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Ist das legal? Surfen via Nachbar's Netzwerk


Charlie_Sierra

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Charlie_Sierra

Es gibt inzwischen viele wireless Netzwerke besonders in Städten und davon sind rund 50% nicht gesichert. Demzufolge kann sich praktisch jeder, der über die nötige Infrastruktur verfügt in ein kabelloses Netzwerk andocken.

 

Gestern habe ich das selbst probiert und siehe da, hatte drei WLAN's zur Verfügung, wovon eines gesichert war. Surfen im Internet war folgedessen für mich dann weiter kein Problem. :p

 

Meine Frage, ist das legal? :confused:

Ich würde sagen, selber Schuld wer sein Netzwerk nicht schützt!

 

Bin gespannt auf Eure Voten!

 

Gruss

 

Christian

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Hallo Christian,

 

:eek:

 

also ich bin der Meinung, dass Deine Frage sich von selbst beantwortet.

Oder betrittst Du auch deines Nachbars Wohnung, bedienst Dich am Kühlschrank usw. nur weil die Wohnung offen stand?

 

Höchst illegal würd ich sagen!

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Charlie_Sierra

Hallo Sven

 

Nur das wir uns richtig verstehen, mir war ja bei der Sache auch ein bisschen mulmig. Aber mich interessiert der rechtliche Standpunkt und ich bin gespannt, ob sich hier auch sachkundige Juristen herumtummeln.

 

Ich würde mit ungerechtfertigter Bereicherung argumentieren

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Christian Thomann

Wie man sich so gerne täuscht...

 

Ehrlich gesagt kenne ich mich im Rechtsdschungel auch nicht so aus. Ich habe da mal einige Link zu diesem Thema gefunden:

 

http://www.chip.de/c1_forum/thread.html?bwthreadid=746392

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/48173&words=WLAN

http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=251550&tmp=5459

 

...aber offensichtlich gibt es noch kein deutliches Gesetzt, das diese Handlung verbietet. "Verfahren eingestellt".

 

Wer weiss mehr?

 

Chregel

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Hallo,

woher soll man ein ungesichertes, privates Netzwerk von einem public Hot-Spot trennen können? Legal meiner Meinung nach. Selber schuld, wer nicht sichert.

 

Gruss,

Florian

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Hi zusammen...

 

@Christian

Wir verstehen uns schon richtig :) Ich wollte Dir garantiert nichts vorwerfen.

Das mit der Wohnung war nur ein sinnbildlicher Vergleich.

 

@Florian

Ich denke darum es geht hierbei auch nicht, sonder vielmehr um den Vorgang an sich.

 

Ich versuche mir so etwas immer mit Beispielen herzuleiten.

Nimm zum Beispiel ein unumzäuntes Gartengrundstück (von dem ersichtlich ist, dass es sich um eines Handelt, wie der Hotspot ja auch als solcher zu erkennen ist). Darfst Du es nun einfach so betreten? Eventuell sogar noch mit deiner Familie für einen Grillsontag nutzen? Sicherlich nicht...

 

Natürlich ist es kein direkter Vergleich, das weiss ich auch.

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hallo @all,

 

meines Wissens ist surfen über Nachbars Hot-Spot legal.

 

Aber es geht noch weiter.

Solltest du ungesetzliche Dinge über seinen Hot-Spot runterladen, macht sich der Nachbar sogar noch haftbar.

 

Also, wer so ein Teil privat betreibt, sichert es doch bitte. Am Besten mit MAC-Adress-Filter und Autentifizierung.

 

Gruss

Raphael

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Wer nicht sichert ist selbst schuld.

 

Ich habe gestern für die Schule in meinem Zimmer auch schnell den Laptop angeschmissen, versehentlich hat sich der WLAN Schalter wieder mal auf 'on' bewegt, und was meldet Windows mir nach einer Minute: 'neues Netzwerk gefunden', aha, ich schaute schnell rein, immerhin 10KB/s aber ich kam nicht ins Netz, Passwort etc. musste ich nicht eingeben. Tja, ihr seht, so einfach ist es. Ich brauchte es aber nicht und stellte mein integriertes Modul ab.

 

mfg m.

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Ja ich denke auch, dass es legal ist.

Ich war letzte Woche mit der Schule eine Woche in einem Bergdorf (Habkern ob Interlaken), in der Nähe hatte es vielleicht 5 Häuser, aber es hatte irgendjemand ein WLAN-Teil.

Ich habe es die ganze Woche benutzt, denn es war nicht gesichert. Ich meine, was stört es die Besitzer des Netzwerks, wenn es auch noch von anderen Benützern gebraucht wird.

Vor ein paar Wochen kam sogar ein Bericht im Kassenstrurz, dass sich nun Leute in Wohnhäusern zusammengeschlossen haben und einfach zusammen ein Netzwerk haben.

 

Weiss jemand zufälligerweise noch, wie gross die Reichweite eines solchen Kästleins ist??

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JIch meine, was stört es die Besitzer des Netzwerks, wenn es auch noch von anderen Benützern gebraucht wird.
mit mir würdest du ziemlichen ärger kriegen, wenn es sich um mein netz gehandelt hätte...

 

was ist z.b. mit bandbreitenverlust?

oder falls die internetverbindung per dial-up funktioniert? evtl. hast du dieser person in dieser woche horrende kosten verursacht...

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Ich habe es die ganze Woche benutzt, denn es war nicht gesichert. Ich meine, was stört es die Besitzer des Netzwerks, wenn es auch noch von anderen Benützern gebraucht wird.

 

Also bitte nicht falsch verstehen. Evtl. bin ich hier einfach falscher Ansicht.

 

Aber Deine oben stehende Aussage (Ansicht) kann ich so nicht ganz teilen.

Ich denke wenn Du z.B. einen Volumentarif hast, ist es Dir doch auch nicht egal, wenn Du ihn noch mit 10 "fremden" teilen müsstest, oder?!

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Ersteres nützt nichts, da die MAC-Adressen via WLAN verbreitet werden... mit einem MAC-Adressen-Filter kann man die Vergabe der IP-Adressen durch den DHCP-Server komfortabel steuern, aber als Schutz taugt diese Funktion nichts.

 

Gruss, Martin

 

P.S.: Einige Anmerkungen zur Rechtslage folgen bei Gelegenheit.

Es geht nicht um die IP-Vergabe, sondern um die Authorisierung bestimmter MAC-Adressen für den Internetzugriff:

 

"Users can use MAC Filter as a method to restrict unauthorized stations from accessing the APs. ZyXEL's APs provide the capability for checking MAC address of the station before allowing it to connect to the network. This provides an additional layer of control layer in that only stations with registered MAC addresses can connect."

 

Man stellt im AccessPoint die MAC-Adressen (die für jede Netzwerkkarte/WLAN-karte unterschiedlich sind) ein, die man bei sich betreibt und schon kann niemand zugreifen, der keine zulässige MAC-Adresse hat. Dieser schutz ist sehr Effektiv und wenn man ihn zur Verfügung hat, sollte man ihn benutzen.

 

Generell wäre eine einfache Verschlüsselung schon eine Möglichkeit, zumindest Otto-Normal-User abzublocken, denn um sich da dann reinzuhacken braucht man schon überdurchschnittliches Wissen.

 

Kritisch wird so ein Eindringen in ein fremdes WLAN dann, wenn die Daten, die zwischen anderen Rechnern gesendet werden, mitgeschnitten werden. Dies ist leider möglich und besonders bei unverschlüsselten WLANs ohne Probleme möglich. Somit könnten Leute Passwörter, die nicht über SSL übermittelt werden, ICQ-Kontakte, Formulareingaben (Kontodaten?) und und und rausfinden.

 

Ich weiß es deshalb, weil wir bei uns in der Berufsakademie ein WLAN haben und einer sich damit auskennt und gezeigt hat, was man alles sieht. Erschreckend!

 

 

Das Surfen über ein fremdes WLAN müsste rein aus dem Bauch heraus strafbar sein, denn es kann doch nicht sein, dass ich ungeschützt bin, wenn einer mir die Bandbreite wegnimmt, vor allem weil ich dafür zahle und er nicht?!?

 

Naja, ich habe hier eh nur ein Kabelnetzwerk... Früher war doch alles besser ;)

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Ersteres nützt nichts, da die MAC-Adressen via WLAN verbreitet werden... mit einem MAC-Adressen-Filter kann man die Vergabe der IP-Adressen durch den DHCP-Server komfortabel steuern, aber als Schutz taugt diese Funktion nichts.

 

Da möchte ich widersprechen. Dieser Schutz bringt nur dann nichts, wenn der Angreifer eine erlaubte MAC-Adresse spoofen kann, was aber wohl für die meisten Durchschnittsanwender unmöglich ist.

 

Ein anderer (allerdings auch nicht wirklich hackersicherer) Schutz ist das Abschalten des SSID-Broadcasting, d.h. man "sieht" das Netz dann nicht mehr. Das lässt sich mit entsprechendem Aufwand zwar auch knacken, aber auch dies ist keine Option für den normalen User.

 

 

Gruss Martin

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mit mir würdest du ziemlichen ärger kriegen, wenn es sich um mein netz gehandelt hätte...

 

was ist z.b. mit bandbreitenverlust?

oder falls die internetverbindung per dial-up funktioniert? evtl. hast du dieser person in dieser woche horrende kosten verursacht...

 

Also aber das wäre dann nicht meine Schuld, denn das Netzwerk war ja nicht gesichert...

Bei mir zuhause hat es auch einige Netzwerke, doch die sind alle gesichert.

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Also aber das wäre dann nicht meine Schuld, denn das Netzwerk war ja nicht gesichert...

Bei mir zuhause hat es auch einige Netzwerke, doch die sind alle gesichert.

 

:001:

 

Selbst wenn es ungesichert ist!

 

Mir fällt dazu nichts mehr ein.

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Marcel Hofmann

Hallo!

 

Mein W-Lan Router ist auf freien Zugang konfiguriert! Mir ist es eigentlich egal wer/wann/wie/wo auf den zugreift. Ich selbst surfe, wenn ich im Garten bin, über den Router der Nachbarn, die stört es auch nicht. Deshalb sollte jeder für sich entscheiden, ob er nun auf andere Router zugreift oder nicht, verbieten kann mans nur, wenn man es dicht macht.

 

Gruss, Marcel

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Hallo miteinander

 

Nachdem ich so ziemliche alle, auch zum Teil abenteuerliche Argumente gehört habe, gehen wir da mal juristisch und nicht technisch da heran.

Wie so oft in der „Rechtsverdreherei“ kann man sagen: „Es kommt drauf an....“

 

Eine natürliche oder juristische Person ist hier Eigentümer eines privaten und nicht öffentlichen WLAN. Diese Person hat die ausschliessliche und alleinige Verfügungsgewalt über eine Sache.

 

Du benutzt diese fremde Sache ohne das der rechtsmässige Eigentümer seine Zustimmung gegeben hat.

Hier im konkreten Fall hast Du die Sache irrtümlich benutzt.

Du bist gewissermassen zufällig, allein durch deren Existenz, ins WLAN geraten.

 

Durch die Tatsache, das dieser Rechtsirrtum erkennbar war, kann dieser nur durch die sofortige, vollständige und unversehrte Rückgabe der Sache geheilt werden.

Die vollständige Rückgabe der Sache heisst hier, du hast sofort das WLAN zu verlassen.

 

Für allfällige Schäden, welche Du während der rechtsunmässigen Benutzung angerichtest hast, bis Du vollumfänglich haftbar. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob Du einen Schaden irrtümlich oder vorsätzlich verursachst hast. Der Schaden kann materiell und immateriell sein. Die Beweisslast liegt beim Eigentümer, beziehungsweise beim Geschädigten.

 

Auch nach einer sofortigen, vollständigen und unversehrten Rückgabe der Sache kann der rechtsmässige Inhaber der Sache Genugtuung fordern.

 

Der allfällige Einwand, das der Eigentümer seine Sache hier technisch nicht gesichert hat, ist insofern untauglich und greift nicht, da bereits der Besitz und die Verfügungsgewalt über eine rechtsmässige Sache vom Gesetz geschützt ist und diese Sache (WLAN) keine besonderen, vom einem Gesetz geforderte Massnahmen, zwingend verlangt.

 

Um das mal salopp zusammenzufassen:

Es ist nicht verboten so blöd zu sein und das Netz nicht zu sichern und Du als User hast kein Recht das Netz des anderen zu nutzen.

 

Nun höre ich schon einige aufschreien .... macht nichts!

***Hammer auf den Tisch***, ich habe gesprochen. :rolleyes:

 

Grüessli

Joachim

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Johannes Müller
***Hammer auf den Tisch***, ich habe gesprochen.

War auch mal fällig! Nur weil etwas möglich ist, heisst ja noch lange nicht, dass es erlaubt ist.

 

Danke, Joachim.

 

Gruss

Johannes

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Die Frage bezüglich dem Recht ist ja geklärt (so, wie ich's mir eigentlich auch gedacht hab

 

Weiss jemand zufälligerweise noch, wie gross die Reichweite eines solchen Kästleins ist??

 

Nun, noch dazu:

Die Hersteller geben meist so ca. 300m im Freien und bis 100m in Gebäuden an. Das im Gebäude ist aber mit viiiieeeel Vorsicht zu geniessen. Es komt da ganz auf die Bauweise und Materialien an.

Es gibt dann noch sogenannte Richtstrahlantennen, mit denen man das Signal bündeln kann und bis zu 3km senden kann, ist aber mehr Point-to-Point gedacht, denn ein Laptop ist da Chancenlos bei Sendeanfragen.

 

Möchte man das Signal im Haus drinnen verstärken, gibt es sog. Booster (jaja, sagt blos dem Bakom nix :009: )

Diese erhöhen in erster Linie nicht unbedingt die Reichweite, weil da meist das Gegenstück im Laptop oder Pocket das schwächere Glied ist, aber es erhöht die Nutzbare Leistung auf Distanz, sprich die Leistung nimmt weniger stark ab (54Mbit-11Mbit-5Mbit-2Mbit-1Mbit/s hab ich was vergessen?)

 

Grüessli Chregu

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Johannes Müller

Hoi Chregu, MIMO hast du vergessen :) -- und die andere Abkürzung die nächste Woche in sein wird :D

 

MIMO = eine Technik in der mehrere Antennen verwendet werden, um möglichst alle reflektierten Strahlen auch ausnützen zu können -- vor allem für den In-Haus-Betrieb. Hier dazu ein paar Links:

 

http://www.teltarif.de/arch/2005/kw13/s16708.html

http://www.net-tribune.de/article/010405-03.php

http://www.golem.de/0501/35593.html

http://www.de.tomshardware.com/news/20050504_150355.html

http://www.linkmatrix.de/tutorials.php?q=MIMO&cat=CODING

http://www.linksys.com/SRX/srx_technology.asp

 

(Keine Garantie auf Qualität :))

 

Gruss

Johannes

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Hallo zäme

 

Mein W-LAN zuhause ist offen für alle.

Von mir aus soll hier surfen wer will - solange er nur surft und es für mich dadurch keine Probleme gibt sehe ich darin nichts schlimmes.

Ich selber benutze auch hin und wieder unterwegs offene Hotspots, also ist es ja logisch das ich meinen auch offenlasse.

Meiner Meinung nach geht das auch in Ordnung, da ich dem Besitzer ja keine Kosten verursache und wer seine SSID Broadcastet, der ist zwar nicht "selber Schuld" wenn sich andere einklinken, aber ich würde sagen 90% der "SSID-Broadcaster" wissen, was sie tun.

Und wenn ich SSIDs wie diese sehe (gefunden auf wardriving.ch), dann wird das so wohl auch ok sein :)

getURfreeWEB

WARDRIVING RULES!

dontmakeshit

HiOutThere

unsicheres_netz

Wardrivers_Welcome

 

Auch Wardriving finde ich nichts verwerfliches (obwohl ich selber keiner bin ;)), solange niemandem böswillig Schaden zugefügt oder die Privatsphäre gestört wird.

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Wenn ich obgenannte Rechtsempfindungen interpretiere, darf ich auf jedem Acker Gemüse und Früchte für meinen Haushalt ernten. Die Äcker sind ja nicht eingezäunt und die Bauern sind selber schuld. (Und erhalten sowieso Direktzahlungen) Das Gleiche gilt für Schwarzfahrer, da nennt man es "erschleichen einer Leistung" und ist strafbar. Da kann ich nur sagen: ein eigenartiges Rechtsempfinden bei einigen Leuten. :(

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Johannes Müller

Grundsätzlich ist die Frage doch anders: habe ich die explizite Erlaubnis, das Datenfunknetzwerk eines anderen zu benutzen oder nicht?

 

"woran erkenne ich das?" ist dabei überflüssig. Entweder man hat Erlaubnis oder nicht. Geht man in ein Geschäft, wo am Eingang steht, dass ein Funknetzwerk kostenlos zur Verfügung steht so ist das ein "Erlaubnis".

 

Ihr fragt ja auch nicht "woran erkenne ich, dass der Nachbar nicht will, dass ich meine Grillfeste bei ihm im Garten feiere?". Ohne Erlaubnis macht man das einfach nicht, PUNKT. Habe ich ein Gewohnheitsrecht, wenn ich es einmal (oder mehrmals) mache, ohne dass er mich dabei erwischt? wohl kaum... Hat ein "Raser" ein Gewohnheitsrecht, mit 200kmh zu fahren, nur weil er bisher noch nicht erwischt wurde?

 

Nur weil etwas machbar ist, heisst noch lange nicht, dass es legal ist.

 

Klar, "solange er nichts merkt oder es nicht schützt ...." ist auch eine Einstellung, aber nicht gerade eine gesellschaftlich verträgliche ;)

 

Gruss

Johannes, ohne hotspot in der Nachbarschaft ;)

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Lieber Felix,

auch wenn es noch sehr früh des Tages ist, will ich mal versuchen das zu erklären. :)

 

Woran erkenne ich das?

Nun das ist relativ einfach.

Zu erkennen ist das allein schon aus der Tatsache das Du nicht der Eigentümer bist, sondern es eine andere natürliche oder juristische Person sein muss, respektive die Verfügungsgewalt inne hat.

 

Es gibt ja offensichtlich Leute, die Surfen auf ihrem persönlichen WLAN zulassen bzw. nichts dagegen einwenden.

Ja nun, dann ist das halt so. Durch ihr konkulentes Verhalten haben sie ihre Zustimmung gegeben.

 

Woran erkenne ich also, ob ich auf ein öffentlich-privates oder ein privat-privates WLAN zugreife?

Dieses ist vollkommen unerheblich. Ob der Eigentümer einer Sache eine natürliche oder eine juristische Person ist, ist hier in diesem Zusammenhang völlig unerheblich. Bedeutung erlangt dieses nur im Zusammenhang bei einem Rechtsvorgang, wer befugt ist, allenfalls die Rechtsvertretung nach aussen zu übernehmen.

 

Wie sieht es aus, wenn der WLAN-Besitzer nicht klagt?

Allein aus der Tatsache, das ein Betroffener nicht klagt, ist grundsätzlich keine Zustimmung abzuleiten. Ein Rechtsverhältnis ändert sich dadurch nie.

Ich weiss, das klingt scheinbar widersprüchlich, ist aber so.

 

Gibt es irgendwann eine stillschweigende Zustimmung bzw. Duldung bzw. ein Gewohnheitsrecht?

Ja, eine stillschweigende Zustimmung bzw. Duldung kann hier durchaus abgeleitet werden. Dieses ist jedoch räumlich, sachlich in sich auf den Vorgang begrenzt.

 

Ein Gewohnheitsrecht jedoch hat einen höheren rechtlichen Anspruch.

Ein Gewohnheitsrecht kann nur dann begründet werden, wenn eine wie auch immer geartete vertragliche Vereinbahrung zugrunde liegt, welche durch einen Vertragspartner einseitig verändert wird und gleichzeitig der andere Vertragspartner dieses duldend oder durch sein Verhalten hinnimmt.

 

Ui ui ui, hoffentlich habe ich jetzt nicht noch mehr Verwirrung statt Aufklärung geleistet. Ich sage mal, so wie der Ueli im Vorposting das mit dem Bauern gesagt hat, trifft die Sache sehr gut und bildhaft.

 

Grüessli

Joachim

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Hallo zusammen

 

mit Interesse verfolge ich auch dieses Thema, und suche ebenfalls nach Vergleiche um das zu verinnerlichen....

 

vielleicht sind die Beispiele mit dem Gemüseacker oder dem privatgrundstück für den Grill etwas weithergeholt, aus meiner Sicht ist folgendes einfaches Beispiel vielleicht näher am Sachverhalt:

 

Mein Nachbar vis-a-vis hat seine Balkontür speerangelweit offen, zusätzlich kann ich sein TV von meinem Zimer aussehen. Zufälligerweise ist mein Nachbar noch etwas schwerhörig und schaut sich am Abend den US Sender HBO, den er über Satellit empfängt. So komme ich jedes Wochenende in den Gratis Genuss von Filmen in O-Ton... ist das jetzt strafbar?

 

Saludos

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