rudolf.m Geschrieben 14. August 2005 Teilen Geschrieben 14. August 2005 Hoehere Gewalt“ am Bahnsteig - Frau durch Lebensmueden verletzt Verletzt ein Lebensmueder waehrend eines Selbstmordversuchs auf dem Bahnsteig einen wartenden Bahnkunden, so hat dieser gegen die Deutsche Bahn keinerlei Ansprueche. Das hat das OLG Hamm entschieden. Wie der Anwalt-Suchservice mitteilt, wartete eine Frau nach- mittags auf einem Provinzbahnhof auf ihre Regionalbahn. Als ein ICE mit rund 200 km/h anrauschte, warf sich ploetzlich ein 24-jaehriger Mann dem Schnellzug entgegen. Der Koerper des lebensmueden Mannes wurde sofort zurueck auf den Bahnsteig geschleudert und traf die wartende Frau in Kniehoehe. Sie erlitt dabei erhebliche Beinverletzungen. Die Dame verlangte von der Deutschen Bahn Schadenersatz. Die Bahn sei als Betreiberin der Station fuer die Sicherheit ihrer Kunden verantwortlich und muesse diese auch vor Lebensmueden schuetzen, meinte sie. Doch die Deutsche Bahn weigerte sich und bekam vom OLG Hamm Recht zugesprochen (Az.: 6 U 102/03). Der Unfall der Bahnkundin sei durch hoehere Gewalt verursacht worden, so die Richter. Es habe sich dabei um ein Ereignis abseits des eigentlichen Bahnbetriebs gehandelt. Auch, wenn es jedes Jahr zu mehr als 900 Suizidfaellen auf den Strecken der Deutschen Bahn komme, muesse solch ein Unglueck trotzdem als aussergewoehnlich und unvorhersehbar gelten. Der Vorfall, so die Richter, haette nur mit einem fuer die Bahn wirtschaftlich unvertretbar hohen Aufwand, wie Langsamfahrt oder Gleisum- leitung, verhindert werden koennen. Über die Befindlichkeit des Lebensmüden schweigt sich der Artikel aus. Gruss, Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hans Mueller Geschrieben 14. August 2005 Teilen Geschrieben 14. August 2005 Ich finde das Urteil, so wie es ist, gerecht. Sicher tut mir die Dame leid, sie konnte das nicht ahnen, es war eben höhere Gewalt. Und ihre Verletzungen waren sicher gravierend. Dem Selbstmörder waren die Folgen seiner Tat wohl egal, verständlich auch. Wie sollte ein Urteil sonst ausfallen? Ich wüsste nichts anderes. Als Passagier würde ich wegen der enstehenden Verspätung und Sauerei auch klagen, gegen den Lokführer, welcher wieder mal nicht schnell genug bremste. In diesem Sinne grüsst Dich Hans, welcher sehr gerne mal vorne mitrauschen würde, bin Fan von allem, was sich bewegt und Krach macht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ew1151 Geschrieben 14. August 2005 Teilen Geschrieben 14. August 2005 Hallo Hans. Kann sein dass ich deinen Beitrag falsch verstehe, aber meinst du das ernst dass du gegen den Lokführer klagen würdest, weil dieser nicht schnell genug gebremst hat?Wenn du das wirklich ernst meinst, muss ich dir leider unterstellen ,dass du nicht viel Ahnung von Physik hast. EIn Zug hat nunmal einen sehr langen Bremsweg, da kann man nicht wie beim Auto mal eben auf relativ kurzer Strecke voll zum stehen kommen. Ich habe von einem Fall gehört, wo sich solch ein Selbstmörder vor die Gleise hingekniet hat, dem kommenden Zug und dessen Lokführer zugewunken hat und dann seinen kopf auf die Gleise gelegt hat. Und bevor ich jetzt auch nur ansatzweise auf den gedanken kommen sollte, den Lokführer anzuklagen, sollte ich doch erstmal nachdenken, was der Lokführer jetzt empfindet und denkt. Der wird doch seines Lebens nicht mehr froh, wenn er dauernd denken muss, dass er einen Menschen auf dem Gewissen hat. Und wie sch.... muss man sich fühlen, wenn man eine Vollbremsung durchführt und trotzdem weiß und sieht , dass man nicht rechtzeitig zum stehen kommen kann, um so die Person, die auf den Gleisen liegt, nicht zu überfahren. Menschen sind nunmal Menschen und keine Maschinen... Schönen Gruß, Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jérôme Röthlisberger Geschrieben 14. August 2005 Teilen Geschrieben 14. August 2005 Ich muss Markus rechtgeben. es ist eine extreme Selische Belastung welcher man ausgesetzt ist. Ohne hier gross aufzuwühlen, möchte ich einfach sagen das ich sozusagen Erfahrungen aus erster Sicht gemacht hatte, als ich selber mal uf einem Gleis stand... zum Glück kann ich heute euch davon erzählen... ich hatte Blickkontack mit dem Lockführer :001: meine gendanken sind bei den Betroffenen, daher von meiner Seite nun eine Schweigeminute.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joh-k Geschrieben 14. August 2005 Teilen Geschrieben 14. August 2005 Vor allem werde ich über Michael's Schlussbemerkung nicht schlau. Wen interessiert im Zusammenhang mit diesem absolut deplazierten Gerichtsentscheid den (optischen?) Zustand einer Leiche?!? Dass hinter dieser Tat eine enorme Verzweiflung steht ist ja vermutlich jedem klar, aber hier vollkommen unwichtig, vor allem da das Ergebnis bei 5 Sek. nachdenken klar sein dürfte, oder?! Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hans Mueller Geschrieben 14. August 2005 Teilen Geschrieben 14. August 2005 Hallo Hans.Kann sein dass ich deinen Beitrag falsch verstehe, aber meinst du das ernst dass du gegen den Lokführer klagen würdest, weil dieser nicht schnell genug gebremst hat? Hallo Markus Nein, das ist nicht mein Ernst. Ich verzichte jedoch auf Emoticons, da ich diese nicht mag. Ich glaube mir absolut sicher zu sein dass Michael den kleinen Scherz entweder leise fluchend, vermutlich aber grinsend, zur Kenntnis nahm. So war das gedacht. An den Nachlesenden habe ich nicht gedacht, mein Fehler. Deshalb also die Erklärung. Sicher kennst Du auch den Beruf von Michael nicht, ich schon! In der Hoffnung, Dir den Sonntag nicht vermiest zu haben grüsse ich Dich. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rudolf.m Geschrieben 15. August 2005 Autor Teilen Geschrieben 15. August 2005 Wen interessiert im Zusammenhang mit diesem absolut deplazierten Gerichtsentscheid den (optischen?) Zustand einer Leiche?!? Im Zweifelsfalle die Gerichtsmedizin. Wo aber steht etwas von einer Leiche? Es ist nur die Rede von einem "Lebensmüden" und von "Selbstmorderversuch". Gut möglich dass der Mann noch lebt, auch wenn er sich nicht mehr bester Gesundheit erfreuen dürfte. @Hans: An nichts anderes als eine Scherz habe ich Gedacht, ich kann übrigens grinsen und fluchen gleichzeitig. Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joh-k Geschrieben 15. August 2005 Teilen Geschrieben 15. August 2005 ...ach so, na gut. So weit habe ich jetzt nicht gedacht, dass bei einem Zugsaufschlag im Bereich von 200km/h rein potentiell noch "gewisse" Überlebenschancen bestehen. :005: Wünschen wir ihm doch von Herzen gute Besserung - und eine hervorragende Haftpflichtversicherung zu Gunsten der durch ihn havarierten Passantin. :) Gruss Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hans Mueller Geschrieben 15. August 2005 Teilen Geschrieben 15. August 2005 An nichts anderes als eine Scherz habe ich Gedacht, ich kann übrigens grinsen und fluchen gleichzeitig. Dann hat es sich doch gelohnt! Duckundweg Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ew1151 Geschrieben 15. August 2005 Teilen Geschrieben 15. August 2005 Hi Hans. Du hast mir nicht den Sonntag versaut, keine Angst. Ich hatte ehrlich gesagt auch nicht gedacht, dass du das ernst meinst. War auch eher ne eigene Meinung von mir was ich geschrieben habe und sollte keinesfalls dich in irgendeiner Art und Weise angreifen. Das mit der fehlenden Ahnung von Physik muss ich im Prinzip zurückziehen, denn wer interessiert sich für Luftfahrt und hat keine Ahnung von Physik? ;) Das gehört ja beides zusammen. :D Schönen Montag noch, Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rudolf.m Geschrieben 16. August 2005 Autor Teilen Geschrieben 16. August 2005 EIn Zug hat nunmal einen sehr langen Bremsweg, da kann man nicht wie beim Auto mal eben auf relativ kurzer Strecke voll zum stehen kommen. Nur der Vollständigkeit halber habe ich mal nachgesehen: Bei einem ICE 1 / 2 beträgt der kürzeste Bremsweg aus 250km/h 2300m, als normaler Wert ist die LZB auf 4820m eingestellt was für die Fahrgäste wesentlich angenehmer sein dürfte. Übersicht Gruss, Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
N5528P Geschrieben 16. August 2005 Teilen Geschrieben 16. August 2005 Willkommen in AMERIKA! Wie stellt die Dame sich das vor? Sol die Bahn alle Fahrgäste in Käfigen von zu Hause abholen? Solchen Personen sollte man das Wahlrecht entziehen.... :003: Bernhard Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joh-k Geschrieben 16. August 2005 Teilen Geschrieben 16. August 2005 Bernhard, schon einmal etwas von (adäquater) Kausalhaftung gehört? Wenn die Bahn etwas wegschleudert, ist das ein Haftpflichtfall. Ob es nun in direktem Zusammenhang mit dem Betrieb ist, oder eben nicht wie hier, spielt eine untergeordnete Rolle. Die Bahn hat mit ihrem Betrieb einen Schaden angerichtet, der Haftungspflicht nach sich ruft (bzw. eben rufen sollte)... Willkommen im Rechtsstaat Schweiz (Österreich genau so). :) Oder widersprechen mir jetzt die Juristen? :D Gruss Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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