herbsmole Geschrieben 5. Juli 2005 Geschrieben 5. Juli 2005 Hallo Kollegen, Ich suche Hilfe bei der Beweissicherung. Was ist geschehen? VFR Flug am 14. Juni 2005 von Mannheim nach Birrfeld. GAFOR D. Immer im Kontakt mit Langen Info, später Strassburg. Südlich von Karlsruhe wird die Wolkendecke tiefer. Ich entscheide mich zu einer Landung im Baden Airpark, um auf besseres Wetter zu warten. Kurz nach der Landung werde ich von zwei sehr freundlichen Polizisten aufgesucht, die meine und die Flugzeugpapiere kontrollieren. Grund? Ein Anfrage der Polizei in Karlsruhe aufgrund des Anrufes eines Industriebetriebes in Karlsruhe wegen zu tiefem Überflug. Die Rückfrage bei der Polizei in Karlsruhe ergab, dass der Werksdienst der Firma Miro (Oelhafen) angerufen hatte, weil ich tief über das Oellager geflogen sei. Eine Anfrage beim Werksdienst ergab, dass man alle Flugzeuge meldet, deren Immatrikulation man lesen könne (O-Ton: Wenn man die Nummer mit dem Feldstecher lesen kann, sind Sie zu tief!). Ich habe keine Vorschriften gefunden, die ich verletzt haben könnte. Kennt sich jemand hier besser aus? Auf meinem Garmin GPSMap 295 habe ich den ganzen Flug getrackt und anschliessend ausgewertet. An der fraglichen Stelle war ich 2371 ft MSL gemäss Garmin, also gut 2000 ft AGL: Das Profil des Fluges sieht man hier: Bis jetzt hat sich die Polizie noch nicht bei mir gemeldet. Vielleicht verläuft ja die Sache im Sand, weil man anhand der Transponderdaten festgestellt hat, dass ich hoch genug geflogen bin. Vielleicht mahlen die Mühlen aber einfach langsam... Meine Bitte ist nun die: Mein Tracklog ist noch immer im Garmin gespeichert. Ich möchte diesen Track als Beweismittel sichern; für alle Fälle. Kennt sich jemand genügend mit Garmin GPSMAP 295 aus, um mir beim Download zuzusehen und als "Sachverständiger" den Downloadvorgang zu bestätigen? Ich würde dann das ganze auf eine CD brennen und abwarten. Hat jemand eine bessere Idee? Vielen Dank im Voraus! Herbert Zitieren
Johannes Müller Geschrieben 5. Juli 2005 Geschrieben 5. Juli 2005 In der Annahme, dass man die Tracks im GPS nicht manuell verändern kann bzw. dass man keine eigenen aufladen kann, dürfte das möglicherweise als Beweismittel durchgehen. Wenn du den Track im GPS löschen möchtest, dann solltest du - mit Zeugen, am besten mit einem Anwalt, den Track herunterladen und direkt auf mehrere CDs brennen, die der Anwalt "versiegeln" kann (von mir aus in einen versiegelten Umschlag stecken). Wichtig an der ganzen Sache ist, dass du sowas nur im Beisein von Zeugen machst - damit du wirklich belegen kannst, dass der Track auf der CD nur vom GPS stammen kann und nicht bearbeitet wurde. Ggf. kann man den Track vom GPS dann auch mit irgendwelchen Flugdaten der Flugüberwachung vergleichen und so "noch glaubwürdiger" machen. Gerade bei elektronischen Beweismittel muss man 120% sicher sein, dass man es so macht, dass keinerlei Einfluss auf die Daten genommen werden kann. Vielleicht ist auch schon ein Download auf deinem PC zu viel -- vielleicht wäre es eine gute Idee, den Download z.B. beim Garmin-Vertreter in deiner Nähe (mit Anwalt) - sozusagen auf neutralem Boden - zu machen. Wenn etwas daraus werden könnte, dann würde ich sowas lieber "zu sicher" machen ;) Gruss Johannes Zitieren
Mike Rider Geschrieben 5. Juli 2005 Geschrieben 5. Juli 2005 entschuldigung, hab zum thema direkt nichts beizutragen, allerdings drängt sich mir eine frage auf: haben die angestellten besagter firma nichts besseres zu tun, als den ganzen tag mit dem feldstecher in den himmel zu gucken? im übrigen: safety first! sollen die klappe halten, du bist vfr geflogen und hast die entsprechenden minimas eingehalten. Zitieren
Gast Roland Tenger Geschrieben 6. Juli 2005 Geschrieben 6. Juli 2005 Hallo Herbert Ich sehe eigentlich auch nur 2 Möglichkeiten: - den Track im GPS behalten und im Notfall die Aufzeichnung stoppen bevor die entsprechende Stelle überschrieben wird. - im Beisein eines Notars den Track herunterladen und auf CD speichern, das aber nur wenn der Track im GPS unbedingt überschrieben werden muss. Gruss und viel Glück Roland Tenger Zitieren
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