Rechtslage genügend getan, nicht wahr.

 

Diese Bundesordner voller Vorschriften (incl. AIPs) werden sicherlich nicht erlassen, uns Privatpiloten zu schützen, da kannst du sicher sein.

 

 

Gruss

Heinz

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Ich denke, wenn man nicht wirklich Mist baut, so hat man in der Regel nicht wirklich rechtliche Probleme. Zum Glück habe ich keinerlei Erfahrung, aus was einem ein Strick gedreht wird, sollte mal etwas passieren, über das man nicht hinwegsehen kann.

 

@ Patrick: War nicht als Angriff gemeint. Ich denke einfach dass die Basics jedem Piloten bekannt sein sollten - insbesondere die Verkehrsregeln. Das ist nicht einfach Juristenbeschäftigung...

 

Gruss

 

Thomas

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besten dank fuer eure feedbacks. selbstverstaendlich hat jeder der ein fahrzeug fuehrt, sei es zu wasser, zur luft oder auf raedern die einschlaegigen Verkehrsregeln zu kennen.

 

mein beitrag ist einfach ein kleines summary von meinem ausflug in den juristendschungel, mit welchem wir - hoffentlich - so wenig wie moeglich zu tun haben.

 

Gruss, Patrick

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Eine Bemerkung: Das VFR Manual und das AIP ist nicht dasselbe. Wenn man hier davon spricht, dass das AIP rechtlichen Charakter hat, wie schaut es denn mit dem VFR Manual aus?

 

Grüsse Philipp

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Hallo Philip

 

Inwiefern unterscheiden sich AIP und VFR Manual eigentlich? Hatte bisher meine Nase immer nur in das VFR Manual gesteckt.

 

Zu deiner Frage: Art 7 der Verordnung spricht von "den Vorschriften der Luftfahrthandbücher (AIP)"

 

Wüsste nicht, was dagegen spricht das VFR Manual zu den "Luftfahrthandbücher" zuzuordnen.

 

Gruss

Stefan

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Hallo Philip

 

Inwiefern unterscheiden sich AIP und VFR Manual eigentlich? Hatte bisher meine Nase immer nur in das VFR Manual gesteckt....

 

Hoi Stefan

 

Zu meiner Schande muss ich sagen, dass ich auch erst ganz kurz ins AIP-Schweiz geschaut habe, arbeite sonst mit dem Jeppesen, und der ist nicht rechtverbindlich. Oftmals ist der Jeppi aber besser aufgebaut als die offiziellen AIPs. Man könnte das AIP etwa als IFR Mnual bezeichnen (hoffe diese Aussage stimmt) und besteht aus den Kapiteln General, En-route und Aerodrome Directory. Von aussen ist das schweizer AIP zwei A4 Ordner (auch da bin ich mir nicht sicher). Aber frag doch mal an einem grösseren Flughafen (so ab Grenchengösse) nach dem AIP, die haben das.

 

Gruss Philipp

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Peinlich, peinlich ....

 

Man nehme bitte die AIP und schlage VFR GEN 1-0-1 auf.

Dann schaue man bitte zu Absatz 1.2

 

So ziemlich am Ende des Absatzes steht:

 

"... der Kommandant ist für die Führung des Luftfahrzeuges unter anderem nach den Vorschriften des AIP und VFR Manual verantwortlich (Art. 7, VKL). "

 

Gruss

Joachim

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Joachim, ich habe leider den PISA-Test auch nicht bestanden :rolleyes:

Könntest Du denjenigen, die nicht über dieselben geistigen Kapazitäten verfügen wie Du, kurz erklären, was Du genau mit Deinem posting sagen willst? :008:

 

Gruss nach Pisa,

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Hallo Philip

 

Inwiefern unterscheiden sich AIP und VFR Manual eigentlich? Hatte bisher meine Nase immer nur in das VFR Manual gesteckt.

 

Zu deiner Frage: Art 7 der Verordnung spricht von "den Vorschriften der Luftfahrthandbücher (AIP)"

 

Wüsste nicht, was dagegen spricht das VFR Manual zu den "Luftfahrthandbücher" zuzuordnen.

 

Gruss

Stefan

 

 

Nun, wenn ich mein altes ausgedientes AIP, dato 1993 (bundesordnergruen) anschaue, steht dort drauf:

 

VFR Luftfahrthandbuch

 

AIP

 

VOL. 2.

 

Hat man da einfach VFR Lufthandbuch in VFR Manual abgeandert? Aber die Frage besteht weiter: Was ist der Unterschied zw. dem Begriff AIP und VFR Manual?

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Joachim, ich habe leider den PISA-Test auch nicht bestanden :rolleyes:

Könntest Du denjenigen, die nicht über dieselben geistigen Kapazitäten verfügen wie Du, kurz erklären, was Du genau mit Deinem posting sagen willst? :008:

 

Gruss nach Pisa,

 

Ach komm, Philip. Soll ich hier noch einen Aufstand provozieren für sowas banales.

Verklickere Du das mal lieber. ;)

Du weisst ja, in der Juristerei können wir Seitenweise eine ganze Menge nix schreiben und am Ende versteht eh keiner nix weil man es garnicht verstehen will.

Oder einfach ausgedrückt: Man kann auch eine ganze Menge nix schreiben.

 

Also, lieber Philip, hau in die Tasten und deine Herrn Professoren werden entzückt sein. :D :D :D

 

Tschüess bis demnächst ...

Joachim

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Da musste man eigentlich nicht speziell aufpassen ;). Als ich vor wenigen Jahren das "AIP" beim damaligen "AIP Versand" in Bern (oder war's Zollikofen?) beim Herr Burger bestellen wollte, wurde ich gefragt, ob ich IFR mache und das AIP, oder eben nur das VFR Manual brauche.

 

Heute ist zwar Skyguide für den Versand verantwortlich, aber am "Format" hat sich nichts geändert.

 

Gruss

HaPe

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Joachim, ich habe wirklich nicht begriffen, was Du mit Deinem posting sagen wolltest. :009: So zynisch war meine Bemerkung gar nicht.

 

und deine Herrn Professoren werden entzückt sein.

Professoren? :confused:

 

Gruss, :008:

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Ja HaPe, früher hiess das VFR-Manual eben noch AIP (wenn ich nicht irre). Heute spricht man nur noch von VFR-Manual, obwohl die meisten Piloten (inkl. mir) immernoch von AIP sprechen.

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liest man etwas genauer, gibt sich wohl folgendes Bild:

 

gemaess Verordnung ueber die Verkehrsregeln fuer Luftfahrzeuge

 

bedeutet AIP aeronautical information publication = Luftfahrthandbuch, definiert als "Von einem Staat oder in dessen Auftrag herausgegebene Veroeffentlichung, die fuer die Luftfahrt wesentliche Angaben von laengerer Gueltigkeitsdauer enthaelt".

 

darunter fallen das

 

VFR Manual = VFR AIP (siehe erste Seite des VFR Manuals)

 

daneben gibt es auch das AIP (IFR) (siehe website Skyguide)

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