Thomy84 Geschrieben 20. Juni 2012 Geschrieben 20. Juni 2012 Hallo,Ist eine solcher Entscheid rechtlich überhaupt gültig? Ich habe die Vorgeschichte nicht im Detail verfolgt*) und möchte das gerne wissen. *)Weil ich in der CH, Nähe LSZH wohne :) und wir hier solche Diskussionen nicht kennen :005: Der Bürgerentscheid ist gültig und für 1 Jahr bindend, sofern das Ergebnis nicht durch einen erneuten Bürgerentscheid aufgehoben wird oder sich die Sach- bzw. Rechtslage entscheidend verändert. Das genaue Verfahren über Bürgerbegehren und -entscheid in Bayern ist bei Wiki ganz gut beschrieben: http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerbegehren_und_B%C3%BCrgerentscheid_in_Bayern Zitieren
michaelfio Geschrieben 20. Juni 2012 Geschrieben 20. Juni 2012 Doch, doch. Ohne das o.k. von Zürich gibts keine Pistenverlängerung in LSZH, und ohne das o.k. von Uri und Tessin gibts keine zweite Röhre am Gotthard, auch wenn beide Projekte eine nationale Tragweite haben. Soviel ich weiss, kann der Bund notfalls einen Bau verordnen, Landesenteignungen vornehmen etc., aber das soll wirklich das allerletzte Mittel sein. Rechtsgelehrte korrigieren mich bitte! Da steht mir etwas viel Unstimmiges auf's mal. Flughäfen, Nationalstrassen und Eisenbahnen unterstehen in der Schweiz ausschliesslich der Bundeshoheit, d.h. ihre Errichtung wird (nur) vom Bund bewilligt (sog. Plan-genehmigung), was auch gegen den Willen des betroffenen Kantons oder der betroffenen Gemeinden möglich ist (und zum Teil auch vorkommt). Etwas anderes ist, wenn die Anlage, die gebaut werden soll, dem Kanton selbst gehört (wie früher der Flughafen Zürich und früher die Nationalstrassen), dann kann der Kanton natürlich aus diesem Grund nicht zum Bau gezwungen werden (der Bund könnte höchsten jemanden anderes suchen, der ihm die Anlage baut). Enteignungen sind nochmal etwas anderes. Die braucht es dann, wenn die betroffenen Grundeigentümer ihr Land für eine (plangenehmigte) Infrastrukturanlage nicht freiwillig hergeben wollen. Ist eine Infrastrukturanlage nicht zulässig, kann logischerweise auch nicht enteignet werden. Der Rechtsgelehrte grüsst Michael Zitieren
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