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Bussen wegen Landungen im Gebirge


BH47

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Hallo miteinander

 

Dieser Vorfall ist ja bekanntlich schon länger hängig gewesen.

Nunmehr ist dieses rechtskräftig abgeschlossen.

Immerhin wurden 10 Piloten zu 350.- bis 1500.- Fr. verurteilt.

Ob das nun zuviel oder zuwenig ist möchte ich nicht beurteilen.

 

Einen der Piloten kenne ich persönlich.

Er erzählte mir seinerzeits, das diese Landungen angeordnet wurden oder man sich nach einer anderen Tätigkeit umsehen dürfe. :003:

Sicherlich eine sehr unangenehme Konfliktsituation nach dem Motto „Friss oder stirb“

 

Gruss

Joachim

 

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http://www.swisstxt.ch/SF1/116-00.html

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

hat wegen illegaler Landungen im

Gebirge den Air-Zermatt-Verwaltungs-

ratspräsidenten sowie zehn Piloten der

Airline mit 350 bis 1500 Fr. gebüsst.

 

Gemäss dem BAZL ist das Verfahren

gegen die Air Zermatt damit rechtskräftig abgeschlos-

sen. Der Entscheid ist rechtskräftig

 

Die Piloten wurden bestraft weil sie

beim Hotel Trift oberhalb von Zermat

für Heliskifahrer Landungen durchge-

führt hatten. Bei dem Gebiet handelt

es sich um keinen bezeichneten und

damit genehmigten Gebirgslandeplatz.

Deshalb sind Landungen zu touristischen

Zwecken an diesen Orten untersagt.

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Aber eine "richtige" Firma würde ja sicher solche Bussen, die im Rahmen der Arbeit entstanden sind, übernehmen, oder? Wenn einer meiner Mitarbeiter zum Einrichten beim Kunden eine Parkbusse bekommt, ist das für mich zumindest selbstverständlich, dass ich das übernehme (die gesparte Arbeitszeit/-Qualität ist ja meistens viel wichtiger). Das geht natürlich nur solange es sich um Geldbussen handelt und nicht um mehr (Einträge im Register, Ausweisentzug, etc.) ;-). Ich denke auch in diesem Fall wäre es für mich klar, dass die Firma sowas übernimmt (sofern sie das Handeln gutgehiessen hat, was im Nachhinein schwierig festzuhalten sein wird...), auch nur schon wegen dem sonst nicht zustandekommenden Geschäft... aber beliebig lässt sich sowas natürlich nicht dehnen :D

 

Gruss

Johannes

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Er erzählte mir seinerzeits, das diese Landungen angeordnet wurden oder man sich nach einer anderen Tätigkeit umsehen dürfe. :003:

Sicherlich eine sehr unangenehme Konfliktsituation nach dem Motto „Friss oder stirb“

Wenn dem wirklich so war, was ich dir gerne glaube, Joachim. Dann sollte das BAZL mal bei den Betreibern vorstellig werden. Es kann ja nicht sein, dass Piloten die "Existenz" entzogen wird, wenn sie sich an die Vorschriften halten... :001:

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Habe mich zwischenzeitlich noch ein wenig „schlau“ gemacht.

Demnach soll das so abgelaufen sein:

 

Der Flug zum Hotel soll als legaler Lastenflug mit legaler Aussenlandung im Rahmen der Betriebsbewilligung deklariert worden sein.

Beim Rückflug wurden Passagiere eingeladen und zum Heliskiboarding geflogen.

 

Das BAZL hat dann auf Grund von Anzeigen etc. ermittelt und ist zum Ergebnis gekommen, das die Lastenflüge „fingiert“ waren, resp. sein sollen um das Verbot von touristischen Flügen ausserhalb der Gebirgslandeplätze über 1'100m zu umgehen.

 

Daraufhin wurde ein Administrativverfahren eingeleitet und das übliche juristische Geplänkel begann und endete damit, das das BAZL in seiner Bewertung abschliessend Recht bekam und das Unternehmen sowie die ermittelten Piloten ein Bussgeld erhielten.

 

Grüessli

Joachim

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Nun es gibt immer Menschen die übertreiben :001:

 

Aber ich bin auch der Meinung, dass es i.O. ist, dass es die gekennzeichneten Landeplätze gibt.

Sie wurden ja dafür eingerichtet, damit eben NICHT überall gefahren wird. Dann ist es meiner Meinung nach völlig legitim, wenn do etwas untersucht wird. Regeln sind ja schliesslich nicht da um sie zu brechen ;)

Da schlägt mein Naturherz schon durch. :004:

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Beitrag aus der Tagesschau von heute:

Air Zermatt für illegales Heliskiing gebüsst

Für illegale Landungen im Gebirge hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Air Zermatt Verwaltungsratspräsidenten und zehn Piloten mit Bussen von 350 bis 1'500 Franken bestraft. Die Air Zermatt war wiederholt für Heliskifahrer auf einem nicht genehmigten Gebirgslandeplatz oberhalb von Zermatt VS gelandet.

 

--> LOW --> HIGH

Brünu

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sowas wäre in Portugal undenkbar
Dort hat's auch keine so hohen, schöne und schützenswerte Berge wie in der CH :005:

 

Die Bussen sind lächerlich (im TV: "die höchsten Bussen, die das BAZL je aussprach" *gröööhl*). Offenbar hat Air Zermatt 1.5 Millionen Umsatz generiert mit den Flügen (Zeitraum unklar). Die Strafe hätte, um glaubwürdig zu bleiben, viel höher sein sollen (zu Lasten der Firma, nicht der Piloten). Aber dann würde die Firma Schaden nehmen und Piloten entlassen müssen - damit ist auch wieder niemandem gedient (nur den weiterhin tief und fest schlafenden Murmeltieren).

 

Man hätte mit Air Zermatt, den "Wilden aus den Bergen" (mountain wilderness), der Gemeinde und dem Tourismusverein aber auch an einen Tisch sitzen können und eine Lösung zur Legalisierung suchen können.

 

Auf der anderen Seite haben die Helipiloten offenbar ein Vergehen begangen, dass dies bestraft wird, ist imho ok. Die Bergwelt gehört geschützt. Aber nach Möglichkeit mit einem guten Kompromiss für alle Beteiligten/Betroffenen.

 

Schade, dass jetzt alle Helilandeplätze offenbar "einer Prüfung" unterzogen werden. Das ist wieder dieser mediale Druck und die "Macht" von Umweltschutzgruppen :001: La suisse existe...

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Ganz klar, die Regeln sind einzuhalten!

 

Bezüglich einiger sogenannter "Umweltverbände" stellt sich die Realität in den Bergen anders dar.

Deren Leute melden jeden von ihnen gesichteten und vermeintlichen zu tiefen Heliflug dem BAZL als Verstoss.

Zum Teil wird ein Foto beigefügt. Auf diesen Fotos ist dann oft in der Tat ein tief fliegender Heli zu sehen.

 

Nur ... diese Fotos stellen sich zu 99,99% nicht als Verstossbeweiss, sondern als deren Gegenteil dar.

Sie zeigen oft einen schulbuchmässigen Reknostizierungsüberflug vor einer Landung auf einen Gebirgslandeplatz dar.

Von den meisten derartiger Meldungen erfährt der Pilot in der Regel nichts.

Hier nimmt das BAZL eine Schutzfunktion gegenüber den Piloten/Unternehmen ein.

 

Jedoch in den Publikationen dieser Umweltverbände wird dem BAZL Untätigkeit und Filz gegen „fehlbare Piloten und Unternehmen“ vorgeworfen und den Piloten werden „Wild-West-Manieren“ und „Rowdytum“ angelastet.

Ein gefundenes Fressen für die Medien.

 

Diese Posse als lächerlich zu bezeichen ist nur der Vorname.

 

Ich weiss jetzt nicht wie es bei den Flächenfliegern ist, aber vielleicht kann Hans noch was dazu sagen.

 

Grüessli

Joachim

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Na ja,ich denke der Fall an und für sich ist schon klar und auch definiert worden.Ist wie beim Autofahren,wenn Du 120 im Hunderter fährst und sie Dich erwischen gibt`s eine Busse,dies weiss jeder aber machen tun`s trotzdem fast alle:005: Jetzt hat`s mal einen erwischt und klar wird dies in die freie Medienwelt rausgetragen.Das BAZL reagiert wie immer,es muss mal wieder was überprüft werden.........

Es braucht klare Regeln,da bin ich auch einverstanden,Schutz muss garantiert werden.Aber wie es Joachim schon richtig sagt,es kommt drauf an wie man den auslegt und wie man dem nachgeht.

Vielleicht könnte man von allen Seiten mal ein bischen Anstand fordern,damit alle am Tisch mal auf einen gemeinsamen Nenner kommen könnten..........wird wohl ein Wunschtraum bleiben.

Gruss Martin

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Ob alle Regeln immer wirklich Sinn machen ist eine andere Frage. Wenn sie aber gebrochen werden, dann kann wohl die Aufsichtsbehörde die Augen nicht verschliessen.

 

Die Begierde gewisser Kreise das Heliskiing hierzulande abzuwürgen, könnte dadurch geweckt worden sein, dass das in Frankreich tatsächlich vor vielen Jahren gelungen ist.

 

Bezüglich "miteindander Reden". Im Zuge der Neubeurteilung im SIL der Gebirgslandeplätze gabs tatsächlich bereits verschieden runde Tische vom BAZL organsiert. Speziell Mountain Wilderness zeigte sich dort nie auch nur zu kleinsten Kompromissen bereit. Immerhin ist es bei dieser Gruppierung völlig klar, um was für Leute es sich handelt.

 

Tragisch ist die Situation beim SAC, der eindeutig von ultragrüner Seite unterwandert wurde, die nun behaupten, sie würden im Namen von 100000 oder mehr Mitgliedern sprechen. Paradoxerweise nimmt dieser Verein weiterhin für sich mit grosser Selbstverständlichkeit in Anspruch, dass alle Hütten, die nicht mit andern Verkehrsmitteln erreichbar sind, zugunsten seiner Mitglieder mit Helikopter ver- und entsorgt werden.

 

Das Gesetzt spricht von 48 Gebirgslandeplätzen und an denen werden wir festhalten. Da einige nicht angeflogen werden, oder nicht benützbar sind, könnte man einerseits zu Gunsten intelligenter Nutzung der Möglichkeiten noch etwas aufstocken. Anderseits kann man bei einzelnen Plätzen über Verlegung oder Abtausch reden. Das Verfahren wurde vor 2 oder 3 Jahren vom BAZL wegen Überlastung sisitiert. Welcher Mann nun beim BAZL die Arbeit fortsetzen wird, ist noch nicht bekannt. Ich persönlich wäre aus ganz praktischen Gründen dafür, dass der bisherige sie erneut übernehmen soll.

 

Hans

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Hallo!

Das Gesetzt spricht von 48 Gebirgslandeplätzen und an denen werden wir festhalten. Da einige nicht angeflogen werden, oder nicht benützbar sind, könnte man einerseits zu Gunsten intelligenter Nutzung der Möglichkeiten noch etwas aufstocken. Anderseits kann man bei einzelnen Plätzen über Verlegung oder Abtausch reden. Das Verfahren wurde vor 2 oder 3 Jahren vom BAZL wegen Überlastung sisitiert. Welcher Mann nun beim BAZL die Arbeit fortsetzen wird, ist noch nicht bekannt. Ich persönlich wäre aus ganz praktischen Gründen dafür, dass der bisherige sie erneut übernehmen soll.

Kann ich voll und ganz unterschreiben Hans.

Regeln sind müssig,aber sicher nicht ganz unnütz,denke wenn sie von beiden Seiten "unterschrieben"werden können,haben sie sogar Vorteile.

Martin

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