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Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt


CarstenB

Empfohlene Beiträge

Moin!

 

Wie schaut es in der Schweiz aus?

 

Aus Heise online:

Einen Streitwert von 100.000 Euro hat ein Anwalt für die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym in einem Internet-Forum festgelegt.

...

Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.

...

In dem Anwaltsschreiben wird dem Betreiber vorgeworfen, den geschützten Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen und damit gegen §1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen.

 

Der Betreiber wird aufgefordert, das zukünftige Verwenden der Marke zu unterlassen. Er soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 13. Juni an den Anwalt zurückschicken. Den Eingang des Rechnungsbetrages in Höhe von mehr als 5200 Euro erwartet die Kanzlei ebenfalls bis zum kommenden Montag.

Noch ist die Sache zwar nicht rechtskräftig, doch sollte man als Forumbetreiber das vielleicht im Auge behalten.

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Johannes Müller

Ich verstehe nur bahnhof :confused: :confused:

 

Kann mir das einer anhand eines Beispiels nachstellen?

 

... und bezieht sich das auf alles "Internet", was in Deutschland "gezeigt" wird oder muss der Besitzer/Betreiber (oder wer?) in Deutschland wohnen?

 

Gruss

Johannes

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Moin!

 

Nehmen wir einmal an, es gibt im Forum einen Benutzer mit dem Pseudonym "Toblerone". Die Kraft Foods Inc. in den USA als Rechteinhaberin beanstandet die Nutzung des in D. eingetragenen Markennamens und beauftragt einen Anwalt, hiergegen einzuschreiten. Dieses erfolgt in Form einer kostenpflichtigen Abmahnung. Die Höhe der Rechnung (im ct-Fall 5.200Euro) errechnet sich aus dem Streitwert (hier 100.000 Euro).

Der Betreiber des Forums muß schriftlich erklären, dass er zukünftig die widerrechtliche Nutzung des Markennamens unterbinden wird und "darf" noch die Anwaltsrechnung begleichen.

 

Primär geht es natürlich um deutsches Recht und einige Anwälte haben sich hier durch Massenabmahnungen einen eher zweifelhaften Ruf erworben.

Ob das auch für eine schweizerische Internetseite/Forum ein Problem werden könnte, wäre noch zu hinterfragen. Innerhalb der EU stehen die Deutschen insbesondere wg. der Kostennote zur Erstabmahnung relativ alleine da.

 

Weiterführende Links:

http://www.abmahnwelle.de

http://www.abmahnung.de

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Hallo,

 

Die in Deutschland grassierende Abmahnwelle hat die Schweiz (noch) nicht erreicht. Sie dürfte aufgrund unserer Gesetzgebung auf schwachen Grundlagen stehen und bei schweizerischen Gerichten kaum Erfolg haben. Allerdings ist unklar, welches Recht anzuwenden ist, macht doch das Internet und somit auch die Foren nicht mehr an der Landesgrenze halt. Welcher Gerichtsstand ist wann anzuwenden? Da werden sich die höchsten Gerichte noch mit Grundsatzurteile äussern müssen.

 

Unanständige oder anstössige Nicks können aber bereits heute sehr wohl dem Domain-, bzw. Forenbetreiber angelastet werden.

 

Klarer ist die Sache bei Domain-Namen. Da bestehen bereits einige Urteile. Es kommt nicht mehr primär darauf an, wer die Domain gekauft hat, sondern entscheidend ist, in welchem Zusammenhange sie zum Eigentümer steht und ob allenfalls Interessen anderer tangiert sind.

 

 

En Gruess Walter

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Johannes Müller

Muss ich also jetzt meinen Namen ändern (alles Müller, oder was)? :D :D

 

Muss jetzt Carsten mit einer "Abmahnung" rechnen, da er ein M-Wort in den Mund genommen hat (bzw. schriftlich!! im Internet publiziert hat!! ohne Erlaubnis!!) :D

 

Jetzt kann man noch darüber grinsen: ich hoffe, es bleibt noch eine Weile so...

 

Aber in diesem Fall hat es also nichts mit dem "Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird." zu tun, oder? (oder ist das nur der "Beweis", dass es kommerzielle Absichten gibt?)

 

Gruss

Johannes

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Muss ich also jetzt meinen Namen ändern (alles Müller, oder was)? :D :D
Du nennt Dich ja "Johannes Müller" und nicht "Müller Milch"

 

Muss jetzt Carsten mit einer "Abmahnung" rechnen,
In diesem Zusammenhang nicht. Das Marken- und Urheberrecht ist allerdigns ein komlexes Thema.

Beispiel: Das Design der DB-Züge ist geschützt. Wenn ich jetzt auf öffentlichem Grund stehe, darf ich den Zug fotografieren und das Bild anschließen veröffentlichen. Benutze ich dafür jedoch ein Hilfsmittel (z.B. eine Leiter) oder stehe in einem nicht öffentlich zugänglichen Gebäude (meine Wohnung in Hannover hatte frei Sicht auf die Bahnstrecke), da kann das schon Probleme bereiten. Bitte nicht lachen: Die Bahn ist tatsächlich - wenn auch ohne Erfog - gegen Fotografen vorgegangen. Gleiches gilt z.B. für ein Haus: Der Architekt hat das Urheberrecht am Gebäude, also darf man theoretisch ohne seie Zustimmung kein Bild veröffentlichen, welches man aus einer Privatwohnung von der gegenüberliegenden Straßenseite gemacht hat.

 

Aber in diesem Fall hat es also nichts mit dem "Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird." zu tun, oder? (oder ist das nur der "Beweis", dass es kommerzielle Absichten gibt?)
Das könnte die Sache halt noch verstärken, aber dafür habe ich zuwenig Wissen.
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Wie ist denn das wenn ich nächstes Wochenende mit der Deutschen Bahn nach Stuggi fahre, darf ich dann die Lokomotive (bzw. den ICE) noch fotografieren und ins Internet stellen, ohne dass ich gleich eine Abmahnung bekomme? Für Aufklärung wär ich dankbar :)

 

(Die Weisungen zum Fotografieren, die die DB AB mal rausgegeben hat habe ich zwar irgendwo, aber halt eben irgendwo und nicht griffbereit... ;) )

 

JOEL

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Johannes Müller
Beispiel: Das Design der DB-Züge ist geschützt. Wenn ich jetzt auf öffentlichem Grund stehe, darf ich den Zug fotografieren und das Bild anschließen veröffentlichen. Benutze ich dafür jedoch ein Hilfsmittel (z.B. eine Leiter) oder stehe in einem nicht öffentlich zugänglichen Gebäude (meine Wohnung in Hannover hatte frei Sicht auf die Bahnstrecke), da kann das schon Probleme bereiten. Bitte nicht lachen: Die Bahn ist tatsächlich - wenn auch ohne Erfog - gegen Fotografen vorgegangen. Gleiches gilt z.B. für ein Haus: Der Architekt hat das Urheberrecht am Gebäude, also darf man theoretisch ohne seie Zustimmung kein Bild veröffentlichen, welches man aus einer Privatwohnung von der gegenüberliegenden Straßenseite gemacht hat.

Um wer wäre dann "haftbar" (bestrafbar?), wenn jemand ein solches Bild in einem Forum (z.B. hier) publizieren würde? Der Forumsbetreiber kann ja nur schlecht erkennen, ob eine Leiter verwendet wurde oder nicht...

 

Weiss jemand, wie das bei deutschen Domains ist? Könnte ich als deutscher in der Schweiz wohnhaft, mit einem deutschen Domain (.de) auf einem Server in der Schweiz (war zumindest zuletzt noch dort ;)) mit deutschem Recht "bearbeitet" werden?

 

Wenn das so weiter geht, dann muss man bald sicherheitshalber alle Server nach Sealand verschieben (samt Briefkastenfirmen dort als Betreiber)... :( :(

 

Gruss

Johannes Müller, Milch am Kinn

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Jetzt ist nur die Frage wie die Rechtssprechung konkret aussieht...

 

Haftet der Betreiber der Domaine für veröffentliche Bilder in einem Forensystem oder der Ersteller des Posting selbst?

Ich denke bei uns gilt 2. da wir ja kein Upload der Bilder in das Forum zulassen und die Bilder von einem anderen Server verlinkt sind...

Möchte aber vor Gericht nicht nicht ausprobieren was nun genau gelten würde. Denn recht haben und recht bekommen sind 2 Dinge :)

Sobald aber jemand bei uns anklopft und auf sein Copyright pocht oder wir selbst festellen würden dass da was nicht korrekt sien könnte, würden wir reagieren wenn das ganze nur ansatzweise stimmen könnte

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Hallo,

 

Am "Internet-Recht" werden sich noch ganze Heerscharen von Juristen eine goldene Nase verdienen. Klagen, Expertisen und Gutachten bis zum Abwinken. Also Jurastudenten nix wie los......

Wie Markus und Wisi schön gesagt haben, hat das Recht verschiedene Facetten. Dazu kommt noch die Form in "geschriebenem Recht" (Gesetze) und "gesprochenem Recht" (Gerichtsurteile). Und das ist manchmal so ähnlich wie das Huhn oder das Ei, welches von beiden zuerst da war.

 

Mit dem moderierten Forum hier habt ihr eine gewisse Kontrollmöglichkeit und ich bin überzeugt die Mods haben das im Griff. Spezielle Massnahmen drängen sich doch nicht auf. Also zieht jetzt bitte nicht den Stecker raus....

 

 

En Gruess Walter

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Hier übrigens der Link zu der betreffenden Seite:

 

http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html

 

Es ist schade, das der betroffene Markenname unknntlich gemacht wurde. Es wäre für mich eine Ehrensache, Firmen, die mit solchen Mitteln Privatleute in den Ruin treiben wollen, zu boykottieren.

 

Gruss,

Thomas

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Thomas... du hast ja Glück... stell die vor du würdest Calvin Klein heissen... da hätten wir ein echtes Problem :D

 

Aber, aber....

 

http://www.thomasklein.de/deutsch/frame.htm

 

Muss ich mir jetzt schon einen Anwalt nehmen? :rolleyes: :004:

 

Aber da fällt mir gerade ein, wir hatten doch neulich den Fall der Wisi-Antennen

http://www.wisi.ch/

 

Gruss,

Thomas

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Wilko Wiedemann

Hallo

 

Auch in unserem Forum kursieren diverse Usernamen, die Marken- oder Firmennahmen sind. Ich zähl mal ein paar auf: Acer, Abraxas, Swiss, Fanta, Isra, Lion. Und so weiter und so fort. Man würde vermutlich noch einiges finden, wenn man die ganze Liste absucht.

 

Wann kommt endlich mal ein Gesetz, wonach man diesen Winkeladvokaten das Handwerk legen kann, welche nichts anderes tun, als Kleinigkeiten zu suchen, um diese dann aufzupauschen und Profit draus zu schlagen ?

 

Als damals Ed Fagan in die Schweiz kam, um seinen Kampf gegen die Banken zu führen, hat man ihn ausgepfiffen, beinahe verprügelt und heim geschickt. Wohl noch das einzig richtige Verhalten solchen Aasgeiern gegenüber. Ich dachte immer, solche Dinge kämen nur in Übersee vor, doch diese Zeiten sind vorbei. Sie sind mitten unter uns, nehmt euch in acht.

 

Gruss

 

Wilko

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Abend

Ein Arbeitskollege hat auf der Homepage seines Turnvereins (in der Schweiz) ein Memory-Spiel mit den Köpfen seiner Turner-Kollegen veröffentlicht. Er hat bedauerlicherweise den Begriff Memory (wir alle kennen Memory) dafür verwendet. Das hatte einen Brief der Ravensburger (Deutschland) (wir kennen auch alle die Ravensburger Spiele) zur Folge. Den Inhalt kann ich nicht mehr wörtlich wieder geben, nur soviel, er müsste das Spiel von Netz nehmen, den Begriff ändern oder mit einem Verfahren rechnen, dazu sollte er auch einen Wisch Unterschreiben, dass er der Ravenburger alle Kosten und Verluste die durch die missbräuchliche Verwendung des Begriffes "Memory" enstünden, zu zahlen hätte.

Also seit vorsichtig mit der Verwendung von scheinbar allgemein gültigen Begriffen wie Memory, er könnte geschützt sein.

Buona notte, hau mich aufs Ohr

Karl

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Einen Streitwert von 100.000 Euro

 

Tja es kommt drauf an der haken liegt schon hier, der Anwalt müsste vor Gericht den Streitwert belegen.

Gerade bei der Verwendung eines Namens hier im zusammenhang mit einem Pseudonym dürfte der "Verklagte" gute Chancen haben das der Streitwert entweder stark gemildert oder je nach Richter sogar vollends zu fall kommt.

 

Dafür braucht es allerdings einen Prozess, der auch schon mal teurer kommen kann als die Anwaltskosten die sich aus dem Imaginären Streitwert ergeben.

Das wissen die natürlich auch und denken sich das das Jura Studium eine möglichkeit ist legal Geld zu drucken.

 

Und darum wird in Deutschland munter verklagt was nicht Niet und Nagelfest ist.

 

z.b.: Das fehlen eines Impressums auf Internetseiten mit Kommerziellem hintergrund.

So lassen sich pro Abmahnung schon mal ganz locker 300 Euro verdienen das macht man 10 bis 15 Mal im Monat und hat sein Schiff im trockenen falls man keine echten klienten hat.

Aufwand für diese Abmahnungen 2 Din A4 Blätter einen Kugelschreiber für die Unterschrift (wenn nicht maschinell) Einen Umschlag und 51 Cent Porto, wenn man hat schreibt das ganze dann noch die Rechtsanwaltsgehilfinazubine und der Herr oder Frau Anwalt Trainiert das Sitzfleisch oder geht Golfen.

 

Fazit: Wer eine Rechtschutzversicherung hat sollte mit ihr reden und es in diesen fällen darauf anlegen einen Prozeß zu führen. Den der Streitwert hält der Überprüfung vor Gericht meist nicht stand.

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Dafür braucht es allerdings einen Prozess, der auch schon mal teurer kommen kann als die Anwaltskosten die sich aus dem Imaginären Streitwert ergeben.

Das wissen die natürlich auch und denken sich das das Jura Studium eine möglichkeit ist legal Geld zu drucken. Und darum wird in Deutschland munter verklagt was nicht Niet und Nagelfest ist.

 

z.b.: Das fehlen eines Impressums auf Internetseiten mit Kommerziellem hintergrund.

So lassen sich pro Abmahnung schon mal ganz locker 300 Euro verdienen das macht man 10 bis 15 Mal im Monat und hat sein Schiff im trockenen falls man keine echten klienten hat.

Aufwand für diese Abmahnungen 2 Din A4 Blätter einen Kugelschreiber für die Unterschrift (wenn nicht maschinell) Einen Umschlag und 51 Cent Porto, wenn man hat schreibt das ganze dann noch die Rechtsanwaltsgehilfinazubine und der Herr oder Frau Anwalt Trainiert das Sitzfleisch oder geht Golfen.

 

Fazit: Wer eine Rechtschutzversicherung hat sollte mit ihr reden und es in diesen fällen darauf anlegen einen Prozeß zu führen. Den der Streitwert hält der Überprüfung vor Gericht meist nicht stand.

 

Sven, das ist ja ganz amüsant... Das Jurastudium ist eine Möglichkeit, sich auszubilden in einem für die heutigen Gesellschaften unentbehrlichen Interessensgebiet. Geld gedruckt wird da nicht - sonst hätte ich prompt auch dieses gewählt! ;) Zudem, Du weisst ja gar nicht, wo überall Juristen sitzen (müssen) damit unser Alltag (mehr oder weniger) reibungslos abläuft... was glaubst Du, wer bei der Rechtsschutzversicherung arbeitet? Ahaaaa..... Und also ist man mit einem Jurastudium wohl kaum automatisch "böse", golft und schreibt nur 30 A4 Blätter im Monat, oder? Es gibt eine Mehrheit in der Branche, die für EUER Geld ARBEITET.

 

Zudem: Anwälte arbeiten i.d.R. nur auf Antrag eines Kunden! Sie sind ja Interessenvertreter Also muss man sich nicht über diese Berufsgruppe nerven, sondern über die gekränkten Firmen, die sich irgendwie betupft fühlen (so wie ich grad jetzt ;) ), weil sich jemand Was-weiss-ich nennt. Nur wenn es sich um Offizialdelikte handelt, schreitet jemand (der auch sehr böse Staatsanwalt) von sich aus ein. Der Satz hier von Wilko geht grad ins Gleiche:

Wann kommt endlich mal ein Gesetz, wonach man diesen Winkeladvokaten das Handwerk legen kann, welche nichts anderes tun, als Kleinigkeiten zu suchen, um diese dann aufzupauschen und Profit draus zu schlagen ?
Eben, sie schauen sicher nicht aus freien Stücken, ob irgendwo ein Impressum (wer kann das überhaupt schon definieren und wo steht, was drin stehen muss...?) fehlt und schreiben dann ein Briefchen. Das wird höchstens auf deutschen Privatsendern in "Reportagen" so dargestellt, aber das ist wieder ein anderes Thema. Diese "Winkeladvokaten", man mag sie nennen wie man will, haben einen Auftrag und wereliwer hat jetzt schon wieder verärgert in der Kanzlei anderufen, "hey, der Müller hat im Fall dies nicht und jenes gemacht!"? Eben. Und am Rand: Ein Gesetz gegen die Gesetzesverdreher nützt nichts, auch dieser Speer wird umgedreht! ;)
Sie sind mitten unter uns
Und das ist gut so. Denkt dran, wenn ihr beim nächsten Mal eurer Rechtschutzversicherung anruft, weil in eurem Forum einer C.K. heisst!

__________________

Gruess, Mirko :) , knisternd

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[...]Das wissen die natürlich auch und denken sich das das Jura Studium eine möglichkeit ist legal Geld zu drucken.[...]
Vorsicht Fetnäpfchen! :eek:

Siehe hier... :002:

 

Gruess Jimmy

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Wilko Wiedemann
Anwälte arbeiten i.d.R. nur auf Antrag eines Kunden!

Das stimmt. Aber oft kommt der Kunde nicht zum Anwalt, sondern der Anwalt zum Kunden. In den Kanzleien sind Anwälte damit beschäftigt, Klagemöglichkeiten zu erörtern und dann einen möglichen Mandanten darauf hinzuweisen, um ihm dann gleich die Vertretung seiner Interessen anzubieten. Im amerikanischen Rechtssystem eine gängige Praxis, die leider auch zu uns überzuschwappen beginnt.

 

Ein Jurastudium ist sicher eine interessante Herausfordeung für einen jungen Menschen. Aber genau wie in der Medizin gibts langsam zu viele, die diesen Weg einschlagen und die wollen später alle mal beschäftigt werden.

 

Gruss

 

Wilko

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Wilko, da stimme ich Dir natürlich zu. Und angenehm ist diese Praxis auch nicht. Es wäre in der Tat voll mühsam, wenn die Häufigkeit solcher "Hinweise" zunehmen würde. Es ist in unserem Alltag ja schon schlimm genug: Viele andere Anbieter irgendeiner Dienstleistung kommen auch ungefragt auf einen zu, das geht von Sunrise bis zum Scherenschleifer... Natürlich liegt es in der Macht und Vernunft des Kunden, zu einem Angebot ja oder nein zu sagen. Wo Speck ist hat's auch Maden. Wo's viel Speck hat, sind die Maden dick und vermehren sich gerne.

 

Du vergisst übrigens noch die unzähligen Betriebswirte ;) die abzocken bis dem Osterhasen ein Bart wächst! Die wollen schliesslich auch mit VR-Mandaten ausgestattet werden!

 

Apropos Überschüsse: Auch bei den Lehrern wirds mal ein Problem, wenn man der kürzlich veröffentlichten Studie (im Bund) Glauben schenken soll, dass herdenweise Klassen geschlossen werden sollen. Es ist vielerorts ähnlich :002: keine rosigen Aussichten.

 

@Jimmy: Uiuiui, das war ja heftig... :o

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Walter Fischer

Und dabei gibt es Menschen, die wissen nicht, wie sie morgen ihren Hunger bekämpfen müssen, um den Abend noch zu erleben, aber zum Glück leben die am Fusse des Orionnebels und wir in den Plejaden, somit geht uns jenes eigentlich gar nichts an, gell?

 

Gruss Walti

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@ bleuair Mirko

Ja schon klar alle über einen Kamm geschert aber was ich da von mir gegeben habe stammt ja nur zum Teil von mir.

3 meiner Freunde Studieren Jura und haben mir halt von der gängigen Praxis erzählt. (Positiv da brauchts keine Rechtschutzversicherung mehr)

Ausserdem war meine erste Freundin Rechtsanwaltsgehilfin.

 

Und in Deutschland ist alles geregelt eben auch wie ein Impressum auszusehen hat wenn es sich um eine Kommerziele Seite handelt.

 

@Jimmy

Das wissen die natürlich auch und denken sich das das Jura Studium eine möglichkeit ist legal Geld zu drucken.

 

Vorsicht Fetnäpfchen!

Siehe hier...

 

Hab den Thread zwar mal überflogen aber worauf willst du genau hinaus?

 

Edit: Habs gelesen ;)

 

P.S.: Ich würde ja denken das diese meine persönliche Meinung unter die Redefreiheit fällt. Aber hast schon recht man kann sich da heutzutage nicht mehr so sicher sein.

 

Edit:

P.S.2: Hoffe ja mal nicht das das jemand als persönlichen Angriff gesehen hat so war es nicht gemeint. Und meine Jurastudenten haben sich über den gleichen Satz auch nicht geärgert. Dennoch besitzt man ein gewisses mass an Skrupellosigkeit und ist Anwalt dann stimmt der Satz schon.

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