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Frage an SBB-Kenner


Blizzard

Empfohlene Beiträge

Salü Silvio,

 

Stell Dir die Kolonnen am Vereina oder Lötschberg vor, wenn dies gratis wäre.

Im Winter lassen dann noch alle im Warteraum ihre Motoren laufen, um das Interieur zu heizen- Umweltverpestung pur :009:

Zudem muss ein richtiger Autofahrer die akurate Montage der Schneeketten für die winterliche Passbezwingung stets im Griff haben :rolleyes:

 

Auch muss gemäss meinem Plan, wie ich geschrieben habe, die jährliche Gebühr für die Autobahnvignette auf 250 Franken angehoben werden! Dies gerade im Hinblick auf unser Luxus- Strassennetz grad im Gebirge mit all seinen teuren Kunstbauten.

 

 

Gruss Walti

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  • 2 Wochen später...

Guten Tag zusammen

 

Kurze Vorstellung meinerseits da dies die 1.Antwort im Forum ist: Seit 2002 Flightforum-Leser, wohnhaft in Rümlang mit Sicht aufs Vorfeld und Piste 16, nur Aviatik-Interessiert, kein Piloten-Brevet, kein spezieller Fotospotter.....

 

Um mal auf das Hauptthema zurückzukommen:

 

http://www.20min.ch/news/schweiz/zuerich/story/31288115

 

Ein Lokführer hält zu 99% an, danach verfügt der Eigner nicht mehr über die Komposition, es kann auch vorkommen, dass man nicht bemerkt soeben einen Personenunfall verursacht zu haben (Nacht, Nebel, Person liegend auf Gleisen, etc), da wird es schwierig den richtigen Zug zu ermitteln.

 

Ein Personenunfall wird immer unterschiedlich abgehandelt da Ort, Zeit & Wetter immer verschiedene Situationen hervorrufen.

 

Als Info für Reisende gilt:

- Für Reisende des Primärzuges gilt als Information: Personenunfall,

- Für Reisende von Sekundärzügen gilt als Information: Betriebsstörung

 

Es wird unterschieden zwischen Suizidfällen und Personenunfällen, bei Personenunfällen wird durch das BAV eine Untersuchung eingeleitet, die Berichte darüber sind öffentlich zugänglich, wie z.B folgender Fall:

 

http://www.uus.admin.ch/imperia/md/content/uus/schlussberichte/4020406.pdf

 

Ueber eine Zugskomposition verfügt nach einem Unfall nur die Polizei bzw. das Untersuchungsrichteramt, diese geben die Komposition wieder z.hd des Eigners frei (SBB, Thurbo, BLS etc), die Zeitdauer bis eine Strecke frei und befahrbar ist (Richtzeiten zwischen 30-180Min), hängt von verschiedenen Faktoren ab:

 

- Kanton !

- Ort des Unfalles (offene Strecke oder Bahnhof)

- Schäden an den Gleisanlangen, bzw. Rollmaterial (vorallem bei Tieren häufig der

Fall)

- Personalressourcen des Eisenbahnunternehmens vor Ort (Lf muss nicht mehr

weiterfahren, kann die Fahrt auf eigenen Wunsch aber fortsetzen)

- etc.

 

Für die Reisendenlenkung gibt es auch je nach Situation verschiedene Massnahmen:

 

- Reisende laufen auf offener Strecke zum nächsten Bahnhof, der Fall wenn Einspurig, Bahnhof nicht weit entfernt, Situation vor Ort ethisch vertretbar.

 

- Reisende auf offener Strecke im Zug lässt bis die Komposition durch den Untersuchungsrichter freigeben ist (kann zwischen 30' bis ....' Dauern, Gründe: umsteigen auf nächste Züge zu gefährlich, ethisch nicht vertretbar!))

 

- gleiches gilt aber auch für Reisende die in einem Bahnhof stehen, da kann es auch vorkommen das nicht umgestiegen wird auf Folgezüge, da die Situation im Bahnhof ethisch weiteren Personen nicht zugemutet werden kann.

 

Hoffe ein wenig Licht hinter die Fragen gebracht zu haben

 

Gruss

 

Roland

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Roland,

wow das nenn ich eine ausfürhliche Antwort, dankeschön :)

in diesem Fall wars dann bei uns wohl kaum ein "Personenunfall"

arbeitest du bei der Bahn oder der Poliziei?

 

Gruss, Dany

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Da nimmt sich SBB und DB nich vie!l 3mal 3kurze Piffe hintereindander bedeuten Gefahr, dem Lokfüher ist was zugestossen der Zugbegleiter sollte die Notbremse ziehen! Da er aber nur 3mal Gepiffen hat war das ein Warnsignal da stand sicherlich ein Hirni auf den Gleisen.......... :003:

 

Zur Info Nothalt geben nur das Zugbegleitpersonal und die Reisenden. Der Lokfüher gibt eine Schnellbremsung :005:

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Servus Roland, und herzlich willkommen im flightforum :)

 

Vielen Dank für deine Infos bezügl. der anzuwendenden Prozeduren bei Personenunfällen

 

Es wird unterschieden zwischen Suizidfällen und Personenunfällen, bei Personenunfällen wird durch das BAV eine Untersuchung eingeleitet, die Berichte darüber sind öffentlich zugänglich, wie z.B folgender Fall:

 

:eek::eek::eek: Mich erstaunt es (positiv) stark, dass bei euch in der Schweiz zu solchen Vorfällen Untersuchungsberichte geführt werden, und ÖFFENTLICH einsehbar sind...

 

mfg

 

 

Joseph, der noch immer die Unterschiede in der Informationspolitik zwischen Österreich und der Schweiz bewundert...

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