Blizzard Geschrieben 19. August 2005 Teilen Geschrieben 19. August 2005 N'abend zusammen. Heute habe ich in der Weltwoche folgenden Artikel gelesen und musste meine Augenbrauen arg "anheben". Kurz, worum es geht (kompletter Artikel) : Ein Langstreckenflugzeug der Swiss nach Johannesburg hatte am 6. August technische Probleme 2h vor dem Abflug festgestellt und daher hätte das Ersatzteil notfallmässig aus Deutschland eingeflogen werden sollen. Dafür wurde ein leerer Jumbolino eingesetzt. Als er um 23.20 Uhr seine Landung in Kloten für 23.40 Uhr ankündete, wurde er zur Umkehr nach Frankfurt gezwungen mit der Begründung der "Charter-Regel", die besagt, dass nach 23.30 Uhr keine Charter mehr landen dürfen (der Ersatzteil-Flieger wurde als Charter eingestuft). Ok, das ist die Regel, muss man so akzeptieren. Doch anscheinend wehrt sich der Kanton Zürich standhaft gegen eine flexiblere Lösung für solche Fälle. Wenn ich diesem Artikel glauben darf, so erstaunt mich doch schon sehr (!), denn immerhin geht es hier ja um ein wichtiges Ersatzteil, damit die Langstreckenmaschine doch noch fliegen kann und somit Unkosten von 100 000.- CHF verhindert werden können. :002: Ausserdem ist es ökologisch doch totaler Schwachsinn, einen Flieger kurz vor Landung wegen 10min "Verspätung" wieder umkehren zu lassen, nicht? :001: was meint ihr dazu? mfg Dany Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shmuel.W Geschrieben 19. August 2005 Teilen Geschrieben 19. August 2005 was meint ihr dazu? Dasselbe wie dutotaler Schwachsinn :001: :003: :002: No further comment Gruss Samuel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Johannes Müller Geschrieben 19. August 2005 Teilen Geschrieben 19. August 2005 Wo soll denn eurer Meinung nach eine Linie gezogen werden? Oder darf eine "gute Ausrede" (bös gesagt) immer, zu jeder Tages- und Nachtszeit landen? Ja, klar sind "10 Minuten Verspätung" wenig, aber bedenkt, dass es Regeln gibt, und diese auch durchgesetzt werden müssen... Wie sollten die Regeln den eurer Meinung nach aussehen? Und dürfte - gerade bei einer solchen Kurzstrecke - der Pilot und der "Auftraggeber" (Swiss?) nicht auch schon beim Start gewusst haben, dass sie zeitlich zu spät ankommen werden? Wer m.E. dann trotzdem noch startet, soll auch die Konsequenzen dafür tragen, oder sehe ich das falsch? Sie haben wohl gedacht, dass sie, wenn sie "schon da sind" nicht mehr abgewiesen werden -- ein kleines "Spiel" mit den Lotsen; kann ich per Ellbogen durchkommen (vielleicht klappt das ja auch oft)? Gruss Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 19. August 2005 Teilen Geschrieben 19. August 2005 Meine Worte :005: Gruss Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hugo Frey Geschrieben 19. August 2005 Teilen Geschrieben 19. August 2005 Wieder mal ein Beispiel von Schweizer Bürokratie. :004: :004: :004: Wirtschaftsaufschwung ist gut, Reglemente einhalten ist besser! Gruss: Hugo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 19. August 2005 Teilen Geschrieben 19. August 2005 Da gibt es nur eines: Es braucht Demonstrationen für die Aufhebung des Nachtflugverbots :) Oder wieviele Arbeitsplätze wollt ihr noch weggeben, im weitergesponnenen Sinne? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flo Geschrieben 19. August 2005 Teilen Geschrieben 19. August 2005 Vielleicht brauchts auch nur eine Demonstration für eine bessere Auslegung des Betriebsreglementes. Falls dies ein Flug nach Art. 12 oder 13 war gäbs da noch den schönen Satz "Bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen kann die Flughafen Zürich AG eine Ausnahmebewilligung erteilen." Oder hat man das etwa vor dem Flug gar nicht abgeklärt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Johannes Müller Geschrieben 19. August 2005 Teilen Geschrieben 19. August 2005 Oder hat man das etwa vor dem Flug gar nicht abgeklärt? Naiv wie ich bin, denke ich, dass es daran liegt ... man "dachte", dass alles gut gehen würde, bzw. man wettete darauf, dass - wenn man schon in der Luft ist - sie (die Lotsen?) sich nicht trauen würden, etwas dagegen einzuwenden. Ich denke, solche "Spiele" werden sicher gemacht und vermutlich kommt man noch oft damit durch. Kommt man mal nicht durch, beauftragt man ein PR-Büro, um das ganze gross aufgeblasen in die Medien zu bringen "Unique schadet der (deutschen) Swiss"... Haben dabei Charter-Flieger nicht schon die längere "Landeerlaubnis"? (oder war das umgekehrt?) Denkt man das ganze auch weiter -- Der Flieger nach Jo'burg, 2h vor Abflug (d.h. vor 23:00?), wann sollte dieser denn repariert werden und danach starten? Selbst wenn sie um 23:40 hätten landen können, käme noch die Reparatur, etc. etc. dazu, ein Abflug in dieser Nacht wäre sowieso nicht möglich gewesen (d.h. die Passagiere wären schon längstens im Hotel). Und eine Reparatur über Nacht - macht man das überhaupt (oder sind da die Verträge entsprechend flexibel, d.h. nach einem 8h Tag noch kurzfristig 4h Nachtarbeit anhängen; wenn ja, wie soll da noch die Qualität sichergestellt werden?)? Wenn es wirklich über Nacht hätte sein müssen, hätte der "Zuständige" doch gleich ein Lastwagen-Transport organisieren können, das wäre sicher schneller gegangen (wenn's ab Frankfurt war) + man hätte nicht so pokern und NOCH mehr Geld verschleudern müssen (Hin- + Rückflug ohne die Ladung abzuwerfen)... Kann jemand mal die genauen Flug-Daten erruieren, wann ist der Flieger denn effektiv abgehoben? Gruss Johannes Edit: noch ein paar :005: :008: :D ;) :007: - um meinen Beitrag aufzulockern - ist zwar in ernst gefragt, aber nicht tot-ernst :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Viktor D. Geschrieben 19. August 2005 Teilen Geschrieben 19. August 2005 Wie ist das in der Schweiz bzw. speziell in Zürich eigentlich wenn dort mal eine UN-Maschine (Bspw. Il-76) im Charter zwischenlanden müsste? Also zu Zeiten des Irak-Krieges durfte hier in FRA die UN alles, das Nachtflugverbot und sämtliche Lärmvorschriften haben nicht interessiert. Gibt es da bei euch auch Ausnahmen oder ist es auch so konsequent wie in diesem Fall? Ist eine Frage aus Interesse ohne irgendwelche Wertungen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Toby-SRMD11 Geschrieben 19. August 2005 Teilen Geschrieben 19. August 2005 Ich bin auch dafür, dass man Regelungen, deren Verletzung niemandem schadet, nicht allzu pingelig auslegen sollte. Was sind denn schon 10 Minuten? Wie hätte denn der Lotse reagiert, wenn die Maschine nicht 10 Minuten, sondern nur 1 Sekunde, zu spät angekommen wäre? "Sorry, es ist jetzt 1 Sekunde nach 23:30, sie sind 1 Sekunde zu spät ... sie müssen umkehren!" Andererseits, möglicherweise müssen sich die Lotsen bei ihren Vorgesetzten für solche allfälligen Ausnahmen rechtfertigen? Wer weiss denn, wie pingelig die Vorgesetzten vielleicht sind, und vielleicht hat der betreffende Lotse ja bereits schon mal wegen einer solchen Ausnahme eine Rüge bekommen? Trotzdem bin ich der Meinung, dass die Swiss selber schuld ist. Ich stelle mir vor, dass die Swiss wird die Regelung gekannt und das Risiko bewusst in Kauf genommen hat. Es ist das Versäumnis der Swiss, wenn sie das nicht schon vorher abgeklärt und rechtzeitig eine allfällige Ausnahmebewilligung eingeholt hat. Wer weiss, vielleicht hätte der Jumboline mit ein bisschen mehr Beeilung noch rechtzeitig eintreffen können? Man kann es auch als Versäumnis der Swiss ansehen, wenn ein wichtiges Ersatzteil nicht an Lager gehalten wird. Gruss, Toby Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schmidi Geschrieben 19. August 2005 Teilen Geschrieben 19. August 2005 Hier ein paar Auszüge aus dem Betriebsreglement. Linienverkehr - Flugplanmässige Landungen: Wenn kein deutsches Gebiet überflogen wird: Flugplanmässige Landungen des Linienverkehrs sind bis 24.00 Uhr und nach 05.30 Uhr gestattet. Verspätete Landungen solcher Art werden bis 00.30 Uhr ohne besondere Bewilligung zugelassen. Für Landungen nach 00.30 Uhr kann die Flughafen Zürich AG bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen eine Ausnahmebewilligung erteilen. Wenn deutsches Gebiet überflogen wird: Flugplanmässige Landungen sind im Linienverkehr bis 23.00 Uhr und nach 06.00 Uhr gestattet. Unpünktliche Landungen solcher Art bedürfen einer Ausnahmebewilligung der Flughafen Zürich AG und können lediglich bis 00.30 Uhr und nach 05.30 Uhr zugelassen werden. Gewerbsmässiger Nichtlinienverkehr (u.a. Charter): Landungen des gewerbsmässigen Nichtlinienverkehrs sind bis 23.00 Uhr und nach 06.00 Uhr gestattet. Verspätete Landungen solcher Art werden bis 23.30 Uhr ohne besondere Bewilligung zugelassen. Für Landungen nach 23.30 Uhr kann die Flughafen Zürich AG bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen eine Ausnahmebewilligung erteilen. Von der Flughafen Zürich AG bewilligte Landungen der Luftfahrtunternehmen mit Schwerpunkt ihres Geschäfts- und Wartungsbetriebes in Zürich (home base) sind bis 23.00 Uhr und nach 06.00 Uhr gestattet. Verspätete Landungen solcher Art werden bis 23.30 Uhr ohne zusätzliche Bewilligung zugelassen. Nichtgewerbsmässiger Verkehr Abflüge und Landungen des nichtgewerbsmässigen Verkehrs sind während der Nachtzeit grundsätzlich nicht gestattet. Bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen kann die Flughafen Zürich AG eine Ausnahmebewilligung erteilen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ursmunger Geschrieben 20. August 2005 Teilen Geschrieben 20. August 2005 Hallo, kleine Bemerkung: Der Lotse hat da überhaupt keinen Spielraum. Muss für einen Flug eine Bewilligung her, so ist die Flughafengesellschaft dafür verantwortlich. Der Lotse ist ausschliesslich ausführendes Organ..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CarstenB Geschrieben 20. August 2005 Teilen Geschrieben 20. August 2005 Moin! Wenn ich mir das Posting vom Schmidi so durchlese, hätte der Flieger (flug-)planmäßig um 23:00 da sein müssen, um noch mit 30min Verspätung landen zu dürfen. Welche Zeit stand also im Flugplan? Reden wir hier von 10min oder 40min und wieso habe ich das Gefühl, dass es eine ähnliche Diskussion schon mal gab? Wie lang ist die tatsächliche Flugzeit von FRA bis ZRH in verkehrsschwachen Zeiten? Ist ein fehlendes Ersatzteil ein unvorhersehbares ausserordentliches Ereignis im Sinne des Betriebsreglement? Mich würde auch mal interessieren, wie groß und schwer das Ersatzteil ist. Von FRA bis ZRH sind es laut Routenplaner knapp über 400km Straßenkilometer via Basel, dabei geschätzt die Hälfte der Strecke über bundesdeutsche Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, bis auf einen kleinen Rest sonst Autobahn mit 100km/h / 120km/h. Ich bin schon in weniger als 3h von hier zum Flughafen Zürich gefahren ohne dabei auch nur einen Gedanken über mein Punktekonto in Flensburgzu machen. Selbst ein Mercedes Sprinter ist nur oft wenig langsamer als mein Diesel. Wie lange dauert so etwas als Hin- und Rückflug einschl. Einreichen des Flugplanes, Bereitstellen von Flieger und Crew etc.? @Viktor: UN oder USA? Ist eigentlich aber relativ egal, das auch die Bundeswehr Chapter II-Flieger anmietet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Roberto Geschrieben 20. August 2005 Teilen Geschrieben 20. August 2005 Sture Paragraphenreiterei, könnte glatt in DE passiert sein. Der kommt ja schließlich nicht aus Spaß dahergeflogen, noch dazu leer. Es hängt immer auch von der Mentalität der verantwortungstragenden Leute ab. Und da keiner mehr Verantwortung im Sinne von Entscheidungen tragen will um ja seine Pension zu erreichen......naja was solls..... Über soviel Sturheit hätte doch dem PIC adhoc so übel werden müßen (naja Ihr wißt schon), daß seinem verantwortungsvollen und besorgten F/O nichts anderes weiter hätte übriggebleiben können als sofort ein Emergency auszurufen. :001: Gruß Roberto (welcher auch schon auf Ersatzteile gewartet hat) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 20. August 2005 Teilen Geschrieben 20. August 2005 @Johannes: Die Lastwagen haben fast das selbe Nachtflug-, ähm Nachtfahrverbot in der Schweiz, wie die Flugzeuge :001: Gruss Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CarstenB Geschrieben 20. August 2005 Teilen Geschrieben 20. August 2005 Moin! Die Lastwagen haben fast das selbe Nachtflug-, ähm Nachtfahrverbot in der Schweiz, wie die Flugzeuge :001: Aber nur wenn die Schüssel ein zGG von über 3,5t hat, deswegen meine Frage zur Erstzteilgröße. Über soviel Sturheit hätte doch dem PIC adhoc so übel werden müßen, so daß seinem verantwortungsvollen und besorgten F/O nichts anderes weiter hätte übriggebleiben können als sofort ein Emergency auszurufen. Gute Idee! Bestätigung des PNF: "Gear up", Antwort des PF: "Mir ischt übel! Declare Emergency" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
goxli Geschrieben 20. August 2005 Teilen Geschrieben 20. August 2005 was mich no interssieren würde: wie erfahren die piloten dies eigentlich (also dass sie umkehren müssen)? über den ATC? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
phonom Geschrieben 20. August 2005 Teilen Geschrieben 20. August 2005 Folgender Satz möchte ich speziell hervorheben, welcher in der Weltwoche stand: Während in Swissair-Zeiten die Verletzung der Nachtflugbeschränkungen zum Alltag gehörte, spielen die Schweizer heute mit einem europaweit einzigartig restriktiven und rigiden Regime den Musterknaben. Aber eben. Wer hat Interesse an einem gut funktionierendem Flughafen? Wohl alle Politiker die eine grosse Klappe haben und sich ständig dafür einsetzen.... könnte man meinen. Namen kenne ich jedoch keine. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hunter58 Geschrieben 20. August 2005 Teilen Geschrieben 20. August 2005 Das erinnert mich an einen Vorfall den neunziger-Jahre in Hamburg. Da musste eine 757 der condor wegen dem Nachtflugverbot nach Berlin, notabene im 3 Miles Final (es war dann genau 00:00). Die genauen Umstände habe ich nicht mehr im Kopf, aber daraufhin wurde die Regelung so geändert dass der Überflug eines gewissen Waypoints (logischerweise die Einflugpubkte in die STARs) als Definition gelten ob noch gelandet werden darf oder nicht. Es brauchte allerdings zuerst diesen netten (und auch lauten) Durchstart um die verantwortlichen Politiker zum Denken anzuregen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Urs Wildermuth Geschrieben 21. August 2005 Teilen Geschrieben 21. August 2005 Folgender Satz möchte ich speziell hervorheben, welcher in der Weltwoche stand: Während in Swissair-Zeiten die Verletzung der Nachtflugbeschränkungen zum Alltag gehörte, spielen die Schweizer heute mit einem europaweit einzigartig restriktiven und rigiden Regime den Musterknaben. Aber eben. Wer hat Interesse an einem gut funktionierendem Flughafen? Wohl alle Politiker die eine grosse Klappe haben und sich ständig dafür einsetzen.... könnte man meinen. Namen kenne ich jedoch keine. Wann war das? :mad: Als die Transamerica zurückgeholt wurde um 1 nach mit 525 Paxen? Oder wann? Mir nicht bekannt, ich war immer der Ansicht, dass das Nachtflugverbot in ZRH SEHR restriktiv angewendet wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DOSenFreddy Geschrieben 21. August 2005 Teilen Geschrieben 21. August 2005 OK, mag pingelig erscheinen. Man lässt ihn also landen. Das nächste Mal kündet einer seine Landung auf 23:45 an. Dann lässt man ihn wegen nur 5 Minuten später als beim letzten Zwischenfall nicht landen? Pingelig! Also darf er landen. Der übernächste kommt um 23:50. usw. Gratistipp: Wichtige Ersatzteile in Griffweite haben, ist auch ohne Nachtflugverbot garantiert schneller! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Markus79 Geschrieben 21. August 2005 Teilen Geschrieben 21. August 2005 Vor allem in der jetzigen Situation mit den hitzigen Diskussionen um die Fluglärmproblematik finde ich es richtig, dass diese Regeln auch eingehalten werden. Wie schon gesagt wurde, kommt dann sicherlich der nächste Fall, der auch um 23:40 landen möchte und dann mal einer um 23:45, dann wäre der Flughafen auch im Erklärungsnotstand. Zumal der Flieger nach Johannesburg vermutlich gar nicht mehr hätte starten dürfen wegen dem Nachtflugverbot... Schuld hat hier ganz allein die SWISS. Ich denke mal, man wusste, dass man später als 23:30 ankommen wird. Und wenn man dies nicht schon im voraus abklärt, ob man dann landen kann, ist man einfach selber Schuld. Zumal es sich ja immerhin um 10 Minuten gehandelt hat. Für was ich auch kein Verständnis aufbringe, ist die Tatsache, das sausgerechnet auf der Homebase Zürich wichtige Ersatzteile nicht an Lager sind :001: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CarstenB Geschrieben 21. August 2005 Teilen Geschrieben 21. August 2005 Moin! Zumal es sich ja immerhin um 10 Minuten gehandelt hat. Hm ich lese aus dem Betriebsreglement, dass er 40min nach "Ladenschluß" reinkommen wollte: Landungen des gewerbsmässigen Nichtlinienverkehrs sind bis 23.00 Uhr und nach 06.00 Uhr gestattet. Dazu gibt es dann noch Karenz für Verspätung, doch genau die Frage ist immer noch nicht beantwortet: Kann jemand mal die genauen Flug-Daten erruieren,... Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass man nicht jedes Ersatzteil ständig auf Lager haben muss, zumal Murphy ja auch seine Finger im Spiel hätte haben können. Rein spekulativ: Ein Teil war da, wurde jedoch kurz vorher anderweitig verbaut oder das Teil geht sonst fast nie kaputt oder es war nur die falsche Version auf Lager, da Airbus die Spezifikationen geändert hat. Gerade bei meinem Auto erlebt: Das Scheibenwischergestänge war defekt (Lager festgefressen, nix ging mehr), nach ein paar Tagen war das Ersatzteil endlich da, dass ist aber auch schon wieder hinüber - diesmal aus einem anderen Grund (aber immerhin funzt der Wischer auf der Fahrerseite noch). Es sind immer noch ein Menge Fragen offen, so das man hier die Sache nicht abschließend beurteilen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flyhigh Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 Die Swiss Verantwortlichen wissen, dass das Nachtflugreglement sehr strikte angewendet wird! Vor wenigen Wochen bekam ein Ambulanzflug der Rga die T/O Bewilligung um 0559 Uhr, also eine Minute vor "Betriebsöffnung " des Flughafens. Es dauerte nicht lange, da wurde eine "Nachtflugbewilligung" seitens des Kantons verlangt... :002: Zurück zum eigentlichen Thema: Der besagte Jumbolino war ein Bedarsflug (charter) und somit war die späteste Landezeit 2330 Uhr. Das wissen alle, auch Swiss! ES GIBT KEINE ALTERNATIVEN! Dies ist ein Paradebeispiel für das Scheuklappendenken der Swiss. Erstens hätte man schneller Handeln müssen und auch können und zweitens hätte man auch in FRA einen Taxiflieger chartern können der das Teil nach ZRH bringt. Die Möglichkeit, dass man mit den Pax via FRA nach Jo´ burg fliegt wurde aus unbekannten Gründen verworfen. Saludos David Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CarstenB Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 Hallo David! somit war die späteste Landezeit 2330 Uhr... Erstens hätte man schneller Handeln müssen und auch können und zweitens hätte man auch in FRA einen Taxiflieger chartern können der das Teil nach ZRH bringt. Die Möglichkeit, dass man mit den Pax via FRA nach Jo´ burg fliegt wurde aus unbekannten Gründen verworfen. Liege ich mit meiner Interpretation des Betriebsreglement falsch, wenn ich sage, dass die Avro planmäßig um 23:00 hätte in ZRH landen müssen?Mit Deinen Aussagen deutest Du an, dass Dir weitere Details bekannt sind. Kannst Du die uns mitteilen? Wann wurde festgestellt, dass was kaputt war? Purser/Purserette kurz nach dem Start in der Begrüssungsansage: "Sehr geehrte Damen und Herren, wir begrüssen Sie recht herzlich an Bord des Swiss Fluges von Zürich nach Johannisburg. Aus technischen Gründen werden wir einen kurzen Reparaturstopp in Frankfurt einlegen müssen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!" Wie hätte dazu wohl die Schlagzeile im "Blick" gelautet? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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