Walter Fischer Geschrieben 29. September 2005 Teilen Geschrieben 29. September 2005 Salü Silvio, Stell Dir die Kolonnen am Vereina oder Lötschberg vor, wenn dies gratis wäre. Im Winter lassen dann noch alle im Warteraum ihre Motoren laufen, um das Interieur zu heizen- Umweltverpestung pur :009: Zudem muss ein richtiger Autofahrer die akurate Montage der Schneeketten für die winterliche Passbezwingung stets im Griff haben :rolleyes: Auch muss gemäss meinem Plan, wie ich geschrieben habe, die jährliche Gebühr für die Autobahnvignette auf 250 Franken angehoben werden! Dies gerade im Hinblick auf unser Luxus- Strassennetz grad im Gebirge mit all seinen teuren Kunstbauten. Gruss Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RGötz Geschrieben 10. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2005 Guten Tag zusammen Kurze Vorstellung meinerseits da dies die 1.Antwort im Forum ist: Seit 2002 Flightforum-Leser, wohnhaft in Rümlang mit Sicht aufs Vorfeld und Piste 16, nur Aviatik-Interessiert, kein Piloten-Brevet, kein spezieller Fotospotter..... Um mal auf das Hauptthema zurückzukommen: http://www.20min.ch/news/schweiz/zuerich/story/31288115 Ein Lokführer hält zu 99% an, danach verfügt der Eigner nicht mehr über die Komposition, es kann auch vorkommen, dass man nicht bemerkt soeben einen Personenunfall verursacht zu haben (Nacht, Nebel, Person liegend auf Gleisen, etc), da wird es schwierig den richtigen Zug zu ermitteln. Ein Personenunfall wird immer unterschiedlich abgehandelt da Ort, Zeit & Wetter immer verschiedene Situationen hervorrufen. Als Info für Reisende gilt: - Für Reisende des Primärzuges gilt als Information: Personenunfall, - Für Reisende von Sekundärzügen gilt als Information: Betriebsstörung Es wird unterschieden zwischen Suizidfällen und Personenunfällen, bei Personenunfällen wird durch das BAV eine Untersuchung eingeleitet, die Berichte darüber sind öffentlich zugänglich, wie z.B folgender Fall: http://www.uus.admin.ch/imperia/md/content/uus/schlussberichte/4020406.pdf Ueber eine Zugskomposition verfügt nach einem Unfall nur die Polizei bzw. das Untersuchungsrichteramt, diese geben die Komposition wieder z.hd des Eigners frei (SBB, Thurbo, BLS etc), die Zeitdauer bis eine Strecke frei und befahrbar ist (Richtzeiten zwischen 30-180Min), hängt von verschiedenen Faktoren ab: - Kanton ! - Ort des Unfalles (offene Strecke oder Bahnhof) - Schäden an den Gleisanlangen, bzw. Rollmaterial (vorallem bei Tieren häufig der Fall) - Personalressourcen des Eisenbahnunternehmens vor Ort (Lf muss nicht mehr weiterfahren, kann die Fahrt auf eigenen Wunsch aber fortsetzen) - etc. Für die Reisendenlenkung gibt es auch je nach Situation verschiedene Massnahmen: - Reisende laufen auf offener Strecke zum nächsten Bahnhof, der Fall wenn Einspurig, Bahnhof nicht weit entfernt, Situation vor Ort ethisch vertretbar. - Reisende auf offener Strecke im Zug lässt bis die Komposition durch den Untersuchungsrichter freigeben ist (kann zwischen 30' bis ....' Dauern, Gründe: umsteigen auf nächste Züge zu gefährlich, ethisch nicht vertretbar!)) - gleiches gilt aber auch für Reisende die in einem Bahnhof stehen, da kann es auch vorkommen das nicht umgestiegen wird auf Folgezüge, da die Situation im Bahnhof ethisch weiteren Personen nicht zugemutet werden kann. Hoffe ein wenig Licht hinter die Fragen gebracht zu haben Gruss Roland Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blizzard Geschrieben 10. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 10. Oktober 2005 Roland, wow das nenn ich eine ausfürhliche Antwort, dankeschön :) in diesem Fall wars dann bei uns wohl kaum ein "Personenunfall" arbeitest du bei der Bahn oder der Poliziei? Gruss, Dany Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas Döhler Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Da nimmt sich SBB und DB nich vie!l 3mal 3kurze Piffe hintereindander bedeuten Gefahr, dem Lokfüher ist was zugestossen der Zugbegleiter sollte die Notbremse ziehen! Da er aber nur 3mal Gepiffen hat war das ein Warnsignal da stand sicherlich ein Hirni auf den Gleisen.......... :003: Zur Info Nothalt geben nur das Zugbegleitpersonal und die Reisenden. Der Lokfüher gibt eine Schnellbremsung :005: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tamiko Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Servus Roland, und herzlich willkommen im flightforum :) Vielen Dank für deine Infos bezügl. der anzuwendenden Prozeduren bei Personenunfällen Es wird unterschieden zwischen Suizidfällen und Personenunfällen, bei Personenunfällen wird durch das BAV eine Untersuchung eingeleitet, die Berichte darüber sind öffentlich zugänglich, wie z.B folgender Fall: :eek::eek::eek: Mich erstaunt es (positiv) stark, dass bei euch in der Schweiz zu solchen Vorfällen Untersuchungsberichte geführt werden, und ÖFFENTLICH einsehbar sind... mfg Joseph, der noch immer die Unterschiede in der Informationspolitik zwischen Österreich und der Schweiz bewundert... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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