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Funkkonsessionen FR-100


Raptrepid

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Moin, zusammen

 

Ich habe mir den Flugfunkscanner FR-100 gekauft und wäre froh wenn ihr mir sagen könntet ob ich für dieses Gerät Konsessionen zahlen muss, oder wie ihr dieses "Problem" gelöst habt. Die Firma bei der ich das Gerät kaufte war die Thiecom AG in Deutschland. Sie konnten mir nicht auskunft geben da sie die schweizer Bedingungen nicht kennen.

 

Gruss aus Bern

 

Lorenz

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Du brauchst keine Konzession. Du kannst legal den Flugfunk mithören. Auch das Amateurfunkband kannst Du legal mithören. Du brauchst nur eine Radio Empfangskonzession, 1x für den Haushalt, in dem Du wohnst. Aber das haben ja sowieso die meisten. (oder sollten ;) )

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Das sind die Frequenzbänder, in denen die Lizensierten Amateurfunker ihre ach so wichtigen Gespräche führen. Diese Bänder sind im Kurz- und Ultrakurzwellenbereich. Frequenzbänder

 

Wie steht es eigentlich, wenn man ein Handfunki hat, für den Fall, dass dajenige im Flieger mal ausfällt (... und das nächste mal läd man die Batterien dann öfter auf, auch wenn sie noch als 'gut' angezeigt werden... )? Das bräuchte wohl ne Konzession, oder?

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Das bräuchte wohl ne Konzession, oder?

 

Ja, ist in der Tat so.

Siehe auch http://www.flightforum.ch/forum/showthread.php?t=23693

 

Wenn Du im Flugzeug sitzt und die Voice Prüfung bestanden hat, besitzt Du eine gültige Konzession

Ueli seine Aussage ist definitiv falsch. :eek:

 

Grüessli

Joachim

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Joachim,

ich denke der Ueli bezieht sich auf den Tatbestanden des "ins Radio sabbeln", nicht den Betrieb des Radios selbst.

Und da hätte er recht...

 

Sollte es trotz meiner interpretation um das Gerät gehen, so stehe ich hinter Joachims aussage, es braucht eine Konzession (die natürlich auch noch ein wenig kostet, denn so ein eidgenössischer Stempel ist ja nicht grade gratis... ;) )...

 

Liebi Grüess, Dani

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Klar Dani, das kostet immer was. :)

 

Aber nichts ohne Ausnahme.

Ich habe ein ICOM A3E als Reservegerät.

Bei einer Kontrolle wurde beanstandet das ich keine Konzession dafür hatte.

Die Lösung: Das Icom wurde in der Ausrüstungsliste des Helis eingetragen. Natürlich mit Gewicht und Arm. :D

 

Das BAKOM ergänzte daraufhin die Konzession in der „Blauen Mappe“

Dort steht jetzt: Communication (Backup) VHF TX/RX / ICOM / A3E / 118.00-136.975 MHz

 

Einen Zahlschein dafür habe ich nie gesehen. ;)

 

Also Dani, falls Du ein Handfunkgerät hast, so lass es in der BAKOM-Bewilligung der „Blauen Mappe“ der SAAB als Backup zum vorhandenen Funkgerät eintragen. Voila.

 

Aber vorher schön brav auf die Küchenwaage legen ... :D :D :D

 

Grüessli

Joachim

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Und weiss auch jemand, wie hoch die Busse ist, wenn man mal mit so einem Handfunky im Pilotenkoffer erwischt würde, olhne dass man eine Konzession dafür hat?

über 100.- pro Jahr dafür reuen mich... Da geh ich lieber das Risiko ein, mal nicht funken zu können.. oder eben illegal zu sein.. :)

Wäre ein icom IC-A22E überhaupt 'konzessionsfähig'?

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Da geh ich lieber das Risiko ein, mal nicht funken zu können.. oder eben illegal zu sein..

Na, dann mal los .... :D

 

Gruss

Joachim

 

--------------------------------------------------

Art. 52 FMG Übertretungen

1 Mit Haft oder mit Busse bis zu 100 000 Franken wird bestraft, wer:

a. ohne die notwendige Konzession oder im Widerspruch dazu einen Fernmeldedienst erbringt;

b. ohne die notwendige Konzession oder im Widerspruch dazu das Frequenzspektrum benutzt;

c. Adressierungselemente ohne Zuteilung benutzt;

d. Fernmeldeanlagen, die den Vorschriften nicht entsprechen, anbietet, in Verkehr bringt oder in Betrieb

nimmt;

e. Fernmeldeanlagen, die den Vorschriften nicht entsprechen, erstellt oder betreibt;

f. Fernmeldeanlagen an unbefugte Personen abgibt.

2 Wird die Tat fahrlässig begangen, so ist die Strafe Busse bis zu 50 000 Franken.

--------------------------------------------------

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Und weiss auch jemand, wie hoch die Busse ist, wenn man mal mit so einem Handfunky im Pilotenkoffer erwischt würde, olhne dass man eine Konzession dafür hat?
Ich glaube nicht, dass (ausser dem Zoll und/oder der Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl) irgend jemand ermächtigt ist, (m)einen Pilotenkoffer zu durchsuchen... :rolleyes:

 

HaPe

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Ich glaube nicht, dass (ausser dem Zoll und/oder der Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl) irgend jemand ermächtigt ist, (m)einen Pilotenkoffer zu durchsuchen... :rolleyes:

 

HaPe

 

Tja, Zoll oder Flughafenpolizei währe wohl am ehsten möglich, ja

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Tja, Zoll oder Flughafenpolizei währe wohl am ehsten möglich, ja
Die haben sich aber in den vergangenen 3 Jahren nur für meine ID, Fluganmeldung und (eher selten - bis jetzt einmal in Lugano) für meine Lizenz interessiert. Was ich dabei in der Pilotentasche alles mitgeschleppt habe, hat niemanden gekümmert... (gab natürlich auch keine Grund dazu ;))

 

HaPe

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Art. 52 FMG Übertretungen

1 Mit Haft oder mit Busse bis zu 100 000 Franken wird bestraft, wer:

a. ohne die notwendige Konzession oder im Widerspruch dazu einen Fernmeldedienst erbringt;

b. ohne die notwendige Konzession oder im Widerspruch dazu das Frequenzspektrum benutzt;

c. Adressierungselemente ohne Zuteilung benutzt;

d. Fernmeldeanlagen, die den Vorschriften nicht entsprechen, anbietet, in Verkehr bringt oder in Betrieb

nimmt;

e. Fernmeldeanlagen, die den Vorschriften nicht entsprechen, erstellt oder betreibt;

f. Fernmeldeanlagen an unbefugte Personen abgibt.

2 Wird die Tat fahrlässig begangen, so ist die Strafe Busse bis zu 50 000 Franken.

 

Also aus dieser Liste ist meines Erachtens der reine Besitz eines solchen Gerätes nicht strafbar ... also darf man es auch ruhig mit sich führen. Hier noch die Ausnahme unter der man jederzeit ein solches Gerät ohne Konzession benutzen darf. Auch der Piloten für Notfälle auf 121.5:

 

Art. 8 FKV Ausnahmen von der Konzessionspflicht

1 Von der Konzessionspflicht ausgenommen sind Frequenznutzungen mit:

a. Funkanlagen, die auf bestimmten Sammelfrequenzen benützt werden;

b. Funkanlagen, die von Personen, mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland in der Schweiz nicht länger als drei

Monate benützt werden, wenn das Bundesamt mit der zuständigen ausländischen Fernmeldeverwaltung

eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat;

c. Anlagen, die als Funktelefonanlagen ausschliesslich in Verbindung mit einem leitungsgebundenen Fernmeldenetz

als drahtlose Verlängerung des drahtgebundenen Anschlusses auf den entsprechenden Frequenzen

benützt werden;

d. Funkempfangsanlagen, die ausschliesslich für den Empfang von öffentlichen Frequenzen wie zum Beispiel

Flugfunk, Amateurfunk oder Jedermannsfunk benützt werden;

e. Funkanlagen, die ausschliesslich für Notrufe auf der ihnen dafür zugeteilten Frequenz benützt werden.

2 Das Bundesamt bestimmt die Sammelfrequenzen nach Absatz 1 Buchstabe a und die Exklusivfrequenzen

nach Absatz 1 Buchstaben c, d und e.

 

Ciao, Markus ;)

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Mal eben schnell gegoooogelt: http://www.sintrade.ch/icom.htm

„...Das IC-A22E ist mit unserer Prüfnummer BAKOM geprüft und zugelassen...“

 

Gruss

Joachim

 

Und wenn man denn nun eine Konzession wollte, wie müsste man das anmelden? Ich habe auf die Schnelle nur 'Luftfahrzeugkonzession' gefunden, was offensichtlich für ein eingebautes Funkgerät ist (Immatrikulation des Flugzeugs muss angegeben werden) und Flugfunkkonzession(Bodenfunk), was wiederum z.B. das Funkgerät im Tower meinen würde.

Für ein Handfunki hab ich nichts gesehen!?

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  • 11 Monate später...
Und wenn man denn nun eine Konzession wollte, wie müsste man das anmelden? Ich habe auf die Schnelle nur 'Luftfahrzeugkonzession' gefunden, was offensichtlich für ein eingebautes Funkgerät ist (Immatrikulation des Flugzeugs muss angegeben werden) und Flugfunkkonzession(Bodenfunk), was wiederum z.B. das Funkgerät im Tower meinen würde.

Für ein Handfunki hab ich nichts gesehen!?

 

Ich komm nochmal darauf zurück. Ich habe eine ähnliche Anfrage schon einmal im Forum gelesen, aber auch da keine Antwort. Hat es schon jemand geschafft, eine Konzession für ein Handfunki zu lösen?

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Wie es Markus letzten September aufgeführt hat, denke ich, dass eine zusätzliche Konzession nicht nötig ist.

 

Immerhin wirst du dein Handfunki meistens nur beim Bordgeräteausfall und somit als Backup (oder geht das schon unter Notfall) benützen.

 

Wollen wir uns hier nocheinmal mehr abzocken lassen, für eine Konzession, die wir im schlechtesten Fall ein, zweimal im Jahr in Anspruch nehmen. Bei mehr als zweimal würde ich unbedingt schauen, dass das Bordgerät revidiert wird.

 

Gruss

Dan

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Hallo.

Hat es schon jemand geschafft, eine Konzession für ein Handfunki zu lösen?

Ja, ich! :)

 

Man muss es beim Bakom als "normales" Luftfahrzeug anmelden und kann das per PDF-Formular sogar online tun (bei der Reg. schreibt man "HB-DIVERS"). Man bezahlt auch gleich viel dafür (Fr. 120.-/Jahr), dafür darf man dann so viele Flugfunkgeräte haben, wie man will, man muss sie auf der Konzession dann einfach nachträglich eintragen lassen.

 

Als ich mir unlängst einen Handfunk angeschafft habe, informierte ich mich diesbezüglich beim BAKOM, und die vielverbreitete Aussage, dass man ein Gerät, welches man nur für Emergency-Zwecke besitzt, nicht registrieren lassen muss, ist falsch! Trotzdem, die Herrschaften dort wissen natürlich auch, dass das i.d.R. so gehandhabt wird. Ich jedenfalls bin für saubere Sachen und bezahle die par Franken eben...

 

 

Gruess

Johannes

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Wie es Markus letzten September aufgeführt hat, denke ich, dass eine zusätzliche Konzession nicht nötig ist.

 

Immerhin wirst du dein Handfunki meistens nur beim Bordgeräteausfall und somit als Backup (oder geht das schon unter Notfall) benützen.

 

Wollen wir uns hier nocheinmal mehr abzocken lassen, für eine Konzession, die wir im schlechtesten Fall ein, zweimal im Jahr in Anspruch nehmen. Bei mehr als zweimal würde ich unbedingt schauen, dass das Bordgerät revidiert wird.

 

Gruss

Dan

 

Naja, meistens dürfte es eher am Strom liegen als am Gerät, wenn nix mehr geht :) (Habe ich während der Ausbildung ja sogar mal erlebt...). Tja, wie du nun auch schon gelesen hast, ist es ja leider nicht so einfach, wie wir es uns wünschen würden. Ich denk, spätestens wenn Auslandflüge geplant sind, werd ich mein Funki auch anmelden.

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hey

 

@Newman84:

 

Ja das könnte passieren das ein Freak das macht, weil was braucht man? ein Funkgerät das is alles...(obwohl bin mir ned sicher ob man in der Schweiz einfach so eins kriegt ohne die Radiolizenz??)

 

Wenn mich ned alles täuscht, falls ein Freak das macht wird seine Position durch "Triangulation" rausgefunden und wie schon gesagt geknebbelt..

 

Ich täusche mich aber vielleicht, bitte Korrigieren falls FALSCH..:009:

 

 

Holgi

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Ja das könnte passieren das ein Freak das macht, weil was braucht man? ein Funkgerät das is alles...(obwohl bin mir ned sicher ob man in der Schweiz einfach so eins kriegt ohne die Radiolizenz??)

 

Man kriegt.

Wenn mich ned alles täuscht, falls ein Freak das macht wird seine Position durch "Triangulation" rausgefunden und wie schon gesagt geknebbelt..

 

Naja, wenn einer nur ein paar kurze Funksprüche absetzen würde und sich dann gleich per Auto aus dem Staub macht, dürfte das schwierig sein. Aber wir wollen ja niemanden auf Gedanken bringen.

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Als ich mir unlängst einen Handfunk angeschafft habe, informierte ich mich diesbezüglich beim BAKOM, und die vielverbreitete Aussage, dass man ein Gerät, welches man nur für Emergency-Zwecke besitzt, nicht registrieren lassen muss, ist falsch!

 

Hallo Johannes,

 

das verwirrt mich etwas da folgender Schweizer Gesetzestext meiner Interpretation nach genau dies erlaubt:

 

Art. 8 FKV Ausnahmen von der Konzessionspflicht

1 Von der Konzessionspflicht ausgenommen sind Frequenznutzungen mit:

a. Funkanlagen, die auf bestimmten Sammelfrequenzen benützt werden;

b. Funkanlagen, die von Personen, mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland in der Schweiz nicht länger als drei

Monate benützt werden, wenn das Bundesamt mit der zuständigen ausländischen Fernmeldeverwaltung

eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat;

c. Anlagen, die als Funktelefonanlagen ausschliesslich in Verbindung mit einem leitungsgebundenen Fernmeldenetz

als drahtlose Verlängerung des drahtgebundenen Anschlusses auf den entsprechenden Frequenzen

benützt werden;

d. Funkempfangsanlagen, die ausschliesslich für den Empfang von öffentlichen Frequenzen wie zum Beispiel

Flugfunk, Amateurfunk oder Jedermannsfunk benützt werden;

e. Funkanlagen, die ausschliesslich für Notrufe auf der ihnen dafür zugeteilten Frequenz benützt werden.

2 Das Bundesamt bestimmt die Sammelfrequenzen nach Absatz 1 Buchstabe a und die Exklusivfrequenzen

nach Absatz 1 Buchstaben c, d und e.

 

Notfrequenzen im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe e FKV sind:

a. 121.5 + 243 MHz;

b. 161.300 MHz;

c. 406.0–406.1 MHz;

d. 1645.5–1646.5 MHz.14

 

Was genau habe ich nicht verstanden?

 

Ciao, Markus ;)

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Hallo Johannes,

 

das verwirrt mich etwas da folgender Schweizer Gesetzestext meiner Interpretation nach genau dies erlaubt:

 

 

 

Was genau habe ich nicht verstanden?

 

Ciao, Markus ;)

 

Ich vermute, dass sich das eben auf Notsender bezieht (wie z.B. die Breitling Uhr), die eben auf gar keiner anderen Frequenz senden *können*. Ich nehm an für die Konzessionspflicht ist die Möglichkeit entscheidend, nicht was du effektiv tust (sonst bräuchstest du ja nie eine Konzession, so lange du nicht mit eingeschaltetem Funkgerät erwischt wirst).

Andererseits, wenn das Funkgerät nicht funktionsbereit ist (Antenne und Akku nicht dran), wäre es evtl. tatsächlich möglich, dass du ohne Konzession durch ne Kontrolle schlüpfen könntest. Zumindest beim CB Funk scheint es an der Grenze so gehandhabt zu werden.

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