Pjotr Geschrieben 16. September 2005 Geschrieben 16. September 2005 Hallo allerseits = ) Ich beschäftige mich zur Zeit mit der Frage, wann, wo und in welchem Umfang ich meine Flugausbildung (PPL) durchführen möchte. Daher habe ich auf den Websites von diversen Flugschulen in der Schweiz, sowohl auch in den USA, vorbeigeschaut und musste realisieren, dass es eine Vielfalt von Lizenzen und damit verbundenen Berechtigungen beziehungsweise Restriktionen gibt. Ein Vergleich fällt mir relativ schwer. Nachdem ich dieses Forum quer durch gelesen hab und auch mit der Suche keinen Erfolg hatte, möchte ich folgende Fragen stellen: In der Schweiz gibt es eine "Restricted private pilot lizence" RPPL, die es einem ermöglicht bei VFR-Verhältnissen in unkontrolliertem Luftraum zu fliegen. Ist mit dieser Lizenz ein Ausflug ins Ausland möglich? Weiter gibt es JAR PPL, mit der man, soviel ich weiss, jetzt auch in kontrollierten Lufträumen fliegen darf. Ist mit dieser Lizenz ein Abstecher in unsere Nachbarländer möglich? Muss man ein Instrumentenflug Rating haben, damit man international fliegen darf? Ich freue mich auf eure Antworten. mit freundlichen Grüssen Peter Schaufelberger Zitieren
joh-k Geschrieben 16. September 2005 Geschrieben 16. September 2005 Hallo Peter. Willkommen im Flightforum. Mit einem RPPL darfst Du nicht ins Ausland fliegen. Ebenso darfst Du kontrollierte schweizer Flugplätze (Zürich sowieso, weiter Grenchen, Bern-Belp, St.Gallen-Altenrhein, Genf, Sion, Lugano, Locarno und, je nach Zeit, Samedan sowie Les Eplatures [hab' ich einen vergessen?]) nicht anfliegen. Zu empfehlen ist unbedingt eine JAR-Lizenz. Mit dieser darfst Du grundsätzlich auch im europäischen Ausland nach VFR-Regeln fliegen. Bei weiteren Reisen über längere Distanzen kommt einem einfach öfters mal das Wetter irgendwie und vor Allem irgendWO ungünstig in die Quere. :( bytheway... IFR kannst Du ohnehin nicht gleich ab Initio machen, Du musst Dich zwangsläufig zuerst mit dem Sichtflug durchkämpfen! :D Wenn Du weitere Fragen hast, werden sie hier gerne beantwortet! :) Herzliche Grüsse Johannes Zitieren
Pjotr Geschrieben 16. September 2005 Autor Geschrieben 16. September 2005 Hi Johannes Danke für die prompte Antwort. Jetzt kann ich mich erstmal weiter informieren. Und Fragen werden bestimmt noch welche auftauchen :) mit freundlichen Grüssen Peter Schaufelberger Zitieren
David F. Geschrieben 16. September 2005 Geschrieben 16. September 2005 (Zürich sowieso, weiter Grenchen, Bern-Belp, St.Gallen-Altenrhein, Genf, Sion, Lugano, Locarno und, je nach Zeit, Samedan sowie Les Eplatures [hab' ich einen vergessen?])Johannes Basel :) Gruss David Zitieren
joh-k Geschrieben 16. September 2005 Geschrieben 16. September 2005 Arrrrgh... :002: Danke Dir! ;) Unterwegs habe ich mir heute Nachmittag noch krampfhaft überlegt, ob ich wirklich keinen vergessen habe, und war davon überzeugt! :009: Gruss Johannes Zitieren
fifo Geschrieben 16. September 2005 Geschrieben 16. September 2005 @ Johannes: Zu Deiner Verteidigung, der Flughafen Basel liegt auch nicht in der Schweiz. :005: Gruss Zitieren
Beat Achermann Geschrieben 16. September 2005 Geschrieben 16. September 2005 Hallo zusammen Irrtum vorbehalten: Mit absolvierter und abgeschlossener Voice sind auch Flüge in den Luftraum D möglich, also auch Landungen auf kontrollierten Flugplätzen! Der Eintritt in den Luftraum C ist nach wie vor verschlossen, da ja die Flächennavigation, resp. Radionavigation noch fehlt. Aber auch diese kann nachgeholt werden und man erlangt die vollwertige PPL (A) nach JAR. Grundsätzlich ist die Ausbildung nach RPPL(A) eine zuwenig bekannte Möglichkeit, um anfänglich mit reduzierten Kosten die Fliegerkarriere zu starten, ohne sich den Weg nach oben zu verbauen. Gruss Beat Zitieren
Thomas-So Geschrieben 17. September 2005 Geschrieben 17. September 2005 Hallo Peter Die Einen sagen dies, die Anderen das. Um Sicher zu sein und auch des Preises wegen, frage doch bei Flugschulen an. Die Wissen, oder sollten, es sicher. Frage vielleicht nicht nur eine. Und noch was… Wenn du z.B. in EDTD das PPL machst, nach JAR natürlich, so ruf beim BAZL an und frage da was du noch machen müsstest um eine CH-JAR zu bekommen. Das mit dem IFR. Da schliesse ich mich Johannes an. Zitieren
Pjotr Geschrieben 17. September 2005 Autor Geschrieben 17. September 2005 Thomas, meinst du mit EDTD den Flughafen DONAUESCHINGEN - Villingen und somit auch die Deutsche PPL oder gibts noch eine weitere Unterscheidung zwischen JAR-PPL und CH-JAR? Bis jetzt hab ich mehrere Flugschulen angeschrieben und auch schon einen Schnupperflug vereinbart. Ich denke das ist eine gute Gelegenheit ein paar Fragen zu stellen und die Leute etwas kennen zu lernen. Zitieren
Thomas-So Geschrieben 17. September 2005 Geschrieben 17. September 2005 @ Peter Es gibt Grundsätzlich die JAR. und andere. Auf meinem Ausweis steht CH-25.../JAR. In Deutschland vermutlich D-25.../JAR. Die JAR Licence berechtigt dich ohne weiteres ein Flugzeug mit Deutscher oder Spanischen oder.... Kennung zu fliegen. Ob dass nun auch Praktisch funzt... , habe da schon verschiedenes gehört. Wie sich das aber als Schweizer mit einer D-JAR verhält weiss ich nicht. Da rate ich dir die Anfrage beim BAZL an. Überhaupt, bei Fragen bezüglich von Licence, wende dich an das BAZL. Denn nach jedem Gesetzestext (BAZL) steht geschrieben.. "das BAZL entscheidet im Einzelfall" Zitieren
ArminZ Geschrieben 17. September 2005 Geschrieben 17. September 2005 Die JAR Diskussion gabs irgendwo schon mal in diesem Forum. Eine gültige JAR Lizenz ausgestellt in einem Staat der JAR Vollmitglied ist, wird in einem anderen Staat der ebenfalls Vollmitglied bei JAR ist ohne Vorbehalte anerkannt (muss also nicht umgeschrieben werden). Etwas mehr Hintergrund noch hier auf den BAZL Seiten: http://www.aviation.admin.ch/themen/ebene3/00167/index.html?lang=de (FCL Mails) und zum Stand der Einführung etc. http://www.jaa.nl/licensing/licensing_overview.html Sicher das Beste beim BAZL selber nachzufragen falls es Unsicherheiten gibt (z.B Anerkennung nationaler Erweiterungen etc.) Zitieren
Rahim Geschrieben 17. September 2005 Geschrieben 17. September 2005 Mit absolvierter und abgeschlossener Voice sind auch Flüge in den Luftraum D möglich, also auch Landungen auf kontrollierten Flugplätzen! Der Eintritt in den Luftraum C ist nach wie vor verschlossen, da ja die Flächennavigation, resp. Radionavigation noch fehlt. Aber auch diese kann nachgeholt werden und man erlangt die vollwertige PPL (A) nach JAR. Ich weiss jetz nicht ob ich die Frage hier stellen sollte, aber ich wage es trotzdem: Wenn ich den PPL mache, heisst das nicht automatisch das ich einen Voice Lizenz brauche? Oder ist das nur bei dem RPPL? Zitieren
Stefan Allemann Geschrieben 18. September 2005 Geschrieben 18. September 2005 @Rahim Für die PPL nach JAR musst du die Voice machen. Sonst kannst du gar keine Prüfung ablegen. Für RPPL brauchst du dagegen keine Voice. Gruss, Stefan Zitieren
Meerschwein Geschrieben 4. Oktober 2005 Geschrieben 4. Oktober 2005 Ich weiss, dass es eine komische Frage ist, aber gibt es keine "JAR-RPPL" welche das Grenzüberschreitende Fliegen mit UL's erlaubt? Um unsere Nachbarn zu besuchen benötigt man also die JAR-PPL (oder ein Auto :002: )? Zitieren
Heinz Richner Geschrieben 4. Oktober 2005 Geschrieben 4. Oktober 2005 Um unsere Nachbarn zu besuchen benötigt man also die JAR-PPL so ist es. Du hast übrigens einen lustigen Namen. Wäre trotzdem toll, wenigstens deinen realen Vornamen zu kennen. Gruss Heinz Zitieren
Meerschwein Geschrieben 4. Oktober 2005 Geschrieben 4. Oktober 2005 @Heinz Sorry, mein realer Name ging bei der Registration irgendwo unter (oder gibt es gar kein Feld dafür..... :confused: ) Naja, egal. Ich bedanke mich für die rasche Antwort Gruss Serge Zitieren
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