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Begrenzung Haftung mit Flugschein


Michael B

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Heinz Richner
im Moment noch

 

Johannes, das ist so richtig, denn im BAZL-Schreiben steht :

 

Nach Inkrafttreten in der Schweiz gilt diese Verordnung ebenfalls für Inlandflüge. Das Inkraftsetzungsdatum ist zurzeit noch nicht bekannt. Voraussichtlich wird dies im Verlaufe dieses Sommers der Fall sein. Sobald das Inkraftsetzungsdatum bekannt ist, erfolgt eine neue Information.

 

 

Gruss

Heinz

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  • 2 Monate später...

Und was ist da nun die Konsequenz für den PPL? Für mich klingt das alles nach kommerzieller Luftfahrt.

Andererseits war das ja auch das Warschauer Abkommen, das das mit dem Flugschein geregelt hat, oder?

 

MFG Patrick

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Diesen Thread musst Du schon selbstständig lesen. :D

 

Gruss

Joachim

sooo ungeschickt ist diese Frage jedoch auch wirklich nicht - ich habe sie mir auch gestellt, als ich den Bericht gelesen habe. Und ja, ich hatte den Thread schon länger gelesen.

 

@sirdir: Du beantwortest Dir deine Frage schon selbst: Das Warschauer Abkommen war für die Privatfliegerei auch gültig bei Personenbeförderung. Kurz gesagt: das neue Abkommen ersetzt das alte.

 

Wobei sich mir jetz gerade die Frage aufdrängt: galt das W'er Abkommen bei _jedem_ privaten Flug, bei welchem Gäste dabei waren, oder nur bei solchen, die mit einem Paxticket durchgeführt wurden?

 

Grüsse

Michel, dem die ganze Sache immernoch nicht recht geheuer ist

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Diesen Thread musst Du schon selbstständig lesen. :D

 

Gruss

Joachim

 

Ich hab den schonmal gelesen - aber die ultimativ korrekte und von allen anerkannte Beschreibung habe ich nicht gesehen :)

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Ich hab den schonmal gelesen - aber die ultimativ korrekte und von allen anerkannte Beschreibung habe ich nicht gesehen :)

 

Patrick, man kann es auch in einem Satz zusammenfassen:

Es ist unerheblich ob ein Flug Gewerblich oder-Nicht-Gewerblich ist.

 

Wir müssen uns mal freimachen von dem was wir in der Theorie eingetrichtert bekommen haben und nicht immer wieder auf dieses alte Denkschema zurückfallen.

 

Man kann zu der neuen Regelung stehen wie immer man will.

Eines ist nicht von der Hand zu weisen.

Sie ist einfacher und erhöht die Rechtssicherheit für alle am System Luftfahrt beteiligten.

 

Grüessli

Joachim

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Patrick, man kann es auch in einem Satz zusammenfassen:

Es ist unerheblich ob ein Flug Gewerblich oder-Nicht-Gewerblich ist.

 

Wir müssen uns mal freimachen von dem was wir in der Theorie eingetrichtert bekommen haben und nicht immer wieder auf dieses alte Denkschema zurückfallen.

 

Ich muss gestehen, ich habe zwar an der Theorieprüfung sicher alles korrekt angekreuzt, aber so ganz habe ich die ganzen Haftungsfragen nicht verstanden. Hier hat z.B. jemand behauptet, die (persönliche) Haftung des PIC gegenüber dem PAX käme erst zum Tragen, wenn die Haftungslimite der Haftpflicht des Flugzeuges ausgeschöpft ist. Ich hätte jetzt gedacht, die Haftpflichtversicherung haftet nur gegenüber 3., nicht aber gegenüber Mitfahrern (wie's teilweise ja auch im Auto ist). Keine Ahnug was nun simmt. Sowas finde ich nicht ganz unwichtig :)

 

Man kann zu der neuen Regelung stehen wie immer man will.

Eines ist nicht von der Hand zu weisen.

Sie ist einfacher und erhöht die Rechtssicherheit für alle am System Luftfahrt beteiligten.

 

Grüessli

Joachim

 

Für mich ist eigentlich vor allem folgendes wichtig: 'Muss' ich noch einen Flugschein ausfüllen oder nicht?

Falls ja, was passiert, wenn ich's unterlasse? Hafte ich für den Betrag, den ich mir da selbst eingebrockt habe selbst und für den Rest springt meine Haftpflicht ein, oder kann die sich dann komplett aus der Verantwortung ziehen?

Kann man sich auch PAXfreundlich versichern? Ich habe ein schlechtes Gewissen dabei, meine PAX einen Zettel unterschreiben zu lassen, mit dem sie sich selbst in eine schlechtere Situation bringen, vielleicht ohne zu begreiffen, was das genau heisst (wie sollen sie, ich weiss es ja selbst nicht so genau).

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Wobei sich mir jetz gerade die Frage aufdrängt: galt das W'er Abkommen bei _jedem_ privaten Flug, bei welchem Gäste dabei waren, oder nur bei solchen, die mit einem Paxticket durchgeführt wurden?

 

 

Soweit ich mich erinnere: Nur mit 'Paxticket' und nur wenn für den Flug ein 'angemessenes Entgeld' bezahlt wurde, andererseits darf's natürlich wieder nicht kommerziell sein.

Es ist schon ein leicht verworrenes Thema...

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Soweit ich mich erinnere: Nur mit 'Paxticket' und nur wenn für den Flug ein 'angemessenes Entgeld' bezahlt wurde, andererseits darf's natürlich wieder nicht kommerziell sein.

Das ist genau das was ich mit "altem Denkschema" meinte.

 

Ich möchte mich jetzt hier mal ausklinken .... Es ist alles gesagt.

 

Grüessli

Joachim

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Das ist genau das was ich mit "altem Denkschema" meinte.

 

Mag sein, es ist halt noch keine 2 Jahre her, dass ich das von einem Juristen so gelernt habe!

 

Ich möchte mich jetzt hier mal ausklinken .... Es ist alles gesagt.

 

Grüessli

Joachim

 

Es reicht eben nicht, etwas einfach mal zu sagen, besonders wenn es nicht dem entspricht, was man von jemandem, der es eigentlich wissen müsste gelernt hat.

 

Ich wäre sehr beruhigt, wenn die Haftung so funktionieren würde, wie du's behauptest, aber das alleine reicht mir nicht wirklich aus als Beweis, dass das so stimmt.

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Ganz so einfach ist das alles nicht, Joachim. Die Flugscheine werden mitnichten obsolet! Das wäre sogar widerrechtlich, wenn Du keine Flugscheine mehr ausstellen würdest. Auch die Zuweisung der Haftung über dem Mindestbetrag ist nicht ganz so simpel, wie Du es dargestellt hast - auch wenn Du "Brief und Siegel" darauf gibst. :008:

 

Vielleicht findet sich ja Gelegenheit, dass man das bei einem Stammtisch einmal besprechen kann - das Thema ist ja leider abend- und seitenfüllend.

 

Gruss

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Felix, so schnell wird sich da wahrscheinlich gar nichts ändern, aber ich wollte morgen deswegen sowieso das BAZL kontaktieren um mich zu erkundigen, wann die Prüfungen angepasst werden. Ich meinerseits habe in den letzten Theoriekursen die Flugschüler bereits auf die anstehenden Änderungen aufmerksam gemacht. Aber für die Schüler ist es sehr schwer einerseits die aktuelle Gesetzeslage für die Prüfung zu kennen, andererseits die zukünftige (nun nicht mehr allzu ferne) Rechtslage ebenfalls einigermassen zu verstehen. Darum verzichtete ich weitesgehend auf Erläuterungen. Wäre zu diesem Zeitpunkt auch zu früh gewesen, da die LTrV noch gar nicht publiziert war.

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  • 2 Wochen später...

Hi Martin

 

Danke für die Info, habe die Verordnung vorerst kurz überflogen und da viel mir der Begriff "Sonderziehungsrecht" auf... Weiss jemand wo ich dazu eine Definition finde? Habe schon auf der Seite des IWF (Int.Währungsfond) nachgeschaut, dort aber keine Def. gefunden. In der Verordnung selber wurde ich dorthin verwiesen.

 

Gruess

 

Michi

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@Michi

 

Im Zitat von mds' Post #27 findet man die Antwort:

[...] 100 000 Sonderziehungsrechten (entspricht rund 180 000 Schweizer Franken) [...]

 

Gruss Oli

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Danke :o Lang ists her, als ich den ganzen Thread gelesen habe :p

Aber wenn jemand die genaue Definition hat oder die Quelle dieser Info, kann er mir diese angeben?

Achja.. wie ist Art.5 Abs.1 gemeint? Muss ich jetzt wirklich auch als natürliche Person jedem "Reisenden" (Passagier :D ) einen Fackel in die Hand drücken wohin wir fliegen?

 

z.b:

 

Startort: Birrfeld

Landeort: Birrfeld

 

Etwas unsinnig, nicht? :confused: :confused:

Es steht nichts darüber, dass dieser Artikel für eine Gruppe von Luftfrachtführern ausgeschlossen werden kann. Und gestützt durch Joachims Aussage weiter oben, gelten diese Artikel für alle Luftfrachtführern.

 

Gruess

 

Michi

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Muss ich jetzt wirklich auch als natürliche Person jedem "Reisenden" (Passagier :D ) einen Fackel in die Hand drücken wohin wir fliegen?

 

z.b:

 

Startort: Birrfeld

Landeort: Birrfeld

 

Etwas unsinnig, nicht? :confused: :confused:

Das machst du doch automatisch, wenn du dem Passagier einen Flugschein ausstellst...

 

Gruss Oli

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Das machst du doch automatisch, wenn du dem Passagier einen Flugschein ausstellst...

 

Den Flugschein hat die alleinige Funktion der Haftungsbegrenzung, was ja jetzt nicht mehr möglich ist... somit ist auch der Flugschein überflüssig...

Also so sehe ich das... Das wird ja schon die ganze Zeit hier diskutiert, ob man jetzt immer noch einen Flugschein auszustellen hat.. Die Antwort ist nun nein, da es mir rechtlich gar nichts nützt...

 

Gruss

 

Michi

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Die Antwort ist nun nein, da es mir rechtlich gar nichts nützt...

Nur weil er DIR nichts mehr nützt (und das stimmt eigentlich auch nicht) heisst das nicht, dass es ihn nicht mehr braucht. :) Der Flugschein ist auf entgeltlichen Flügen weiterhin Pflicht, z.B. zur Information des PAX über die haftpflichtrechtliche Situation - also "was kriege ich, wenn ich....".

 

Gruss

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Hi Philip

 

Was ist denn genau mein momentaner Nutzen von diesem Flugschein? Die haftpflichtrechtlichen Punkte für den Passagier haben sich ja geändert, sprich verbessert. Ich kann meine Haftung als Pilot nicht mehr begrenzen, sondern diese ist auf eine fixes Maximum von 100'000 Sonderziehungsrechten, falls ich nachweisen kann, dass der Unfall nicht auf mein Verschulden zurückzuführen ist. Dafür brauche ich doch keinen Flugschein mehr :confused: Ausser vielleicht um dem Artikel (Art.5 Abs.1),den ich weiter oben schon erwähnt habe, gerecht zu werden. Vielleicht nützt es mir auch als eine Art Quittung, dass ich das Geld des Passagieres erhalten habe... Aber rein haftungsrecht-technisch sehe ich da keinen Punkt mehr.

Wie war es überhaupt vorher? Der Fluggast musste ja nicht auf den Flugscheinen unterschreiben, also wie konnte ich überhaupt je nachweisen, dass ich den Flugschein dem Passagier ausgehändigt habe?

 

Gruss

 

Michi

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Hallo

 

wenn der Flugschein die Haftung begrenzt, entspricht er nicht mehr dem geänderten Recht und ist deshalb ungültig! Deshalb braucht es ihn auch nicht mehr, obwohl das BAZL schreibt, es brauche ihn nach wie vor.

 

 

Gruss

Heinz

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Deshalb braucht es ihn auch nicht mehr, obwohl das BAZL schreibt, es brauche ihn nach wie vor.

 

Heinz, ich nehme mal an Du hast auch dieses komische und fehlerhafte Info-Schreiben vom BAZL letzte Woche erhalten ....

Soweit ich informiert bin, haben die Versicherungen den BAZL-Juristen bereits ziemlich rote Köpfe beschert. :p

 

Grüessli

Joachim

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Genau auf dieses Schreiben beziehe ich mich. Mit der Reorganisation hat das BAZL wohl alle Juristen entlassen. Als Beispiel : mach mal mit einem Kontrahenten einen Kaufvertrag mit einer Klausel, welche gesetzlich nicht zulässig ist, die Gerichte sprechen grad den ganzen Vertrag als ungültig.

 

Nur in der Luftfahrt scheint solchiges zu funktionieren. :001: :001:

 

 

Gruss

Heinz

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