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Ist das legal? Surfen via Nachbar's Netzwerk


Charlie_Sierra

Empfohlene Beiträge

Johannes Müller

Hoi Francis

Ich glaube man müsste hier unterscheiden zwischen einer passiven Nutzung (z.b. Mit-Schauen) und einer aktiven Nutzung (z.B. sich ins Netzwerk vom anderen einklinken, wobei dein Gerät mit dem anderen bi-direktional kommuniziert).

 

@mds - ich habe gedacht, das unberechtigte Eindringen in Datenverarbeitungsanlagen sowie das unberechtigte Benutzen von fremden Datenverarbeitungsanlagen sei inzwischen verboten? (Links habe ich keine direkten gefunden :) - nur dieses Skript und das hier). Ein WLAN würde ja sicherlich als Teil einer "Datenverarbeitungsanlage" gelten, auch wenn es nur privat genutzt wird. Wo wäre sonst der Unterschied zum Einklinken in ein fremdes Netzwerk zwecks Versand von Emails über einen fremden Server?

 

@alle, die ein offenes AP betreiben: wie seid ihr abgesichert gegen Hackerangriffe über euren Access-Point? D.h. kommt ein Häckerlein in eure Gegend und greift fremde Computer über euren Access-Point an, so ist die einzige IP-Adresse, die bekannt ist, eure. Könnt (müsst?) ihr beweisen, dass ihr es nicht wart? (würde mich einfach interessieren... die Rechtslage ist sicher schön verzwickt :))

 

Gruss

Johannes

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Du findest den Grundsatz «Keine Strafe ohne Gesetz» eigenartig?

Martin

Als Jurist kennst Du den Buchstaben des Gesetzes. Es gibt aber zusätzlich die Regeln des Anstandes und den Respekt zu fremdem Nutzungsrecht. Diese zwei Aspekte sind vermutlich einigen Mitmenschen der heutigen Gesellschaft abhanden gekommen. Für ein angenehmes Zusammenleben scheinen mir diese Werte ebenso wichtig wie das geschriebene Gesetz. Vielleicht bin ich da zu nostalgisch.

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Charlie_Sierra

Hallo zäme

 

Ich bin überrascht wieviele sachkundige Personen sich an dieser Diskussion beiteiligen und danke für die Erörterung des Themas. Offenbar habe ich da wirklich in ein Wespennest gestochen!

 

Ich möchte mich in meiner Haltung Ueli's Votum

 

Martin

Es gibt aber zusätzlich die Regeln des Anstandes und den Respekt zu fremdem Nutzungsrecht. Diese zwei Aspekte sind vermutlich einigen Mitmenschen der heutigen Gesellschaft abhanden gekommen. Für ein angenehmes Zusammenleben scheinen mir diese Werte ebenso wichtig wie das geschriebene Gesetz.

 

anschliessen und die Bedeutung der Ethik in unserer Gesellschaft hervorstreichen. Diese kommt nämlich dieser Tage sehr oft zu kurz (Ich könnte da noch etliche Themen anreissen). Somit gebe ich mir selbst eine Antwort auf meine gestellte Frage.

 

Nun wer wohnt in Basel (Paulusquartier) und möchte mit mir ein WLAN aufbauen ;)

 

Mit freundlichem Gruss

 

Christian

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Stefan Allemann
@mds - ich habe gedacht, das unberechtigte Eindringen in Datenverarbeitungsanlagen sowie das unberechtigte Benutzen von fremden Datenverarbeitungsanlagen sei inzwischen verboten? (Links habe ich keine direkten gefunden :) - nur dieses Skript und das hier). Ein WLAN würde ja sicherlich als Teil einer "Datenverarbeitungsanlage" gelten, auch wenn es nur privat genutzt wird. Wo wäre sonst der Unterschied zum Einklinken in ein fremdes Netzwerk zwecks Versand von Emails über einen fremden Server?

 

 

Im Prinzip ist das unberechtigte Eindringen schon verboten. Siehe hier ("Hacker-Artikel"). Der Knackpunkt ist aber das "gegen seinen Zugriff besonders gesichertes". So wie ich das gelernt/verstanden habe muss ein zumindest minimaler Schutz der Anlage vorhanden sein. Dazu würde IMHO ein offenes WLAN eigentlich nicht zählen.

 

Gruss,

Stefan

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Hallo,

 

wie wir ja alle wissen hat es einige EU Datenschutzrichtlinien gegeben die auch Deutschland umsetzen musste. Hab in der Schule jetzt so ne Seminarfacharbeit da beschäftige ich mich auch damit also mit Unterstützung von Lehrern und "Außenbetreuer" Polizei und so. Es gibt da eine sehr gute Seite im Internet die zeigt das http://www.bsi-fuer-buerger.de

Jetzt zum Fall wenn ich dein Nachbar wäre und würde es wissen würde ich dich auf Computerbetrug gemäß § 263a StGB verklagen. Nennt man "Unberechtigtes Nutzen von Zugangsdaten" Schließlich ist es nicht dein Internetzugang den du da nutzt und "Unwissenheit schützt nicht vor Rechtsfolge" nur mal so nebenbei.

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Jetzt zum Fall wenn ich dein Nachbar wäre und würde es wissen würde ich dich auf Computerbetrug gemäß § 263a StGB verklagen. Nennt man "Unberechtigtes Nutzen von Zugangsdaten"

 

 

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt,

 

Ist das WLAN ungeschützt, habe ich als fremder Surfer ja gar keine Möglichkeit, unbefugt Daten zu verwenden, da ich meine Befugniss, z.B. durch eine Authentisierung gar nicht zeigen kann, weil es eine solche ja nicht gibt.

 

Auf der von dir zitierten Webseite des BSI wird der auch Strafbestand des "Ausspähens von Daten" nach §202a des deutschen StGB erwähnt. Aber auch dort gilt (wie auch im von Stefan zitierten Link auf das Schweizer StGB), dass die Daten geschützt sein müssen:

Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Ist das WLAN aber einfach offen und eben nicht geschützt, ist das Zugreifen darauf auch nicht strafbar.

 

Bin aber selber kein Jurist, vielleicht kann uns da ein Profi noch etwas weiterhelfen. :004:

 

 

Gruss Martin

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Der §202a StGB hat mit der "illegalen" Verwendung von Internetleitungen nichts zutun. Schließlich würde ich nicht anklagen das er meine Daten ausspäht sondern das er meine Daten widerrechtlich nutzt! Es besteht ein Unterschied zwischen der Verbreitung und Bereitstellung der Daten und der tatsächlichen Nutzung.

 

Es ist also nicht strafbar die Daten zu verbreiten zum Beispiel im Internet, wenn sie nicht "besonders" gesichert sind, so der §202a. Ist natürlich wieder die Frage was ist "besonders".

 

Die Verwendung dieser Daten ist aber strafbar nach §263a weil man mit Absicht das Vermögen eines anderen beschädigt durch durch Verwendung unrichtiger Daten. Unrichtige Daten weil du nicht der Inhaber der Leitung bist.

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Langsam wird es mit der Terminologie von "Daten" etwas unübersichtlich...

Welche Daten soll ich da verbreiten? Und wo ist der unterschied zwischen ausspähen und nutzen? Wenn ich sie nur sehe (ausspähe) aber nicht nutze merkts ja eh keiner.

Und die Sache mit den unrichtigen Daten beim Verwenden der fremden Leitung schnall ich auch och nicht wirklich. Der berechtige Inhaber der Leitung verwendet ja die gleichen Daten wie ich, vom technischen Standpunkt aus gesehen sieht man ja den Datenstrom nicht an, ob er von mir (als böser Nachbar) oder vom Eigentümer des WLANs kommt, eben weil ja kein Schutz vorhanden ist.

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Langsam wird es mit der Terminologie von "Daten" etwas unübersichtlich...

Welche Daten soll ich da verbreiten?

 

Der §202 bezieht sich darauf wenn du jetzt zum Beispiel ein Trojaner auf einen fremden Rechner installierst und die Zugangsdaten nimmst und im Internet verbreitest das ist strafbar wenn es nicht geschützt ist.

 

Und wo ist der unterschied zwischen ausspähen und nutzen? Wenn ich sie nur sehe (ausspähe) aber nicht nutze merkts ja eh keiner.

 

Genau deshalb ist das Ausspähen auch nicht strafbar nach §263 solange du das nicht machst: "sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt"

Das Ausspähen wird aber wieder strafbar wenn die Daten "besonders" geschützt sind, nach §202.

 

Und die Sache mit den unrichtigen Daten beim Verwenden der fremden Leitung schnall ich auch och nicht wirklich. Der berechtige Inhaber der Leitung verwendet ja die gleichen Daten wie ich, vom technischen Standpunkt aus gesehen sieht man ja den Datenstrom nicht an, ob er von mir (als böser Nachbar) oder vom Eigentümer des WLANs kommt, eben weil ja kein Schutz vorhanden ist.

Trugschluss! Der "richtige" Inhaber kann im Gegensatz zum "unrichtigen" Inhaber nachweisen das er ist durch Personalausweis zum Beispiel. Das Problem ist das der Nachbar nachweisen muss das seine Daten "unrichtig" behandelt werden. Das heißt von einen Betrüger.

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Walter Fischer

Eine Frage noch: Kann mein Nachbar in meinem ungeschützten WLAN auch meine Daten usw. einsehen?

 

Gruss Walti

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Da ich eher technisch als rechtlich orientiert bin, hier noch ein technischer Zusatzpunkt:

 

Es gibt Programme, mit denen man (erst einmal mit einem Netzwerk verbunden) sehr viele unangenehme Daten rausbekommen kann.

Ich habe es hier zum Beispiel von Mailaccount-Passwörtern, htaccess-Logins, FTP logins etc.

Zum Beispiel muss nur einer auf eurem unverschlüsselten Access Point mitlauschen, während ihr eure Mails bei bluewin oder tiscali checkt. Anschliessend hat er das Passwort. Das habe ich selber mit ein paar Kollegen bei genannten Providern getestet. Hat erstaunlicherweise problemlos funktioniert :002:

 

Allein schon deshalb würde ich jedem WLAN-Benutzer eine Sicherung empfehlen.

Mitsurfen ist eines, vertrauliche Passwörter rausfinden und eventuell missbrauchen was anderes.

 

Ach ja:

MAC-Adressen eingrenzen ist ja gut gemeint, aber nützt nicht wirklich was. Mit einfachen Gratistools kann ich die verbundenen MACs auslesen. Sobald sich einer ausloggt, nehm ich seine Adresse und bin drin. Die Möglichkeit, eine MAC-Adresse zu ändern hat jeder Benutzer, der nicht zu faul ist google zu verwenden. ;)

 

Trotzdem noch kurz zum rechtlichen Standpunkt:

Ich finde die oben gemachten Vergleiche mit dem Feld eines Bauern nicht schlecht. Nur weil sich eine Möglichkeit bietet, ungesichert irgendwo reinzukommen macht es dies sicher noch lange nicht erlaubt.

Ansonsten geh ich mal bei meinen Nachbarn vorbei und räum denen die Hütte leer. Schliesslich sind sie im Urlaub und haben mir extra den Schlüssel da gelassen. Eigentlich um die Haustiere zu füttern, aber es hat mir niemand gesagt ich dürfe das nicht.

So weit zu meinem Verständnis der Lage.

 

Gruss

Michi

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Hallo Zusammen

 

Ich finde das eine sehr spannende Diskussion. Mir gehen in diesem Zusammenhang drei Fragen durch den Kopf:

 

1. Liegt es nicht in der Natur des Internets, dass Datenleitungen und Server (wie immer das technisch korrekt heisst und funktioniert) automatisch geteilt werden?

 

2. Wenn mein Nachbar an der Grundstückgrenze einen Apfelbaum gepflanzt hat und einige der Äste sind über meinem Grundstück, darf ich die Äpfel dann pflücken bzw. behalten, wenn sie auf mein Grundstück fallen?

 

3. Angenommen, ich habe eine eigene Homepage ohne Passwortzugang. Die Homepage ist nur für Bekannte und Freunde gedacht. Wenn nun jemand Dritter via googeln dennoch auf meiner Page landet und somit Traffic verursacht, wäre das erlaubt oder nicht?

 

Grüsse, Hans

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zu 2.) lässt sich einfach beantworten dieses Problem regelt §911 BGB Überfall

Früchte, die von einem Baum oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient.

 

Das heißt wenn sie runterfallen gehören sie dir.

Aber du darfst sie nicht pflücken das regelt §910 BGB Überhang, du darfst den Zweig der überragt aber abschneiden und behalten wenn er die Benutzung deines Grundstückes beeinträchtig UND du deinem Nachbar eine angemessene Frist zur Beseitigung gegeben hast.

 

zu 3.) Deine Seite wird nur auf Google gelangen wenn du sie dort eintragen lässt. Somit willst du den Traffic und es wäre erlaubt.

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@Patrick: Der Googlebot sucht selbst - die anmeldung hat kein / oder nur geringfügig einfluss auf das erscheinen einer website bei google

 

Google sucht, findet, merkt

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Mmmh stimmt darfs ja auch, dann wäre es trotzdem erlaubt, das wäre wie wenn du ein Flugblatt auf einen großen öffentlichen Platz verbreitest. Dann sagst du ja auch nicht "hey das war nur für meine Freunde". Das Internet gilt ja als öffentliches Telefonnetz (lt. §3 Nr.15 TKG) und wenn du eine Seite im Internet bereitstellst, willst du das sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Wenn du das nicht willst, musst du Passwortschutz machen.

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Johannes Müller
@Patrick: Der Googlebot sucht selbst - die anmeldung hat kein / oder nur geringfügig einfluss auf das erscheinen einer website bei google

 

Google sucht, findet, merkt

 

Stimmt nicht ganz so...

Google sucht nur das ab, was ihm vorgelegt wurde. Wenn jemand ein Link zu dir macht und Google den anderen kennt, so wird er früher oder später den Link finden und bei dir weitersuchen. Alleine macht er das aber nicht :)

 

Und - wenn du nicht willst, dass Google (oder sonst welche Suchmaschine) dich im Verzeichnis führt, gibt es ganz einfache Tricks (Stichwort "ROBOTS.TXT" oder "Meta Robots" im Google ;) eingeben).

 

Gruss

Johannes, z.Zt. Suchmaschinenfanatisch

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Marcel Hofmann

Bei uns in der Schule haben wir auch W-Lan. Darf man dort auch einfach zugreiffen mit einem Privaten Laptop, oder zählt das auch schon zum Privaten??? In den Schulregeln ist nichts von dem vermerkt.

 

Gruss, Marcel

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Bei uns in der Schule haben wir auch W-Lan. Darf man dort auch einfach zugreiffen mit einem Privaten Laptop, oder zählt das auch schon zum Privaten??? In den Schulregeln ist nichts von dem vermerkt.

 

Gruss, Marcel

 

Nein darf man nicht, man darf es auch nicht mal versuchen

265a - Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes , die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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