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Schengen / Dublin


Empfohlene Beiträge

Beat Schweizer
Geschrieben

Guten Tag Fliegerfreunde

 

Hier in der Schweiz wird zurzeit heftig über einen Betritt zum Schengen / Dublin Abkommen debattiert. Die politischen Partien liegen sich mit vielen Beispielen aus der Praxis in den Haaren. Am 5 Juni werden wir Schweizer uns darüber an der Urne äussern.

 

Es geht dabei unter anderem um die Öffnung der Grenzen im Reiseverkehr. Ich möchte hier eine Diskussion über die Vor- und Nachteile für uns Privatflieger eröffnen.

 

Wie sind wir betroffen? Kann uns z.B. ein Deutscher Fliegerfreund direkt, d.h. ohne Landung auf einem Zollflugplatz z.B. in Thun besuchen?

 

Darf ich ab der Schweiz in Zukunft direkt zu meinem Reiseziel in Frankreich, ich meine ein Grasplatz irgendwo in der Pampas, fliegen?

 

Wie verhält es sich wenn z.B. ein Flugzeug Passagiere in Frankreich aufnimmt und die in die Schweiz fliegt und auf der Graspiste auslädt (Die politisch interessierten unter Euch wissen wohl was ich meine). :rolleyes:

 

Ich bin gespannt auf die Antworten.

Geschrieben

Ich glaube nicht, dass sich das für uns ändert. Schengen regelt die Warenkontrollen. Du kannst auch weiterhin nicht einfach so durch den Zoll fahren und Güter mit dir transportieren. Ich nehme an, dass das bei der Fliegerei genau gleich ist, sprich: bei Flügen ins Ausland musst du einen Zollflugplatz anfliegen.

Geschrieben

Beispiel : Chateau Chassagne (Burgund) aktuell

Flüge aus Schengen : Anmeldung 48 Stunden im voraus, dann direkt anfliegen

Flüge aus der Schweiz : Zoll und Polizei auf einem dafür passenden Flugplatz, nachher Weiterflug nach Chassagne

Ich nehme an, dass es prinzipiell so ist, dass zB von D nach F ohne Zollflugplatz geflogen werden darf, falls vorher (Frist ?) angemeldet.

Unsere Deutschen Kollegen wissen bestimmt genauer Bescheid.

Geschrieben

- Einflüge von bzw. Ausflüge ach Mitgliedsstaaten der EU sind an allen auf östereichischem Bundesgebiet befindlichen Flugplätze zulässig

- Bei Einflügen in das bzw. Ausflügen aus dem Bundesgebiet hat der verantwortliche Pilot dem Halter des Flugplatzes [...] folgende Informationen zu übermitteln: Kennzeichen & Typ, Start- und Landeplatz, -Start & Landezeit, Namen & NAtionalitäten der Piloten und PAXe. Diese Informationspflicht entfällt,wen der Ein- oder Ausflug von oder nach dem folgenden Staaten erfolgt: B, D, F, I, Lux, NE, Portugal, Spanein

- Ein Flugplan ist nicht erforderlich für zivile VFR-Flüge nach Deutschland

 

Ob aber Schengen-Staat und EU-Staat in diesem Fall gleichbedeutend sind, weiss ich nicht. Bin gespannt...

 

Grüessli Chregu

Gast Hans Fuchs
Geschrieben

Diese Frage habe ich bei der Oberzolldirektion im Namen der ILS bereits vor Monaten schriftlich gestellt. Es gab weder eine Bestätigung des Eingangs des Schreibens noch eine Antwort. Soviel mal zur Arbeitsmoral dieser Behörde.

 

Dann hatte ich telefonischen Kontakt zu einem hohen Zoll Beamten, der genau für solcherlei Dinge in einem Teil der Schweiz zuständig ist. Seine halt eher private, aber nichts desto Trotz verbindliche Auskunft war: Es wird sich bezüglich Anflug von Zollplätzen absolut nichts ändern bei einem Beitritt zu Schengen/Dublin.

 

Die Schweiz wird kaum in absehbarer Zeit der europäischen Zollunion beitreten, womit dann auch die Zollplätze obsolet wären.

 

Es gab aber offenbar bei der Oberzolldirektion interne Überlegungnen, die bisherige Praxis für die Piloten zu erleichtern, doch man hat dies auf die lange Bank geschoben und mein Gewährsmann sagte mir, ich könne das getrost wieder vergessen.

 

Hans

Geschrieben

Hm, schade :001:

In dem Fall vergesst mein Zitat aus Oesterreich... Werden also weiterhin schön Flugpläne ausfüllen, Telebimmelgespräche führen und uns Stunden vorher anmelden müssen...

Tja... aber wir Schweizer Bürger wollen ja auch etwas "besonderes" sein im Europäischen Land...

 

Grüessli Chregu

 

PS: vielleicht etwas gar negativ formuliert...

Kurt Zgraggen
Geschrieben

Es gab aber offenbar bei der Oberzolldirektion interne Überlegungnen, die bisherige Praxis für die Piloten zu erleichtern, doch man hat dies auf die lange Bank geschoben und mein Gewährsmann sagte mir, ich könne das getrost wieder vergessen.

 

Hans

 

Da frag ich mich dann halt wirklich, wieso viele von euch noch für diese Abstimmung einstehen ...

 

En Gruess von einem der schwer dagegen ist ...; vom Kurt

Geschrieben
Es wird sich bezüglich Anflug von Zollplätzen absolut nichts ändern bei einem Beitritt zu Schengen/Dublin.

 

Diese Aussage ist schlicht falsch!

Sie ist genau so falsch wie die z.T. polemischen Aussagen unserer Politiker aller Couleur.

 

Grundlage jeder Diskusion sind für mich ausschliesslich die zugrunde liegenden Verträge im Wortlaut mit den unzähligen Querverweisen.

Im „Kernvertrag“ zu Schengen anerkennt die Eidgenossenschaft u.a. expliziet dort aufgelistete Beschlüsse div. Exekutivausschüsse.

Das Ganze ist schon ein wenig kompliziert.

 

Im Zusammenhang mit diesem Threat ist der „Beschluss des Exekutivausschusses vom 22. Dezember 1994 bezüglich der Einführung und Anwendung des Schengener Regimes auf Verkehrsflughäfen und Landeplätzen (SCH/Com-ex (94) 17, 4. Rev.)“ von Bedeutung.

 

Bezogen auf Landeplätze heisst es dort u.a. auf Seite 169 Abs.3:

„Zur Vermeidung von Gefahren muss eine Überprüfung von Reisenden solcher Flüge erfolgen, bei denen nicht zweifelsfrei feststellbar ist, ob sie ausschließlich von und nach dem Gebiet der Vertragsparteien ohne Landung auf dem Gebiet eines Drittstaates stattgefunden haben.“

 

Ferner heisst es: „Das Gemeinsame Handbuch wird um entsprechende Vorschriften für Landeplätze ergänzt.“

 

Die Ausgestaltung dieses gemeinsamen Handbuches wiederum geschieht durch eine durch die Schengenstaaten zusammengesetzte Kommision in welcher jedes Mitgliedstaat Einsitz und Stimme hat. Diese Kommision hat die Durchführung der Beschlüsse der politischen Exekutivausschüsse umzusetzen.

 

Genau das hat sie, nach Beschwerde einiger Privatpersonen, auch getan und festgelegt, das für Nichtkommerzielle Intra-Schengen-Flüge ein Flugplan Pflicht ist. Die Ueberlegung war, das durch die Vorlaufzeit des Flugplanes ggf. Exekutivorgane, sprich Polizei, herangeführt werden kann.

Salopp gesagt, es darf „geschleiert“ werden.

Ferner können nur Flüge zwischen Flugplätzen/Landeplätzen durchgeführt werden, welche in den AIP’s verzeichnet sind.

 

Da wie oft üblich, einige Länder ein wenig „bummeln“, musste schon kräftig nachgeholfen werden.

Am peinlichsten musste das Frankreich spüren.

Frankreich hat aber die Kurve dann doch noch gekriegt und seinerzeits das AIC A 16/02 FRANCE publiziert. Dieses ist klar deutlich und unmissverständlich.

 

Zusammengefasst kann man sagen, das die Schweiz als Schengenstaat die entsprechenden Beschlüsse der Exekutivorgane völkerrechtlicht anerkennt und innert 90 Tagen nach Rechtskraft umzusetzen hat.

Das Fliegen von einen beliebigen Landeplatz in der Schweiz zu einem beliebigen Landeplatz in einen anderen Schengenstaat, z.B. Frankreich, wird Realität. Flugplan bleibt natürlich Pflicht.

 

Wer das immer noch nicht glaubt, ist gut beraten, sich nicht in den einschlägigen Medien zu informieren, sondern sich durch die jeweiligen Verträge, Vertragsteile, Schriftwechsel usw. im Original durchzuarbeiten und sich sein Urteil zu bilden.

Ich habe es getan.

Das ist spannend, aufschluss- und sehr detailreich.

 

Grüessli

Joachim, zwischenzeitlich Schengenexperte :D

Gast Hans Fuchs
Geschrieben

Es ist schlicht richtig was ich sage lieber Joachim. Wenn Du schon zitierst dann bitte mit Link, damit man auch das Dokument selbst und den Zusammenhang des Zitates überprüfen kann.

 

Alles was Du anführst bezieht sich auf die Personenkontrollen, die dürfen und werden tatsächlich nicht mehr flächendeckend durchgeführt werden. Zollkontrollen aber werden weiterhin generell an den Grenzen durchgeführt. Das bedeutet aber auch, das Kleinflugzeuge weiterhin Zollflugplätze anfliegen müssen.

 

Inzwischen weiss ich auch den Namen des höheren Zollbeamten wieder und habe seine Telefonnummer. Du kannst gerne mal selber dort anrufen. PM an mich.

 

Von Flugplänen redet sowieso keiner, die sind nach wie vor innerhalb der meisten EU und Schengen Staaten verlangt mit Ausnahme Deutschland/Oesterreich.

 

Hans

Gast Hans Fuchs
Geschrieben

Beim Herumsuchen einschlägiger Vorschriften bin ich drauf gekommen, dass wir Piloten einmal mehr zu unserem Nachteil anders behandelt werden, als die Führer vergleichbarer Fahrzeuge.

 

Ein Bootfahrer muss nur dann einen Zollplatz ansteuern, wenn er tatsächlihc zollpflichtige Waren an Bord hat.

 

http://www.zoll.admin.ch/d/private/rv/wasser_anmelden.php

 

Hans dem sehr zum Denken gibt, dass wir immer die "Dummen" sein müssen

Geschrieben

Unter google : Zollflugplatz+Schengen habe ich folgendes gefunden :

http://www.aopa.ch/de/aopaschweden.php und http://www.aopa.de/NEWS/Juni/SchengenFluege.html http://www.aopa.de/NEWS/JULI/Schengen.html (Link zum AIP funktioniert nicht, BH47 oder ich (danke Joachim) können aber den Text auf Anfrage mailen)

offenbar wird es doch nicht so schwarz wie gemalt, die BAZL/Zoll - Beamten brauchen vielleicht einige Monate. Aeroclub und AOPA unternehmen hoffentlich alles mögliche für eine vernünftige Lösung.

Geschrieben

Hallo Chris

 

Ich habe Dir das oben in meinem Posting erwähnte AIC A 16/02 FRANCE via Mail geschickt.

 

Grüessli

Joachim

Beat Schweizer
Geschrieben

Ja, das sind doch alles sehr interessante Antworten.

 

Können wir Privatpiloten nun aus den Antworten ableiten wie wir am 5. Juni stimmen sollten? hmm? :005: :001:

Geschrieben
Können wir Privatpiloten nun aus den Antworten ableiten wie wir am 5. Juni stimmen sollten? hmm? :005: :001:

 

Nein, das geht ganz sicher nicht.

 

Ich hatte mich auch bewusst nicht an diese unselige Diskusion im Stammtisch beteiligt, sondern mir mühsam alle relevanten Dokumente zusammengesucht und konzentriert Teil für Teil durchgearbeitet.

Dadurch ist mir manches transparenter geworden.

Wir sollten eigentlich alle wissen, das letzlich nur das gilt was auf dem Papier steht und nicht was Politiker glauben artikulieren zu müssen.

 

Grüessli

Joachim

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